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10.03.2026 - Konfirmation
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26.02.2026 - Seltener Fund
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25.02.2026 - CDU-Baltrum-Strategiesitzung
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20.02.2026 - Nächsten Mittwoch Bingo-Nachmittag
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21.06.2023
Kriterienkatalog Grundstücksvergabe
Ratssitzung am 19.6.2023
Der Gemeinderat Baltrum beschloss auf seiner Sitzung am Montagabend den Kriterienkatalog für die Grundstücksvergabe bei der Bestellung von Erbbaurechten auf der Insel.
Die Vergabekriterien für die Vergabe von landeseigenen Grundstücken setzen voraus:
1. Kein eigenes Grundstück.
2. Kein Eigentum (Wohneigentum, Ferienwohnung) auf der Insel.
3. Alleiniger Wohnsitz seit mindestens fünf Jahren sowie Arbeitsplatz bzw. Selbständigkeit.
4. Finanzierungszusage einer Bank über die Erschließung des Grundstücks, Aufstellung des Bebauungsplans und Hausbau innerhalb von drei Jahren.
5. Hauseigentümer in der Gemeinde Baltrum können ein Grundstück für den Neubau einer altersgerechten Wohnung/eines Hauses erwerben, wenn sie den vorhandenen Grundbesitz auf ihre Kinder/Enkelkinder übertragen (analog der Altenteileregelung für Landwirte).
6. Vergabe auch an Auswärtige, die begründete Beziehungen nachweisen können (Familie, Beruf, Verein usw.).
7. Eine Weiterverpachtung bzw. unentgeltliche Übertragung und Veräußerung des unbebauten oder bebauten Grundstücks ist nur mit vorheriger Zustimmung des Gemeinderates möglich. (Es wird noch geprüft, ob hierfür eine Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch einzutragen ist)
8. Drei der elf Grundstücke sollen als Vorbehaltsgrundstücke für den Bau von Mehrfamilienhäusern priorisiert werden.
9. Man kann sich max. auf ein Grundstück bewerben, außer es ist durch das Gemeinwohl vertretbar.
10. Ein Rechtsanspruch auf ein Grundstück besteht nicht, ggfls. entscheidet der Gemeinderat.
Nach einem Punktesystem wird bei mehreren Bewerberinnen/Bewerbern entschieden:
– Familienstand: verheiratet oder eheähnlich = ten points
– Kinder bis zum 25. Lebensjahr / Kindergeld = 20 Punkte je Kind im gleichen Haushalt
– Behinderung (> 80 %) 20 Punkte
– Soziales Engagement pro vergangenem Jahr 1 Punkt, max. 10 Punkte
– Rückkehr von Buteninsulanerinnen und -insulanern ab drei Jahren früherer Wohnzeit pro Wohnjahr 1 Punkt, max. 10 Punkte (s. Punkt 3 oben).
Der Beschluss erfolgte einstimmig – vorbehaltlich einer rechtlichen Prüfung.
Autor: Sabine Hinrichs
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