
06.10.2026 - Grundwassererkundung per Hubschrauber
06.10.2026 - Heute singt der ShantyChor!
05.10.2026 - Rote Herbstpracht
05.10.2026 - Dienstag keine Rote Tonne
02.10.2026 - Kunst mol kieken hat am Wochenende auf
02.10.2026 - Nipptied fällt aus
02.10.2026 - Musik verbindet
02.10.2026 - Letztes Geleit
01.10.2026 - Neue Kinderspielhaus-Zeiten
01.10.2026 - JuBiDu & Fleitjes
30.09.2026 - Kluntje: Ruhetage Mi + Do
30.09.2026 - Die Schulseelsorgerin
29.09.2026 - Ein Hoch im Gelben Wagen
28.09.2026 - Wahl-Nachtrag
28.09.2026 - Spartenleitertreffen am 30. September
28.09.2026 - Extra-Konzert am 1. Oktober
27.09.2026 - Buntes Cobigolf-Turnier
27.09.2026 - Betriebsgeheimnis
25.09.2026 - Badeaufsicht endet
25.09.2026 - Samstag: KSV-Cobigolf-Turnier
25.09.2026 - Sommerausklang
24.09.2026 - Zugvogeltage vom 10. bis 18. Oktober 2026
23.09.2026 - B.-L.: Preise bleiben stabil
23.09.2026 - Mittwoch Tante Wanda!
20.09.2026 - Konzert zum Weltkindertag
13.05.2020
Draußen kein Alkohol an Himmelfahrt
Am Vatertag ist Alkohol im Außenbereich verboten
Landkreis will größere Menschenansammlungen verhindern
Pressemitteilung siehe Link unten
Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich zu Einschränkungen in Restaurationsbetrieben sowie von Autoveranstaltungen an Christi Himmelfahrt angesichts der Corona-Pandemie und zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Landkreises Aurich
Der Landkreis Aurich erlässt gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG)2 in Verbindung mit § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)3 folgende Allgemeinverfügung:
1. Am Donnerstag, dem 21.05.2020, ist es Restaurationsbetrieben jeglicher Art untersagt, alkoholische Getränken in Außenbereichen bzw. Außenanlagen auszuschenken. Der Verzehr alkoholischer Getränke in diesen Bereichen ist verboten.
2. Weiterhin ist es den o.a. Betrieben am Donnerstag, dem 21.05.2020, untersagt, einen Außer-Haus-Verkauf von alkoholischen Getränken jeglicher Art durchzuführen.
3. Im Übrigen ist der Verzehr sowohl von mitgebrachten Speisen und Getränken als auch von Speisen und Getränken aus dem Außer-Haus-Verkauf im Umkreis von 50 Metern zu dem jeweiligen Betrieb untersagt.
4. Die Durchführung von Autoveranstaltungen i. S. d. § 1 Abs. 7 der Niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 08.05.2020 ist am 21.05.2020 untersagt.
5. Zuwiderhandlungen stellen gem. § 73 Abs la Nr. 6 IfSG eine Ordnungswidrigkeit dar.
6. Die Allgemeinverfügung ist gemäß § 28 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort
vollziehbar. Widerspruch und Klage haben keine aufschiebende Wirkung.
Begründung:
Rechtsgrundlage für die getroffenen Maßnahmen ist § 28 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Nach Satz 1 hat die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen zu treffen, wenn Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt werden oder sich ergibt, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist. Nach Satz 2 kann die zuständige Behörde Veranstaltungen einer größeren Anzahl von Menschen beschränken oder verbieten und Badeanstalten oder in § 33 genannte Gemeinschaftseinrichtungen oder Teile davon schließen; sie kann auch Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte nicht zu betreten, bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind.
Vor dem Hintergrund der sehr dynamischen Verbreitung von Infektionen mit dem SARS- CoV-2 Virus und Erkrankungen an COVID-19 müssen unverzüglich weitere umfänglich wirksame Maßnahmen zur Verzögerung der Ausbreitungsdynamik und zur Unterbrechung von Infektionsketten ergriffen werden. Weitreichende effektive Maßnahmen sind dazu dringend notwendig, um im Interesse der Bevölkerung und des Gesundheitsschutzes die dauerhafte Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems in Niedersachsen sicherzustellen. Die großflächige Unterbrechung und Eindämmung des touristischen Reiseverkehrs ergänzt die bereits ergriffenen Maßnahmen und stellt im Kontext der übrigen Maßnahmen zur Kontaktreduzierung ein wirksames und angemessenes Vorgehen dar, um das Ziel einer Entschleunigung und Unterbrechung der Infektionsketten zu erreichen. Angesichts des angestrebten Ziels der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung für die Gesamtbevölkerung ist die Maßnahme auch verhältnismäßig.
Die notwendigen und differenzierten Maßnahmen zur Einschränkung der Bewirtung durch Restaurationsbetriebe an Himmelfahrt dienen der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des derzeit durch das Influenza-Geschehen hoch beanspruchten Gesundheitssystems über einen absehbar längeren Zeitraum hinaus. Für die stationären und teilstationären Einrichtungen muss dringend der notwendige Spielraum geschaffen werden, um die erforderliche Leistungsfähigkeit für die zu erwartenden erhöhten Behandlungserfordernisse im Intensivbereich unter Isolierbedingungen für an COVID-19 Erkrankte zu sichern.
Diese und weitere kontaktreduzierende Maßnahmen tragen in besonderer Weise zum Schutz besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen bei. Denn gegen den SARS-CoV-2-Virus steht derzeit keine Impfung bereit und es stehen keine gezielten, spezifischen Behandlungsmethoden zur Verfügung.
Christi Himmelfahrt birgt im Allgemeinen ein hohes Potenzial, dass sich an verschiedenen Orten Sammelplätze für Menschengruppen oder für Ansammlungen bilden. Gerade bei gutem Wetter neigen die Menschen aktuell dazu, sich im Freien zu betätigen. Die Möglichkeit, sich in einem Restaurationsbetrieb im Freien bewirten zu lassen, wird besonders an Feiertagen wie Christi Himmelfahrt verhältnismäßig oft in Anspruch genommen. An diesem Feiertag finden erfahrungsgemäß viele Fahrradtouren im Sinne von Sternfahrten zu besagten Orten statt. Gleiches gilt für Orte, an denen Autoveranstaltungen durchgeführt werden sollen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation in Bezug auf die Corona-Pandemie gilt es
mögliche Gefahrenpotenziale weitestgehend zu minimieren.
Eine Außenbewirtung mit sowie ein Außer-Haus-Verkauf von alkoholischen Getränken jeglicher Art und Autoveranstaltungen bilden an Feiertagen ein hohes Risiko für die Bildung von Menschenansammlungen, die es aktuell zu vermeiden gilt.
Daher stellen die kontaktreduzierenden Maßnahmen für die breite Bevölkerung das einzig wirksame Mittel zum Schutz der Gesundheit der Allgemeinheit und zur Aufrechterhaltung zentraler Infrastrukturen dar.
Auf die Strafbarkeit einer Zuwiderhandlung gegen die in Ziffern 1 und 2 enthaltenen Anordnungen gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 1; Abs. 3 IfSG wird hingewiesen. Verstöße gegen die in Ziffern 1 und 2 getroffenen Anordnungen stellen Ordnungswidrigkeiten nach § 73 Abs. la Nr. 6 IfSG dar und werden mit Bußgeldern bis zu 25.000 € geahndet.
Die Anordnung ist gemäß § 28 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar. Widerspruch und Klage gegen Maßnahmen haben keine aufschiebende Wirkung.
Bekanntmachungshinweis:
Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekanntgegeben
(§ 41 Abs. 4 S. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klar beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schlosspatz 10, 26122 Oldenburg, erhoben werden.
Link -> Der Landkreis Aurich in klarem Deutsch
Autor: Sabine Hinrichs
Quelle: Berthold Tuitjer / Landkreis Aurich
Baltrum-Online.de ist ein werbefreies und unabhängiges Angebot. Wir berichten ehrenamtlich und frei über die Insel Baltrum und stehen in keinerlei Verbindung zur Gemeinde Baltrum.
Weitere Artikel zu verwandten Themen:
28.04.2022 - KuBa: Coronatests nur online buchbar
27.04.2022 - Corona-Info der Gemeinde
20.04.2022 - Bitte mit Maske!
02.04.2022 - Appell des Frischemarktes
24.02.2022 - Frühlingserwachen
02.02.2022 - Winterruhe verlängert
30.12.2021 - Die Arztpraxis informiert
29.12.2021 - Böllerverordnung
27.12.2021 - Willkommen auf Baltrum
21.12.2021 - Ab heute FFP2
15.12.2021 - Testtermine
03.12.2021 - Befreiung von Testpflicht nach Boostern
03.12.2021 - Wertstoffhof: neue Regeln
01.12.2021 - Testen, testen, testen!
01.12.2021 - Neue Warnstufe ab Mittwoch
26.11.2021 - Rundbrief der Gemeinde
25.11.2021 - Zusätzliche Testermine
24.11.2021 - Neue Corona-Verordnung
24.11.2021 - Kein offenes Adventstürchen
24.11.2021 - B-L nur noch mit 3G
23.11.2021 - Töwi nur noch mit 3G
20.11.2021 - Die Arztpraxis informiert
19.11.2021 - Neue Corona-Regelungen
13.11.2021 - Corona-Verordnung verschärft
Weitere News
6.10.2026
Grundwassererkundung per Hubschrauber
Ein Hubschrauber der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) in Hannover ist am Dien...
6.10.2026
Heute singt der ShantyChor!
Heute Abend gibts mal wieder was auf die Ohren! Seemannslieder und Shanties, alte Kracher und neue S...
5.10.2026
Rote Herbstpracht
Aufgepasst: Rot, Rot, Rot!...
5.10.2026
Dienstag keine Rote Tonne
Morgen findet kein Abtransport der Hotelmüllcontainer statt....
2.10.2026
Kunst mol kieken hat am Wochenende auf
Kunst und Schmuck am 3. und 4. Oktober im Alten Ostdorf...
2.10.2026
Nipptied fällt aus
Am Sonntag kein Musikalisches Dreiviertelstündchen im Nationalpark-Haus...
2.10.2026
Musik verbindet
Gesang und Blockflötenklang...
2.10.2026
Letztes Geleit
Überführung heute um 17.45 Uhr ab Neßmersiel...
1.10.2026
Neue Kinderspielhaus-Zeiten
Das Kinderspöölhus hat ab sofort am Sonntagnachmittag von 14:00 – 17:00 Uhr geöffnet....
1.10.2026
JuBiDu & Fleitjes
Konzert am 1. Oktober um 20.30 Uhr in der ev. KIrche ...
30.9.2026
Kluntje: Ruhetage Mi + Do
Ab Freitag macht das Kluntje wieder auf!...
30.9.2026
Die Schulseelsorgerin
Reporter-AG: Interview mit Silja Bressel...
29.9.2026
Ein Hoch im Gelben Wagen
Eine Kutschfahrt, die ist lustig! ShantyChor auf Sonderfahrt...
28.9.2026
Wahl-Nachtrag
Olaf Wiltfang gewinnt die Landratswahl im Kreis Aurich...
28.9.2026
Spartenleitertreffen am 30. September
Mittwoch, um 20.30 Uhr im Vereinsraum unter der Turnhalle...
28.9.2026
Extra-Konzert am 1. Oktober
Dem Sommer hinterher... JuBiDu & De Fleitjes van Baltrum in der ev. Kirche um 20.30 Uhr...
27.9.2026
Buntes Cobigolf-Turnier
Bei perfektem Spätsommerwetter richtete der Kultur- und Sportverein am Sonnabend, dem 26. September,...
27.9.2026
Betriebsgeheimnis
Sonntagsgedanken...
25.9.2026
Badeaufsicht endet
DLRG ist mit Erste-Hilfe-Bereitschaft noch bis zum 2. Oktober am Strand...
25.9.2026
Samstag: KSV-Cobigolf-Turnier
Am 26. September 2026 ab 12.30 Uhr in der Baltrum-Arena – Zaungäste willkommen!...
25.9.2026
Sommerausklang
Closing HEUTE bei Pipos Surfbude am Badestrand...
24.9.2026
Zugvogeltage vom 10. bis 18. Oktober 2026
Partnerland Namibia, Titelvogel Küstenseeschwalbe...
23.9.2026
B.-L.: Preise bleiben stabil
Trotz hoher Kraftstoffkosten: Fahrplan und Preise haben Bestand...
23.9.2026
Mittwoch Tante Wanda!
Mittwoch Theater, Donnerstag Fleitjes und Freitag Shanty-Konzert Am Mittwoch, dem 23. Septemb...
20.9.2026
Konzert zum Weltkindertag
Ein „kunterbunt-turbulentes Weltkindertags-Konzertchen“ (O-Ton Karen Kammer) hat am Sonn...





