
01.05.2026 - Die Bäume schlagen aus
01.05.2026 - Neues Programm aus dem NPH
01.05.2026 - Neues aus der SchirmSeaBar
01.05.2026 - Der Maibaum steht!
01.05.2026 - Pipo macht auf!
30.04.2026 - Das Schild zum Tanz in den Mai
30.04.2026 - Bürger-Stiftung
30.04.2026 - Aqua-Walking
29.04.2026 - Nestschaukel und Drehkarussell
28.04.2026 - Musikalischer Donnerstag
28.04.2026 - Halbfinale in der SchirmSeaBar
27.04.2026 - Hautberatung & 10% Aktion bei Biomaris
25.04.2026 - Uschi brauchte ein Sonderpäuschen
24.04.2026 - Tanz in den Mai
23.04.2026 - Am Strand tut sich was!
22.04.2026 - Paul Klee Ausstellung geht zu Ende
22.04.2026 - Seehund voll da
21.04.2026 - KSV Jahreshauptversammlung
20.04.2026 - Blümchen & Blüten
20.04.2026 - LitMus im Nationalpark-Haus
20.04.2026 - Baltrum im Fernsehen
19.04.2026 - Das Schild zum Sonntag
18.04.2026 - Fundsachen
16.04.2026 - Rundbrief der Gemeinde
15.04.2026 - 18. Zugvogeltage 10. bis 18. Oktober 2026
13.05.2020
Draußen kein Alkohol an Himmelfahrt
Am Vatertag ist Alkohol im Außenbereich verboten
Landkreis will größere Menschenansammlungen verhindern
Pressemitteilung siehe Link unten
Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich zu Einschränkungen in Restaurationsbetrieben sowie von Autoveranstaltungen an Christi Himmelfahrt angesichts der Corona-Pandemie und zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Landkreises Aurich
Der Landkreis Aurich erlässt gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG)2 in Verbindung mit § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)3 folgende Allgemeinverfügung:
1. Am Donnerstag, dem 21.05.2020, ist es Restaurationsbetrieben jeglicher Art untersagt, alkoholische Getränken in Außenbereichen bzw. Außenanlagen auszuschenken. Der Verzehr alkoholischer Getränke in diesen Bereichen ist verboten.
2. Weiterhin ist es den o.a. Betrieben am Donnerstag, dem 21.05.2020, untersagt, einen Außer-Haus-Verkauf von alkoholischen Getränken jeglicher Art durchzuführen.
3. Im Übrigen ist der Verzehr sowohl von mitgebrachten Speisen und Getränken als auch von Speisen und Getränken aus dem Außer-Haus-Verkauf im Umkreis von 50 Metern zu dem jeweiligen Betrieb untersagt.
4. Die Durchführung von Autoveranstaltungen i. S. d. § 1 Abs. 7 der Niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 08.05.2020 ist am 21.05.2020 untersagt.
5. Zuwiderhandlungen stellen gem. § 73 Abs la Nr. 6 IfSG eine Ordnungswidrigkeit dar.
6. Die Allgemeinverfügung ist gemäß § 28 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort
vollziehbar. Widerspruch und Klage haben keine aufschiebende Wirkung.
Begründung:
Rechtsgrundlage für die getroffenen Maßnahmen ist § 28 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Nach Satz 1 hat die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen zu treffen, wenn Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt werden oder sich ergibt, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist. Nach Satz 2 kann die zuständige Behörde Veranstaltungen einer größeren Anzahl von Menschen beschränken oder verbieten und Badeanstalten oder in § 33 genannte Gemeinschaftseinrichtungen oder Teile davon schließen; sie kann auch Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte nicht zu betreten, bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind.
Vor dem Hintergrund der sehr dynamischen Verbreitung von Infektionen mit dem SARS- CoV-2 Virus und Erkrankungen an COVID-19 müssen unverzüglich weitere umfänglich wirksame Maßnahmen zur Verzögerung der Ausbreitungsdynamik und zur Unterbrechung von Infektionsketten ergriffen werden. Weitreichende effektive Maßnahmen sind dazu dringend notwendig, um im Interesse der Bevölkerung und des Gesundheitsschutzes die dauerhafte Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems in Niedersachsen sicherzustellen. Die großflächige Unterbrechung und Eindämmung des touristischen Reiseverkehrs ergänzt die bereits ergriffenen Maßnahmen und stellt im Kontext der übrigen Maßnahmen zur Kontaktreduzierung ein wirksames und angemessenes Vorgehen dar, um das Ziel einer Entschleunigung und Unterbrechung der Infektionsketten zu erreichen. Angesichts des angestrebten Ziels der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung für die Gesamtbevölkerung ist die Maßnahme auch verhältnismäßig.
Die notwendigen und differenzierten Maßnahmen zur Einschränkung der Bewirtung durch Restaurationsbetriebe an Himmelfahrt dienen der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des derzeit durch das Influenza-Geschehen hoch beanspruchten Gesundheitssystems über einen absehbar längeren Zeitraum hinaus. Für die stationären und teilstationären Einrichtungen muss dringend der notwendige Spielraum geschaffen werden, um die erforderliche Leistungsfähigkeit für die zu erwartenden erhöhten Behandlungserfordernisse im Intensivbereich unter Isolierbedingungen für an COVID-19 Erkrankte zu sichern.
Diese und weitere kontaktreduzierende Maßnahmen tragen in besonderer Weise zum Schutz besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen bei. Denn gegen den SARS-CoV-2-Virus steht derzeit keine Impfung bereit und es stehen keine gezielten, spezifischen Behandlungsmethoden zur Verfügung.
Christi Himmelfahrt birgt im Allgemeinen ein hohes Potenzial, dass sich an verschiedenen Orten Sammelplätze für Menschengruppen oder für Ansammlungen bilden. Gerade bei gutem Wetter neigen die Menschen aktuell dazu, sich im Freien zu betätigen. Die Möglichkeit, sich in einem Restaurationsbetrieb im Freien bewirten zu lassen, wird besonders an Feiertagen wie Christi Himmelfahrt verhältnismäßig oft in Anspruch genommen. An diesem Feiertag finden erfahrungsgemäß viele Fahrradtouren im Sinne von Sternfahrten zu besagten Orten statt. Gleiches gilt für Orte, an denen Autoveranstaltungen durchgeführt werden sollen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation in Bezug auf die Corona-Pandemie gilt es
mögliche Gefahrenpotenziale weitestgehend zu minimieren.
Eine Außenbewirtung mit sowie ein Außer-Haus-Verkauf von alkoholischen Getränken jeglicher Art und Autoveranstaltungen bilden an Feiertagen ein hohes Risiko für die Bildung von Menschenansammlungen, die es aktuell zu vermeiden gilt.
Daher stellen die kontaktreduzierenden Maßnahmen für die breite Bevölkerung das einzig wirksame Mittel zum Schutz der Gesundheit der Allgemeinheit und zur Aufrechterhaltung zentraler Infrastrukturen dar.
Auf die Strafbarkeit einer Zuwiderhandlung gegen die in Ziffern 1 und 2 enthaltenen Anordnungen gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 1; Abs. 3 IfSG wird hingewiesen. Verstöße gegen die in Ziffern 1 und 2 getroffenen Anordnungen stellen Ordnungswidrigkeiten nach § 73 Abs. la Nr. 6 IfSG dar und werden mit Bußgeldern bis zu 25.000 € geahndet.
Die Anordnung ist gemäß § 28 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar. Widerspruch und Klage gegen Maßnahmen haben keine aufschiebende Wirkung.
Bekanntmachungshinweis:
Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekanntgegeben
(§ 41 Abs. 4 S. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klar beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schlosspatz 10, 26122 Oldenburg, erhoben werden.
Link -> Der Landkreis Aurich in klarem Deutsch
Autor: Sabine Hinrichs
Quelle: Berthold Tuitjer / Landkreis Aurich
Baltrum-Online.de ist ein werbefreies und unabhängiges Angebot. Wir berichten ehrenamtlich und frei über die Insel Baltrum und stehen in keinerlei Verbindung zur Gemeinde Baltrum.
Weitere Artikel zu verwandten Themen:
28.04.2022 - KuBa: Coronatests nur online buchbar
27.04.2022 - Corona-Info der Gemeinde
20.04.2022 - Bitte mit Maske!
02.04.2022 - Appell des Frischemarktes
24.02.2022 - Frühlingserwachen
02.02.2022 - Winterruhe verlängert
30.12.2021 - Die Arztpraxis informiert
29.12.2021 - Böllerverordnung
27.12.2021 - Willkommen auf Baltrum
21.12.2021 - Ab heute FFP2
15.12.2021 - Testtermine
03.12.2021 - Befreiung von Testpflicht nach Boostern
03.12.2021 - Wertstoffhof: neue Regeln
01.12.2021 - Testen, testen, testen!
01.12.2021 - Neue Warnstufe ab Mittwoch
26.11.2021 - Rundbrief der Gemeinde
25.11.2021 - Zusätzliche Testermine
24.11.2021 - Neue Corona-Verordnung
24.11.2021 - Kein offenes Adventstürchen
24.11.2021 - B-L nur noch mit 3G
23.11.2021 - Töwi nur noch mit 3G
20.11.2021 - Die Arztpraxis informiert
19.11.2021 - Neue Corona-Regelungen
13.11.2021 - Corona-Verordnung verschärft
Weitere News
1.5.2026
Die Bäume schlagen aus
Die Jugend hat den Maibaum wieder ordentlich und unfallfrei an seinen Platz vor dem Rathaus gebracht...
1.5.2026
Neues Programm aus dem NPH
Das Nationalpark-Haus begrüßt den Mai mit einem neuen Schwung an Veranstaltungen. Das Programm steht...
1.5.2026
Neues aus der SchirmSeaBar
Die SchirmSeaBar zeigt morgen, am Sonnabend, dem 2. Mai, alle Spiele der 1. und 2. Bundesliga: die N...
1.5.2026
Der Maibaum steht!
Der Mai, der Mai, der schöööne Mai…...
1.5.2026
Pipo macht auf!
Am 1. Mai um 11 Uhr...
30.4.2026
Das Schild zum Tanz in den Mai
Nach Absprache. Wir bewegen Niedersachsen, sagt der NTB! Der Steinschmätzer hält Ausschau... Auf...
30.4.2026
Bürger-Stiftung
Über den Tellerrand: Juist feierte 20 Jahre Bürgerstiftung mit einem großen Stiftermahl in der ev. ...
30.4.2026
Aqua-Walking
Sophie Schwarz ist zertifizierte Aqua-Walking-Trainerin...
29.4.2026
Nestschaukel und Drehkarussell
Neue Spielgeräte für die Inselschule Baltrum Die Reporter-AG schreibt: „Die Inselschul...
28.4.2026
Musikalischer Donnerstag
Am 30. April Chormusik in der Morgenandacht und Musikalische Vesper um 17 Uhr!...
28.4.2026
Halbfinale in der SchirmSeaBar
Die SchirmSeabar zeigt heute und morgen das "Champions League"-Halbfinale....
27.4.2026
Hautberatung & 10% Aktion bei Biomaris
Am Mittwoch, den 29.04. kommt die Chefkosmetikerin von Biomaris nach Baltrum....
25.4.2026
Uschi brauchte ein Sonderpäuschen
Mittwoch geht es weiter...
24.4.2026
Tanz in den Mai
Nächste Woche feiert Baltrum in den Mai! Ein Fest mit Tanz und Musik auf dem Dorfplatz zwischen Rath...
23.4.2026
Am Strand tut sich was!
DLRG rüstet auf – Strandkorbvermietung hat geöffnet...
22.4.2026
Paul Klee Ausstellung geht zu Ende
Letzte Gelegenheit: 34 Werke im Museum Altes Zollhaus...
22.4.2026
Seehund voll da
Auch Mittagstisch – gut bürgerliches Restaurant an der Inselglocke...
21.4.2026
KSV Jahreshauptversammlung
Ein Jahr voller Highlights und ein neuer Vorstand...
20.4.2026
Blümchen & Blüten
Der Frühling blüht in gelb und blau, ein Augenschmaus für alle...
20.4.2026
LitMus im Nationalpark-Haus
Dienstag, 21.4.2026, Beginn 20 Uhr. Eintritt frei, Spenden fürs NPH...
20.4.2026
Baltrum im Fernsehen
So kommt man auch ins Fernsehen! ...
19.4.2026
Das Schild zum Sonntag
Schilder ohne Worte...
18.4.2026
Fundsachen
Kostenlose Rubrik bei Baltrum-Online / in der Baltrum-App...
16.4.2026
Rundbrief der Gemeinde
R u n d m a i l 3 / 2 0 2 6 ...
15.4.2026
18. Zugvogeltage 10. bis 18. Oktober 2026
Küstenseeschwalbe ist Titelvogel...





