18.04.2024 - HZV-Versammlung am 29. April
18.04.2024 - Birkenwald-Update
17.04.2024 - Dr. Andreas Dohle †
16.04.2024 - Freitag Party im Strandcafé
16.04.2024 - Inselschule besucht Inselrathaus
16.04.2024 - KSV hat neuen Vorstand
15.04.2024 - Kirchen-Malerei
15.04.2024 - Swingin Blues & Boogie Woogie
13.04.2024 - Fleitjes-Konzert fällt aus
12.04.2024 - Schul-Chor
12.04.2024 - Ententeich-OP
12.04.2024 - Bernd Klein ist 80
12.04.2024 - Neues von der DGzRS
12.04.2024 - Heute: Jazz meets Klassik
10.04.2024 - Schirmbar Ost
10.04.2024 - Verona fällt am Mittwoch aus
09.04.2024 - Veranstaltungstipps
09.04.2024 - NPH hat eingeschränkte Öffnungszeiten
08.04.2024 - RISING-Studie
07.04.2024 - Meeresleuchten am Westkopf
05.04.2024 - B.-L.: MS Dollard jetzt im Einsatz
05.04.2024 - Wikinger auf Baltrum
03.04.2024 - Rosengarten hat neuen Muschelweg
03.04.2024 - OOWV begutachtet Hausanschlüsse
03.04.2024 - Freitag: ShantyChor!
15.09.2022
Recht auf Einsicht
Bekanntmachung
der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht
in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
für die Landtagswahl
am 9.10.2022
1. Das Wählerverzeichnis zu der oben genannten Wahl für die Gemeinde -
die Wahlbezirke der Gemeinde Baltrum wird in der Zeit vom 19.09.2022 bis 23.09.2022
während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Baltrum, Zimmer E1 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 oder § 52 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 23.9.2022 bis 13.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde Rathaus Baltrum, Zimmer E1, Einspruch einlegen.
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 18.9.2022 eine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
4. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
4.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
4.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt hat, oder
wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist entstanden ist,
wenn ihr Wahlrecht im Berichtigungsverfahren von der Kreiswahlleiterin oder dem
Kreiswahlleiter festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde gelangt ist.
5. Wahlscheine können schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde Baltrum, Rathaus, Zimmer E1 beantragt werden. Der Schriftform wird auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form Genüge getan. Telefonische und mit SMS-Kurznachrichten versendete Anträge sind unzulässig. Die beantragende Person muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Wahlscheine bis 7.10.2022, 13.00 Uhr beantragen. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, so kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Wahlberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können aus den unter 4.2 angegebenen Gründen Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr beantragen.
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.
6. Wahlberechtigte mit Wahlschein können durch Stimmabgabe im Wahlraum in einem beliebigen Wahlbezirk Ihres Wahlkreises oder durch Briefwahl wählen.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Wahlschein und dem Stimmzettel so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Holt die wahlberechtigte Person persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, so soll ihr Gelegenheit gegeben werden, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Nähere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird, sind dem Wahlschein und dem „Merkblatt für die Briefwahl“ zu entnehmen.
Baltrum, 15.9.2022
Die Gemeindebehörde
i.A. Hochgrebe
Autor: Sabine Hinrichs
Quelle: Anita Hochgrebe, Wahlleiterin
Weitere Artikel zu verwandten Themen:
28.02.2024 - Seetrassen – Kompensationsmaßnahmen
27.02.2024 - Klimaschutzkonzept Baltrum
26.02.2024 - Umweltausschusssitzung am 26. Februar
07.02.2024 - Insularer Erfahrungsaustausch
21.12.2023 - Rundbrief des Bürgermeisters
04.08.2023 - Rundbrief der Gemeinde
28.06.2023 - Zweckentfremdungssatzung
27.06.2023 - Zahlen
21.06.2023 - Kriterienkatalog Grundstücksvergabe
20.06.2023 - Schadstoffvorfall in den Dünen
06.06.2023 - Schon angekommen?!
25.05.2023 - Ratssitzung 16.5.23 Teil III.
25.05.2023 - Ratssitzung 16.5.23 Teil II.
25.05.2023 - Ratssitzung am 16. Mai 2023
16.05.2023 - Heute Ratssitzung
06.04.2023 - Rundbrief der Gemeinde
10.03.2023 - Rundbrief der Gemeinde
26.01.2023 - Hafenzweckverbandstagung am 2.2.2023
23.12.2022 - Rundbrief der Gemeinde
22.12.2022 - Ratssitzung 19.12.22 Teil II.
21.12.2022 - Ratssitzung 19.12.22 Teil I.
15.12.2022 - Betriebsausschusssitzung
09.12.2022 - Ratssitzung am 19. Dezember
08.12.2022 - Betriebsausschuss tagt am 15.12.22
Weitere News
18.4.2024
HZV-Versammlung am 29. April
Hafenzweckverband tagt um 14 Uhr im Rathaus Dornum...
18.4.2024
Birkenwald-Update
Bank in Sicht! Neues aus dem feuchten Forst von Peter Puls ...
17.4.2024
Dr. Andreas Dohle †
Trauerandacht am Sonntag, 21.4.2024 um 13 Uhr in der kath. Kirche auf Baltrum...
16.4.2024
Freitag Party im Strandcafé
Freitags gibt es künftig eine After Work Party im Strandcafé! [foto1_set]...
16.4.2024
Inselschule besucht Inselrathaus
Führung und Präsentation für die Kleinen und die Großen...
16.4.2024
KSV hat neuen Vorstand
Constanze Gaiser ist Nachfolgerin von Dr. Thomas Mronga...
15.4.2024
Kirchen-Malerei
Innenanstrich in dieser Woche – Andachten in der Alten Inselkirche...
15.4.2024
Swingin Blues & Boogie Woogie
Pianokonzert mit Frank Muschalle im Strandhotel Weitjes am 16. April um 20.30 Uhr...
13.4.2024
Fleitjes-Konzert fällt aus
Luft & Liebe erst wieder am 2. Mai 2024...
12.4.2024
Schul-Chor
Singe-Workshop an der Inselschule Baltrum...
12.4.2024
Ententeich-OP
Frühjahrsputz am Spielteich...
12.4.2024
Bernd Klein ist 80
Am Donnerstag, dem 11. April 2024, ist Bernd Klein 80 Jahre alt geworden. Er feierte seinen runden G...
12.4.2024
Neues von der DGzRS
Bericht über den Baltrumer Vormann Harm Olchchers...
12.4.2024
Heute: Jazz meets Klassik
Der KonzerttippHeute, am Freitag, dem 12 April 2024 um 20:30 Uhr auf der Kleinkunstbühne im Kinder...
10.4.2024
Schirmbar Ost
Schirmbar altera für Baltrum-Pferde...
10.4.2024
Verona fällt am Mittwoch aus
Mittwoch, 10. April 2024 kein Theater...
9.4.2024
Veranstaltungstipps
Theater – Schatzkofferspiel – Konzerte...
9.4.2024
NPH hat eingeschränkte Öffnungszeiten
Das Nationalpark-Haus öffnet vom 9. bis 14. April nur vormittags....
8.4.2024
RISING-Studie
Resiliente Individuen in sich wandelnden Regionen...
7.4.2024
Meeresleuchten am Westkopf
Letzte Nacht hat Simon Oestreich an der Buhne D am Westkopf beeindruckendes Meeresleuchten bestaunt....
5.4.2024
B.-L.: MS Dollard jetzt im Einsatz
Die MS Dollard der Reederei Baltrum-Linie fährt jetzt auf der Dollard-Route. Nach fast anderthalb Ja...
5.4.2024
Wikinger auf Baltrum
Das Zeitalter der Wikinger ist angebrochen. Es werden historische Schlachten mit 15 mm Zinnfiguren...
3.4.2024
Rosengarten hat neuen Muschelweg
Der Rundweg im Rosengarten ist wieder mit Muscheln aufgefüllt worden. Dies kommen traditionell nicht...
3.4.2024
OOWV begutachtet Hausanschlüsse
Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband kontrolliert vom 10. bis 12. April Anschlüsse...
3.4.2024
Freitag: ShantyChor!
Am 5. April um 20.30 Uhr im Haus des Gastes. Kartenvorverkauf bei Stadtlander...