
16.02.2026 - StrandGuts letzte Saison
16.02.2026 - Seehund hat wieder auf
13.02.2026 - Und wieder alter Schnee
13.02.2026 - Wieder Schnee!
12.02.2026 - Insel-Auszeit
12.02.2026 - Sterne von heute
10.02.2026 - Schnee von gestern
07.02.2026 - Sonntag war Teegottesdienst
07.02.2026 - Nationalpark wirkt
06.02.2026 - BL-Hinweise in Echtzeit
05.02.2026 - Donnerstag keine Apotheken-Ausgabe
05.02.2026 - Donnerstag keine Pappe
05.02.2026 - Warnung der Inselpolizei
04.02.2026 - Mittwoch kein Bio
03.02.2026 - Backwaren Mittwoch im Frischemarkt
03.02.2026 - B.-L.: Fahrplanänderungen
03.02.2026 - Dienstag keine Container
02.02.2026 - B.-L.: Fahrplanänderungen
01.02.2026 - SchirmSeaBar. Erlebbar. Fällt aus
31.01.2026 - Schneebar? Wunderbar!
31.01.2026 - Schneeberge am Hafen annodazumal
31.01.2026 - Seepferdchen gesucht
31.01.2026 - Alt-Baltrum im Schnee
30.01.2026 - Schnee isch schee
30.01.2026 - Viel Spaß im Schnee seit eh und je!
08.02.2022
Rundbrief der Gemeinde
Gemeinde Baltrum
Der Bürgermeister Baltrum, 08.2.2022
R u n d m a i l 1 / 2 0 2 2
Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,
Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,
gleich am Anfang des neuen Jahres hat das Sturmtief „Nadia“ seine Muskeln spielen lassen, Norddeutschland ordentlich durchgepustet und fast allen Inseln erhebliche Mengen an Sand genommen. Waren wir noch vor Weihnachten guter Zuversicht, verschont zu bleiben, ist unser Hauptstrand nochmals im Höhenniveau gesunken. Wir sind auf dem Weg, um geeignete Lösungen für die kommenden Jahre zu finden.
Hierneben möchte ich Ihnen weitere Informationen mitteilen:
Corona
Seit dem 2.2.2022 sind in Niedersachsen Veränderungen in der Corona-Verordnung in Kraft getreten.
Die wesentlichsten Änderungen bestehen in der Verlängerung der „Winterruhe“ bis zum 23.2., welche gleichbedeutend mit der Feststellung der Warnstufe 3 ist,
sowie die Auflistung von Ausnahmen hinsichtlich der Beibringung eines zusätzlichen negativen Testergebnisses bei 2G-PLUS-Bestimmungen (§ 7 Abs.6):
Vor dem Hintergrund der hohen Corona-Fallzahlen rückt der Landkreis Aurich von seinem bisherigen Erfassungssystem ab und setzt stattdessen auf die Eigenverantwortung und Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger. Das heißt: Infizierte werden nun nicht mehr vom Amt für Gesundheitswesen telefonisch kontaktiert, stattdessen sind Personen, die mittels PCR-Test positiv auf das Corona-Virus getestet wurden und im Kreisgebiet wohnen aufgefordert, sich zukünftig über ein auf der Homepage des Landkreises Aurich hinterlegte Formular (https://www.landkreis-aurich.de/soziales-gesundheit/gesundheit/aktuelle-informationen-zum-thema-corona.html) zu melden.
Die positiven PCR-Befunde werden dem Gesundheitsamt weiterhin durch die Ärzte und Labore mitgeteilt. Das Kontaktformular dient daher zur Ergänzung der bereits vorliegenden Daten. Nach Prüfung der Plausibilität der gemachten Angaben wird dann durch das Amt für Gesundheitswesen ein Quarantänebescheid für Infizierte erstellt. Dieser wird vorab per Mail und parallel postalisch übersandt. Außerdem erhalten die Infizierten Informationen zur weiteren Vorgehensweise, auch in Bezug auf Kontaktpersonen.
Für die Übermittlung der Informationsdokumente ist es notwendig, in dem Kontaktformular eine E-Mail-Adresse anzugeben. Wer über keine eigene Adresse verfügt, sollte die Mailadresse einer Person nutzen, mit der engerer Kontakt besteht, beispielsweise eines Familienmitglieds.
Der positive PCR-Befund oder auch die positive Schnelltestbescheinigung eines Testzentrums sollten unbedingt aufbewahrt werden, da sie entsprechend der niedersächsischen Corona-Absonderungsverordnung auch als Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber gelten.
Der Landkreis Aurich weist in diesem Zusammenhang nochmals auf die Regelungen der niedersächsischen Absonderungsverordnung hin:
Wer positiv getestet wurde (PCR-Test oder Schnelltest) oder coronatypische Symptome (Fieber, Husten, Schnupfen, Geruchs- und/oder Geschmacksverlust) entwickelt, muss sich demnach direkt in häusliche Quarantäne begeben. Dies gilt unabhängig von einer Anordnung des Gesundheitsamtes! Danach ist unverzüglich eine PCR-Testung beim Hausarzt zu veranlassen.
Eine Quarantäne dauert grundsätzlich zehn Tage. Ein Freitesten ist frühestens nach sieben Tagen möglich. Dies gilt grundsätzlich auch für enge Kontaktpersonen. Ausnahmen von der Quarantänepflicht können der Absonderungsverordnung entnommen werden.
Auslegung von Bebauungsplänen
Der Rat der Gemeinde Baltrum hat die Aufstellung von zwei Bebauungsplänen beschlossen. Es handelt sich um den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. V5 für den Bereich des Inselmarktes und den Bebauungsplan Nr. 13 „Strand“. Hiermit wird auf die öffentlich Auslegung, die noch bis zum 1.3.2022 erfolgt, hingewiesen. Die Bekanntmachung erfolgte im Bekanntmachungskasten im Rathaus der Gemeinde und auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.gemeindebaltrum.de/bauleitplanung/ .
Buchung von Strandkörben für die kommende Saison
Auf Grund der derzeitigen Strandsituation ist eine Planung und daher auch Vorbestellung, gerade im ersten Strandabschnitt A, sehr schwierig bzw. auf Grund der großen Nachfrage nicht überschaubar. Da es unter Umständen zu Verschiebungen der Strandabschnitte kommen kann, ist momentan eine Vorbestellung im Strandabschnitt A nicht möglich. Wir bitten um Verständnis. Bitte teilen Sie dieses auch Ihren Gästen gerne mit.
Gebrauchte Strandkörbe abzugeben!
Auch in diesem Winter hat die Kurverwaltung Strandkörbe ausgemustert, die zum Verkauf angeboten werden. Diese Körbe können am 21. und 22.2.22 jeweils von 10 bis 12 Uhr an der Mehrzweckhalle besichtigt und für je 50 Euro erworben werden. Es wird kein Bargeld angenommen. Jeder Erwerber bekommt einen Laufzettel und überweist den Betrag an die Kurverwaltung. Die Körbe sind sofort mitzunehmen. Die Aktion findet nur an den beiden Tagen statt. Sollten Sie verhindert sein, beauftragen Sie bitte einen Freund, Bekannten usw., es erfolgen keine Reservierungen.
Ihr
Harm Olchers
Bürgermeister
Foto: Sabine Hinrichs
Quelle: Gemeinde Baltrum, Bürgermeister Harm Olchers
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