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24.06.2020

Zweitwohnungssteuer wird neu berechnet


Die Bemessungsgrundlage für die Zweitwohnungssteuer ist nicht mehr rechtskonform. Die Zweitwohnungssteuersatzung muss neu gefasst werden. Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2018 die alte Satzung gekippt, erklärte Steueramtsleiter Peter Scheutwinkel bei der Ratssitzung am Dienstagabend im Haus des Gastes auf Baltrum. Die überholten Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verstoßen gegen das Grundgesetz, die Grundsteuer muss daher bis Jahresende reformiert werden. Aufgrund dieser Entscheidung wurde 2019 die Zweitwohnungssteuersatzung im bayerischen Sonthofen ebenfalls gekippt, führte er aus. Die Jahresrohmiete aus dem Grundsteuerverfahren darf nicht als Bewertungsgrundlage zur Berechnung der Zweitwohnungssteuer herangezogen werden.

Die Bewertungsgrundlage der Zweitwohnung muss geschätzt werden nach einem Basispreis pro Quadratmeter, der Größe der Wohnung, dem Alter des Gebäudes, der Art des Gebäudes und der Ausstattung der Wohnung. Daraus ergibt sich die Nettokaltmiete. Die Eigennutzung wird dann auch noch berücksichtigt nach dem bewährten Verfahren wie bisher.

Die Basismiete ist ein geschätzter Wert, der auf den Mieten der dauervermieteten Wohnungen beruht, ca. 8 Euro 50 pro Quadratmeter – wobei die Gemeinde Baltrum mangels Masse keinen eigentlichen Mietspiegel aufstellen könne.

Die Bewertung der Lage wird am Bodenrichtwert aus dem Grundstücksmarktbericht 2020 gemessen. Auf Baltrum gibt es drei Kategorien: gute Lage (600 Euro), mittlere Lage (500 Euro) und mäßige Lage (400 Euro). Diese werden bewertet mit 100%, 120% und 140%.

Das Alter der Objekte wird als Differenz zum Jahr 2000 bewertet. Bei älteren Gebäuden gibt es einen Abzug, bei neueren einen Aufschlag, für jedes Jahr 0,25%.

Die Art des Gebäudes differenziert sich Einfamiliehäuser (120%) oder Reihenhäuser und Doppelhaushälften (110%) oder Wohnungen in einem Gebäude mit mehreren Objekten (100%).

Die Ausstattung ist eingeteilt in "sehr einfach, bis Fünfzigerjahre" (100%), "einfach, bis Siebzigerjahre" (125%), "mittlere Ausstattung, bis Neunzigerjahre" (150%), "gehobene Ausstattung, ab 2000" (175%) und "hochwertige Ausstattung, ab 2010" (200%).

 

Mit der Nettokaltmiete, dem Eigennutzungsfaktor und dem Steuersatz wird die Zweitwohnungssteuer errechnet. Der Steuersatz wird auf 15% festgelegt. Damit wird eine komplett neue Bewertung geschaffen, und mit 15% gehe man "hoch ran", führte Scheutwinkel aus. Dadurch sei eine Prognose auf die Auswirkungen für den Einzelfall nicht absehbar. Das Ergebnis dürfte als sehr ausdifferenziert zu erwarten sein.

 

Der Gemeinderat beschloss die neue Zweitwohnungssteuersatzung einstimmig.


 

 

 


Autor: Sabine Hinrichs
Quelle: Peter Scheutwinkel, Gemeinde Baltrum


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