
23.10.2025 - Tante Wandas letzte Auferstehung
22.10.2025 - Baumhäuschen im Birkenwäldchen
21.10.2025 - Veranstaltungstipps
21.10.2025 - Tante Wanda am Mittwoch
19.10.2025 - Wieder offene Scheibe
19.10.2025 - ZVT III.
18.10.2025 - Schöner Saisonschluss
18.10.2025 - Sehen in der SchirmSeaBar
17.10.2025 - TenneT Bau-Update
17.10.2025 - Dernière: Auf hoher See
15.10.2025 - Toller Saisonabschluss
15.10.2025 - Veranstaltungstipps
15.10.2025 - Post hat Donnerstag zu
14.10.2025 - ZVT II.
12.10.2025 - Zugvogeltage 2025
11.10.2025 - KSV-Lichterfest
11.10.2025 - Bootsführerschein?!
11.10.2025 - Zugvogeltage!
11.10.2025 - Novem-BAR-JAZZ mit Stolen Moments
10.10.2025 - Offene Antwort
10.10.2025 - Endspurt
10.10.2025 - Last Shanty
08.10.2025 - Leev Insulaners, leev Mitarbeiderkes
08.10.2025 - Mittwoch ist Theater!
08.10.2025 - Lecker Salzwiese
28.06.2023
Zweckentfremdungssatzung
Bei einer Enthaltung beschloss der Gemeinderat Baltrum bei seiner jüngsten Sitzung die sogenannte "Zweckentfremdungssatzung" – unter Vorbehalt rechtlicher Prüfung. Mit diesem Instrument will die Insel Dauermietraum erhalten und auch Leerstand vermeiden.
Bestehender Wohnraum darf künftig nicht ohne Weiteres einer anderen Nutzung zugeführt werden, es bedarf der Genehmigung der Gemeinde.
Als Zweckentfremdung gilt:
Wenn der Wohnraum zu mehr als 50 Prozent der Wohnfläche für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet oder überlassen wird, wenn er baulich derart verändert oder in einer Weise genutzt wird, dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist, wenn er entgeltlich als Ferienwohnung vermietet oder sonst entgeltlich für eine Fremdenbeherbergung verwendet wird, oder wenn er länger als sechs Monate ununterbrochen leer steht oder beseitigt wird.
Eine Genehmigung ist unter bestimmten Voraussetzungen zu erteilen, wenn z.B. öffentliche Interessen oder schutzwürdige private Interessen überwiegen, oder wenn Ausgleichsmaßnahmen ergriffen werden.
Der Beschlussvorschlag lautete:
Das am 5. April 2019 in Kraft getretene Niedersächsische Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (NZwEWG) dient dem Erhalt von Wohnraum in Gebieten, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist (Gebiete mit Wohnraummangel). Es gibt den Gemeinden ein Instrument an die Hand, mit dem sie bei einem Wohnungsdefizit verhindern können, dass Wohnraum frei und uneingeschränkt dem Wohnzweck entzogen wird.
Mit dem NZwEWG werden die Gemeinden ermächtigt, für Gebiete mit Wohnraummangel durch Satzung zu bestimmen, dass Wohnraum nur mit ihrer Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt (zweckentfremdet) werden darf. Die Satzung ist auf höchstens fünf Jahre zu befristen. Ob die Voraussetzungen für den Erlass einer Satzung vorliegen, insbesondere ein Wohnraummangel besteht, ist von der Gemeinde zu beurteilen. Bei Gemeinden in der Gebietskulisse der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung spricht ein starkes Indiz dafür, dass ein Wohnraummangel vorliegt. Ob eine Gemeinde bei Bestehen eines Wohnraummangels von der Satzungsermächtigung Gebrauch macht, obliegt ihrer Entscheidung.
Soweit die Gemeinde in der Satzung nichts anderes bestimmt, gilt u. a. als Zweckentfremdung, wenn der Wohnraum länger als sechs Monate ununterbrochen leer steht, zu mehr als 50 Prozent der Wohnfläche für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet oder überlassen wird (z. B. zur Nutzung als Rechtsanwaltskanzlei oder als Praxis für Physiotherapie) oder mehr als insgesamt zwölf Wochen im Kalenderjahr tage- oder wochenweise entgeltlich als Ferienwohnung vermietet oder sonst entgeltlich für eine Fremdenbeherbergung verwendet wird. In Gebieten, die überwiegend durch den Fremdenverkehr geprägt sind, beträgt die Höchstdauer acht Wochen. Wenn und soweit der Wohnraum bereits vor dem 1. Januar 2019 rechtmäßig zur Fremdenbeherbergung genutzt worden ist, liegt keine Zweckentfremdung vor. Ob und ggf. mit welchem Inhalt die Gemeinde eine Satzung erlassen hat, ist direkt bei der Gemeinde zu erfragen.
Ein Genehmigungsanspruch besteht, wenn öffentliche Interessen oder schutzwürdige private Interessen das Interesse an der Erhaltung von Wohnraum überwiegen. Ist dies nicht der Fall, liegt es im Ermessen der Gemeinde, ob sie eine Genehmigung erteilt. Voraussetzung für eine Genehmigungserteilung ist dann, dass dem Interesse an der Erhaltung von Wohnraum durch Ausgleichsmaßnahmen Rechnung getragen wird. Die Ausgleichsmaßnahme kann darin bestehen, dass neu geschaffener Ersatzwohnraum bereitgestellt oder eine Ausgleichszahlung geleistet wird.
Einer Genehmigung bedarf es nicht für die Nutzung von Wohnraum, der der Unterbringung von Personen dient, die der Gemeinde zugewiesen worden sind.
Ist Wohnraum ohne Genehmigung zweckentfremdet worden, kann die Gemeinde anordnen, dass die Zweckentfremdung beendet und der Wohnraum wiederhergestellt und Wohnzwecken zugeführt wird.
Damit die Einhaltung der Vorschriften des NZwEWG und der aufgrund des Gesetzes erlassenen Satzungen überwacht werden kann, verpflichtet das Gesetz u. a. die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die Mietenden dazu, der Gemeinde die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und ihr die notwendigen Unterlagen vorzulegen. Außerdem erhalten von der Gemeinde beauftragte Personen das Recht, Grundstücke und Wohnungen zu betreten, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Wohnraum zweckentfremdet wird.
Das Gesetz verbietet, unerlaubt zweckentfremdeten Wohnraum, z. B. eine ungenehmigte Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung, anzubieten oder dafür zu werben. Zudem ist es verboten, entsprechende Angebote oder Werbung beispielsweise im Internet oder in Zeitschriften zu verbreiten bzw. deren Verbreitung zu ermöglichen. Darüber hinaus kann die Gemeinde anordnen, dass Dienstanbieterinnen und Dienstanbieter im Sinne des Telemediengesetzes verbotene Angebote und Werbung von den von ihnen betriebenen Internetseiten unverzüglich zu entfernen haben.
Verstöße u. a. gegen die Genehmigungspflicht, eine Anordnung oder ein Verbot können mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Die Ostfriesischen Inseln stehen seit Jahren mit dem Land Niedersachsen im Dialog, um u.a. eine Unterstützung bei der Schaffung von Dauerwohnraum auf den Inseln zu erfahren. Gerade ist wieder eine diesbezügliche Anfrage in Vorbereitung, mit der eine Finanzierbarkeit von Wohnbauobjekten und somit vertretbarem Mietzins zum Ziel hat. Aus Hannover ist in diesem Zusammenhang angeklungen, dass die Kommunen aber auch die ihr zur Verfügung stehenden baurechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen müssen. Die Gemeinden haben daher Erhaltungssatzungen, Satzungen zur Sicherung von Fremdenverkehrsfunktionen, wie auch teilweise die sog. Zweckentfremdungssatzung erlassen.
Es war eingewandt worden, dass es mit dieser Satzung einen möglichen Einschnitt für die Einheimischen gebe, wenn diese z.B. aus Altersgründen ihren Betrieb zu veräußern gedenken. Die Weiterführung von Gewerbebetrieben sei nicht schädlich, hieß es aus der Verwaltung.
Autor: Sabine Hinrichs
Foto: Sabine Hinrichs
Quelle: Gemeinde Baltrum, Bürgermeister Harm Olchers
Baltrum-Online.de ist ein werbefreies und unabhängiges Angebot. Wir berichten ehrenamtlich und frei über die Insel Baltrum und stehen in keinerlei Verbindung zur Gemeinde Baltrum.
Weitere Artikel zu verwandten Themen:
06.06.2024 - Ratssitzung vom 5. Juni 2024
15.03.2024 - Rundbrief der Gemeinde
28.02.2024 - Seetrassen – Kompensationsmaßnahmen
27.02.2024 - Klimaschutzkonzept Baltrum
26.02.2024 - Umweltausschusssitzung am 26. Februar
07.02.2024 - Insularer Erfahrungsaustausch
21.12.2023 - Rundbrief des Bürgermeisters
04.08.2023 - Rundbrief der Gemeinde
27.06.2023 - Zahlen
21.06.2023 - Kriterienkatalog Grundstücksvergabe
20.06.2023 - Schadstoffvorfall in den Dünen
06.06.2023 - Schon angekommen?!
25.05.2023 - Ratssitzung 16.5.23 Teil III.
25.05.2023 - Ratssitzung 16.5.23 Teil II.
25.05.2023 - Ratssitzung am 16. Mai 2023
16.05.2023 - Heute Ratssitzung
06.04.2023 - Rundbrief der Gemeinde
10.03.2023 - Rundbrief der Gemeinde
26.01.2023 - Hafenzweckverbandstagung am 2.2.2023
23.12.2022 - Rundbrief der Gemeinde
22.12.2022 - Ratssitzung 19.12.22 Teil II.
21.12.2022 - Ratssitzung 19.12.22 Teil I.
15.12.2022 - Betriebsausschusssitzung
09.12.2022 - Ratssitzung am 19. Dezember
Weitere News
23.10.2025
Tante Wandas letzte Auferstehung
Toller Saisonabschluss für die Inselbühne...
22.10.2025
Baumhäuschen im Birkenwäldchen
Ganz aus dem Häuschen - Peter Puls...
21.10.2025
Veranstaltungstipps
Die Gemeinde Baltrum empfiehlt...
21.10.2025
Tante Wanda am Mittwoch
22.10.2025 um 20.30 Uhr im HdG, Karten in der Schatzinsel...
19.10.2025
Wieder offene Scheibe
Opel auf dem Parkplatz am Hafen Neßmersiel...
19.10.2025
ZVT III.
Erlbenisbericht von Karen Kammer, Teil II. Am Miwwoch, dem 15. Oktober 2025 trafen sich 20 Kinde...
18.10.2025
Schöner Saisonschluss
Letzte Aufführung für dieses Jahr von Auf hoher See...
18.10.2025
Sehen in der SchirmSeaBar
Nachmittagsspiele + am Abend: FC Bayern München gegen Borussia Dortmund...
17.10.2025
TenneT Bau-Update
Status der Bohrungen, Baustellen, Rohrfertigung + Video...
17.10.2025
Dernière: Auf hoher See
Überraschung!...
15.10.2025
Toller Saisonabschluss
Für den ShantyChor Baltrum war es am Dienstag ein toller Saisonabschluss mit einem schönen Konzert, ...
15.10.2025
Veranstaltungstipps
Lesung, Konzert, Theater......
15.10.2025
Post hat Donnerstag zu
Filiale im Störtebeker am 16.10.25, personalbedingt geschlossen...
14.10.2025
ZVT II.
Erlebnisbericht von Karen Kammer...
12.10.2025
Zugvogeltage 2025
Inkl. Videoclip! Bis zu Ende gucken! Die Sturmmöwe ist Themenvogel ...
11.10.2025
KSV-Lichterfest
60 Jahre Kultur- und Sportverein Baltrum e.V....
11.10.2025
Bootsführerschein?!
Auf Baltrum Ende November/Anfang Dezember...
11.10.2025
Zugvogeltage!
Vom 11. bis 18. Oktober 2025 dreht sich im Nationalpark alles um den Vogelzug...
11.10.2025
Novem-BAR-JAZZ mit Stolen Moments
Live-Musik am 29.11.2025 um 20 Uhr im SEALORDS Saxophon, Klavier, Bass und E-Gitarre...
10.10.2025
Offene Antwort
Gegendarstellung der Baltrum-Linie zur DEHOGA-Beschwerde...
10.10.2025
Endspurt
Kulturelle Highlights auf Baltrum im Herbst...
10.10.2025
Last Shanty
Letztes Shanty-Konzert der Saison am Dienstag, dem 14. Oktober um 20.30 Uhr im Haus des Gastes...
8.10.2025
Leev Insulaners, leev Mitarbeiderkes
Kochani mieszkańcy Baltrum...
8.10.2025
Mittwoch ist Theater!
HEUTE spielt die Inselbühne Tante Wandas Auferstehung. 20.30 Uhr in der Turnhalle....
8.10.2025
Lecker Salzwiese
Garten-AG und Hauswirtschaftskurs erkunden Salzwiese nach Essbarem...





