Suche:
News

13.05.2020

Draußen kein Alkohol an Himmelfahrt


Am Vatertag ist Alkohol im Außenbereich verboten
Landkreis will größere Menschenansammlungen verhindern

Pressemitteilung siehe Link unten

 

Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich zu Einschränkungen in Restaurationsbetrieben sowie von Autoveranstaltungen an Christi Himmelfahrt angesichts der Corona-Pandemie und zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Landkreises Aurich 

 

Der Landkreis Aurich erlässt gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG)2 in Verbindung mit § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)3 folgende Allgemeinverfügung: 

 

1. Am Donnerstag, dem 21.05.2020, ist es Restaurationsbetrieben jeglicher Art untersagt, alkoholische Getränken in Außenbereichen bzw. Außenanlagen auszuschenken. Der Verzehr alkoholischer Getränke in diesen Bereichen ist verboten. 

 

2. Weiterhin ist es den o.a. Betrieben am Donnerstag, dem 21.05.2020, untersagt, einen Außer-Haus-Verkauf von alkoholischen Getränken jeglicher Art durchzuführen. 

 

3. Im Übrigen ist der Verzehr sowohl von mitgebrachten Speisen und Getränken als auch von Speisen und Getränken aus dem Außer-Haus-Verkauf im Umkreis von 50 Metern zu dem jeweiligen Betrieb untersagt. 

 

4. Die Durchführung von Autoveranstaltungen i. S. d. § 1 Abs. 7 der Niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 08.05.2020 ist am 21.05.2020 untersagt. 

 

5. Zuwiderhandlungen stellen gem. § 73 Abs la Nr. 6 IfSG eine Ordnungswidrigkeit dar. 

 

6. Die Allgemeinverfügung ist gemäß § 28 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort 

vollziehbar. Widerspruch und Klage haben keine aufschiebende Wirkung. 

 

 

 

 

 

Begründung: 

Rechtsgrundlage für die getroffenen Maßnahmen ist § 28 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Nach Satz 1 hat die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen zu treffen, wenn Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt werden oder sich ergibt, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist. Nach Satz 2 kann die zuständige Behörde Veranstaltungen einer größeren Anzahl von Menschen beschränken oder verbieten und Badeanstalten oder in § 33 genannte Gemeinschaftseinrichtungen oder Teile davon schließen; sie kann auch Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte nicht zu betreten, bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind. 

 

Vor dem Hintergrund der sehr dynamischen Verbreitung von Infektionen mit dem SARS- CoV-2 Virus und Erkrankungen an COVID-19 müssen unverzüglich weitere umfänglich wirksame Maßnahmen zur Verzögerung der Ausbreitungsdynamik und zur Unterbrechung von Infektionsketten ergriffen werden. Weitreichende effektive Maßnahmen sind dazu dringend notwendig, um im Interesse der Bevölkerung und des Gesundheitsschutzes die dauerhafte Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems in Niedersachsen sicherzustellen. Die großflächige Unterbrechung und Eindämmung des touristischen Reiseverkehrs ergänzt die bereits ergriffenen Maßnahmen und stellt im Kontext der übrigen Maßnahmen zur Kontaktreduzierung ein wirksames und angemessenes Vorgehen dar, um das Ziel einer Entschleunigung und Unterbrechung der Infektionsketten zu erreichen. Angesichts des angestrebten Ziels der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung für die Gesamtbevölkerung ist die Maßnahme auch verhältnismäßig. 

 

Die notwendigen und differenzierten Maßnahmen zur Einschränkung der Bewirtung durch Restaurationsbetriebe an Himmelfahrt dienen der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des derzeit durch das Influenza-Geschehen hoch beanspruchten Gesundheitssystems über einen absehbar längeren Zeitraum hinaus. Für die stationären und teilstationären Einrichtungen muss dringend der notwendige Spielraum geschaffen werden, um die erforderliche Leistungsfähigkeit für die zu erwartenden erhöhten Behandlungserfordernisse im Intensivbereich unter Isolierbedingungen für an COVID-19 Erkrankte zu sichern. 

 

Diese und weitere kontaktreduzierende Maßnahmen tragen in besonderer Weise zum Schutz besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen bei. Denn gegen den SARS-CoV-2-Virus steht derzeit keine Impfung bereit und es stehen keine gezielten, spezifischen Behandlungsmethoden zur Verfügung. 

 

Christi Himmelfahrt birgt im Allgemeinen ein hohes Potenzial, dass sich an verschiedenen Orten Sammelplätze für Menschengruppen oder für Ansammlungen bilden. Gerade bei gutem Wetter neigen die Menschen aktuell dazu, sich im Freien zu betätigen. Die Möglichkeit, sich in einem Restaurationsbetrieb im Freien bewirten zu lassen, wird besonders an Feiertagen wie Christi Himmelfahrt verhältnismäßig oft in Anspruch genommen. An diesem Feiertag finden erfahrungsgemäß viele Fahrradtouren im Sinne von Sternfahrten zu besagten Orten statt. Gleiches gilt für Orte, an denen Autoveranstaltungen durchgeführt werden sollen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation in Bezug auf die Corona-Pandemie gilt es 

mögliche Gefahrenpotenziale weitestgehend zu minimieren. 

 

Eine Außenbewirtung mit sowie ein Außer-Haus-Verkauf von alkoholischen Getränken jeglicher Art und Autoveranstaltungen bilden an Feiertagen ein hohes Risiko für die Bildung von Menschenansammlungen, die es aktuell zu vermeiden gilt.

 

Daher stellen die kontaktreduzierenden Maßnahmen für die breite Bevölkerung das einzig wirksame Mittel zum Schutz der Gesundheit der Allgemeinheit und zur Aufrechterhaltung zentraler Infrastrukturen dar. 

 

Auf die Strafbarkeit einer Zuwiderhandlung gegen die in Ziffern 1 und 2 enthaltenen Anordnungen gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 1; Abs. 3 IfSG wird hingewiesen. Verstöße gegen die in Ziffern 1 und 2 getroffenen Anordnungen stellen Ordnungswidrigkeiten nach § 73 Abs. la Nr. 6 IfSG dar und werden mit Bußgeldern bis zu 25.000 € geahndet. 

Die Anordnung ist gemäß § 28 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar. Widerspruch und Klage gegen Maßnahmen haben keine aufschiebende Wirkung. 

 

Bekanntmachungshinweis: 

Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekanntgegeben 

(§ 41 Abs. 4 S. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)). 

 

Rechtsbehelfsbelehrung 

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klar beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schlosspatz 10, 26122 Oldenburg, erhoben werden.



Link -> Der Landkreis Aurich in klarem Deutsch

 

 

 


Autor: Sabine Hinrichs
Quelle: Berthold Tuitjer / Landkreis Aurich


Baltrum-Online.de ist ein werbefreies und unabhängiges Angebot. Wir berichten ehrenamtlich und frei über die Insel Baltrum und stehen in keinerlei Verbindung zur Gemeinde Baltrum.

Weitere News

29.6.2026

40 Jahre Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer

Nationalpark wirkt! Buntes Familienfest mit Musik auf Baltrum am 5. Juli...

29.6.2026

Heute: Generalversammlung Konsumgenossenschaft

im Strandhotel um 20.30 Uhr....

27.6.2026

Parker in N‘siel! Fenster stehen auf!

Es sind wieder Fenster offen geblieben bei den Inselparkern in Neßmersiel: ...

26.6.2026

Urlaub!

Frische Brise mit De Fleitjes...

26.6.2026

Schulabschluss

Mara Bengen, Lieke Lübben und Tuana Uyar sind die drei glücklichen Schulabgängerinnen nach der zehnt...

26.6.2026

DLRG sucht Sonnenschirme

Auf die Schnelle: Sonnenschirmspende zum Schattenspenden für DLRG Wachleute...

25.6.2026

Messe am Sonntag schon eine Stunde früher

Am 28. Juni in St. Nikolaus um 9 Uhr...

25.6.2026

Nächste Ratssitzung am 2. Juli

Donnerstag, 2. Juli 2026 um 20.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses der Gemeinde Baltrum Gemeind...

24.6.2026

Beeindruckendes Meeresleuchten

Unser Leser Dominik Worm hat uns folgende Fotos vom Baltrum Strand bei Nacht geschickt....

24.6.2026

Hilfe! Fahrrad-Befreiung!

Befreiungsaufruf für ein unschuldig inhaftiertes Fahrrad des NTB...

24.6.2026

Fleitjes-Spende für den Rosengarten

Kleiner Baltrumer Kurpark ist ein Juwel auf der Insel...

24.6.2026

Heute Eiländer bei Ulli

Strandrock, Inselreggae + Meer! Mittwoch, 24. Juni um 20 Uhr bei Ullis Beachbar...

23.6.2026

Fuß-Theater mit Anna Klinge

Besondere Veranstaltung am Mittwochnachmittag im NPH, Inselkinder haben freien Eintritt...

23.6.2026

Symposium Füße und Bewegung

Montag war der erste Tag des von Baltrums Fuß-Spezialisten Tobias Poley ausgerichtete Internationale...

22.6.2026

Geänderte Post-Öffnungszeiten

Wegen eines personellen Engpasses öffnet die Post in dieser Woche wie folgt: Montag 16:15 Uhr bi...

22.6.2026

Schulausschusssitzung vom 16. Juni 2026

Ganztagsschule, Ferienbetreuung, Mittagessen, Schulküche...

21.6.2026

Fleitjes-Spende für die Jugendfeuerwehr

Das mit der Umzieherei muss künftig schneller gehen! befanden die Leiter der Jugendfeuerwehr und auc...

20.6.2026

Heißer Inselabend

Was haben wir geschwitzt! Auf der Bühne, im Zuschauerraum, an der Technik, an der Kasse und beim Get...

19.6.2026

TenneT Bau-Update

Status der Bohrungen, Baustelle Nordstrand, Baufläche Watt, Dornumergrode...

19.6.2026

Mittendrins Matjes-Festchen

Mittwoch, 24.6.26 ab 15.30 Uhr Matjes-Nachmittag bei Mittendrin-Fisch...

18.6.2026

Müll nächste Woche

Geänderter Müllabfuhr-Plan: Montag Annahme, Dienstag Gelbe Säcke, Freitag Hotel-Tonnen...

17.6.2026

Veranstaltungen im NPH

Auf einen Blick...

16.6.2026

Der lang geplante Ausflug

Schulfahrt nach Thüle Am 9. Juni 2026 ging es für die gesamte Inselschule Baltrum in den Tier- u...

15.6.2026

Auf dem Weg zur Baltrum-Stiftung

Impuls fand Anklang...

15.6.2026

Diese Woche

Tjark. Fleitjes. Inselabend. Nipptied!...


Alle Artikel des Jahres

Inselrundgang

Archiv


Volltextsuche:

Alle News der letzten 26 Jahre im Archiv:

2026
2025
2024
2023
2022
2021
2020
2019
2018
2017
2016
2015
2014
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2002
2001



8649 Artikel online verfügbar