Suche:
News

24.02.2022

Frühlingserwachen


In Niedersachsen gilt ein Lockerungsdreischritt.

Die ab heute geltende neue Verordung auszugsweise:

 

Unverändert geblieben sind die Regelungen zum Abstandhalten, zur Hygiene und zum Lüften (§ 2) sowie die Maskenpflicht (§ 4). Auch die Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren bei der FFP2-Maskenpflicht bleiben.


Modifiziert wurde die Hotspotregelung: In einem neuen § 3 der VO ist vorgesehen, dass die Landkreise oder kreisfreien Städte auf die Instrumente der bisherigen Corona-Verordnung zurückgreifen können, wenn die Neuinfizierteninzidenz und die Zahl der Corona-Patientinnen und -Patienten, die im Krankenhaus aufgenommen werden, so stark ansteigen, dass eine Gefährdung der Gesundheitsversorgung konkret zu befürchten ist.


Von der in § 5 normierten Pflicht zur Erstellung eines Hygienekonzeptes sind zukünftig nach § 5 Abs. Nr. 1 Veranstaltungen mit höchstens 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern ausgenommen.


In § 6 findet sich zukünftig keine Pflicht mehr zur Kontaktdatenerhebung. Stattdessen müssen Veranstalterinnen und Veranstalter, Betreiberinnen und Betreiber QR-Codes für eine freiwillige Registrierung mit der Corona-Warn-App des RKIs zur Verfügung stellen. Der QR-Code ist für die sich registrierenden Personen gut sichtbar zu platzieren. Die Registrierung für alle Kundinnen und Kunden, Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist freiwillig.


Mit dem modifizierten § 7a Kontaktbeschränkungen wird ein wesentlicher Teil des Beschlusses des Bundeskanzlers und der Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom 16. Februar 2022 umgesetzt. Der Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich bei vollständig geimpften beziehungsweise genesenen Personen entfallen vollständig. (Um Vorsicht wird jedoch weiter gebeten!) Auch zukünftig vorgesehen sind strenge Kontaktbeschränkungen bei Zusammenkünften für Personen, die weder durch Impfungen oder Genesung grundimmunisiert sind: ein Haushalt plus zwei Personen eines weiteren Haushalts. Dies gilt nicht nur bei privaten, sondern bei allen Zusammenkünften. Die Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren bleiben hier und generell bei 2G oder 3G. Auch an kleinen Veranstaltungen unter 50 Personen dürfen folglich lediglich geimpfte und genesene Personen teilnehmen. Die in § 8 für größere Veranstaltungen ab 50 Personen zusätzlich vorgeschriebenen Maßgaben (Maske, Abstände, Hygienekonzept) gelten für kleine Veranstaltungen nicht.
Unverändert bleibt die Regelung zu Versammlungen unter freiem Himmel in § 7b der Corona-VO.


§ 8 der neuen Corona-Verordnung sieht modifizierte Zugangsregelungen vor für Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen mit mehr als 50 und bis zu 2 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie für Innenräume von Theatern, Kinos und ähnlichen Kultureinrichtungen, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen, für Zoos, botanische Gärten und Freizeitparks. Hier gilt in den nächsten acht Tagen drinnen und draußen 2G, ungeimpfte Personen haben keinen Zutritt. Unverändert sind die Ausnahmeregelungen in § 8 Absatz 3 und die Verpflichtung zum Erstellen eines Hygienekonzeptes. Drinnen und draußen muss eine FFP2-Maske getragen werden. Abstände müssen nur noch drinnen eingehalten werden. Bei einer Schachbrettbelegung reduziert sich der notwendige Abstand auf 1 Meter. Bei Veranstaltungen ohne Interaktion kann er entfallen, wenn auch am Platz Maske getragen wird.


Mit der Neuregelung in § 8 a der Corona-VO wird für körpernahe Dienstleistungen die in der vorherigen Verordnung geltende Zugangsbeschränkung in Gestalt einer 3G-Regelung aufgehoben. Im Innenbereich muss jedoch sowohl von den Dienstleistenden als auch von den Kundinnen und Kunden eine FFP2-Maske getragen werden, solange nicht Behandlungen im Gesicht vorgenommen werden. Die Regelungsstruktur des § 8 b (Beherbergung und Nutzung von Sportanlagen) wird im Vergleich zur vorherigen niedersächsischen Corona-Verordnung geändert. Zur besseren Übersichtlichkeit und Verständlichkeit sind die Beherbergungen (wie zuvor in § 8 b) und Nutzung von Sportanlagen (neu in § 8 c) nun getrennt geregelt worden.


Jede Person, die eine Beherbergungsstätte nach Absatz 1 nutzen will, hat schon beim Betreten der Beherbergungsstätte einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorzulegen. § 8 b sieht also eine verpflichtende 2G-Regelung für die Nutzung einer Beherbergungsstätte vor. In öffentlich zugänglichen Innenräumen der Beherbergungsstätten muss – außer im Sitzen – eine FFP2-Maske getragen werden. Dies gilt selbstverständlich nicht in Ferienwohnungen und auch nicht in den Zimmern der Gäste.


§ 8b Absatz 4 enthält eine Ausnahmeregelung: Erlaubt ist zukünftig die Nutzung einer Beherbergungsstätte auch durch (nur) negativ getestete Personen, die sich auf einer beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung oder auf einer beruflichen Reise befinden. Letzteres ist neu.


Nach § 8 c der neuen Corona-VO haben Personen, die eine Sportanlage im Sinne des Absatzes 1 nutzen wollen, beim Betreten einen Impfnachweis gem. § 2 Nr. 3 SchAusnahmV, einen Genesenennachweis gem. § 2 Nr. 5 SchAusnahmV oder einen Nachweis über eine negative Testung gem. § 7 dieser Verordnung vorzulegen. Es gilt somit auf Sportanlagen drinnen wie draußen eine 3G-Regelung. In den Innenbereichen muss außer beim Sporttreiben eine FFP2-Maske getragen werden.


In der Gastronomie gilt in den nächsten acht Tagen 2G, statt bislang 2Gplus sowie in den Innenbereichen eine FFP2-Maskenpflicht, außer beim Sitzen. Das ergibt sich aus der Neuregelung in § 9.


§ 9 a regelt unverändert die Pflicht, im Einzelhandel eine FFP2-Maske zu tragen.

 

Ganze Verordnung s. Link unten



Link -> Die ganze neue Corona-Verordnung

 

 

 


Autor: Sabine Hinrichs
Quelle: Land Niedersachsen


Baltrum-Online.de ist ein werbefreies und unabhängiges Angebot. Wir berichten ehrenamtlich und frei über die Insel Baltrum und stehen in keinerlei Verbindung zur Gemeinde Baltrum.

Weitere News

14.7.2026

Insel-Hopping

Ulf Pankoke hat zwei Insel-Projekte...

14.7.2026

Die MOINs bei Pipos‘

Ein Abend für Austausch und neue Perspektiven ab 20.30 Uhr...

14.7.2026

Inselfreunde am Strand

Heute: Frankreich : Spanien in den Sonnenuntergang ab 21 Uhr...

13.7.2026

Volle Kraft voraus

Stimmungsvolles ShantyChor-Konzert Open Air...

13.7.2026

Jugendclub hat wieder auf!

Mo, Di, Mi, Fr, Sa 15 - 21 Uhr – wechselnde Angebote!...

12.7.2026

Von Hamburg nach Baltrum

Oscar Olchers läuft Ultra-Marathon in zwei Tagen...

12.7.2026

Heute: Shanty Konzert Open Air!

Am Sonntagabend, dem 12. Juli 2026 um 20 Uhr gibt es ein Open Air Konzert auf dem Dorfplatz mit dem ...

11.7.2026

Wimbledon-Finale in der SchirmSeaBar

Holt Zwerev den nächsten Titel? Die SchirmSeaBar zeigt morgen ab 17.00 Uhr das Wimbledon-Einzelf...

10.7.2026

Strandcafé hat länger auf

Do, Fr, Sa bis 22 Uhr...

9.7.2026

Sozialer Tag

Schüler Helfen Leben – Inselschule Baltrum hat mitgemacht...

9.7.2026

Moie Tied mit De Fleitjes

Konzert in der ev. Kirche um 20.30 Uhr...

9.7.2026

Wo Schwalben nisten...

Wo Schwalben nisten, wohnt das Glück! ... Heißt es so schön, und besonders viel Glück wohnt sche...

8.7.2026

Coolcation Kampagne

Sommer-Urlaub mit erträglichen Temperaturen an der deutschen Nordseeküste ...

8.7.2026

Knusperhuuske auch sonntags

von 12 bis 17 Uhr...

8.7.2026

Das Algen-Abenteuer

Die Reporter-AG der Inselschule Baltrum berichtet...

8.7.2026

Mittwoch: Auf Hoher See

Inselbühne Baltrum spielt um 20.30 Uhr im Haus des Gastes...

7.7.2026

Moin Baltrum lädt ein

Offener Abend am kommenden Dienstag, 14.7.2026, um 20.30 Uhr bei Pipos Surfbude...

7.7.2026

Premiere Aqua-Walking

Erster Aqua-Walking-Kurs auf Baltrum mit Sophie Schwarz voller Erfolg...

6.7.2026

KSV-News

Der Sommer im Kultur- und Sportverein ...

6.7.2026

40 Jahre Nationalpark

40 Jahre Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, ein Grund zum Feiern!...

6.7.2026

LADIES ROCK NIGHT rockt das Kinderspöölhus

am Dienstag, 7.7.26 um 20.30 Uhr...

6.7.2026

Farbenstammtisch

Am Mittwoch, dem 29.Juli findet ab 12 Uhr wieder der traditionelle Farbenstammtisch im Sturmeck stat...

6.7.2026

Ratssitzung 2. Juli 26 Teil II.

Lange Tagesordnung...

5.7.2026

Rosen zum Sonntag

Man kann allem widerstehen, außer der Versuchung einer Rose. (Oscar Wilde)...

5.7.2026

DLRG bedankt sich für Sonnenschirme

Durch den Aufruf bei Baltrum online sind für die DLRG drei neue Sonnenschirme zusammengekommen....


Alle Artikel des Jahres

Inselrundgang

Archiv


Volltextsuche:

Alle News der letzten 26 Jahre im Archiv:

2026
2025
2024
2023
2022
2021
2020
2019
2018
2017
2016
2015
2014
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2002
2001



8690 Artikel online verfügbar