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30.10.2026 - Spieleabende im Steuerrad
30.10.2026 - Bundesliga in der SchirmSeaBar
30.10.2026 - Lausebengel!
30.10.2026 - Rundbrief der Gemeinde
30.10.2026 - Sonnabend: Halloween im Skippers Inn
30.10.2026 - Umfrage zum Küstenschutz
30.10.2026 - Sonnabend letzter Tag im StrandGut
29.10.2026 - Gruselspaß in der Inselschule
29.10.2026 - Reformationsfest am 31. Oktober
29.10.2026 - „Best Tied“-Finale mit de Fleitjes
29.10.2026 - Ratssitzung vom 26.10. Teil IV.
28.10.2026 - Bodenrichtwerte
28.10.2026 - Rat III.
28.10.2026 - Sturmflut III
28.10.2026 - Letzte B.-L.-Erlebnisfahrt
28.10.2026 - Rat II. (26.10.26)
28.10.2026 - Saisonfinale mit TJARK
27.10.2026 - Sturmflut II
27.10.2026 - Sturmflut
27.10.2026 - Letzte Ratssitzung
27.10.2026 - Zimmertheater auf Baltrum
27.10.2026 - Endspurt im Café Antje!
27.10.2026 - Dienstag Strandkorbversteigerung!
26.10.2026 - Konstituierende Ratssitzung am 3. November
06.09.2021
Wahlbekanntmachung
Bekanntmachung
zur Kommunalwahl am 12. September 2021
Am Sonntag, dem 12.09.2021, finden in der Gemeinde Baltrum die Kommunalwahlen (Wahl des Kreistages und des Gemeinderates) statt.
Die Wahl dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Die Gemeinde Baltrum bildet einen Wahlbezirk, Nr. 001.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens 22.08.2021 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.
Die Stimmzettel sind amtlich hergestellt und werden im Wahlraum bereitgehalten. Sie enthalten die im Wahlgebiet zugelassenen Wahlvorschläge, die Namen der Bewerberinnen und Bewerber sowie jeweils drei Felder für jede Gesamtliste, für jede Listenbewerberin und jeden Listenbewerber zur Kennzeichnung.
Jede wählende Person hat
drei Stimmen für die Wahl des Kreistages und
drei Stimmen für die Wahl des Gemeinderates.
Die wählende Person gibt ihre Stimmen in der Weise ab, dass sie durch Ankreuzen oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, wem die Stimmen gelten sollen.
Sie kann bei der Wahl des Kreistages sowie des Gemeinderates jeweils bis zu drei Stimmen vergeben und diese verteilen auf
- eine Liste (Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe in seiner Gesamtheit) oder verschiedene Listen,
- eine Bewerberin/einen Bewerber oder eine Liste
- eine Bewerberin/einen Bewerber derselben Liste oder verschiedener Listen
- Listen, Bewerberinnen und Bewerber dieser oder anderer Listen,
insgesamt jedoch nicht mehr als drei Stimmen auf einem Stimmzettel, der Stimmzettel ist sonst grundsätzlich ungültig! An die Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber innerhalb einer Liste ist sie nicht gebunden.
Jede wahlberechtigte Person, die keinen Wahlschein besitzt, kann nur in dem für sie zuständigen Wahlraum ihre Stimme abgeben. Bei Eintritt in den Wahlraum werden die Wahlberechtigten gebeten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auf die erforderlichen Abstandsregeln zu achten und sich nicht länger als nötig im Wahlraum aufzuhalten.
Die Wählerinnen/Wähler haben zur Wahl ihre Wahlbenachrichtigung mitzubringen und ein amtliches Personaldokument bereitzuhalten. Sie haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen.
Der Stimmzettel muss von der Wählerin/vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes unbeobachtet gekennzeichnet und in gefaltetem Zustand so in die Wahlurne gelegt werden, dass die Kennzeichnung von Umstehenden nicht erkannt werden kann.
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jeder hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes unter Einhaltung der Sicherheits- und Abstandsregeln sowie der aktuellen Nds. Corona-Verordnung möglich ist.
Es wird darum gebeten, dass die Zuschauer/-innen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Desinfektionsmittel werden seitens der Gemeindeverwaltung zur Verfügung gestellt.
Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wahlberechtigten durch Wort, Ton, Schrift, Bild oder sonstige Darstellungen sowie jede Unterschriftensammlung verboten (§ 33 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG)).
Wahlscheininhaberinnen und Wahlscheinscheininhaber können an der Wahl des Kreistages und des Gemeinderates nur durch Briefwahl teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen möchte, muss bei der Gemeinde Baltrum einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag anfordern und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Zur Wahl des Kreistages sowie zur Wahl des Gemeinderates benutzt die wählende Person für beide Wahlen nur einen Stimmzettelumschlag und nur einen Wahlbriefumschlag.
Die Ermittlung des Briefwahlergebnisses erfolgt im Wahllokal der Gemeinde Baltrum.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 Strafgesetzbuch).
Wichtiger Hinweis:
Zur Vermeidung von Ansteckungen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie können während der Auszählung nur höchstens 30 Zuschauer/-innen, je 15 im Wahlraum und 15 im Außenbereich (Terrasse) zugelassen werden. Um eine vorherige Anmeldung unter hochgrebe@baltrum.de oder telefonisch unter der Rufnummer 04939/80-24 wird gebeten. Die restlichen interessierten Zuschauer mögen sich vor dem Rathaus in angemessenem Abstand aufhalten.
Die Anmeldungen werden nach ihrem zeitlichen Eingang berücksichtigt.
Es wird darum gebeten, dass die Zuschauer/-innen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Desinfektionsmittel werden seitens der Gemeindeverwaltung zur Verfügung gestellt.
Autor: Sabine Hinrichs
Foto: Sabine Hinrichs
Quelle: Anita Hochgrebe, stellv. Wahlleiterin
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