
18.10.2026 - Gospeltage auf Baltrum
16.10.2026 - Aufgussnachmittag im SindBad
13.10.2026 - Konzert mit Shakti & Matze fällt aus!
13.10.2026 - ZVT: Wanderung in den Wilden Osten
13.10.2026 - Ein unvergessliches Erlebnis
13.10.2026 - Mittwoch: Auf Hoher See!
13.10.2026 - Nächsten Dienstag ShantyChor!
13.10.2026 - Champions League in der SchirmSeaBar
13.10.2026 - Postfiliale schließt zum 31. Oktober
13.10.2026 - Heute: Beckenbodengymnastik für Männer
13.10.2026 - Das Tor der Sieben Inseln
13.10.2026 - Öffnungszeiten Postfiliale
12.10.2026 - Ausblick: Seehund über Jahreswechsel geöffnet
09.10.2026 - Zugvogeltage eröffnet
08.10.2026 - Coming of Age
07.10.2026 - Letzte Klappe! Tante Wanda
06.10.2026 - Grundwassererkundung per Hubschrauber
06.10.2026 - Heute singt der ShantyChor!
05.10.2026 - Rote Herbstpracht
05.10.2026 - Dienstag keine Rote Tonne
02.10.2026 - Kunst mol kieken hat am Wochenende auf
02.10.2026 - Nipptied fällt aus
02.10.2026 - Musik verbindet
02.10.2026 - Letztes Geleit
01.10.2026 - Neue Kinderspielhaus-Zeiten
28.06.2023
Zweckentfremdungssatzung
Bei einer Enthaltung beschloss der Gemeinderat Baltrum bei seiner jüngsten Sitzung die sogenannte "Zweckentfremdungssatzung" – unter Vorbehalt rechtlicher Prüfung. Mit diesem Instrument will die Insel Dauermietraum erhalten und auch Leerstand vermeiden.
Bestehender Wohnraum darf künftig nicht ohne Weiteres einer anderen Nutzung zugeführt werden, es bedarf der Genehmigung der Gemeinde.
Als Zweckentfremdung gilt:
Wenn der Wohnraum zu mehr als 50 Prozent der Wohnfläche für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet oder überlassen wird, wenn er baulich derart verändert oder in einer Weise genutzt wird, dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist, wenn er entgeltlich als Ferienwohnung vermietet oder sonst entgeltlich für eine Fremdenbeherbergung verwendet wird, oder wenn er länger als sechs Monate ununterbrochen leer steht oder beseitigt wird.
Eine Genehmigung ist unter bestimmten Voraussetzungen zu erteilen, wenn z.B. öffentliche Interessen oder schutzwürdige private Interessen überwiegen, oder wenn Ausgleichsmaßnahmen ergriffen werden.
Der Beschlussvorschlag lautete:
Das am 5. April 2019 in Kraft getretene Niedersächsische Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (NZwEWG) dient dem Erhalt von Wohnraum in Gebieten, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist (Gebiete mit Wohnraummangel). Es gibt den Gemeinden ein Instrument an die Hand, mit dem sie bei einem Wohnungsdefizit verhindern können, dass Wohnraum frei und uneingeschränkt dem Wohnzweck entzogen wird.
Mit dem NZwEWG werden die Gemeinden ermächtigt, für Gebiete mit Wohnraummangel durch Satzung zu bestimmen, dass Wohnraum nur mit ihrer Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt (zweckentfremdet) werden darf. Die Satzung ist auf höchstens fünf Jahre zu befristen. Ob die Voraussetzungen für den Erlass einer Satzung vorliegen, insbesondere ein Wohnraummangel besteht, ist von der Gemeinde zu beurteilen. Bei Gemeinden in der Gebietskulisse der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung spricht ein starkes Indiz dafür, dass ein Wohnraummangel vorliegt. Ob eine Gemeinde bei Bestehen eines Wohnraummangels von der Satzungsermächtigung Gebrauch macht, obliegt ihrer Entscheidung.
Soweit die Gemeinde in der Satzung nichts anderes bestimmt, gilt u. a. als Zweckentfremdung, wenn der Wohnraum länger als sechs Monate ununterbrochen leer steht, zu mehr als 50 Prozent der Wohnfläche für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet oder überlassen wird (z. B. zur Nutzung als Rechtsanwaltskanzlei oder als Praxis für Physiotherapie) oder mehr als insgesamt zwölf Wochen im Kalenderjahr tage- oder wochenweise entgeltlich als Ferienwohnung vermietet oder sonst entgeltlich für eine Fremdenbeherbergung verwendet wird. In Gebieten, die überwiegend durch den Fremdenverkehr geprägt sind, beträgt die Höchstdauer acht Wochen. Wenn und soweit der Wohnraum bereits vor dem 1. Januar 2019 rechtmäßig zur Fremdenbeherbergung genutzt worden ist, liegt keine Zweckentfremdung vor. Ob und ggf. mit welchem Inhalt die Gemeinde eine Satzung erlassen hat, ist direkt bei der Gemeinde zu erfragen.
Ein Genehmigungsanspruch besteht, wenn öffentliche Interessen oder schutzwürdige private Interessen das Interesse an der Erhaltung von Wohnraum überwiegen. Ist dies nicht der Fall, liegt es im Ermessen der Gemeinde, ob sie eine Genehmigung erteilt. Voraussetzung für eine Genehmigungserteilung ist dann, dass dem Interesse an der Erhaltung von Wohnraum durch Ausgleichsmaßnahmen Rechnung getragen wird. Die Ausgleichsmaßnahme kann darin bestehen, dass neu geschaffener Ersatzwohnraum bereitgestellt oder eine Ausgleichszahlung geleistet wird.
Einer Genehmigung bedarf es nicht für die Nutzung von Wohnraum, der der Unterbringung von Personen dient, die der Gemeinde zugewiesen worden sind.
Ist Wohnraum ohne Genehmigung zweckentfremdet worden, kann die Gemeinde anordnen, dass die Zweckentfremdung beendet und der Wohnraum wiederhergestellt und Wohnzwecken zugeführt wird.
Damit die Einhaltung der Vorschriften des NZwEWG und der aufgrund des Gesetzes erlassenen Satzungen überwacht werden kann, verpflichtet das Gesetz u. a. die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die Mietenden dazu, der Gemeinde die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und ihr die notwendigen Unterlagen vorzulegen. Außerdem erhalten von der Gemeinde beauftragte Personen das Recht, Grundstücke und Wohnungen zu betreten, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Wohnraum zweckentfremdet wird.
Das Gesetz verbietet, unerlaubt zweckentfremdeten Wohnraum, z. B. eine ungenehmigte Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung, anzubieten oder dafür zu werben. Zudem ist es verboten, entsprechende Angebote oder Werbung beispielsweise im Internet oder in Zeitschriften zu verbreiten bzw. deren Verbreitung zu ermöglichen. Darüber hinaus kann die Gemeinde anordnen, dass Dienstanbieterinnen und Dienstanbieter im Sinne des Telemediengesetzes verbotene Angebote und Werbung von den von ihnen betriebenen Internetseiten unverzüglich zu entfernen haben.
Verstöße u. a. gegen die Genehmigungspflicht, eine Anordnung oder ein Verbot können mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Die Ostfriesischen Inseln stehen seit Jahren mit dem Land Niedersachsen im Dialog, um u.a. eine Unterstützung bei der Schaffung von Dauerwohnraum auf den Inseln zu erfahren. Gerade ist wieder eine diesbezügliche Anfrage in Vorbereitung, mit der eine Finanzierbarkeit von Wohnbauobjekten und somit vertretbarem Mietzins zum Ziel hat. Aus Hannover ist in diesem Zusammenhang angeklungen, dass die Kommunen aber auch die ihr zur Verfügung stehenden baurechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen müssen. Die Gemeinden haben daher Erhaltungssatzungen, Satzungen zur Sicherung von Fremdenverkehrsfunktionen, wie auch teilweise die sog. Zweckentfremdungssatzung erlassen.
Es war eingewandt worden, dass es mit dieser Satzung einen möglichen Einschnitt für die Einheimischen gebe, wenn diese z.B. aus Altersgründen ihren Betrieb zu veräußern gedenken. Die Weiterführung von Gewerbebetrieben sei nicht schädlich, hieß es aus der Verwaltung.
Autor: Sabine Hinrichs
Foto: Sabine Hinrichs
Quelle: Gemeinde Baltrum, Bürgermeister Harm Olchers
Baltrum-Online.de ist ein werbefreies und unabhängiges Angebot. Wir berichten ehrenamtlich und frei über die Insel Baltrum und stehen in keinerlei Verbindung zur Gemeinde Baltrum.
Weitere Artikel zu verwandten Themen:
06.06.2024 - Ratssitzung vom 5. Juni 2024
15.03.2024 - Rundbrief der Gemeinde
28.02.2024 - Seetrassen – Kompensationsmaßnahmen
27.02.2024 - Klimaschutzkonzept Baltrum
26.02.2024 - Umweltausschusssitzung am 26. Februar
07.02.2024 - Insularer Erfahrungsaustausch
21.12.2023 - Rundbrief des Bürgermeisters
04.08.2023 - Rundbrief der Gemeinde
27.06.2023 - Zahlen
21.06.2023 - Kriterienkatalog Grundstücksvergabe
20.06.2023 - Schadstoffvorfall in den Dünen
06.06.2023 - Schon angekommen?!
25.05.2023 - Ratssitzung 16.5.23 Teil III.
25.05.2023 - Ratssitzung 16.5.23 Teil II.
25.05.2023 - Ratssitzung am 16. Mai 2023
16.05.2023 - Heute Ratssitzung
06.04.2023 - Rundbrief der Gemeinde
10.03.2023 - Rundbrief der Gemeinde
26.01.2023 - Hafenzweckverbandstagung am 2.2.2023
23.12.2022 - Rundbrief der Gemeinde
22.12.2022 - Ratssitzung 19.12.22 Teil II.
21.12.2022 - Ratssitzung 19.12.22 Teil I.
15.12.2022 - Betriebsausschusssitzung
09.12.2022 - Ratssitzung am 19. Dezember
Weitere News
18.10.2026
Gospeltage auf Baltrum
Vom 08.-12.11.2026 finden die Gospeltage in der Sonnenhütte auf Baltrum statt....
16.10.2026
Aufgussnachmittag im SindBad
Kooperation mit BaltrumMED – Auftakt einer neuen Reihe am 20. Oktober...
13.10.2026
Konzert mit Shakti & Matze fällt aus!
Das geplante Konzert vom Duo Shakti & Matze am Donnerstag, 15.10. fällt leider aus....
13.10.2026
ZVT: Wanderung in den Wilden Osten
Ornithologische Wanderung MITTWOCH von 13 bis 16.30 Uhr – bitte im NPH anmelden!...
13.10.2026
Ein unvergessliches Erlebnis
Delegation der Seenotretter zum Tag der Deutschen Einheit in Bremen...
13.10.2026
Mittwoch: Auf Hoher See!
Zum letzten Mal in diesem Theater! Am 14. Oktober 2026 spielt die Inselbühne um 20.30 Uhr im HdG...
13.10.2026
Nächsten Dienstag ShantyChor!
Am 20. Oktober 2026 im Haus des Gastes. Karten ab sofort – Einladung!...
13.10.2026
Champions League in der SchirmSeaBar
Dienstag und Mittwoch jeweils 18.45 und 21 Uhr – Bar durchgehend geöffnet...
13.10.2026
Postfiliale schließt zum 31. Oktober
Postprodukte jetzt noch bestellen...
13.10.2026
Heute: Beckenbodengymnastik für Männer
Dienstag, 13.10.2026 um 20:30 Uhr Songkabarett in Onnos Kinnerspöölhus...
13.10.2026
Das Tor der Sieben Inseln
Familienlesung mit Kristina Beyer HEUTE um 15:30 Uhr in Onnes Kinnerspöölhus...
13.10.2026
Öffnungszeiten Postfiliale
Die Öffnungszeiten der Post vom 12.10. bis 25.10.2026...
12.10.2026
Ausblick: Seehund über Jahreswechsel geöffnet
Restaurant öffnet vom 25.12.2026 bis zum 05.01.2027 und auch im kommenden Jahr!...
9.10.2026
Zugvogeltage eröffnet
Auftakt der 18. Zugvogeltage im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer...
8.10.2026
Coming of Age
Vor-Premiere im BK-Heim am 12. Oktober 2026 um 21 Uhr...
7.10.2026
Letzte Klappe! Tante Wanda
Heute, 7. Oktober 2026, letzte Vorstellung!...
6.10.2026
Grundwassererkundung per Hubschrauber
Ein Hubschrauber der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) in Hannover ist am Dien...
6.10.2026
Heute singt der ShantyChor!
Heute Abend gibts mal wieder was auf die Ohren! Seemannslieder und Shanties, alte Kracher und neue S...
5.10.2026
Rote Herbstpracht
Aufgepasst: Rot, Rot, Rot!...
5.10.2026
Dienstag keine Rote Tonne
Morgen findet kein Abtransport der Hotelmüllcontainer statt....
2.10.2026
Kunst mol kieken hat am Wochenende auf
Kunst und Schmuck am 3. und 4. Oktober im Alten Ostdorf...
2.10.2026
Nipptied fällt aus
Am Sonntag kein Musikalisches Dreiviertelstündchen im Nationalpark-Haus...
2.10.2026
Musik verbindet
Gesang und Blockflötenklang...
2.10.2026
Letztes Geleit
Überführung heute um 17.45 Uhr ab Neßmersiel...
1.10.2026
Neue Kinderspielhaus-Zeiten
Das Kinderspöölhus hat ab sofort am Sonntagnachmittag von 14:00 – 17:00 Uhr geöffnet....





