
19.06.2025 - Katze im Westdorf vermisst
18.06.2025 - Watt’n Grill länger auf
18.06.2025 - Die Eiländer spielen am Donnerstag
18.06.2025 - Mittwoch ist Theatertag
17.06.2025 - Kindergarten im Watt
17.06.2025 - Freitag Flohmarkt an der Inselschule
17.06.2025 - Inselmarkt backt frische Brote
17.06.2025 - Ev. Kirche: Gesprächsrunde Älterwerden
16.06.2025 - 30 Jahre Inselmarkt Baltrum
15.06.2025 - Konsumgenossenschaft: JVH am 30.6.2025
14.06.2025 - Veranstaltungen!
14.06.2025 - Uschi hat am Sonnabend zu
12.06.2025 - Welterbegeburtstag 2025
12.06.2025 - TenneT Bau-Update
12.06.2025 - Singen zur Nacht
11.06.2025 - Heute Fest im Museum Altes Zollhaus
10.06.2025 - Auf hoher See
10.06.2025 - Heute schon was vor?
10.06.2025 - Pfingst-Rosse
09.06.2025 - Grundschule beim NTB
09.06.2025 - Pfingstmontag
07.06.2025 - Über Pfingsten: Watt‘n Grill abends länger auf
07.06.2025 - Katze vermisst
07.06.2025 - Auf hoher See
07.06.2025 - Heute wieder Karaoke-Party
24.02.2022
Frühlingserwachen
In Niedersachsen gilt ein Lockerungsdreischritt.
Die ab heute geltende neue Verordung auszugsweise:
Unverändert geblieben sind die Regelungen zum Abstandhalten, zur Hygiene und zum Lüften (§ 2) sowie die Maskenpflicht (§ 4). Auch die Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren bei der FFP2-Maskenpflicht bleiben.
Modifiziert wurde die Hotspotregelung: In einem neuen § 3 der VO ist vorgesehen, dass die Landkreise oder kreisfreien Städte auf die Instrumente der bisherigen Corona-Verordnung zurückgreifen können, wenn die Neuinfizierteninzidenz und die Zahl der Corona-Patientinnen und -Patienten, die im Krankenhaus aufgenommen werden, so stark ansteigen, dass eine Gefährdung der Gesundheitsversorgung konkret zu befürchten ist.
Von der in § 5 normierten Pflicht zur Erstellung eines Hygienekonzeptes sind zukünftig nach § 5 Abs. Nr. 1 Veranstaltungen mit höchstens 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern ausgenommen.
In § 6 findet sich zukünftig keine Pflicht mehr zur Kontaktdatenerhebung. Stattdessen müssen Veranstalterinnen und Veranstalter, Betreiberinnen und Betreiber QR-Codes für eine freiwillige Registrierung mit der Corona-Warn-App des RKIs zur Verfügung stellen. Der QR-Code ist für die sich registrierenden Personen gut sichtbar zu platzieren. Die Registrierung für alle Kundinnen und Kunden, Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist freiwillig.
Mit dem modifizierten § 7a Kontaktbeschränkungen wird ein wesentlicher Teil des Beschlusses des Bundeskanzlers und der Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom 16. Februar 2022 umgesetzt. Der Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich bei vollständig geimpften beziehungsweise genesenen Personen entfallen vollständig. (Um Vorsicht wird jedoch weiter gebeten!) Auch zukünftig vorgesehen sind strenge Kontaktbeschränkungen bei Zusammenkünften für Personen, die weder durch Impfungen oder Genesung grundimmunisiert sind: ein Haushalt plus zwei Personen eines weiteren Haushalts. Dies gilt nicht nur bei privaten, sondern bei allen Zusammenkünften. Die Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren bleiben hier und generell bei 2G oder 3G. Auch an kleinen Veranstaltungen unter 50 Personen dürfen folglich lediglich geimpfte und genesene Personen teilnehmen. Die in § 8 für größere Veranstaltungen ab 50 Personen zusätzlich vorgeschriebenen Maßgaben (Maske, Abstände, Hygienekonzept) gelten für kleine Veranstaltungen nicht.
Unverändert bleibt die Regelung zu Versammlungen unter freiem Himmel in § 7b der Corona-VO.
§ 8 der neuen Corona-Verordnung sieht modifizierte Zugangsregelungen vor für Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen mit mehr als 50 und bis zu 2 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie für Innenräume von Theatern, Kinos und ähnlichen Kultureinrichtungen, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen, für Zoos, botanische Gärten und Freizeitparks. Hier gilt in den nächsten acht Tagen drinnen und draußen 2G, ungeimpfte Personen haben keinen Zutritt. Unverändert sind die Ausnahmeregelungen in § 8 Absatz 3 und die Verpflichtung zum Erstellen eines Hygienekonzeptes. Drinnen und draußen muss eine FFP2-Maske getragen werden. Abstände müssen nur noch drinnen eingehalten werden. Bei einer Schachbrettbelegung reduziert sich der notwendige Abstand auf 1 Meter. Bei Veranstaltungen ohne Interaktion kann er entfallen, wenn auch am Platz Maske getragen wird.
Mit der Neuregelung in § 8 a der Corona-VO wird für körpernahe Dienstleistungen die in der vorherigen Verordnung geltende Zugangsbeschränkung in Gestalt einer 3G-Regelung aufgehoben. Im Innenbereich muss jedoch sowohl von den Dienstleistenden als auch von den Kundinnen und Kunden eine FFP2-Maske getragen werden, solange nicht Behandlungen im Gesicht vorgenommen werden. Die Regelungsstruktur des § 8 b (Beherbergung und Nutzung von Sportanlagen) wird im Vergleich zur vorherigen niedersächsischen Corona-Verordnung geändert. Zur besseren Übersichtlichkeit und Verständlichkeit sind die Beherbergungen (wie zuvor in § 8 b) und Nutzung von Sportanlagen (neu in § 8 c) nun getrennt geregelt worden.
Jede Person, die eine Beherbergungsstätte nach Absatz 1 nutzen will, hat schon beim Betreten der Beherbergungsstätte einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorzulegen. § 8 b sieht also eine verpflichtende 2G-Regelung für die Nutzung einer Beherbergungsstätte vor. In öffentlich zugänglichen Innenräumen der Beherbergungsstätten muss – außer im Sitzen – eine FFP2-Maske getragen werden. Dies gilt selbstverständlich nicht in Ferienwohnungen und auch nicht in den Zimmern der Gäste.
§ 8b Absatz 4 enthält eine Ausnahmeregelung: Erlaubt ist zukünftig die Nutzung einer Beherbergungsstätte auch durch (nur) negativ getestete Personen, die sich auf einer beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung oder auf einer beruflichen Reise befinden. Letzteres ist neu.
Nach § 8 c der neuen Corona-VO haben Personen, die eine Sportanlage im Sinne des Absatzes 1 nutzen wollen, beim Betreten einen Impfnachweis gem. § 2 Nr. 3 SchAusnahmV, einen Genesenennachweis gem. § 2 Nr. 5 SchAusnahmV oder einen Nachweis über eine negative Testung gem. § 7 dieser Verordnung vorzulegen. Es gilt somit auf Sportanlagen drinnen wie draußen eine 3G-Regelung. In den Innenbereichen muss außer beim Sporttreiben eine FFP2-Maske getragen werden.
In der Gastronomie gilt in den nächsten acht Tagen 2G, statt bislang 2Gplus sowie in den Innenbereichen eine FFP2-Maskenpflicht, außer beim Sitzen. Das ergibt sich aus der Neuregelung in § 9.
§ 9 a regelt unverändert die Pflicht, im Einzelhandel eine FFP2-Maske zu tragen.
Ganze Verordnung s. Link unten
Link -> Die ganze neue Corona-Verordnung
Autor: Sabine Hinrichs
Quelle: Land Niedersachsen
Baltrum-Online.de ist ein werbefreies und unabhängiges Angebot. Wir berichten ehrenamtlich und frei über die Insel Baltrum und stehen in keinerlei Verbindung zur Gemeinde Baltrum.
Weitere Artikel zu verwandten Themen:
28.04.2022 - KuBa: Coronatests nur online buchbar
27.04.2022 - Corona-Info der Gemeinde
20.04.2022 - Bitte mit Maske!
02.04.2022 - Appell des Frischemarktes
02.02.2022 - Winterruhe verlängert
30.12.2021 - Die Arztpraxis informiert
29.12.2021 - Böllerverordnung
27.12.2021 - Willkommen auf Baltrum
21.12.2021 - Ab heute FFP2
15.12.2021 - Testtermine
03.12.2021 - Befreiung von Testpflicht nach Boostern
03.12.2021 - Wertstoffhof: neue Regeln
01.12.2021 - Testen, testen, testen!
01.12.2021 - Neue Warnstufe ab Mittwoch
26.11.2021 - Rundbrief der Gemeinde
25.11.2021 - Zusätzliche Testermine
24.11.2021 - Neue Corona-Verordnung
24.11.2021 - Kein offenes Adventstürchen
24.11.2021 - B-L nur noch mit 3G
23.11.2021 - Töwi nur noch mit 3G
20.11.2021 - Die Arztpraxis informiert
19.11.2021 - Neue Corona-Regelungen
13.11.2021 - Corona-Verordnung verschärft
13.11.2021 - KuBa: Schnelltests wieder kostenlos
Weitere News

19.6.2025
Katze im Westdorf vermisst
Wer hat Bailey gesehen? ...

18.6.2025
Watt’n Grill länger auf
Verlängerte Öffnungszeiten ab morgen übers Wochenende...

18.6.2025
Die Eiländer spielen am Donnerstag
Konzert mit voller Kappelle Morgen, am Donnerstag, dem 19. Juni 2025 findet eines der seltenen E...

18.6.2025
Mittwoch ist Theatertag
Heute: Tante Wandas Auferstehung mit der Inselbühne Baltrum, Beginn 20.30 Uhr im Haus des Gastes...

17.6.2025
Kindergarten im Watt
Wattwanderung bei schönstem Wetter...

17.6.2025
Freitag Flohmarkt an der Inselschule
20. Juni von 15 bis 17 Uhr....

17.6.2025
Inselmarkt backt frische Brote
Erweiterung des Backwarensortiments...

17.6.2025
Ev. Kirche: Gesprächsrunde Älterwerden
Einladung Mittwoch nach der Morgenandacht 18.6.2025...

16.6.2025
30 Jahre Inselmarkt Baltrum
Genossinnen und Genossen feierten mit Kundschaft am Sonntag, dem 15. Juni 2025 das 30....

15.6.2025
Konsumgenossenschaft: JVH am 30.6.2025
Die Konsumgenossenschaft Baltrum lädt ein zur Ordentlichen Generalversammlung ...

14.6.2025
Veranstaltungen!
Die Highlights nächste Woche etc....

14.6.2025
Uschi hat am Sonnabend zu
Dienstag 17. Juni kein Ruhetag...

12.6.2025
Welterbegeburtstag 2025
Wattwanderung von Neßmersiel nach Baltrum am 29. Juni um 7 Uhr...

12.6.2025
TenneT Bau-Update
Seetrassen / Horizontalbohrung...

12.6.2025
Singen zur Nacht
In der katholischen St. Nikolaus-Kirche am Donnerstag, dem 12. Juni 2025 um 20 Uhr...

11.6.2025
Heute Fest im Museum Altes Zollhaus
Der Heimatverein Baltrum lädt zu seinem großen Pfingstfest ab 14.30 Uhr...

10.6.2025
Auf hoher See
Theater auf Baltrum: Immer eine Reise wert!...

10.6.2025
Heute schon was vor?
ShantyChor-Konzert um 20.20 Uhr im HdG. Karten bei Stadtlander und an der Abendkasse...

10.6.2025
Pfingst-Rosse
von Peter Puls...

9.6.2025
Grundschule beim NTB
Treffen mit Grundschule Altengrode Wilhelmshafen...

9.6.2025
Pfingstmontag
Musik in der ev. Kirche ...

7.6.2025
Über Pfingsten: Watt‘n Grill abends länger auf
In diesen Tagen gibt es abends auch von 20-22 Uhr noch Pommes, Frozen Joghurt und Getränke. ...

7.6.2025
Katze vermisst
Es wird wieder eine Katze vermisst: Silver aus dem Ostdorf...

7.6.2025
Auf hoher See
Pfingstpremiere! der Inselbühne Baltrum am Sonntag, dem 8. Juni 2025 um 20.30 Uhr...

7.6.2025
Heute wieder Karaoke-Party
ab 21 Uhr in der Kleinen Freiheit...