
15.06.2026 - Auf dem Weg zur Baltrum-Stiftung
15.06.2026 - Diese Woche
15.06.2026 - Nordseelauf am 22. Juni auf Baltrum
13.06.2026 - Generalversammlung Konsumgenossenschaft
10.06.2026 - Wildnis-Touren im Nationalpark
10.06.2026 - Seifesieden bei den Inselalpakas
10.06.2026 - Gemeinde sucht Schwimmmeister*in
10.06.2026 - Ehrenamt auf Baltrum: Inselmobil
10.06.2026 - Heute: Auf hoher See!
09.06.2026 - Dienstag ist Shanty-Konzert!
09.06.2026 - Schulausschuss tagt am 16. Juni
08.06.2026 - Großer Inselabend am 19. Juni
08.06.2026 - Eiländer am Strand
07.06.2026 - Stammgäste II.
07.06.2026 - French Open in der SchirmSeaBar
06.06.2026 - Eiländer am Sonnabend bei Pipos‘
06.06.2026 - Viel Besuch bei der Inselschule
05.06.2026 - Uschis Achtziger Party
04.06.2026 - Buch-Idee
04.06.2026 - Museumsfest im Alten Zollhaus
03.06.2026 - Am Freitag ist Flohmarkt
03.06.2026 - Fleitjes übergeben Spenden
03.06.2026 - NTB-Förderverein feiert 30-jähriges Jubiläum
03.06.2026 - Grandiose Premiere: Tjark.
02.06.2026 - Natur Natur sein lassen
13.05.2020
Draußen kein Alkohol an Himmelfahrt
Am Vatertag ist Alkohol im Außenbereich verboten
Landkreis will größere Menschenansammlungen verhindern
Pressemitteilung siehe Link unten
Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich zu Einschränkungen in Restaurationsbetrieben sowie von Autoveranstaltungen an Christi Himmelfahrt angesichts der Corona-Pandemie und zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Landkreises Aurich
Der Landkreis Aurich erlässt gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG)2 in Verbindung mit § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)3 folgende Allgemeinverfügung:
1. Am Donnerstag, dem 21.05.2020, ist es Restaurationsbetrieben jeglicher Art untersagt, alkoholische Getränken in Außenbereichen bzw. Außenanlagen auszuschenken. Der Verzehr alkoholischer Getränke in diesen Bereichen ist verboten.
2. Weiterhin ist es den o.a. Betrieben am Donnerstag, dem 21.05.2020, untersagt, einen Außer-Haus-Verkauf von alkoholischen Getränken jeglicher Art durchzuführen.
3. Im Übrigen ist der Verzehr sowohl von mitgebrachten Speisen und Getränken als auch von Speisen und Getränken aus dem Außer-Haus-Verkauf im Umkreis von 50 Metern zu dem jeweiligen Betrieb untersagt.
4. Die Durchführung von Autoveranstaltungen i. S. d. § 1 Abs. 7 der Niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 08.05.2020 ist am 21.05.2020 untersagt.
5. Zuwiderhandlungen stellen gem. § 73 Abs la Nr. 6 IfSG eine Ordnungswidrigkeit dar.
6. Die Allgemeinverfügung ist gemäß § 28 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort
vollziehbar. Widerspruch und Klage haben keine aufschiebende Wirkung.
Begründung:
Rechtsgrundlage für die getroffenen Maßnahmen ist § 28 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Nach Satz 1 hat die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen zu treffen, wenn Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt werden oder sich ergibt, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist. Nach Satz 2 kann die zuständige Behörde Veranstaltungen einer größeren Anzahl von Menschen beschränken oder verbieten und Badeanstalten oder in § 33 genannte Gemeinschaftseinrichtungen oder Teile davon schließen; sie kann auch Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte nicht zu betreten, bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind.
Vor dem Hintergrund der sehr dynamischen Verbreitung von Infektionen mit dem SARS- CoV-2 Virus und Erkrankungen an COVID-19 müssen unverzüglich weitere umfänglich wirksame Maßnahmen zur Verzögerung der Ausbreitungsdynamik und zur Unterbrechung von Infektionsketten ergriffen werden. Weitreichende effektive Maßnahmen sind dazu dringend notwendig, um im Interesse der Bevölkerung und des Gesundheitsschutzes die dauerhafte Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems in Niedersachsen sicherzustellen. Die großflächige Unterbrechung und Eindämmung des touristischen Reiseverkehrs ergänzt die bereits ergriffenen Maßnahmen und stellt im Kontext der übrigen Maßnahmen zur Kontaktreduzierung ein wirksames und angemessenes Vorgehen dar, um das Ziel einer Entschleunigung und Unterbrechung der Infektionsketten zu erreichen. Angesichts des angestrebten Ziels der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung für die Gesamtbevölkerung ist die Maßnahme auch verhältnismäßig.
Die notwendigen und differenzierten Maßnahmen zur Einschränkung der Bewirtung durch Restaurationsbetriebe an Himmelfahrt dienen der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des derzeit durch das Influenza-Geschehen hoch beanspruchten Gesundheitssystems über einen absehbar längeren Zeitraum hinaus. Für die stationären und teilstationären Einrichtungen muss dringend der notwendige Spielraum geschaffen werden, um die erforderliche Leistungsfähigkeit für die zu erwartenden erhöhten Behandlungserfordernisse im Intensivbereich unter Isolierbedingungen für an COVID-19 Erkrankte zu sichern.
Diese und weitere kontaktreduzierende Maßnahmen tragen in besonderer Weise zum Schutz besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen bei. Denn gegen den SARS-CoV-2-Virus steht derzeit keine Impfung bereit und es stehen keine gezielten, spezifischen Behandlungsmethoden zur Verfügung.
Christi Himmelfahrt birgt im Allgemeinen ein hohes Potenzial, dass sich an verschiedenen Orten Sammelplätze für Menschengruppen oder für Ansammlungen bilden. Gerade bei gutem Wetter neigen die Menschen aktuell dazu, sich im Freien zu betätigen. Die Möglichkeit, sich in einem Restaurationsbetrieb im Freien bewirten zu lassen, wird besonders an Feiertagen wie Christi Himmelfahrt verhältnismäßig oft in Anspruch genommen. An diesem Feiertag finden erfahrungsgemäß viele Fahrradtouren im Sinne von Sternfahrten zu besagten Orten statt. Gleiches gilt für Orte, an denen Autoveranstaltungen durchgeführt werden sollen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation in Bezug auf die Corona-Pandemie gilt es
mögliche Gefahrenpotenziale weitestgehend zu minimieren.
Eine Außenbewirtung mit sowie ein Außer-Haus-Verkauf von alkoholischen Getränken jeglicher Art und Autoveranstaltungen bilden an Feiertagen ein hohes Risiko für die Bildung von Menschenansammlungen, die es aktuell zu vermeiden gilt.
Daher stellen die kontaktreduzierenden Maßnahmen für die breite Bevölkerung das einzig wirksame Mittel zum Schutz der Gesundheit der Allgemeinheit und zur Aufrechterhaltung zentraler Infrastrukturen dar.
Auf die Strafbarkeit einer Zuwiderhandlung gegen die in Ziffern 1 und 2 enthaltenen Anordnungen gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 1; Abs. 3 IfSG wird hingewiesen. Verstöße gegen die in Ziffern 1 und 2 getroffenen Anordnungen stellen Ordnungswidrigkeiten nach § 73 Abs. la Nr. 6 IfSG dar und werden mit Bußgeldern bis zu 25.000 € geahndet.
Die Anordnung ist gemäß § 28 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar. Widerspruch und Klage gegen Maßnahmen haben keine aufschiebende Wirkung.
Bekanntmachungshinweis:
Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekanntgegeben
(§ 41 Abs. 4 S. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klar beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schlosspatz 10, 26122 Oldenburg, erhoben werden.
Link -> Der Landkreis Aurich in klarem Deutsch
Autor: Sabine Hinrichs
Quelle: Berthold Tuitjer / Landkreis Aurich
Baltrum-Online.de ist ein werbefreies und unabhängiges Angebot. Wir berichten ehrenamtlich und frei über die Insel Baltrum und stehen in keinerlei Verbindung zur Gemeinde Baltrum.
Weitere Artikel zu verwandten Themen:
28.04.2022 - KuBa: Coronatests nur online buchbar
27.04.2022 - Corona-Info der Gemeinde
20.04.2022 - Bitte mit Maske!
02.04.2022 - Appell des Frischemarktes
24.02.2022 - Frühlingserwachen
02.02.2022 - Winterruhe verlängert
30.12.2021 - Die Arztpraxis informiert
29.12.2021 - Böllerverordnung
27.12.2021 - Willkommen auf Baltrum
21.12.2021 - Ab heute FFP2
15.12.2021 - Testtermine
03.12.2021 - Befreiung von Testpflicht nach Boostern
03.12.2021 - Wertstoffhof: neue Regeln
01.12.2021 - Testen, testen, testen!
01.12.2021 - Neue Warnstufe ab Mittwoch
26.11.2021 - Rundbrief der Gemeinde
25.11.2021 - Zusätzliche Testermine
24.11.2021 - Neue Corona-Verordnung
24.11.2021 - Kein offenes Adventstürchen
24.11.2021 - B-L nur noch mit 3G
23.11.2021 - Töwi nur noch mit 3G
20.11.2021 - Die Arztpraxis informiert
19.11.2021 - Neue Corona-Regelungen
13.11.2021 - Corona-Verordnung verschärft
Weitere News
15.6.2026
Auf dem Weg zur Baltrum-Stiftung
Impuls fand Anklang...
15.6.2026
Diese Woche
Tjark. Fleitjes. Inselabend. Nipptied!...
15.6.2026
Nordseelauf am 22. Juni auf Baltrum
Mach nicht halt – Lauf gegen Gewalt! ...
13.6.2026
Generalversammlung Konsumgenossenschaft
Einladung zu der am Montag, dem 29. Juni 2026, um 20.30 Uhr im Strandhotel Baltrum (Seminarraum...
10.6.2026
Wildnis-Touren im Nationalpark
Mit den Ranger*innen im Nationalpark: Geführte Wildnis-Touren...
10.6.2026
Seifesieden bei den Inselalpakas
Tagesworkshop Seifesieden am 13. Juni – Plätze frei...
10.6.2026
Gemeinde sucht Schwimmmeister*in
Stellen für zwei Fachangestellte für Bäderbetriebe für das SindBad auf Baltrum...
10.6.2026
Ehrenamt auf Baltrum: Inselmobil
Bürgermeister Harm Olchers dankt Fahrerin und Fahrern...
10.6.2026
Heute: Auf hoher See!
Die Inselbühne Baltrum spielt am Mittwoch, dem 10. Juni 2026, um 20.30 Uhr im Haus des Gastes ...
9.6.2026
Dienstag ist Shanty-Konzert!
9. Juni 2026, um 20.30 Uhr im Haus des Gastes...
9.6.2026
Schulausschuss tagt am 16. Juni
Dienstag, 16.6.2026 um 16 Uhr im Rathaus...
8.6.2026
Großer Inselabend am 19. Juni
um 20 Uhr (!) im Haus des Gastes/in der Turnhalle...
8.6.2026
Eiländer am Strand
Strandrock und Inselreggae bei Pipo...
7.6.2026
Stammgäste II.
Stammplätze für Baltrum bunte und singende Vogelwelt...
7.6.2026
French Open in der SchirmSeaBar
Sonntag ab 15 Uhr...
6.6.2026
Eiländer am Sonnabend bei Pipos‘
Am 6. Juni 2026 um 20 Uhr bei Pipos Surfbude...
6.6.2026
Viel Besuch bei der Inselschule
Selten haben die Gäste auf Baltrum Gelegenheit, die Inselschule einmal von innen zu sehen – ei...
5.6.2026
Uschis Achtziger Party
HEUTE: 80er Party in Uschis StrandbarAm heutigen Freitag, dem 5. Juni, findet in Uschis Strandba...
4.6.2026
Buch-Idee
Kurze Geschichten von Baltrum mit Lachmöwe...
4.6.2026
Museumsfest im Alten Zollhaus
mit Ostfriesischer Teetafel...
3.6.2026
Am Freitag ist Flohmarkt
5. Juni von 15 bis 17 Uhr an der Inselschule Baltrum...
3.6.2026
Fleitjes übergeben Spenden
Mit Zins und Zinseszins... De Fleitjes haben im vergangenen Jahr beim Offenen Adventstürchen Geld...
3.6.2026
NTB-Förderverein feiert 30-jähriges Jubiläum
Baltrum-Konzept fürs Ehrenamt ...
3.6.2026
Grandiose Premiere: Tjark.
Standing Ovations für die Inselbühne Baltrum Am vergangenen Mittwoch feierte die Inselbühne B...
2.6.2026
Natur Natur sein lassen
Küken haben Eltern!...





