Suche:
News

28.06.2023

Zweckentfremdungssatzung


Bei einer Enthaltung beschloss der Gemeinderat Baltrum bei seiner jüngsten Sitzung die sogenannte "Zweckentfremdungssatzung" – unter Vorbehalt rechtlicher Prüfung. Mit diesem Instrument will die Insel Dauermietraum erhalten und auch Leerstand vermeiden.

 

Bestehender Wohnraum darf künftig nicht ohne Weiteres einer anderen Nutzung zugeführt werden, es bedarf der Genehmigung der Gemeinde.

Als Zweckentfremdung gilt:

Wenn der Wohnraum zu mehr als 50 Prozent der Wohnfläche für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet oder überlassen wird, wenn er baulich derart verändert oder in einer Weise genutzt wird, dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist, wenn er entgeltlich als Ferienwohnung vermietet oder sonst entgeltlich für eine Fremdenbeherbergung verwendet wird, oder wenn er länger als sechs Monate ununterbrochen leer steht oder beseitigt wird.

Eine Genehmigung ist unter bestimmten Voraussetzungen zu erteilen, wenn z.B. öffentliche Interessen oder schutzwürdige private Interessen überwiegen, oder wenn Ausgleichsmaßnahmen ergriffen werden.

 

 

 

Der Beschlussvorschlag lautete:


Das am 5. April 2019 in Kraft getretene Niedersächsische Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (NZwEWG) dient dem Erhalt von Wohnraum in Gebieten, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist (Gebiete mit Wohnraummangel). Es gibt den Gemeinden ein Instrument an die Hand, mit dem sie bei einem Wohnungsdefizit verhindern können, dass Wohnraum frei und uneingeschränkt dem Wohnzweck entzogen wird.

 

Mit dem NZwEWG werden die Gemeinden ermächtigt, für Gebiete mit Wohnraummangel durch Satzung zu bestimmen, dass Wohnraum nur mit ihrer Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt (zweckentfremdet) werden darf. Die Satzung ist auf höchstens fünf Jahre zu befristen. Ob die Voraussetzungen für den Erlass einer Satzung vorliegen, insbesondere ein Wohnraummangel besteht, ist von der Gemeinde zu beurteilen. Bei Gemeinden in der Gebietskulisse der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung spricht ein starkes Indiz dafür, dass ein Wohnraummangel vorliegt. Ob eine Gemeinde bei Bestehen eines Wohnraummangels von der Satzungsermächtigung Gebrauch macht, obliegt ihrer Entscheidung.

 

Soweit die Gemeinde in der Satzung nichts anderes bestimmt, gilt u. a. als Zweckentfremdung, wenn der Wohnraum länger als sechs Monate ununterbrochen leer steht, zu mehr als 50 Prozent der Wohnfläche für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet oder überlassen wird (z. B. zur Nutzung als Rechtsanwaltskanzlei oder als Praxis für Physiotherapie) oder mehr als insgesamt zwölf Wochen im Kalenderjahr tage- oder wochenweise entgeltlich als Ferienwohnung vermietet oder sonst entgeltlich für eine Fremdenbeherbergung verwendet wird. In Gebieten, die überwiegend durch den Fremdenverkehr geprägt sind, beträgt die Höchstdauer acht Wochen. Wenn und soweit der Wohnraum bereits vor dem 1. Januar 2019 rechtmäßig zur Fremdenbeherbergung genutzt worden ist, liegt keine Zweckentfremdung vor. Ob und ggf. mit welchem Inhalt die Gemeinde eine Satzung erlassen hat, ist direkt bei der Gemeinde zu erfragen.

 

Ein Genehmigungsanspruch besteht, wenn öffentliche Interessen oder schutzwürdige private Interessen das Interesse an der Erhaltung von Wohnraum überwiegen. Ist dies nicht der Fall, liegt es im Ermessen der Gemeinde, ob sie eine Genehmigung erteilt. Voraussetzung für eine Genehmigungserteilung ist dann, dass dem Interesse an der Erhaltung von Wohnraum durch Ausgleichsmaßnahmen Rechnung getragen wird. Die Ausgleichsmaßnahme kann darin bestehen, dass neu geschaffener Ersatzwohnraum bereitgestellt oder eine Ausgleichszahlung geleistet wird.

Einer Genehmigung bedarf es nicht für die Nutzung von Wohnraum, der der Unterbringung von Personen dient, die der Gemeinde zugewiesen worden sind.

 

Ist Wohnraum ohne Genehmigung zweckentfremdet worden, kann die Gemeinde anordnen, dass die Zweckentfremdung beendet und der Wohnraum wiederhergestellt und Wohnzwecken zugeführt wird.

Damit die Einhaltung der Vorschriften des NZwEWG und der aufgrund des Gesetzes erlassenen Satzungen überwacht werden kann, verpflichtet das Gesetz u. a. die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die Mietenden dazu, der Gemeinde die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und ihr die notwendigen Unterlagen vorzulegen. Außerdem erhalten von der Gemeinde beauftragte Personen das Recht, Grundstücke und Wohnungen zu betreten, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Wohnraum zweckentfremdet wird.

 

Das Gesetz verbietet, unerlaubt zweckentfremdeten Wohnraum, z. B. eine ungenehmigte Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung, anzubieten oder dafür zu werben. Zudem ist es verboten, entsprechende Angebote oder Werbung beispielsweise im Internet oder in Zeitschriften zu verbreiten bzw. deren Verbreitung zu ermöglichen. Darüber hinaus kann die Gemeinde anordnen, dass Dienstanbieterinnen und Dienstanbieter im Sinne des Telemediengesetzes verbotene Angebote und Werbung von den von ihnen betriebenen Internetseiten unverzüglich zu entfernen haben.

 

Verstöße u. a. gegen die Genehmigungspflicht, eine Anordnung oder ein Verbot können mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

 

Die Ostfriesischen Inseln stehen seit Jahren mit dem Land Niedersachsen im Dialog, um u.a. eine Unterstützung bei der Schaffung von Dauerwohnraum auf den Inseln zu erfahren. Gerade ist wieder eine diesbezügliche Anfrage in Vorbereitung, mit der eine Finanzierbarkeit von Wohnbauobjekten und somit vertretbarem Mietzins zum Ziel hat. Aus Hannover ist in diesem Zusammenhang angeklungen, dass die Kommunen aber auch die ihr zur Verfügung stehenden baurechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen müssen. Die Gemeinden haben daher Erhaltungssatzungen, Satzungen zur Sicherung von Fremdenverkehrsfunktionen, wie auch teilweise die sog. Zweckentfremdungssatzung erlassen.

 

 

 

Es war eingewandt worden, dass es mit dieser Satzung einen möglichen Einschnitt für die Einheimischen gebe, wenn diese z.B. aus Altersgründen ihren Betrieb zu veräußern gedenken. Die Weiterführung von Gewerbebetrieben sei nicht schädlich, hieß es aus der Verwaltung.

 

 


 

 

 


Autor: Sabine Hinrichs
Foto: Sabine Hinrichs
Quelle: Gemeinde Baltrum, Bürgermeister Harm Olchers


Baltrum-Online.de ist ein werbefreies und unabhängiges Angebot. Wir berichten ehrenamtlich und frei über die Insel Baltrum und stehen in keinerlei Verbindung zur Gemeinde Baltrum.

Weitere News

27.11.2025

7 Inseln in 8 Tagen

Nordseelauf 2026 vom 20. bis 27. Juni ...

27.11.2025

Lebendiger Adventskalender

Offene Türchen auf Baltrum vom 1. bis 24. Dezember 2025...

27.11.2025

bofrost kommt zur Insel

Die Firma bofrost kommt am 18.12. zur Insel und liefert Bestellungen aus....

27.11.2025

Post hat am Freitag zu

Leider hat am morgigen Freitag die Baltrumer Postfiliale aus personellen Gründen geschlossen....

27.11.2025

Brücken marode, Züge fallen aus

2026: Drei Wochen Hauptsaison ohne einen Zug nach Norddeich Mole...

25.11.2025

SchirmSeaBar zeigt Champions-League

Dienstag- und am Mittwochabend um 21 Uhr...

24.11.2025

Inselmagazin 2026 erschienen

Das neue Inselmagazin BaltrumTied für 2026 ist in diesen Tagen erschienen. Jetzt bestellen!...

22.11.2025

Echos der Vergangenheit

Künstlerinnen und Künstler aus Griechenland, Frankreich, Italien, Spanien, Türkei und Deutschland...

21.11.2025

KSV Nikolaus

Liebe KSV-Mitglieder, die besinnliche Jahreszeit nähert sich und damit können wir uns Alle auf unser...

18.11.2025

Nordsee-Podcast: Das Inselkaufhaus

Ein neuer Nordsee-Podcast von Bärbel Fening mit Caroline Bent...

17.11.2025

Ratssitzung Teil V.

Steuererhöhung und Nachtragshaushalt: Kleine Gemeinde, große Herausforderungen...

17.11.2025

Ratssitzung vom 13.11.24 Teil IV

Bericht des Bürgermeisters Teil III, Annahme von Spenden...

17.11.2025

Rat III.

Bericht des Bürgermeisters...

17.11.2025

Echos der Vergangenheit

Künstlerischer Abend am 20.11.25 um 20.15 Uhr im BK-Heim mit Roots & Routes...

17.11.2025

Spielgeräte für Inselschulhof

Spendenaufruf für Nestschaukel und Drehscheibe...

16.11.2025

Volkstrauertag

Kirchengemeinde und politische Gemeinde gedenken gemeinsam der Gestorbenen ...

16.11.2025

Kein Kollateral(d)ef(f)ekt...

Nur die Kleine Freiheit wird abgegeben! Servicefirma Wach und Strandidyll bleiben!...

16.11.2025

KSV: Volleyball

Dienstagabends 18.30 bis 20 Uhr...

15.11.2025

Ratssitzung II.

Die Reederei Baltrum-Linie wird zum 1. April 2026 ihre Fahrpreise erhöhen. Dies teilte Bürgermeister...

15.11.2025

Vermehrtes Verkehrsaufkommen!

Ausbildung an Einsatzfahrzeugen der FFW Baltrum...

15.11.2025

Kleine Freiheit sucht Nachfolge

Neue/r Pächter/in könnte direkt starten – drei tolle Jahre mit Team Rebecca Wach...

14.11.2025

Sternenfunkeln im Wattenmeer

Darker Sky! Infoveranstaltung am 24. November 2025 in Neuharlingersiel...

14.11.2025

TenneT-Bauupdate

Letztes Bauupdate für dieses Jahr...

14.11.2025

SindBad verliert Wärme

Heizkessel defekt – voraussichtlich kein Betrieb über den Jahreswechsel...

14.11.2025

Möwen abwehren

Forscher empfehlen Blickkontakt   Möwen sind wahre Profidiebe – zumindest, wenn es ums Fress...


Alle Artikel des Jahres

Inselrundgang

Archiv


Volltextsuche:

Alle News der letzten 25 Jahre im Archiv:

2025
2024
2023
2022
2021
2020
2019
2018
2017
2016
2015
2014
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2002
2001



8305 Artikel online verfügbar