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20.07.2020

Wahlbekanntmachung


Gemeindewahlleiterin Anita Hochgrebe gibt bekannt:
 

 

Wahlbekanntmachung zur Wahl der Bürgermeisterin
oder des Bürgermeisters am 20.09.2020 in der Gemeinde Baltrum

 

Nach § 45 b Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der Fassung vom 28.01.2014 (Nds. GVBI. 2014, 35), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17.09.2015 (Nds. GVBI. S. 186) mache ich folgendes bekannt und fordere zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf:

 

Aufgrund des Beschlusses des Rates der Gemeinde Baltrum vom 23.06.2020 findet die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Gemeinde Baltrum am
20.09.2020 in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr statt.

 

Sollte für die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters eine Stichwahl erforderlich werden, so findet diese am
04.10.2020 in der Zeit vom 8:00 bis 18:00 Uhr statt.

 

Das Wahlgebiet ist das Gebiet der Gemeinde Baltrum.

 

Jeder Wahlvorschlag für die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters darf nur eine Bewerberin oder Bewerber enthalten, die nach § 80 Abs. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) wählbar ist.

 

Wahlvorschläge für die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, von einer Gruppe von Wahlberechtigten (Wählergruppe) oder wahlberechtigten Einzelpersonen (Einzelwahlvorschlag) eingereicht werden. Die wahlberechtigte Einzelperson kann sich auch selbst vorschlagen. Eine wählbare Einzelperson kann sich auch dann selbst vorschlagen, wenn sie nicht wahlberechtigt ist.

 

Der Wahlvorschlag muss von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe, von der wahlberechtigten Einzelperson oder der wählbaren Einzelperson unterzeichnet sein.

 

Im Einzelnen wird auf die besonderen Vorschriften über Einreichung und Form der Wahlvorschläge in den§§ 21 ff., 45 d NKWG und§§ 32 ff. der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) ausdrücklich hingewiesen.

 

Grundsätzlich muss jeder Wahlvorschlag nach § 45 d Abs. NKWG für die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters mindestens 24 Unterstützungsunterschriften einreichen. Diese Unterstützungsunterschriften müssen handschriftlich und persönlich von wahlberechtigten Personen auf einem amtlichen Vordruck unter Angabe aller geforderten Angaben geleistet sein. Weiterhin sind die Vorschriften des § 32 NKWO zu beachten.

 

Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag für diese Wahl unterstützen. Unterzeichnet jemand mehrere Wahlvorschläge, so sind diese Unterschriften ungültig. Ferner macht sich der Unterzeichner/die Unterzeichnerin nach § 108 d in Verbindung mit § 107 des Strafgesetzbuches strafbar.

 

Nach § 21 Abs. 10 NKWG sind in der Gemeinde Baltrum folgende Parteien und Wählergruppen von dieser Verpflichtung befreit:

 

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
Freie Demokratische Partei (FDP)
Alternative für Deutschland (AfD Niedersachsen).
DIE LINKE. Niedersachsen (LINKE)
Wählergruppe Baltrum 21 (Baltrum 21)
Wählergruppe Gemeinsam für Baltrum (GfB)

 

Die Wahlvorschläge für die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters sind bei der Gemeindewahlleitung, Haus Nr. 130 in 26579 Baltrum möglichst
frühzeitig, spätestens jedoch bis Montag, 17.08.2020 einzureichen

 

Gemeinde Baltrum
Baltrum, 10.07.2020

Hochgrebe
Gemeindewahlleiterin
 

 


 

 

 


Autor: Sabine Hinrichs
Quelle: www.baltrum.de


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