
07.07.2026 - Premiere Aqua-Walking
06.07.2026 - KSV-News
06.07.2026 - 40 Jahre Nationalpark
06.07.2026 - LADIES ROCK NIGHT rockt das Kinderspöölhus
06.07.2026 - Farbenstammtisch
06.07.2026 - Ratssitzung 2. Juli 26 Teil II.
05.07.2026 - Rosen zum Sonntag
05.07.2026 - DLRG bedankt sich für Sonnenschirme
04.07.2026 - AllTied 24/7
04.07.2026 - Internationaler Tag der Genossenschaften
03.07.2026 - Sonntag NPH-Fest!
03.07.2026 - Ratssitzung vom 2. Juli 2026
03.07.2026 - Buchtipp
03.07.2026 - Straßenverkehrsordnung auf Baltrum
03.07.2026 - Heute: Tüfteltheater + Krimikomödie
03.07.2026 - Am 26. Juli ist Tag der Seenotretter
03.07.2026 - Heute kein Postschalter
02.07.2026 - Tennis-Training in der Baltrum-Arena
02.07.2026 - Baltrums Schulhof
02.07.2026 - Vollmond überm Wattenmeer
01.07.2026 - Konsumgenossenschaft hat einiges vor
01.07.2026 - Heute Tjark!
01.07.2026 - Auf Wiedersehen!
30.06.2026 - Sportprogramm wieder ab 3. Juli
29.06.2026 - 40 Jahre Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer
30.09.2022
Wahlbekanntmachung
Bekanntmachung
zur Landtagswahl am 09. Oktober 2022
Am Sonntag, dem 09.10.2022, findet in der Gemeinde Baltrum die Wahl zum 19. Niedersächsischen Landtag statt. Die Wahl dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Die Gemeinde Baltrum bildet einen Wahlbezirk, Nr. 001.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens 18.09.2022 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.
Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist.
Die Wählerinnen und Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Sie haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede Wählerin und jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils in der Reihenfolge der Wahlvorschlagsnummern
für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerberinnen und Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht für eine Partei auftreten, die Bezeichnung „Einzelbewerberin/Einzelbewerber“ und einen Kreis für die Kennzeichnung,
für die Wahl nach Landeswahlvorschlägen in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden auch dieser, und jeweils die Namen der ersten drei Bewerberinnen oder Bewerber der zugelassenen Landeswahlvorschläge und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.
Die Wählerin oder der Wähler gibt
seine Erststimme in der Weise ab,
dass sie/er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber sie gelten soll,
und seine Zweitstimme in der Weise ab,
dass sie/er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Landeswahlvorschlag sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss von der Wählerin und vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wählerinnen und Wähler durch Wort, Ton, Schrift, Bild oder sonstige Darstellungen sowie jede Unterschriftensammlung verboten (§ 24 Abs. 2 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes – NLWG).
Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
durch Briefwahl teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
Jede wahlberechtigte Person kann das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 26 Abs. 2 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes).
Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der wahlberechtigten Person selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Eine Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer wählenden Person erlangt hat.
Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der wahlberechtigten Person ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht (§ 48 Abs. 2 der Niedersächsischen Landeswahlordnung).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung der wahlberechtigten Person oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung der wahlberechtigten Person eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs.1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Baltrum, den 30.09.2022
ausgehängt am: 30.09.2022
im Auftrag
Hochgrebe
Autor: Sabine Hinrichs
Quelle: Gemeindewahlleitung
Baltrum-Online.de ist ein werbefreies und unabhängiges Angebot. Wir berichten ehrenamtlich und frei über die Insel Baltrum und stehen in keinerlei Verbindung zur Gemeinde Baltrum.
Weitere Artikel zu verwandten Themen:
06.06.2024 - Ratssitzung vom 5. Juni 2024
15.03.2024 - Rundbrief der Gemeinde
28.02.2024 - Seetrassen – Kompensationsmaßnahmen
27.02.2024 - Klimaschutzkonzept Baltrum
26.02.2024 - Umweltausschusssitzung am 26. Februar
07.02.2024 - Insularer Erfahrungsaustausch
21.12.2023 - Rundbrief des Bürgermeisters
04.08.2023 - Rundbrief der Gemeinde
28.06.2023 - Zweckentfremdungssatzung
27.06.2023 - Zahlen
21.06.2023 - Kriterienkatalog Grundstücksvergabe
20.06.2023 - Schadstoffvorfall in den Dünen
06.06.2023 - Schon angekommen?!
25.05.2023 - Ratssitzung 16.5.23 Teil III.
25.05.2023 - Ratssitzung 16.5.23 Teil II.
25.05.2023 - Ratssitzung am 16. Mai 2023
16.05.2023 - Heute Ratssitzung
06.04.2023 - Rundbrief der Gemeinde
10.03.2023 - Rundbrief der Gemeinde
26.01.2023 - Hafenzweckverbandstagung am 2.2.2023
23.12.2022 - Rundbrief der Gemeinde
22.12.2022 - Ratssitzung 19.12.22 Teil II.
21.12.2022 - Ratssitzung 19.12.22 Teil I.
15.12.2022 - Betriebsausschusssitzung
Weitere News
7.7.2026
Premiere Aqua-Walking
Erster Aqua-Walking-Kurs auf Baltrum mit Sophie Schwarz voller Erfolg...
6.7.2026
KSV-News
Der Sommer im Kultur- und Sportverein ...
6.7.2026
40 Jahre Nationalpark
40 Jahre Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, ein Grund zum Feiern!...
6.7.2026
LADIES ROCK NIGHT rockt das Kinderspöölhus
am Dienstag, 7.7.26 um 20.30 Uhr...
6.7.2026
Farbenstammtisch
Am Mittwoch, dem 29.Juli findet ab 12 Uhr wieder der traditionelle Farbenstammtisch im Sturmeck stat...
6.7.2026
Ratssitzung 2. Juli 26 Teil II.
Lange Tagesordnung...
5.7.2026
Rosen zum Sonntag
Man kann allem widerstehen, außer der Versuchung einer Rose. (Oscar Wilde)...
5.7.2026
DLRG bedankt sich für Sonnenschirme
Durch den Aufruf bei Baltrum online sind für die DLRG drei neue Sonnenschirme zusammengekommen....
4.7.2026
AllTied 24/7
Inselmarkt betreibt einen Automaten-Shop...
4.7.2026
Internationaler Tag der Genossenschaften
Genossenschaften für eine friedliche Welt...
3.7.2026
Sonntag NPH-Fest!
40 Jahre Nationalpark! Eiländer Konzert, Werkstatt, Rallye, Getränke, Kuchen: 15–18 Uhr...
3.7.2026
Ratssitzung vom 2. Juli 2026
Teil I....
3.7.2026
Buchtipp
Bruder Enno und das Herz des Störtebeker von Maike Salhofen...
3.7.2026
Straßenverkehrsordnung auf Baltrum
Innerdeichs im Schritt...
3.7.2026
Heute: Tüfteltheater + Krimikomödie
15:30 Uhr und 20:30 Uhr im Kinderspöölhus auf der Kleinkunstbühne...
3.7.2026
Am 26. Juli ist Tag der Seenotretter
Hafenfest am Rettungsschuppen auf Baltrum...
3.7.2026
Heute kein Postschalter
Durch einen kurzfristigen Personalausfall bleibt die Post heute leider geschlossen....
2.7.2026
Tennis-Training in der Baltrum-Arena
ab sofort bis Ende August mit Markus Findling, Sunball-Tennis ...
2.7.2026
Baltrums Schulhof
Neue Geräte dank großzügiger Unterstützung...
2.7.2026
Vollmond überm Wattenmeer
Mystisch – von Beate Inkamp...
1.7.2026
Konsumgenossenschaft hat einiges vor
Die Generalversammlung der Konsumgenossenschaft Baltrum am Montagabend im Strandhotel war nicht über...
1.7.2026
Heute Tjark!
Baltrum-Schicksal auf der Inselbühne um 20.30 Uhr im Haus des Gastes...
1.7.2026
Auf Wiedersehen!
Schulabschlussfeier 26 im Sealords...
30.6.2026
Sportprogramm wieder ab 3. Juli
Krankheitsbedingt entfällt das Thalasso Sportprogramm bis einschl. Donnerstag, dem 2. Juli 2026.Ak...
29.6.2026
40 Jahre Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer
Nationalpark wirkt! Buntes Familienfest mit Musik auf Baltrum am 5. Juli...





