Suche:
News

28.06.2023

Zweckentfremdungssatzung


Bei einer Enthaltung beschloss der Gemeinderat Baltrum bei seiner jüngsten Sitzung die sogenannte "Zweckentfremdungssatzung" – unter Vorbehalt rechtlicher Prüfung. Mit diesem Instrument will die Insel Dauermietraum erhalten und auch Leerstand vermeiden.

 

Bestehender Wohnraum darf künftig nicht ohne Weiteres einer anderen Nutzung zugeführt werden, es bedarf der Genehmigung der Gemeinde.

Als Zweckentfremdung gilt:

Wenn der Wohnraum zu mehr als 50 Prozent der Wohnfläche für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet oder überlassen wird, wenn er baulich derart verändert oder in einer Weise genutzt wird, dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist, wenn er entgeltlich als Ferienwohnung vermietet oder sonst entgeltlich für eine Fremdenbeherbergung verwendet wird, oder wenn er länger als sechs Monate ununterbrochen leer steht oder beseitigt wird.

Eine Genehmigung ist unter bestimmten Voraussetzungen zu erteilen, wenn z.B. öffentliche Interessen oder schutzwürdige private Interessen überwiegen, oder wenn Ausgleichsmaßnahmen ergriffen werden.

 

 

 

Der Beschlussvorschlag lautete:


Das am 5. April 2019 in Kraft getretene Niedersächsische Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (NZwEWG) dient dem Erhalt von Wohnraum in Gebieten, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist (Gebiete mit Wohnraummangel). Es gibt den Gemeinden ein Instrument an die Hand, mit dem sie bei einem Wohnungsdefizit verhindern können, dass Wohnraum frei und uneingeschränkt dem Wohnzweck entzogen wird.

 

Mit dem NZwEWG werden die Gemeinden ermächtigt, für Gebiete mit Wohnraummangel durch Satzung zu bestimmen, dass Wohnraum nur mit ihrer Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt (zweckentfremdet) werden darf. Die Satzung ist auf höchstens fünf Jahre zu befristen. Ob die Voraussetzungen für den Erlass einer Satzung vorliegen, insbesondere ein Wohnraummangel besteht, ist von der Gemeinde zu beurteilen. Bei Gemeinden in der Gebietskulisse der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung spricht ein starkes Indiz dafür, dass ein Wohnraummangel vorliegt. Ob eine Gemeinde bei Bestehen eines Wohnraummangels von der Satzungsermächtigung Gebrauch macht, obliegt ihrer Entscheidung.

 

Soweit die Gemeinde in der Satzung nichts anderes bestimmt, gilt u. a. als Zweckentfremdung, wenn der Wohnraum länger als sechs Monate ununterbrochen leer steht, zu mehr als 50 Prozent der Wohnfläche für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet oder überlassen wird (z. B. zur Nutzung als Rechtsanwaltskanzlei oder als Praxis für Physiotherapie) oder mehr als insgesamt zwölf Wochen im Kalenderjahr tage- oder wochenweise entgeltlich als Ferienwohnung vermietet oder sonst entgeltlich für eine Fremdenbeherbergung verwendet wird. In Gebieten, die überwiegend durch den Fremdenverkehr geprägt sind, beträgt die Höchstdauer acht Wochen. Wenn und soweit der Wohnraum bereits vor dem 1. Januar 2019 rechtmäßig zur Fremdenbeherbergung genutzt worden ist, liegt keine Zweckentfremdung vor. Ob und ggf. mit welchem Inhalt die Gemeinde eine Satzung erlassen hat, ist direkt bei der Gemeinde zu erfragen.

 

Ein Genehmigungsanspruch besteht, wenn öffentliche Interessen oder schutzwürdige private Interessen das Interesse an der Erhaltung von Wohnraum überwiegen. Ist dies nicht der Fall, liegt es im Ermessen der Gemeinde, ob sie eine Genehmigung erteilt. Voraussetzung für eine Genehmigungserteilung ist dann, dass dem Interesse an der Erhaltung von Wohnraum durch Ausgleichsmaßnahmen Rechnung getragen wird. Die Ausgleichsmaßnahme kann darin bestehen, dass neu geschaffener Ersatzwohnraum bereitgestellt oder eine Ausgleichszahlung geleistet wird.

Einer Genehmigung bedarf es nicht für die Nutzung von Wohnraum, der der Unterbringung von Personen dient, die der Gemeinde zugewiesen worden sind.

 

Ist Wohnraum ohne Genehmigung zweckentfremdet worden, kann die Gemeinde anordnen, dass die Zweckentfremdung beendet und der Wohnraum wiederhergestellt und Wohnzwecken zugeführt wird.

Damit die Einhaltung der Vorschriften des NZwEWG und der aufgrund des Gesetzes erlassenen Satzungen überwacht werden kann, verpflichtet das Gesetz u. a. die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die Mietenden dazu, der Gemeinde die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und ihr die notwendigen Unterlagen vorzulegen. Außerdem erhalten von der Gemeinde beauftragte Personen das Recht, Grundstücke und Wohnungen zu betreten, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Wohnraum zweckentfremdet wird.

 

Das Gesetz verbietet, unerlaubt zweckentfremdeten Wohnraum, z. B. eine ungenehmigte Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung, anzubieten oder dafür zu werben. Zudem ist es verboten, entsprechende Angebote oder Werbung beispielsweise im Internet oder in Zeitschriften zu verbreiten bzw. deren Verbreitung zu ermöglichen. Darüber hinaus kann die Gemeinde anordnen, dass Dienstanbieterinnen und Dienstanbieter im Sinne des Telemediengesetzes verbotene Angebote und Werbung von den von ihnen betriebenen Internetseiten unverzüglich zu entfernen haben.

 

Verstöße u. a. gegen die Genehmigungspflicht, eine Anordnung oder ein Verbot können mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

 

Die Ostfriesischen Inseln stehen seit Jahren mit dem Land Niedersachsen im Dialog, um u.a. eine Unterstützung bei der Schaffung von Dauerwohnraum auf den Inseln zu erfahren. Gerade ist wieder eine diesbezügliche Anfrage in Vorbereitung, mit der eine Finanzierbarkeit von Wohnbauobjekten und somit vertretbarem Mietzins zum Ziel hat. Aus Hannover ist in diesem Zusammenhang angeklungen, dass die Kommunen aber auch die ihr zur Verfügung stehenden baurechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen müssen. Die Gemeinden haben daher Erhaltungssatzungen, Satzungen zur Sicherung von Fremdenverkehrsfunktionen, wie auch teilweise die sog. Zweckentfremdungssatzung erlassen.

 

 

 

Es war eingewandt worden, dass es mit dieser Satzung einen möglichen Einschnitt für die Einheimischen gebe, wenn diese z.B. aus Altersgründen ihren Betrieb zu veräußern gedenken. Die Weiterführung von Gewerbebetrieben sei nicht schädlich, hieß es aus der Verwaltung.

 

 


 

 

 


Autor: Sabine Hinrichs
Foto: Sabine Hinrichs
Quelle: Gemeinde Baltrum, Bürgermeister Harm Olchers


Baltrum-Online.de ist ein werbefreies und unabhängiges Angebot. Wir berichten ehrenamtlich und frei über die Insel Baltrum und stehen in keinerlei Verbindung zur Gemeinde Baltrum.

Weitere News

7.9.2024

Erfolgreicher Inselabend II.

Buntes Programm im Haus des Gastes...

6.9.2024

Bilder vom Dorffest

Westdorf feiert am Donnerstag bei schönstem Sonnenschein...

6.9.2024

Erdgasumstellung auf den Inseln

EWE-NETZ GmbH prüft Erdgasgeräte ab März 2025 | Umrüstung...

4.9.2024

Veranstaltungstipps

Dorffest am Donnerstag...

3.9.2024

Bunte Vielfalt

Baltrums bunte Vielfalt. Von Peter Puls  ...

2.9.2024

Auf los gehts los

 Klein gegen Groß! Auf los gehts los!...

2.9.2024

Donnerstag: After-Show-Party im Heimathafen

80er Party nach dem Dorffest...

2.9.2024

Dienstag: Ilimitado Gitarrenduo

Tipp für morgen Di. 03.9.24 um 20:30 Uhr auf der Kleinkunstbühne im Kinderspielhaus...

2.9.2024

Kirchen-Gemeinde-Fest

Ein schöner bunter Spätsommersonntagnachmittag...

2.9.2024

Eule weg

Ist die Eule unter die Zugvögel gegangen ...und hat den Igel gleich mitgenommen? ...

2.9.2024

Up and away

Was Luftiges von Peter Puls ...

2.9.2024

Baltrumer Postgeschichte

Ein interessanter Blick in die Vergangenheit der Postzustellung auf der Insel Baltrum...

31.8.2024

Ratssitzung Teil II.

Ausgleichsmaßnahmen TenneT: Rückbau der Jagdhütte...

30.8.2024

Ostbiotope

Baltrumer Seenplatte – von Peter Puls...

30.8.2024

Fleitjes im August

Mit Windstärke 10 und Luft & Liebe flöten De Fleitjes wieder...

30.8.2024

Strandmauerkonzert

Eiländer im Sonnenuntergang...

30.8.2024

KSV: Spartenleitertreffen am 16.9.2024

Montag, 16 September um 20.30 Uhr im Vereinsraum – auch Neue willkommen!...

29.8.2024

Freitag Grillsession bei Pipos am Strand

Grillnachmittag für die ganze Familie am 30.8.24 ab 15 Uhr...

29.8.2024

Baltrumers on Stage

Heute Fleitjes, Freitag in einer Woche Inselabend...

29.8.2024

Adjiri Odametey & Band - African World Music

Weltmusik-Avantgarde auf Baltrum...

29.8.2024

Rat tagte am 27. August

Ratssitzung Teil I.: Tourismus...

28.8.2024

Endspurt Tennistraining

Diese Woche noch Training mit Andreas Weiglein...

27.8.2024

Am Sonntag ist Kirchen-Gemeinde-Fest!

1. September 2024 von 15 bis 17 Uhr - Kuchenspenden sind willkommen...

27.8.2024

Dienstag Wein im Watt

Es sind noch Plätze frei! 16 Uhr ab Baltrum...

26.8.2024

Uschis 20. Abfahrt

Mittwoch, 28.8.24 ab 21 Uhr...


Alle Artikel des Jahres

Inselrundgang

Archiv


Volltextsuche:

Alle News der letzten 24 Jahre im Archiv:

2024
2023
2022
2021
2020
2019
2018
2017
2016
2015
2014
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2002
2001



7684 Artikel online verfügbar