
30.05.2026 - Champions-League-Finale in der „Schirmseabar"
29.05.2026 - Heuler am Strand
28.05.2026 - Störtebeker-Backstube am Montagnachmittag zu
27.05.2026 - Drei-Kirchen-Führung
26.05.2026 - Festgottesdienst zum 200. Jubiläum
26.05.2026 - Heute: Konzert mit Malte View
23.05.2026 - Liegenlassenschaften
22.05.2026 - Preisvergleich Tagesfahrt
22.05.2026 - TenneT: Bauupdate
21.05.2026 - Pfingst-Partys am Strand
21.05.2026 - Tjark Evers. Das Schauspiel.
20.05.2026 - Schulbesuch beim Inselwitz
20.05.2026 - 200 Jahre Alte Inselkirche
19.05.2026 - Fußball pur
19.05.2026 - Heute: Krimi, Komik, Inselglück!
19.05.2026 - Herausforderung für Mats
17.05.2026 - Die Zeit steht still
16.05.2026 - SindBad: Geänderte Öffnungszeiten
16.05.2026 - Inselwitz XVI. Ausstellung eröffnet
15.05.2026 - Hauptsache: Baden!
13.05.2026 - Wippe vermisst
13.05.2026 - Stricken fürs NPH
12.05.2026 - Ein Mensch – Gedichteabend
12.05.2026 - Drei-Kirchen-Führung
11.05.2026 - Bootsclub hat aufgerüstet
30.09.2022
Wahlbekanntmachung
Bekanntmachung
zur Landtagswahl am 09. Oktober 2022
Am Sonntag, dem 09.10.2022, findet in der Gemeinde Baltrum die Wahl zum 19. Niedersächsischen Landtag statt. Die Wahl dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Die Gemeinde Baltrum bildet einen Wahlbezirk, Nr. 001.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens 18.09.2022 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.
Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist.
Die Wählerinnen und Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Sie haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede Wählerin und jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils in der Reihenfolge der Wahlvorschlagsnummern
für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerberinnen und Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht für eine Partei auftreten, die Bezeichnung „Einzelbewerberin/Einzelbewerber“ und einen Kreis für die Kennzeichnung,
für die Wahl nach Landeswahlvorschlägen in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden auch dieser, und jeweils die Namen der ersten drei Bewerberinnen oder Bewerber der zugelassenen Landeswahlvorschläge und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.
Die Wählerin oder der Wähler gibt
seine Erststimme in der Weise ab,
dass sie/er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber sie gelten soll,
und seine Zweitstimme in der Weise ab,
dass sie/er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Landeswahlvorschlag sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss von der Wählerin und vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wählerinnen und Wähler durch Wort, Ton, Schrift, Bild oder sonstige Darstellungen sowie jede Unterschriftensammlung verboten (§ 24 Abs. 2 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes – NLWG).
Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
durch Briefwahl teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
Jede wahlberechtigte Person kann das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 26 Abs. 2 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes).
Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der wahlberechtigten Person selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Eine Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer wählenden Person erlangt hat.
Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der wahlberechtigten Person ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht (§ 48 Abs. 2 der Niedersächsischen Landeswahlordnung).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung der wahlberechtigten Person oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung der wahlberechtigten Person eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs.1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Baltrum, den 30.09.2022
ausgehängt am: 30.09.2022
im Auftrag
Hochgrebe
Autor: Sabine Hinrichs
Quelle: Gemeindewahlleitung
Baltrum-Online.de ist ein werbefreies und unabhängiges Angebot. Wir berichten ehrenamtlich und frei über die Insel Baltrum und stehen in keinerlei Verbindung zur Gemeinde Baltrum.
Weitere Artikel zu verwandten Themen:
06.06.2024 - Ratssitzung vom 5. Juni 2024
15.03.2024 - Rundbrief der Gemeinde
28.02.2024 - Seetrassen – Kompensationsmaßnahmen
27.02.2024 - Klimaschutzkonzept Baltrum
26.02.2024 - Umweltausschusssitzung am 26. Februar
07.02.2024 - Insularer Erfahrungsaustausch
21.12.2023 - Rundbrief des Bürgermeisters
04.08.2023 - Rundbrief der Gemeinde
28.06.2023 - Zweckentfremdungssatzung
27.06.2023 - Zahlen
21.06.2023 - Kriterienkatalog Grundstücksvergabe
20.06.2023 - Schadstoffvorfall in den Dünen
06.06.2023 - Schon angekommen?!
25.05.2023 - Ratssitzung 16.5.23 Teil III.
25.05.2023 - Ratssitzung 16.5.23 Teil II.
25.05.2023 - Ratssitzung am 16. Mai 2023
16.05.2023 - Heute Ratssitzung
06.04.2023 - Rundbrief der Gemeinde
10.03.2023 - Rundbrief der Gemeinde
26.01.2023 - Hafenzweckverbandstagung am 2.2.2023
23.12.2022 - Rundbrief der Gemeinde
22.12.2022 - Ratssitzung 19.12.22 Teil II.
21.12.2022 - Ratssitzung 19.12.22 Teil I.
15.12.2022 - Betriebsausschusssitzung
Weitere News
30.5.2026
Champions-League-Finale in der „Schirmseabar"
Wer holt heute den Henkelpott? Champions-League-Finale in der "Schirmseabar" Paris St. Germain...
29.5.2026
Heuler am Strand
Gemeinsame Pressemitteilung der Nationalparke Wattenmeer...
28.5.2026
Störtebeker-Backstube am Montagnachmittag zu
Backstube im Störtebeker-Café Donnerstag- und Montagnachmittag geschlossen...
27.5.2026
Drei-Kirchen-Führung
Donnerstag um 16 Uhr, Treffpunkt: Alte Inselkirche...
26.5.2026
Festgottesdienst zum 200. Jubiläum
200 Jahre Alte Inselkirche Baltrum...
26.5.2026
Heute: Konzert mit Malte View
Geschillter Bach auf Zeitreise. Ein Konzert mit fünf Gitarreninstrumenten...
23.5.2026
Liegenlassenschaften
Am Verhungernix sind heute einige Gegenstände vergessen oder liegen gelassen worden. Bitte dort abho...
22.5.2026
Preisvergleich Tagesfahrt
Baltrum am günstigsten...
22.5.2026
TenneT: Bauupdate
Horizontalbohrung & Wattkabelverlegung Baltrum...
21.5.2026
Pfingst-Partys am Strand
Freitag bei Uschi, Sonntag bei Pipo...
21.5.2026
Tjark Evers. Das Schauspiel.
Premiere am 27. Mai um 20.30 Uhr im Haus des Gastes...
20.5.2026
Schulbesuch beim Inselwitz
Die Reporter-AG berichtet...
20.5.2026
200 Jahre Alte Inselkirche
Festgottesdienst am Pfingstsonntag um 10 Uhr mit Musik und Ostfriesischer Teetafel...
19.5.2026
Fußball pur
SchirmSeaBar zeigt viele Spiele diese und nächste Woche...
19.5.2026
Heute: Krimi, Komik, Inselglück!
Live-Lesung mit Kathrin Heinrichs: Runter vom Sofa!...
19.5.2026
Herausforderung für Mats
Projekt für das Nationalpark-Haus...
17.5.2026
Die Zeit steht still
Oder: Das Schild zum Sonntag. ...
16.5.2026
SindBad: Geänderte Öffnungszeiten
Di, Mi, Do, Fr, Sa 14 bis 18 Uhr...
16.5.2026
Inselwitz XVI. Ausstellung eröffnet
Cartoons auf Baltrum: Inselwitz macht Schule im Nationalpark-Haus...
15.5.2026
Hauptsache: Baden!
Thalasso! Baltrum Badesaison offiziell eröffnet....
13.5.2026
Wippe vermisst
Wippe von Haus Helga (Ostdorf) verschwunden...
13.5.2026
Stricken fürs NPH
Handarbeiten des Turnvereins Donnerschweer zur Unterstützung des Nationalpark-Hauses Seit 2017 weile...
12.5.2026
Ein Mensch – Gedichteabend
HEUTE, 12. Mai um 20:30 Uhr im Kinderspielhaus!...
12.5.2026
Drei-Kirchen-Führung
Mit Susanne Schildknecht an den kommenden vier Mittwochen jeweils um 10.45 Uhr...
11.5.2026
Bootsclub hat aufgerüstet
Liegegeld-Automat wickelt auch Gästebeitrag ab...





