
15.03.2026 - Saisonstart im Kinderspöölhus
15.03.2026 - Roter KLoot vermisst
14.03.2026 - Ab Sonntag wieder Verhungernix
13.03.2026 - CDU nominiert Kommunalwahl-Kanditaten
13.03.2026 - Das gesunde Baltrumer Nordseeklima
12.03.2026 - Jann Bengen kandidiert für das Bürgermeisteramt
12.03.2026 - Inselschul-Projekt Organspende
12.03.2026 - Café Störtebeker heute geöffnet
12.03.2026 - Postfiliale am Freitag: nur Abgabe
11.03.2026 - HZV: Verbandsversammlung am 18. März
10.03.2026 - KSV: JHV am 18. April 2026
10.03.2026 - Rat 9.3.26 IV
10.03.2026 - Rat 9.3.26 Teil III
10.03.2026 - Rat 9.3.26 Teil II
10.03.2026 - Ratssitzung am 9. März 2026
10.03.2026 - Konfirmation
09.03.2026 - IUS III
09.03.2026 - IUS II
09.03.2026 - Insulaner unner sück!
05.03.2026 - TenneT: Es geht wieder los!
04.03.2026 - Störtebekers Angebot
04.03.2026 - Bofrost kommt am 31. März
01.03.2026 - Süßer Frühlings-Auftakt
28.02.2026 - Special zum Weltfrauentag
28.02.2026 - Nächste Ratssitzung am 9. März
10.03.2023
Rundbrief der Gemeinde
Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte, Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,
nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:
Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2024–2028
Die Gemeinde Baltrum hat eine Vorschlagsliste für die Auswahl von Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024–2028 aufzustellen. Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtlich tätige Richterinnen und Richter in der Strafgerichtsbarkeit, die beim Amts- oder Landgericht in Verhandlungen gegen Erwachsene bzw. Jugendliche mitwirken. Gesucht werden Personen, die in der Gemeinde Baltrum wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter*innen, Rechtsanwält*innen, Polizeivollzugbeamt*innen, Bewährungshelfer*innen, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener*innen sollten nicht zu Schöffen gewählt werden.
Interessierte Bürger*innen der Gemeinde Baltrum können sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bis zum 20. März 2023 bei der Gemeinde Baltrum, Rathaus, Haus-Nr. 130, 26579 Baltrum bewerben. Entsprechende Formulare können von der Internetseite www.schoeffenwahl.de heruntergeladen oder im Rathaus, Zimmer E4 abgeholt werden. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Herrn Schütte, Tel. 049389/80-25.
Allg. Meldepflicht
Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass sowohl ein Zuzug als auch ein Umzug innerhalb von Baltrum nach spätestens zwei Wochen melderechtlich im Einwohnermeldeamt angezeigt werden muss.
Hierbei ist neben dem Personalausweis eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen. Diese Ummeldung ist kostenlos. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann jedoch ordnungsrechtlich belangt werden. Bei einem Wegzug von der Insel müssen Sie sich ebenfalls zwei Wochen nach Einzug in eine neue Wohnung bei dem dortigen Einwohnermeldeamt anmelden.
Lärm-/Gefahrenabwehrverordnung
Ruhezeiten
Ruhezeiten zu Ostern vom ersten (27.3.23) bis zum letzten (15.4.23) Ferientag nach der Bundesferienordnung in den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen:
Die Stunden von 21 bis 8 Uhr (Nachtruhe)
und von 13 bis 15 Uhr (Mittagsruhe)
Anleinpflicht
Hunde sind ab Beginn der Osterferien wieder an der Leine zu führen.
Die Anleinpflicht besteht auf allen öffentlich zugänglichen Straßen (z.B. der Hafenstraße), Plätzen (z. B. dem Hafen), Wegen und Kuranlagen der Gemeinde Baltrum!
Hundekot
Bitte beseitigen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes und entsorgen Sie diese ordnungsgemäß
Pferdeäpfel
Bitte auch die Hinterlassenschaften Ihrer Pferde aufnehmen und ordnungsgemäß entsorgen.
Osterfeuer
Das Abbrennen des Osterfeuers ist üblicherweise für den Ostersamstag, dem
8.4.2023 auf dem Heller unterhalb des Dünenschlösschens vorgesehen. Die Anlieferung von Brennmaterial kann ab Freitag, dem 24.3. erfolgen. Für die Anlieferung benutzen Sie bitte nur die dafür vorhandene Auffahrt und nicht den Deich. Das Brenngut wollen Sie bitte möglichst nahe an den Feuerhaufen bringen. Auf Grund der Schadstoffbelastung dürfen Bretter, Türen, Pappe, Papier, Matratzen usw. nicht verbrannt werden. Der Durchmesser der Äste und Zweige sollte 10 cm nicht überschreiten, da stärkere Äste nicht vollständig abbrennen und kostenpflichtig entsorgt werden müssen.
Müllanlieferung an der Umschlagstation
Der MKW Betriebshof Baltrum lässt mitteilen, dass eine private Müllanlieferung bzw. -entsorgung ausschließlich dienstags in der Zeit zwischen 14 und 17 Uhr erfolgen darf. Ein Abstellen von Müll außerhalb dieses Zeitfensters wird zukünftig zur Anzeige gebracht werden.
Autor: Sabine Hinrichs
Quelle: Gemeinde Baltrum
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