28.03.2024 - Heute: De Fleitjes van Baltrum
27.03.2024 - Karwoche und Ostern auf Baltrum
27.03.2024 - Gemeinde Baltrum: Pressemitteilung
26.03.2024 - Appetithäppchen
25.03.2024 - Am Dienstag singt der ShantyChor!
24.03.2024 - Kunst Mol Kieken
23.03.2024 - Kleine Feierstunde beim Hegering Baltrum
23.03.2024 - Strandcafé ab Sonntag
23.03.2024 - Alle wieder da
21.03.2024 - Café Kluntje hat seit Donnerstag auf!
21.03.2024 - Café Antje öffnet Sonntag
21.03.2024 - Feldmanns Fischecke öffnet erst im Mai
20.03.2024 - Rat: Der Badestrand
20.03.2024 - Stephan Weil zu Besuch bei der Baltrum-Linie
17.03.2024 - Ostersamstag: Fußball!
16.03.2024 - AK Energie tagt am Montag
16.03.2024 - Es ostert sehr
15.03.2024 - Rundbrief der Gemeinde
15.03.2024 - Saisonstart
14.03.2024 - Rat: Kompensationsmaßnahmen
14.03.2024 - Ostersamstag Party nach dem Osterfeuer
14.03.2024 - Gottesdienstbetrieb in St. Nikolaus
12.03.2024 - Seehund außer Reihe
12.03.2024 - Kirchenvorstand gewählt
12.03.2024 - Postfiliale hat am Donnerstag zu
13.05.2020
Draußen kein Alkohol an Himmelfahrt
Am Vatertag ist Alkohol im Außenbereich verboten
Landkreis will größere Menschenansammlungen verhindern
Pressemitteilung siehe Link unten
Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich zu Einschränkungen in Restaurationsbetrieben sowie von Autoveranstaltungen an Christi Himmelfahrt angesichts der Corona-Pandemie und zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Landkreises Aurich
Der Landkreis Aurich erlässt gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG)2 in Verbindung mit § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)3 folgende Allgemeinverfügung:
1. Am Donnerstag, dem 21.05.2020, ist es Restaurationsbetrieben jeglicher Art untersagt, alkoholische Getränken in Außenbereichen bzw. Außenanlagen auszuschenken. Der Verzehr alkoholischer Getränke in diesen Bereichen ist verboten.
2. Weiterhin ist es den o.a. Betrieben am Donnerstag, dem 21.05.2020, untersagt, einen Außer-Haus-Verkauf von alkoholischen Getränken jeglicher Art durchzuführen.
3. Im Übrigen ist der Verzehr sowohl von mitgebrachten Speisen und Getränken als auch von Speisen und Getränken aus dem Außer-Haus-Verkauf im Umkreis von 50 Metern zu dem jeweiligen Betrieb untersagt.
4. Die Durchführung von Autoveranstaltungen i. S. d. § 1 Abs. 7 der Niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 08.05.2020 ist am 21.05.2020 untersagt.
5. Zuwiderhandlungen stellen gem. § 73 Abs la Nr. 6 IfSG eine Ordnungswidrigkeit dar.
6. Die Allgemeinverfügung ist gemäß § 28 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort
vollziehbar. Widerspruch und Klage haben keine aufschiebende Wirkung.
Begründung:
Rechtsgrundlage für die getroffenen Maßnahmen ist § 28 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Nach Satz 1 hat die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen zu treffen, wenn Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt werden oder sich ergibt, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist. Nach Satz 2 kann die zuständige Behörde Veranstaltungen einer größeren Anzahl von Menschen beschränken oder verbieten und Badeanstalten oder in § 33 genannte Gemeinschaftseinrichtungen oder Teile davon schließen; sie kann auch Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte nicht zu betreten, bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind.
Vor dem Hintergrund der sehr dynamischen Verbreitung von Infektionen mit dem SARS- CoV-2 Virus und Erkrankungen an COVID-19 müssen unverzüglich weitere umfänglich wirksame Maßnahmen zur Verzögerung der Ausbreitungsdynamik und zur Unterbrechung von Infektionsketten ergriffen werden. Weitreichende effektive Maßnahmen sind dazu dringend notwendig, um im Interesse der Bevölkerung und des Gesundheitsschutzes die dauerhafte Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems in Niedersachsen sicherzustellen. Die großflächige Unterbrechung und Eindämmung des touristischen Reiseverkehrs ergänzt die bereits ergriffenen Maßnahmen und stellt im Kontext der übrigen Maßnahmen zur Kontaktreduzierung ein wirksames und angemessenes Vorgehen dar, um das Ziel einer Entschleunigung und Unterbrechung der Infektionsketten zu erreichen. Angesichts des angestrebten Ziels der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung für die Gesamtbevölkerung ist die Maßnahme auch verhältnismäßig.
Die notwendigen und differenzierten Maßnahmen zur Einschränkung der Bewirtung durch Restaurationsbetriebe an Himmelfahrt dienen der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des derzeit durch das Influenza-Geschehen hoch beanspruchten Gesundheitssystems über einen absehbar längeren Zeitraum hinaus. Für die stationären und teilstationären Einrichtungen muss dringend der notwendige Spielraum geschaffen werden, um die erforderliche Leistungsfähigkeit für die zu erwartenden erhöhten Behandlungserfordernisse im Intensivbereich unter Isolierbedingungen für an COVID-19 Erkrankte zu sichern.
Diese und weitere kontaktreduzierende Maßnahmen tragen in besonderer Weise zum Schutz besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen bei. Denn gegen den SARS-CoV-2-Virus steht derzeit keine Impfung bereit und es stehen keine gezielten, spezifischen Behandlungsmethoden zur Verfügung.
Christi Himmelfahrt birgt im Allgemeinen ein hohes Potenzial, dass sich an verschiedenen Orten Sammelplätze für Menschengruppen oder für Ansammlungen bilden. Gerade bei gutem Wetter neigen die Menschen aktuell dazu, sich im Freien zu betätigen. Die Möglichkeit, sich in einem Restaurationsbetrieb im Freien bewirten zu lassen, wird besonders an Feiertagen wie Christi Himmelfahrt verhältnismäßig oft in Anspruch genommen. An diesem Feiertag finden erfahrungsgemäß viele Fahrradtouren im Sinne von Sternfahrten zu besagten Orten statt. Gleiches gilt für Orte, an denen Autoveranstaltungen durchgeführt werden sollen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation in Bezug auf die Corona-Pandemie gilt es
mögliche Gefahrenpotenziale weitestgehend zu minimieren.
Eine Außenbewirtung mit sowie ein Außer-Haus-Verkauf von alkoholischen Getränken jeglicher Art und Autoveranstaltungen bilden an Feiertagen ein hohes Risiko für die Bildung von Menschenansammlungen, die es aktuell zu vermeiden gilt.
Daher stellen die kontaktreduzierenden Maßnahmen für die breite Bevölkerung das einzig wirksame Mittel zum Schutz der Gesundheit der Allgemeinheit und zur Aufrechterhaltung zentraler Infrastrukturen dar.
Auf die Strafbarkeit einer Zuwiderhandlung gegen die in Ziffern 1 und 2 enthaltenen Anordnungen gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 1; Abs. 3 IfSG wird hingewiesen. Verstöße gegen die in Ziffern 1 und 2 getroffenen Anordnungen stellen Ordnungswidrigkeiten nach § 73 Abs. la Nr. 6 IfSG dar und werden mit Bußgeldern bis zu 25.000 € geahndet.
Die Anordnung ist gemäß § 28 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar. Widerspruch und Klage gegen Maßnahmen haben keine aufschiebende Wirkung.
Bekanntmachungshinweis:
Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekanntgegeben
(§ 41 Abs. 4 S. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klar beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schlosspatz 10, 26122 Oldenburg, erhoben werden.
Link -> Der Landkreis Aurich in klarem Deutsch
Autor: Sabine Hinrichs
Quelle: Berthold Tuitjer / Landkreis Aurich
Weitere Artikel zu verwandten Themen:
28.04.2022 - KuBa: Coronatests nur online buchbar
27.04.2022 - Corona-Info der Gemeinde
20.04.2022 - Bitte mit Maske!
02.04.2022 - Appell des Frischemarktes
24.02.2022 - Frühlingserwachen
02.02.2022 - Winterruhe verlängert
30.12.2021 - Die Arztpraxis informiert
29.12.2021 - Böllerverordnung
27.12.2021 - Willkommen auf Baltrum
21.12.2021 - Ab heute FFP2
15.12.2021 - Testtermine
03.12.2021 - Befreiung von Testpflicht nach Boostern
03.12.2021 - Wertstoffhof: neue Regeln
01.12.2021 - Testen, testen, testen!
01.12.2021 - Neue Warnstufe ab Mittwoch
26.11.2021 - Rundbrief der Gemeinde
25.11.2021 - Zusätzliche Testermine
24.11.2021 - Neue Corona-Verordnung
24.11.2021 - Kein offenes Adventstürchen
24.11.2021 - B-L nur noch mit 3G
23.11.2021 - Töwi nur noch mit 3G
20.11.2021 - Die Arztpraxis informiert
19.11.2021 - Neue Corona-Regelungen
13.11.2021 - Corona-Verordnung verschärft
Weitere News
28.3.2024
Heute: De Fleitjes van Baltrum
Luft und Liebe – Konzert in der ev. Kirche um 20.30 Uhr, Eintritt frei....
27.3.2024
Karwoche und Ostern auf Baltrum
Angebote der Kirchen und der Sonnenhütte...
27.3.2024
Gemeinde Baltrum: Pressemitteilung
Strandkorbsaison beginnt...
26.3.2024
Appetithäppchen
Fotos von der Shanty-Generalprobe am Sonntag. HEUTE Konzert!...
25.3.2024
Am Dienstag singt der ShantyChor!
Konzert im Haus des Gastes am 26. März 2024 um 20.30 Uhr...
24.3.2024
Kunst Mol Kieken
Schätzchen im Alten Ostdorf wieder ab dem 26. März...
23.3.2024
Kleine Feierstunde beim Hegering Baltrum
50 Jahre lang war Hans Nannen Kassenwart...
23.3.2024
Strandcafé ab Sonntag
Ab dem 24. März hat auch das Strandcafé wieder geöffnet Mo - So 12 - 20 Uhr...
23.3.2024
Alle wieder da
Es wird laut! Lachmöwen frisch eingetroffen...
21.3.2024
Café Kluntje hat seit Donnerstag auf!
Auch das Café Kluntje im Alten Ostdorf hat seine Tore wieder geöffnet! ...
21.3.2024
Café Antje öffnet Sonntag
Am kommenden Sonntag macht Café Antje wieder auf. ...
21.3.2024
Feldmanns Fischecke öffnet erst im Mai
Nachricht für alle Fisch- und Krabbenliebhaber: Feldmanns Fischecke bleibt wegen der Bau - und Reno...
20.3.2024
Rat: Der Badestrand
Ratssitzung vom 11. März 2024, Teil II. – Der Badestrand wird wieder aufgeschüttet...
20.3.2024
Stephan Weil zu Besuch bei der Baltrum-Linie
Pressemitteilung der Reederei Baltrum-Linie ...
17.3.2024
Ostersamstag: Fußball!
Gäste gegen Baltrumer am 30. März 2024 um 14 Uhr im Ententeichstadion...
16.3.2024
AK Energie tagt am Montag
Montag, 18.3.2024 um 19 Uhr im Lese- oder Sitzungssaal im Rathaus...
16.3.2024
Es ostert sehr
Ein Kessel Buntes – von Peter Puls...
15.3.2024
Rundbrief der Gemeinde
Öffnungszeiten, Meldepflicht, Ruhezeiten, Anleinpflicht, Osterfeuer...
15.3.2024
Saisonstart
SchirmSeaBar öffnet am Sonnabend, dem 16. März – Cobigolf und Tennis...
14.3.2024
Rat: Kompensationsmaßnahmen
Ratssitzung vom 11. März 2024 Teil I....
14.3.2024
Ostersamstag Party nach dem Osterfeuer
im Heimathafen ab 22.30 Uhr...
14.3.2024
Gottesdienstbetrieb in St. Nikolaus
Start am 24.3.2024 – zum Palmwochenende...
12.3.2024
Seehund außer Reihe
Mi auf, Do, Fr zu...
12.3.2024
Kirchenvorstand gewählt
Wahlbeteiligung 53,72 % – Online, Briefwahl und im Wahllokal...
12.3.2024
Postfiliale hat am Donnerstag zu
Am 14. März 2024 bleibt die Post ganztägig geschlossen....