22.05.2020
Gemeinderat beantragt Bürgermeister-Abwahl
Baltrumer Gemeinderat beantragt Abwahl des Bürgermeisters
Pressemitteilung der Ratsmitglieder der Gemeinde Baltrum:
Am 17.5.20 haben die Ratsmitglieder der Gemeinde Baltrum schriftlich die Einleitung eines Abwahlverfahrens zur Abwahl des Baltrumer Bürgermeisters, Berthold Tuitjer, gemäß §82 (Abwahl) des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in seiner Fassung vom 17. Dezember 2010 beantragt.
Das Vertrauensverhältnis zwischen den Fraktionen und dem Bürgermeister ist tiefgründig zerrüttet und nicht mehr gegeben. Die Wahrnehmung der Pflichten und Aufgaben des Bürgermeisters entsprechen nicht den Erwartungen. Seine Personalführung schafft mehr Probleme, als sie löst. Sein Auftreten in der Öffentlichkeit sowie in Gremien schadet dem Ansehen der Insel. Die Anwesenheit des Bürgermeisters auf der Insel hat in den letzten Jahren ständig abgenommen. Als jetzt die Insel coronabedingt isoliert war, hat er sich wochenlang von der Insel ferngehalten und damit auch das letzte Vertrauen bei der Bevölkerung verloren.
Die weiteren Schritte des nun anstehenden Verfahrens beschreibt §82 den NKomVG (Niedersächsisches Kommunal Verfassungs Gesetz).
Die Einleitung des Abwahlverfahrens wurde vom Rat einstimmig beantragt. Damit wird der Ratsvorsitzende Jann Bengen beauftragt, frühestens zwei Wochen nach dem Antrag eine Ratssitzung einzuberufen. Diese Sitzung ist öffentlich. In namentlicher Abstimmung wird ohne vorherige Aussprache über den Abwahlantrag abgestimmt.
Wenn mindestens drei Viertel, also sechs Gemeinderäte für den Antrag stimmen, ist dieser angenommen.
Innerhalb von vier Monaten müssen dann die Wahlberechtigten darüber abstimmen, ob sie den Bürgermeister abwählen möchten.
Sollte der Bürgermeister innerhalb einer Woche nach der Ratssitzung von sich aus auf ein Abwahlverfahren durch die Bürger verzichten und damit aus dem Amt ausscheiden, würde das Abwahlverfahren durch die Bürger entfallen.
Der Abwahlantrag des Rates stellt ausdrücklich keine Disziplinarmaßnahme gegen den Bürgermeister dar, sondern gibt nur die Einschätzung des Rates wieder, dass der Bürgermeister nicht mehr das nötige Vertrauen in der Bevölkerung besitzt.
Der vom Rat bestimmte Ansprechpartner in dieser Angelegenheit ist Gemeinderat Dr. Uwe Friedrich.
Ratsvorsitzender Jann Bengen hat die Ratssondersitzung auf den 8.6.2020 um 10.00 Uhr im Ratssaal der Gemeinde terminiert. Eine Einladung erfolgt. Eventuell muss wegen der Coronaauflagen auf einen anderen Raum ausgewichen werden.
Autor: Sabine Hinrichs
Quelle: Dr. Uwe Friedrich, Gemeinderatssprecher
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