17.03.2024 - Ostersamstag: Fußball!
16.03.2024 - AK Energie tagt am Montag
16.03.2024 - Es ostert sehr
15.03.2024 - Rundbrief der Gemeinde
15.03.2024 - Saisonstart
14.03.2024 - Rat: Kompensationsmaßnahmen
14.03.2024 - Ostersamstag Party nach dem Osterfeuer
14.03.2024 - Gottesdienstbetrieb in St. Nikolaus
12.03.2024 - Seehund außer Reihe
12.03.2024 - Kirchenvorstand gewählt
12.03.2024 - Postfiliale hat am Donnerstag zu
11.03.2024 - Insulaner unner sück
11.03.2024 - Liebeshütte und umzu
07.03.2024 - B.-L.: Insulanerausweise
07.03.2024 - Hinweise zur Europawahl
05.03.2024 - Oberflächenentwässerung
04.03.2024 - Klar Schiff am 12. März
04.03.2024 - Nächste Ratssitzung am 11. März
03.03.2024 - 15 Jahre Eiländer
03.03.2024 - Montag: Flohmarkt bei Max
03.03.2024 - Erfolgreiches Jahr für den Heimatverein
02.03.2024 - Wahlerinnerung
01.03.2024 - Ferngläser für Inselkinder
01.03.2024 - Reif für die Insel
29.02.2024 - Inselkarken unner sück
10.03.2023
Rundbrief der Gemeinde
Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte, Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,
nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:
Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2024–2028
Die Gemeinde Baltrum hat eine Vorschlagsliste für die Auswahl von Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024–2028 aufzustellen. Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtlich tätige Richterinnen und Richter in der Strafgerichtsbarkeit, die beim Amts- oder Landgericht in Verhandlungen gegen Erwachsene bzw. Jugendliche mitwirken. Gesucht werden Personen, die in der Gemeinde Baltrum wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter*innen, Rechtsanwält*innen, Polizeivollzugbeamt*innen, Bewährungshelfer*innen, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener*innen sollten nicht zu Schöffen gewählt werden.
Interessierte Bürger*innen der Gemeinde Baltrum können sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bis zum 20. März 2023 bei der Gemeinde Baltrum, Rathaus, Haus-Nr. 130, 26579 Baltrum bewerben. Entsprechende Formulare können von der Internetseite www.schoeffenwahl.de heruntergeladen oder im Rathaus, Zimmer E4 abgeholt werden. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Herrn Schütte, Tel. 049389/80-25.
Allg. Meldepflicht
Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass sowohl ein Zuzug als auch ein Umzug innerhalb von Baltrum nach spätestens zwei Wochen melderechtlich im Einwohnermeldeamt angezeigt werden muss.
Hierbei ist neben dem Personalausweis eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen. Diese Ummeldung ist kostenlos. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann jedoch ordnungsrechtlich belangt werden. Bei einem Wegzug von der Insel müssen Sie sich ebenfalls zwei Wochen nach Einzug in eine neue Wohnung bei dem dortigen Einwohnermeldeamt anmelden.
Lärm-/Gefahrenabwehrverordnung
Ruhezeiten
Ruhezeiten zu Ostern vom ersten (27.3.23) bis zum letzten (15.4.23) Ferientag nach der Bundesferienordnung in den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen:
Die Stunden von 21 bis 8 Uhr (Nachtruhe)
und von 13 bis 15 Uhr (Mittagsruhe)
Anleinpflicht
Hunde sind ab Beginn der Osterferien wieder an der Leine zu führen.
Die Anleinpflicht besteht auf allen öffentlich zugänglichen Straßen (z.B. der Hafenstraße), Plätzen (z. B. dem Hafen), Wegen und Kuranlagen der Gemeinde Baltrum!
Hundekot
Bitte beseitigen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes und entsorgen Sie diese ordnungsgemäß
Pferdeäpfel
Bitte auch die Hinterlassenschaften Ihrer Pferde aufnehmen und ordnungsgemäß entsorgen.
Osterfeuer
Das Abbrennen des Osterfeuers ist üblicherweise für den Ostersamstag, dem
8.4.2023 auf dem Heller unterhalb des Dünenschlösschens vorgesehen. Die Anlieferung von Brennmaterial kann ab Freitag, dem 24.3. erfolgen. Für die Anlieferung benutzen Sie bitte nur die dafür vorhandene Auffahrt und nicht den Deich. Das Brenngut wollen Sie bitte möglichst nahe an den Feuerhaufen bringen. Auf Grund der Schadstoffbelastung dürfen Bretter, Türen, Pappe, Papier, Matratzen usw. nicht verbrannt werden. Der Durchmesser der Äste und Zweige sollte 10 cm nicht überschreiten, da stärkere Äste nicht vollständig abbrennen und kostenpflichtig entsorgt werden müssen.
Müllanlieferung an der Umschlagstation
Der MKW Betriebshof Baltrum lässt mitteilen, dass eine private Müllanlieferung bzw. -entsorgung ausschließlich dienstags in der Zeit zwischen 14 und 17 Uhr erfolgen darf. Ein Abstellen von Müll außerhalb dieses Zeitfensters wird zukünftig zur Anzeige gebracht werden.
Autor: Sabine Hinrichs
Quelle: Gemeinde Baltrum
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