Suche:
News

24.02.2022

Frühlingserwachen


In Niedersachsen gilt ein Lockerungsdreischritt.

Die ab heute geltende neue Verordung auszugsweise:

 

Unverändert geblieben sind die Regelungen zum Abstandhalten, zur Hygiene und zum Lüften (§ 2) sowie die Maskenpflicht (§ 4). Auch die Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren bei der FFP2-Maskenpflicht bleiben.


Modifiziert wurde die Hotspotregelung: In einem neuen § 3 der VO ist vorgesehen, dass die Landkreise oder kreisfreien Städte auf die Instrumente der bisherigen Corona-Verordnung zurückgreifen können, wenn die Neuinfizierteninzidenz und die Zahl der Corona-Patientinnen und -Patienten, die im Krankenhaus aufgenommen werden, so stark ansteigen, dass eine Gefährdung der Gesundheitsversorgung konkret zu befürchten ist.


Von der in § 5 normierten Pflicht zur Erstellung eines Hygienekonzeptes sind zukünftig nach § 5 Abs. Nr. 1 Veranstaltungen mit höchstens 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern ausgenommen.


In § 6 findet sich zukünftig keine Pflicht mehr zur Kontaktdatenerhebung. Stattdessen müssen Veranstalterinnen und Veranstalter, Betreiberinnen und Betreiber QR-Codes für eine freiwillige Registrierung mit der Corona-Warn-App des RKIs zur Verfügung stellen. Der QR-Code ist für die sich registrierenden Personen gut sichtbar zu platzieren. Die Registrierung für alle Kundinnen und Kunden, Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist freiwillig.


Mit dem modifizierten § 7a Kontaktbeschränkungen wird ein wesentlicher Teil des Beschlusses des Bundeskanzlers und der Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom 16. Februar 2022 umgesetzt. Der Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich bei vollständig geimpften beziehungsweise genesenen Personen entfallen vollständig. (Um Vorsicht wird jedoch weiter gebeten!) Auch zukünftig vorgesehen sind strenge Kontaktbeschränkungen bei Zusammenkünften für Personen, die weder durch Impfungen oder Genesung grundimmunisiert sind: ein Haushalt plus zwei Personen eines weiteren Haushalts. Dies gilt nicht nur bei privaten, sondern bei allen Zusammenkünften. Die Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren bleiben hier und generell bei 2G oder 3G. Auch an kleinen Veranstaltungen unter 50 Personen dürfen folglich lediglich geimpfte und genesene Personen teilnehmen. Die in § 8 für größere Veranstaltungen ab 50 Personen zusätzlich vorgeschriebenen Maßgaben (Maske, Abstände, Hygienekonzept) gelten für kleine Veranstaltungen nicht.
Unverändert bleibt die Regelung zu Versammlungen unter freiem Himmel in § 7b der Corona-VO.


§ 8 der neuen Corona-Verordnung sieht modifizierte Zugangsregelungen vor für Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen mit mehr als 50 und bis zu 2 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie für Innenräume von Theatern, Kinos und ähnlichen Kultureinrichtungen, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen, für Zoos, botanische Gärten und Freizeitparks. Hier gilt in den nächsten acht Tagen drinnen und draußen 2G, ungeimpfte Personen haben keinen Zutritt. Unverändert sind die Ausnahmeregelungen in § 8 Absatz 3 und die Verpflichtung zum Erstellen eines Hygienekonzeptes. Drinnen und draußen muss eine FFP2-Maske getragen werden. Abstände müssen nur noch drinnen eingehalten werden. Bei einer Schachbrettbelegung reduziert sich der notwendige Abstand auf 1 Meter. Bei Veranstaltungen ohne Interaktion kann er entfallen, wenn auch am Platz Maske getragen wird.


Mit der Neuregelung in § 8 a der Corona-VO wird für körpernahe Dienstleistungen die in der vorherigen Verordnung geltende Zugangsbeschränkung in Gestalt einer 3G-Regelung aufgehoben. Im Innenbereich muss jedoch sowohl von den Dienstleistenden als auch von den Kundinnen und Kunden eine FFP2-Maske getragen werden, solange nicht Behandlungen im Gesicht vorgenommen werden. Die Regelungsstruktur des § 8 b (Beherbergung und Nutzung von Sportanlagen) wird im Vergleich zur vorherigen niedersächsischen Corona-Verordnung geändert. Zur besseren Übersichtlichkeit und Verständlichkeit sind die Beherbergungen (wie zuvor in § 8 b) und Nutzung von Sportanlagen (neu in § 8 c) nun getrennt geregelt worden.


Jede Person, die eine Beherbergungsstätte nach Absatz 1 nutzen will, hat schon beim Betreten der Beherbergungsstätte einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorzulegen. § 8 b sieht also eine verpflichtende 2G-Regelung für die Nutzung einer Beherbergungsstätte vor. In öffentlich zugänglichen Innenräumen der Beherbergungsstätten muss – außer im Sitzen – eine FFP2-Maske getragen werden. Dies gilt selbstverständlich nicht in Ferienwohnungen und auch nicht in den Zimmern der Gäste.


§ 8b Absatz 4 enthält eine Ausnahmeregelung: Erlaubt ist zukünftig die Nutzung einer Beherbergungsstätte auch durch (nur) negativ getestete Personen, die sich auf einer beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung oder auf einer beruflichen Reise befinden. Letzteres ist neu.


Nach § 8 c der neuen Corona-VO haben Personen, die eine Sportanlage im Sinne des Absatzes 1 nutzen wollen, beim Betreten einen Impfnachweis gem. § 2 Nr. 3 SchAusnahmV, einen Genesenennachweis gem. § 2 Nr. 5 SchAusnahmV oder einen Nachweis über eine negative Testung gem. § 7 dieser Verordnung vorzulegen. Es gilt somit auf Sportanlagen drinnen wie draußen eine 3G-Regelung. In den Innenbereichen muss außer beim Sporttreiben eine FFP2-Maske getragen werden.


In der Gastronomie gilt in den nächsten acht Tagen 2G, statt bislang 2Gplus sowie in den Innenbereichen eine FFP2-Maskenpflicht, außer beim Sitzen. Das ergibt sich aus der Neuregelung in § 9.


§ 9 a regelt unverändert die Pflicht, im Einzelhandel eine FFP2-Maske zu tragen.

 

Ganze Verordnung s. Link unten



Link -> Die ganze neue Corona-Verordnung

 

 

 


Autor: Sabine Hinrichs
Quelle: Land Niedersachsen


Baltrum-Online.de ist ein werbefreies und unabhängiges Angebot. Wir berichten ehrenamtlich und frei über die Insel Baltrum und stehen in keinerlei Verbindung zur Gemeinde Baltrum.

Weitere News

25.8.2026

Farbenpracht

Bunte Hemden + Sonnenuntergang + Lichtinstallation am Strand...

25.8.2026

Kunst am Alten Badeturm

BaltrumBeachArt 2026...

25.8.2026

Heute singt der ShantyChor

Am Dienstag, dem 25. August startet der ShantyChor in die Zielgerade, sprich in die Konzerte nach de...

25.8.2026

Karaoke in der Kleinen Freiheit

Heute Abend ab 21 Uhr...

24.8.2026

Dienstag: Licht. Farbe. Bewegung

Am 25.8. um 18.30 Uhr, Kath. Kirche St. Nikolaus, mit Lichtkünstler Mario Haunhorst...

24.8.2026

Das Duell

Bürgermeister-Duell am Sonntag, dem 23. August 206...

24.8.2026

Tipp: Eiländer am Montag bei Ulli

um 19.30 Uhr spielen die Eiländer bei Ullis Beachbar. ...

24.8.2026

KSV-Sommer

Dit un dat...

24.8.2026

Backshop Montagnachmittag nicht auf

Dienstag keine Postfiliale...

24.8.2026

25 Jahre BaltrumDirekt

Ein Rückblick, wie alles begann und wie sich die Unterkunftsdatenbank immer weiterentwickelt hat....

23.8.2026

Montag: Beats & Burgers im Skippers

14 bis 22 Uhr mit DJ Meskla...

21.8.2026

Zum Klönschnack mit Oliver Schütte

Bürgermeisterkandidat lädt zu offenem Austausch ins Café Tan't Dora...

21.8.2026

Fußball pur in der SchirmSeaBar

DFB-Pokal Fr - Sa - So - Mo...

21.8.2026

Baltrums bunte Schmetterlinge

Farbenpracht von Bärbel Nannen...

20.8.2026

Bürgermeister-Duell

Sonntag, 23. August 2026 um 15 Uhr im Haus des Gastes...

20.8.2026

Noch ein tolles Konzert

HEUTE: Roods & Reeds – Indie Folk Pop Projekt aus Hamburg um 20.30 Uhr im HdG...

19.8.2026

Erfolgreiche Fotorallye

Die von Sarah Pawelczik initiierte und organisierte Fotorallye für die Inselfreunde war ein voller E...

19.8.2026

Heute Tjark!

Die Inselbühne Baltrum spielt um 20.30 Uhr im Haus des Gastes...

19.8.2026

Jedes Lied ein Fest

Große Bühne für die Eiländer von Baltrum...

19.8.2026

Jann Bengen knüpft Kontakte für Baltrum

Bürgermeisterkandidat nutzt CDU-Sommerfest in Wittmund für Austausch mit Kommunal- und Landespolitik...

19.8.2026

Gedenkfahrten mit der B.-L.

Die Reederei Baltrum-Linie bietet im August und im Oktober jeweils eine Gedenkfahrt an.  Sie richt...

18.8.2026

Kamel und Krokodil mit Zuwachs

Der Sandskulpturen-Zoo hinter dem Hundestrand vergrößert sich...

18.8.2026

Glückliches Ende

Reporter-AG der Inselschule: Zeitkapsel hat ihr Zuhause gefunden...

17.8.2026

Großes Interesse an CDU-Veranstaltungen

CDU Baltrum: Großes Interesse an Teetafel und Klönabend vor der Gemeinderatswahl am 13. September...

17.8.2026

Die Jugend-Club-Crêpes gibts morgen

Heute gibt es leider keine Crêpes. Der Jugendclub aber normal geöffnet.Morgen gibt es dafür leckere ...


Alle Artikel des Jahres

Inselrundgang

Archiv


Volltextsuche:

Alle News der letzten 26 Jahre im Archiv:

2026
2025
2024
2023
2022
2021
2020
2019
2018
2017
2016
2015
2014
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2002
2001



8841 Artikel online verfügbar