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15.12.2021

Testtermine


Tests über Weihnachten und Neujahr werden kurzfristig buchbar sein, weist Willi Hackemack auf das derzeitige Prozedere für das Corona-Testzentrum im KuBa hin.

Es werden immer nur neun Tage zum Buchen freigeschaltet, damit tagesaktuell die Zeiten anpassen werden können.

 

Es sind genügend Testkapazitäten vorhanden, das Testzentrum ist für die Weihnachts- und Silvesterzeit gut gewappnet!

 

 

 

In Niedersachsen gilt nach derzeitigem Stand eine "Weihnachtsruhe" vom 24.12.2021 bis 2.1.2022, Warnstufe 3.

 

"Das bedeutet, dass für Ungeimpfte strenge Kontaktbeschränkungen auf einen Haushalt plus zwei Personen gelten. Kinder unter 14 Jahre zählen nicht mit. Kindergeburtstage sind also weiter möglich.
Außerdem sind in dieser Zeit private Zusammenkünfte von geimpften und genesenen Personen nur noch bis 25 Personen im Innenbereich und bis 50 Personen im Außenbereich zulässig. Dies ist eine Verschärfung im Vergleich zur normalen Warnstufe 3. Kinder und Jugendliche werden bei den 25 Personen mitgerechnet.
Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen sind generell in Warnstufe 3 und damit auch zwischen dem 24. Dezember 2021 und dem 2. Januar 2022 sowohl drinnen als auch draußen nur noch zulässig, wenn alle Teilnehmenden geimpft oder genesen und zusätzlich getestet sind (Ausnahmen von der Testverpflichtung siehe unten).
Tanzveranstaltungen sind generell in Warnstufe 3 und in Hotspots verboten (also auch zwischen dem 24. Dezember 2021 und dem 2. Januar 2022), ebenso Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen und Messen.
Weihnachtsmärkte müssen in dieser Zeit schließen, ebenso alle Clubs und Diskotheken. Auch dies gilt zukünftig generell in Warnstufe 3 und in Hotspots.
Im Übrigen gilt 2G im Einzelhandel und 2Gplus in vielen weiteren Bereichen (u.a.. Beherbergung), solange nicht die Kapazität deutlich auf maximal 70 Prozent gesenkt wird."

 

...

 

"Generell sollen jedoch zwei Erleichterungen für die 2Gplus-Regel in die Corona-Verordnung aufgenommen werden. 

Die eine Erleichterung betrifft die Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben sowie Menschen mit einer Durchbruchsinfektion nach vollständiger Erst- und Zweitimpfung.
Außerdem sollen in der Warnstufe 2 die Inhaberinnen und Inhaber von Gastronomiebetrieben sowie Veranstalterinnen und Veranstalter die Möglichkeit haben, auf zusätzliche Tests zu verzichten, wenn nur 70 Prozent der Kapazitäten genutzt werden. Dann würde in diesen Einrichtungen 2G statt 2Gplus gelten.
Für den Hallensport soll die Möglichkeit eingeräumt werden, bei einer Begrenzung auf 10 m2 pro sporttreibende Person ebenfalls auf Tests zu verzichten. Auch dort bliebe es dann bei 2G."

 

Ganze Verordnung s. Link unten.

 



Link -> Niedersachsen Corona

 

 

 


Autor: Sabine Hinrichs
Foto: Sabine Hinrichs
Quelle: Willi Hackemack, Kur- und Heilmittelzentrum Baltrum | Land Niedersachsen


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