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15.03.2024

Rundbrief der Gemeinde


Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Öffnungszeiten über Ostern:

 

SindBad:

Di-Sa. 12-18 Uhr

Ostersonntag: -geschlossen-

Ostermontag: 12-18 Uhr

 

Kinderspielhaus u. Baltrum-Shop:

Mo-Fr: 10-12 Uhr u. 15-18 Uhr

Ostersamstag: 10-13 Uhr

Ostersonntag: -geschlossen-

 

Tourist-Information im Rathaus:

Mo-Do: 9-12 Uhr u. 14-16 Uhr, Fr: 9-12 Uhr

Karfreitag, Ostersamstag und Ostermontag von 10-12 Uhr

Ostersonntag: -geschlossen-

 

Strandkorbvermietung:

Täglich von 10-13 Uhr

 

 

Allg. Meldepflicht

 

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass sowohl ein Zuzug als auch ein Umzug

innerhalb von Baltrum nach spätestens zwei Wochen melderechtlich im

Einwohnermeldeamt angezeigt werden muss. Hierbei ist neben

dem Personalausweis eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen. Diese

Ummeldung ist kostenlos. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann jedoch

ordnungsrechtlich belangt werden. Bei einem Wegzug von der Insel müssen

Sie sich ebenfalls zwei Wochen nach Einzug in eine neue Wohnung bei dem

dortigen Einwohnermeldeamt anmelden.

 

 

Lärm- /Gefahrenabwehrverordnung

 

Ruhezeiten:

-Ruhezeiten zu Ostern vom ersten bis zum letzten Ferientag nach der Bundesferienordnung in den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen:

Die Stunden von 21- 8 Uhr (Nachtruhe)

und von 13-15 Uhr (Mittagsruhe)

 

Anleinpflicht:

-Hunde sind ab Beginn der Osterferien wieder an der Leine zu führen. Die Anleinpflicht besteht auf allen öffentlich zugänglichen Straßen (z.B. der Hafenstraße), Plätzen (z. B.

dem Hafen), Wegen und Kuranlagen der Gemeinde Baltrum

 

Hundekot:

-Bitte beseitigen Sie die Hinterlassenschaften Ihres

Hundes und entsorgen Sie diese ordnungsgemäß

 

Pferdeäpfel:

-Bitte auch die Hinterlassenschaften Ihrer Pferde aufnehmen und ordnungsgemäß entsorgen.

 

 

Osterfeuer

 

Das Abbrennen des Osterfeuers ist üblicherweise für den Ostersamstag, dem 30. März 2024 auf dem Heller unterhalb des Dünenschlösschens vorgesehen. Die Anlieferung von Brennmaterial kann ab Freitag, dem 15.3. ab 12 Uhr erfolgen.

Für die Anlieferung benutzen Sie bitte nur die dafür vorhandene Auffahrt und nicht den Deich. Das Brenngut wollen Sie bitte möglichst nahe an den Feuerhaufen bringen. Auf Grund der Schadstoffbelastung dürfen Bretter, Türen, Pappe, Papier, Matratzen usw. nicht verbrannt werden. Der Durchmesser der Äste und Zweige soll 10 cm nicht überschreiten, da stärkere Äste nicht vollständig abbrennen und kostenpflichtig entsorgt werden müssen.

 

 

Im Namen des Rates und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Baltrum

wünsche ich Ihnen und Ihren Angehörigen frohe und ruhige Ostertage

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Harm Olchers


 

 

 


Autor: Sabine Hinrichs
Quelle: Gemeinde Baltrum


Baltrum-Online.de ist ein werbefreies und unabhängiges Angebot. Wir berichten ehrenamtlich und frei über die Insel Baltrum und stehen in keinerlei Verbindung zur Gemeinde Baltrum.

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