
01.03.2026 - Süßer Frühlings-Auftakt
28.02.2026 - Special zum Weltfrauentag
28.02.2026 - Nächste Ratssitzung am 9. März
27.02.2026 - Biomaris „an Bord“
26.02.2026 - B.-L.: Zusatzfrachter am 3. März
26.02.2026 - Seltener Fund
26.02.2026 - Bingo!
25.02.2026 - B.-L.: Aktion zum Weltfrauentag
25.02.2026 - CDU-Baltrum-Strategiesitzung
23.02.2026 - Drei-Kirchen-Führung
23.02.2026 - Der Schornsteinfeger ist unterwegs!
21.02.2026 - Oliver Schütte kandidiert für das Bürgermeisteramt
20.02.2026 - Musikalische Winterüberraschung
20.02.2026 - Nächsten Mittwoch Bingo-Nachmittag
20.02.2026 - Präventions-Grundschulung
19.02.2026 - Donnerstag: Cello-Konzert in der ev. Kirche
16.02.2026 - StrandGuts letzte Saison
16.02.2026 - Seehund hat wieder auf
13.02.2026 - Und wieder alter Schnee
13.02.2026 - Wieder Schnee!
12.02.2026 - Insel-Auszeit
12.02.2026 - Sterne von heute
10.02.2026 - Schnee von gestern
07.02.2026 - Sonntag war Teegottesdienst
07.02.2026 - Nationalpark wirkt
13.05.2020
Draußen kein Alkohol an Himmelfahrt
Am Vatertag ist Alkohol im Außenbereich verboten
Landkreis will größere Menschenansammlungen verhindern
Pressemitteilung siehe Link unten
Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich zu Einschränkungen in Restaurationsbetrieben sowie von Autoveranstaltungen an Christi Himmelfahrt angesichts der Corona-Pandemie und zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Landkreises Aurich
Der Landkreis Aurich erlässt gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG)2 in Verbindung mit § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)3 folgende Allgemeinverfügung:
1. Am Donnerstag, dem 21.05.2020, ist es Restaurationsbetrieben jeglicher Art untersagt, alkoholische Getränken in Außenbereichen bzw. Außenanlagen auszuschenken. Der Verzehr alkoholischer Getränke in diesen Bereichen ist verboten.
2. Weiterhin ist es den o.a. Betrieben am Donnerstag, dem 21.05.2020, untersagt, einen Außer-Haus-Verkauf von alkoholischen Getränken jeglicher Art durchzuführen.
3. Im Übrigen ist der Verzehr sowohl von mitgebrachten Speisen und Getränken als auch von Speisen und Getränken aus dem Außer-Haus-Verkauf im Umkreis von 50 Metern zu dem jeweiligen Betrieb untersagt.
4. Die Durchführung von Autoveranstaltungen i. S. d. § 1 Abs. 7 der Niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 08.05.2020 ist am 21.05.2020 untersagt.
5. Zuwiderhandlungen stellen gem. § 73 Abs la Nr. 6 IfSG eine Ordnungswidrigkeit dar.
6. Die Allgemeinverfügung ist gemäß § 28 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort
vollziehbar. Widerspruch und Klage haben keine aufschiebende Wirkung.
Begründung:
Rechtsgrundlage für die getroffenen Maßnahmen ist § 28 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Nach Satz 1 hat die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen zu treffen, wenn Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt werden oder sich ergibt, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist. Nach Satz 2 kann die zuständige Behörde Veranstaltungen einer größeren Anzahl von Menschen beschränken oder verbieten und Badeanstalten oder in § 33 genannte Gemeinschaftseinrichtungen oder Teile davon schließen; sie kann auch Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte nicht zu betreten, bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind.
Vor dem Hintergrund der sehr dynamischen Verbreitung von Infektionen mit dem SARS- CoV-2 Virus und Erkrankungen an COVID-19 müssen unverzüglich weitere umfänglich wirksame Maßnahmen zur Verzögerung der Ausbreitungsdynamik und zur Unterbrechung von Infektionsketten ergriffen werden. Weitreichende effektive Maßnahmen sind dazu dringend notwendig, um im Interesse der Bevölkerung und des Gesundheitsschutzes die dauerhafte Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems in Niedersachsen sicherzustellen. Die großflächige Unterbrechung und Eindämmung des touristischen Reiseverkehrs ergänzt die bereits ergriffenen Maßnahmen und stellt im Kontext der übrigen Maßnahmen zur Kontaktreduzierung ein wirksames und angemessenes Vorgehen dar, um das Ziel einer Entschleunigung und Unterbrechung der Infektionsketten zu erreichen. Angesichts des angestrebten Ziels der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung für die Gesamtbevölkerung ist die Maßnahme auch verhältnismäßig.
Die notwendigen und differenzierten Maßnahmen zur Einschränkung der Bewirtung durch Restaurationsbetriebe an Himmelfahrt dienen der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des derzeit durch das Influenza-Geschehen hoch beanspruchten Gesundheitssystems über einen absehbar längeren Zeitraum hinaus. Für die stationären und teilstationären Einrichtungen muss dringend der notwendige Spielraum geschaffen werden, um die erforderliche Leistungsfähigkeit für die zu erwartenden erhöhten Behandlungserfordernisse im Intensivbereich unter Isolierbedingungen für an COVID-19 Erkrankte zu sichern.
Diese und weitere kontaktreduzierende Maßnahmen tragen in besonderer Weise zum Schutz besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen bei. Denn gegen den SARS-CoV-2-Virus steht derzeit keine Impfung bereit und es stehen keine gezielten, spezifischen Behandlungsmethoden zur Verfügung.
Christi Himmelfahrt birgt im Allgemeinen ein hohes Potenzial, dass sich an verschiedenen Orten Sammelplätze für Menschengruppen oder für Ansammlungen bilden. Gerade bei gutem Wetter neigen die Menschen aktuell dazu, sich im Freien zu betätigen. Die Möglichkeit, sich in einem Restaurationsbetrieb im Freien bewirten zu lassen, wird besonders an Feiertagen wie Christi Himmelfahrt verhältnismäßig oft in Anspruch genommen. An diesem Feiertag finden erfahrungsgemäß viele Fahrradtouren im Sinne von Sternfahrten zu besagten Orten statt. Gleiches gilt für Orte, an denen Autoveranstaltungen durchgeführt werden sollen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation in Bezug auf die Corona-Pandemie gilt es
mögliche Gefahrenpotenziale weitestgehend zu minimieren.
Eine Außenbewirtung mit sowie ein Außer-Haus-Verkauf von alkoholischen Getränken jeglicher Art und Autoveranstaltungen bilden an Feiertagen ein hohes Risiko für die Bildung von Menschenansammlungen, die es aktuell zu vermeiden gilt.
Daher stellen die kontaktreduzierenden Maßnahmen für die breite Bevölkerung das einzig wirksame Mittel zum Schutz der Gesundheit der Allgemeinheit und zur Aufrechterhaltung zentraler Infrastrukturen dar.
Auf die Strafbarkeit einer Zuwiderhandlung gegen die in Ziffern 1 und 2 enthaltenen Anordnungen gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 1; Abs. 3 IfSG wird hingewiesen. Verstöße gegen die in Ziffern 1 und 2 getroffenen Anordnungen stellen Ordnungswidrigkeiten nach § 73 Abs. la Nr. 6 IfSG dar und werden mit Bußgeldern bis zu 25.000 € geahndet.
Die Anordnung ist gemäß § 28 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar. Widerspruch und Klage gegen Maßnahmen haben keine aufschiebende Wirkung.
Bekanntmachungshinweis:
Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekanntgegeben
(§ 41 Abs. 4 S. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klar beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schlosspatz 10, 26122 Oldenburg, erhoben werden.
Link -> Der Landkreis Aurich in klarem Deutsch
Autor: Sabine Hinrichs
Quelle: Berthold Tuitjer / Landkreis Aurich
Baltrum-Online.de ist ein werbefreies und unabhängiges Angebot. Wir berichten ehrenamtlich und frei über die Insel Baltrum und stehen in keinerlei Verbindung zur Gemeinde Baltrum.
Weitere Artikel zu verwandten Themen:
28.04.2022 - KuBa: Coronatests nur online buchbar
27.04.2022 - Corona-Info der Gemeinde
20.04.2022 - Bitte mit Maske!
02.04.2022 - Appell des Frischemarktes
24.02.2022 - Frühlingserwachen
02.02.2022 - Winterruhe verlängert
30.12.2021 - Die Arztpraxis informiert
29.12.2021 - Böllerverordnung
27.12.2021 - Willkommen auf Baltrum
21.12.2021 - Ab heute FFP2
15.12.2021 - Testtermine
03.12.2021 - Befreiung von Testpflicht nach Boostern
03.12.2021 - Wertstoffhof: neue Regeln
01.12.2021 - Testen, testen, testen!
01.12.2021 - Neue Warnstufe ab Mittwoch
26.11.2021 - Rundbrief der Gemeinde
25.11.2021 - Zusätzliche Testermine
24.11.2021 - Neue Corona-Verordnung
24.11.2021 - Kein offenes Adventstürchen
24.11.2021 - B-L nur noch mit 3G
23.11.2021 - Töwi nur noch mit 3G
20.11.2021 - Die Arztpraxis informiert
19.11.2021 - Neue Corona-Regelungen
13.11.2021 - Corona-Verordnung verschärft
Weitere News
1.3.2026
Süßer Frühlings-Auftakt
Das Café Störtebeker hat morgen Nachmittag von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet....
28.2.2026
Special zum Weltfrauentag
Sealords von 10 bis 22 Uhr: Jede Dame bekommt ein Glas Sekt aufs Haus!...
28.2.2026
Nächste Ratssitzung am 9. März
Sitzung Nr. 19 (18. WP) des Gemeinderats um 20 Uhr im Rathaus...
27.2.2026
Biomaris „an Bord“
Zum Weltfrauentag am 8. März hat Biomaris auf Baltrum extra geöffnet...
26.2.2026
B.-L.: Zusatzfrachter am 3. März
Am Montag, dem 2. März 2026 gibt es eine zusätzliche Fahrt ab Neßmersiel mit dem Inselversorger &bdq...
26.2.2026
Seltener Fund
Stefan Vielweber hat einen Hummer am Baltrumer Strand gefunden...
26.2.2026
Bingo!
Spiele-Nachmittag bei Tant Dora...
25.2.2026
B.-L.: Aktion zum Weltfrauentag
Ausflug zum halben Preis...
25.2.2026
CDU-Baltrum-Strategiesitzung
Gemeindeverband Baltrum tagte am 23. Februar im Sealords...
23.2.2026
Drei-Kirchen-Führung
Am Mittwoch, 25.2.2026 um 10 Uhr ab Alte Inselkirche...
23.2.2026
Der Schornsteinfeger ist unterwegs!
Vom 23. Februar bis 5. März 2026...
21.2.2026
Oliver Schütte kandidiert für das Bürgermeisteramt
Oliver Schütte leitet derzeit das Ordnungsamt ist stellvertretender Bürgermeister auf Baltrum.Nun ...
20.2.2026
Musikalische Winterüberraschung
10 Celli und eine große Leidenschaft...
20.2.2026
Nächsten Mittwoch Bingo-Nachmittag
Am 25. Februar 2026 um 15 bis 17 Uhr im Café Tant‘ Dora...
20.2.2026
Präventions-Grundschulung
Grundschulung "Prävention sexualisierter Gewalt" am 21.2.26 um 9 Uhr im Gemeindehaus...
19.2.2026
Donnerstag: Cello-Konzert in der ev. Kirche
16:30 Uhr, Eintritt frei...
16.2.2026
StrandGuts letzte Saison
Kleine Boutique mit Riesenauswahl zum Stöbern und Schnüstern...
16.2.2026
Seehund hat wieder auf
Der Seehund hat wieder auf! Kleine Karte und Kneipenbetrieb. 60 Jahre Familienbetrieb...
13.2.2026
Und wieder alter Schnee
Georg Dietrich hat noch einmal einen Schwung alter Schneefotos geschickt....
13.2.2026
Wieder Schnee!
Baltrum im Winterkleid...
12.2.2026
Insel-Auszeit
Rund ums Karnevalswochenende ...
12.2.2026
Sterne von heute
Am Himmel, am Strand und in den Dünen. ...
10.2.2026
Schnee von gestern
Neujahrsempfang, Kommunikation und Zwischensaison...
7.2.2026
Sonntag war Teegottesdienst
Am 8. Februar um 10 Uhr im ev. Gemeindehaus...
7.2.2026
Nationalpark wirkt
40 Jahre Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer ...





