Suche:
News

24.02.2022

Frühlingserwachen


In Niedersachsen gilt ein Lockerungsdreischritt.

Die ab heute geltende neue Verordung auszugsweise:

 

Unverändert geblieben sind die Regelungen zum Abstandhalten, zur Hygiene und zum Lüften (§ 2) sowie die Maskenpflicht (§ 4). Auch die Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren bei der FFP2-Maskenpflicht bleiben.


Modifiziert wurde die Hotspotregelung: In einem neuen § 3 der VO ist vorgesehen, dass die Landkreise oder kreisfreien Städte auf die Instrumente der bisherigen Corona-Verordnung zurückgreifen können, wenn die Neuinfizierteninzidenz und die Zahl der Corona-Patientinnen und -Patienten, die im Krankenhaus aufgenommen werden, so stark ansteigen, dass eine Gefährdung der Gesundheitsversorgung konkret zu befürchten ist.


Von der in § 5 normierten Pflicht zur Erstellung eines Hygienekonzeptes sind zukünftig nach § 5 Abs. Nr. 1 Veranstaltungen mit höchstens 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern ausgenommen.


In § 6 findet sich zukünftig keine Pflicht mehr zur Kontaktdatenerhebung. Stattdessen müssen Veranstalterinnen und Veranstalter, Betreiberinnen und Betreiber QR-Codes für eine freiwillige Registrierung mit der Corona-Warn-App des RKIs zur Verfügung stellen. Der QR-Code ist für die sich registrierenden Personen gut sichtbar zu platzieren. Die Registrierung für alle Kundinnen und Kunden, Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist freiwillig.


Mit dem modifizierten § 7a Kontaktbeschränkungen wird ein wesentlicher Teil des Beschlusses des Bundeskanzlers und der Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom 16. Februar 2022 umgesetzt. Der Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich bei vollständig geimpften beziehungsweise genesenen Personen entfallen vollständig. (Um Vorsicht wird jedoch weiter gebeten!) Auch zukünftig vorgesehen sind strenge Kontaktbeschränkungen bei Zusammenkünften für Personen, die weder durch Impfungen oder Genesung grundimmunisiert sind: ein Haushalt plus zwei Personen eines weiteren Haushalts. Dies gilt nicht nur bei privaten, sondern bei allen Zusammenkünften. Die Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren bleiben hier und generell bei 2G oder 3G. Auch an kleinen Veranstaltungen unter 50 Personen dürfen folglich lediglich geimpfte und genesene Personen teilnehmen. Die in § 8 für größere Veranstaltungen ab 50 Personen zusätzlich vorgeschriebenen Maßgaben (Maske, Abstände, Hygienekonzept) gelten für kleine Veranstaltungen nicht.
Unverändert bleibt die Regelung zu Versammlungen unter freiem Himmel in § 7b der Corona-VO.


§ 8 der neuen Corona-Verordnung sieht modifizierte Zugangsregelungen vor für Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen mit mehr als 50 und bis zu 2 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie für Innenräume von Theatern, Kinos und ähnlichen Kultureinrichtungen, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen, für Zoos, botanische Gärten und Freizeitparks. Hier gilt in den nächsten acht Tagen drinnen und draußen 2G, ungeimpfte Personen haben keinen Zutritt. Unverändert sind die Ausnahmeregelungen in § 8 Absatz 3 und die Verpflichtung zum Erstellen eines Hygienekonzeptes. Drinnen und draußen muss eine FFP2-Maske getragen werden. Abstände müssen nur noch drinnen eingehalten werden. Bei einer Schachbrettbelegung reduziert sich der notwendige Abstand auf 1 Meter. Bei Veranstaltungen ohne Interaktion kann er entfallen, wenn auch am Platz Maske getragen wird.


Mit der Neuregelung in § 8 a der Corona-VO wird für körpernahe Dienstleistungen die in der vorherigen Verordnung geltende Zugangsbeschränkung in Gestalt einer 3G-Regelung aufgehoben. Im Innenbereich muss jedoch sowohl von den Dienstleistenden als auch von den Kundinnen und Kunden eine FFP2-Maske getragen werden, solange nicht Behandlungen im Gesicht vorgenommen werden. Die Regelungsstruktur des § 8 b (Beherbergung und Nutzung von Sportanlagen) wird im Vergleich zur vorherigen niedersächsischen Corona-Verordnung geändert. Zur besseren Übersichtlichkeit und Verständlichkeit sind die Beherbergungen (wie zuvor in § 8 b) und Nutzung von Sportanlagen (neu in § 8 c) nun getrennt geregelt worden.


Jede Person, die eine Beherbergungsstätte nach Absatz 1 nutzen will, hat schon beim Betreten der Beherbergungsstätte einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorzulegen. § 8 b sieht also eine verpflichtende 2G-Regelung für die Nutzung einer Beherbergungsstätte vor. In öffentlich zugänglichen Innenräumen der Beherbergungsstätten muss – außer im Sitzen – eine FFP2-Maske getragen werden. Dies gilt selbstverständlich nicht in Ferienwohnungen und auch nicht in den Zimmern der Gäste.


§ 8b Absatz 4 enthält eine Ausnahmeregelung: Erlaubt ist zukünftig die Nutzung einer Beherbergungsstätte auch durch (nur) negativ getestete Personen, die sich auf einer beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung oder auf einer beruflichen Reise befinden. Letzteres ist neu.


Nach § 8 c der neuen Corona-VO haben Personen, die eine Sportanlage im Sinne des Absatzes 1 nutzen wollen, beim Betreten einen Impfnachweis gem. § 2 Nr. 3 SchAusnahmV, einen Genesenennachweis gem. § 2 Nr. 5 SchAusnahmV oder einen Nachweis über eine negative Testung gem. § 7 dieser Verordnung vorzulegen. Es gilt somit auf Sportanlagen drinnen wie draußen eine 3G-Regelung. In den Innenbereichen muss außer beim Sporttreiben eine FFP2-Maske getragen werden.


In der Gastronomie gilt in den nächsten acht Tagen 2G, statt bislang 2Gplus sowie in den Innenbereichen eine FFP2-Maskenpflicht, außer beim Sitzen. Das ergibt sich aus der Neuregelung in § 9.


§ 9 a regelt unverändert die Pflicht, im Einzelhandel eine FFP2-Maske zu tragen.

 

Ganze Verordnung s. Link unten



Link -> Die ganze neue Corona-Verordnung

 

 

 


Autor: Sabine Hinrichs
Quelle: Land Niedersachsen


Baltrum-Online.de ist ein werbefreies und unabhängiges Angebot. Wir berichten ehrenamtlich und frei über die Insel Baltrum und stehen in keinerlei Verbindung zur Gemeinde Baltrum.

Weitere News

15.9.2025

Winfried Picard liest im NPH

Inselromane am 16.9.25 um 20 Uhr im Nationalpark-Haus...

13.9.2025

Inselabend: Alles glatt gegangen

Veranstaltung der Superlative...

13.9.2025

Endspurt am Badestrand

Ganz netter September!...

13.9.2025

Ratssitzung vom 9.9.25

Ratssitzung am 9. September auf Baltrum   Nur knapp über eine Dreiviertelstunde dauerte die Ratssi...

13.9.2025

Knuffige Marienkäfer füllen Sammelschiffchen

Familie Leßmann sammelt für die Seenotretter...

12.9.2025

Amerikanische Versteigerung

För de Förderverien: IUS-Banner wird zugunsten der Feuerwehr Baltrum versteigert...

10.9.2025

25 Jahre Inselcup

Jubiläumsturnier am kommenden Sonnabend auf Borkum...

10.9.2025

Prädationsmanagement im Wattenmeer

Fachleute diskutieren über Prädationsmanagement zum Schutz der Brutvögel im Wattenmeer Wilhelmsh...

10.9.2025

Mittwoch: Tante Wanda!

Die Inselbühne Baltrum spielt am Mittwoch, dem 10. September die turbulente Verwechslungskomödie &bd...

9.9.2025

Bienvenu auf Baltrum

Reporter AG der Inselschule interviewt Französischlehrerinnen vom NIGE vor Ort...

9.9.2025

Dienstag: Ratssitzung

Dienstag, 9. September 2025 um, 20.30 Uhr im Rathaus...

8.9.2025

Am Freitag ist Inselabend!

Insulanerinnen und Insulaner auf der großen Bühne im Haus des Gastes...

8.9.2025

Wir gehen rein

Kunsthandwerk im Alten Ostdorf...

8.9.2025

Mondfinsternis

Was für ein Spektakel! ...

5.9.2025

KSV-Spartenleitungstreffen

am 25. September im Vereinsraum...

5.9.2025

Freitagabend Karaoke

Heute Abend ab 21:00 Uhr, Karaoke Party in der Kleinen Freiheit!...

5.9.2025

Ganz schön was los!

ShantyChor, Inselbühne und Fleitjes hintereinander weg...

5.9.2025

TenneT: Bau-Update

 Horizontalbohrungen auf Baltrum...

5.9.2025

Geschlossene Gesellschaft

Uschis Strandbar am Freitag zu...

4.9.2025

Schaumparty!

Eigene Seife mit der Wolle der Inselalpakas herstellen. Am 8. und 9. September auf Baltrum...

3.9.2025

Ringelnatz im Kinderspöölhus

Der Bremer Vortragskünstler Rainer Goetz trägt auf humorvoller Weise Gedichte und Verse aus dem Lebe...

3.9.2025

Ik help Di, dat is moi!

Ehrenamt macht Spaß...

3.9.2025

Drahtseilakt

Zaundrahtakt. Wo Schwalben nisten, wohnt das Glück....

2.9.2025

SindBad macht Donnerstag wieder auf

Gute Nachricht für alle Wassernixen und Neptune...

2.9.2025

Inselschulmemory

Spielerischer Sachunterricht dank Spende...


Alle Artikel des Jahres

Inselrundgang

Archiv


Volltextsuche:

Alle News der letzten 25 Jahre im Archiv:

2025
2024
2023
2022
2021
2020
2019
2018
2017
2016
2015
2014
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2002
2001



8201 Artikel online verfügbar