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17.03.2020
Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen
Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus
Die Bundesregierung tritt entschlossen und mit aller Kraft den wirtschaftlichen
Auswirkungen des Corona-Virus entgegen. Der Bundesminister der Finanzen, Olaf
Scholz (SPD), und der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier
(CDU), haben sich auf ein weitreichendes Ma.nahmenbündel verständigt, das
Arbeitsplätze schützen und Unternehmen unterstützen wird. Die Regierung errichtet
einen Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen. Das Ziel ist es, Firmen und
Betriebe mit ausreichend Liquidität auszustatten, damit sie gut durch die Krise kommen.
Die zentrale Botschaft der Bundesregierung: Es ist genug Geld vorhanden, um die Krise zu bekämpfen und wir werden diese Mittel jetzt einsetzen. Wir werden alle notwendigen Maßnahmen ergreifen. Darauf kann sich jede und jeder verlassen.
Ausgangslage
Das Corona-Virus ist eine ernsthafte Herausforderung für unsere gesamte Gesellschaft. Nicht nur bei den Bürgerinnen und Bürgern wächst die Sorge, auch in der Wirtschaft ist sie spürbar. Durch die enge internationale Verflechtung der Wirtschaft treffen unsere Unternehmen auch die Auswirkungen dieser Pandemie an anderen Orten der Welt. Noch kann niemand die Tragweite seriös beschreiben, welche die Pandemie auf die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland haben wird, weil aussagekräftige Konjunkturindikatoren erst mit einiger Verzögerung vorliegen werden. Allerdings spüren viele Unternehmen bereits erste Auswirkungen des Virus. Die Absage von Messen und Großveranstaltungen sowie der Rückgang der Reisetätigkeit wirkt sich auf die Dienstleistungsbranche aus, insbesondere auf Logistik, Handel, Gaststätten sowie Tourismus. Zugleich geht die Auslandsnachfrage zurück und internationale Lieferketten werden gestört, was sich auf die hiesige Produktion auswirkt.
Die Bundesregierung tritt dem mit einer entschlossenen Wirtschafts- und Finanzpolitik entgegen. Die Bundesminister Scholz und Altmaier werden Firmen und Betrieben Liquidität zur Verfügung stellen und damit Wachstum und Beschäftigung sichern. Die Voraussetzungen für eine schnelle Stabilisierung der deutschen Wirtschaft sind gegeben. Mit präzisen, schnell wirkenden Sofortmaßnahmen wird auf die konjunkturelle Entwicklung durch das Corona-Virus reagiert, um die Wirtschaft so rasch wie möglich wieder auf ihren Wachstumspfad zurückzuführen. Dies geschieht in enger Abstimmung mit den Ländern sowie mit unseren europäischen und internationalen Partnern.
Dem Bundesministerium für Gesundheit wurde bereits kurzfristig rund eine Milliarde
Euro zur Bekämpfung des Corona-Virus zur Verfügung gestellt, u.a. zur Beschaffung
von Schutzausrüstungen wie Masken und Schutzanzügen, zur Unterstützung der WHO bei der internationalen Corona-Bekämpfung und zusätzliche Mittel für das Robert-Koch-Institut. Außerdem erhält das Bundesministerium für Bildung und Forschung 145 Mio. für die Entwicklung eines Impfstoffs und für Behandlungsmaßnahmen.
Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen
Für Beschäftigte und Unternehmen, die von den Auswirkungen des Corona-Virus
betroffen sind, wird ein Schutzschild errichtet, der auf vier Säulen beruht:
1. Kurzarbeitergeld flexibilisieren
Deutschland hat ein starkes System der sozialen Sicherung. Die damit verbundenen
automatischen Stabilisatoren stützen die Konjunktur. Die Bundesregierung wird diese Stabilisatoren voll wirken lassen. Unsicherheit und kurzfristige Störungen der
Handelsströme sollen nicht dazu führen, dass Beschäftigte ihren Arbeitsplatz verlieren. Dabei kann die Bundesregierung auf bewährte Instrumente zurückgreifen. Bis Anfang April wird die Kurzarbeiterregelung zielgerichtet angepasst. Dabei werden erleichterte Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld eingeführt:
• Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im
Betrieb auf bis zu 10 %
• teilweiser oder vollständiger Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
• Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer
• vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit (BA)
2. Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen
Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, werden die Möglichkeiten zur
Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung verbessert. Insgesamt wird den Unternehmen die Möglichkeit von
Steuerstundungen in Milliardenhöhe gewährt. Die hierfür erforderliche Abstimmung mit den Ländern darüber hat das Bundesministerium der Finanzen eingeleitet.
Im Einzelnen:
a. Die Gewährung von Stundungen wird erleichtert. Die Finanzbehörden können
Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Die
Finanzverwaltung wird angewiesen, dabei keine strengen Anforderungen zu stellen.
Damit wird die Liquidität der Steuerpflichtigen unterstützt, indem der Zeitpunkt der
Steuerzahlung hinausgeschoben wird.
b. Vorauszahlungen können leichter angepasst werden. Sobald klar ist, dass die
Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein
werden, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt.
Die Liquiditätssituation wird dadurch verbessert.
c. Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) beziehungsweise
Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der
Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des
Corona-Virus betroffen ist. Bei den Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden (z.B. Energiesteuer und Luftverkehrssteuer), ist die Generalzolldirektion angewiesen worden, den Steuerpflichtigen in entsprechender Art und Weise entgegenzukommen. Gleiches gilt für das Bundeszentralamt für Steuern, das bei seiner Zuständigkeit für die Versicherungssteuer und die Umsatzsteuer entsprechend verfahren wird.
3. Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen
Viele Unternehmen und Betriebe leiden derzeit an unverschuldeten Umsatzrückgängen
– entweder aufgrund von Störungen in den Lieferketten oder durch signifikanten
Nachfrage-Rückgang in zahlreichen Sektoren unserer Volkswirtschaft. Gleichzeitig
können die laufenden Kosten oft gar nicht oder nur langsam abgebaut werden. Dies
kann dazu führen, dass gesunde Unternehmen völlig unverschuldet in Finanznöte
geraten, insbesondere was ihre Ausstattung mit liquiden Finanzmittel angeht. Mit neuen und im Volumen unbegrenzten Maßnahmen zur Liquiditätsausstattung schützen wir Unternehmen und Beschäftigte. Wegen der hohen Unsicherheit in der aktuellen Situation haben wir uns sehr bewusst dafür entschieden, keine Begrenzung des Volumens unserer Maßnahmen vorzunehmen. Dies ist eine sehr bedeutende Entscheidung, hinter der die ganze Bundesregierung steht.
Zunächst werden die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet, um den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern. Mit diesen Mitteln können im erheblichen Umfang liquiditätsstärkende Kredite privater Banken mobilisiert werden. Dazu werden unsere etablierten Instrumente zur Flankierung des
Kreditangebots der privaten Banken ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht:
• Die Bedingungen für den KfW-Unternehmerkredit (für Bestandsunternehmen) und
ERP-Gründerkredit - Universell (für junge Unternehmen unter 5 Jahre) werden
gelockert, indem Risikoübernahmen (Haftungsfreistellungen) für
Betriebsmittelkredite erhöht und die Instrumente auch für Großunternehmen mit
einem Umsatz von bis zu zwei Milliarden Euro (bisher: 500 Millionen Euro) geöffnet
werden. Durch höhere Risikoübernahmen in Höhe von bis zu 80% für
Betriebsmittelkredite bis 200 Millionen Euro wird die Bereitschaft von Hausbanken
für eine Kreditvergabe angeregt.
• Für das Programm für größere Unternehmen wird die bisherige Umsatzgrenze von
zwei Milliarden Euro auf 5 Milliarden Euro erhöht. Dieser „KfW Kredit für Wachstum“ wird umgewandelt und künftig für Vorhaben im Wege einer Konsortialfinanzierung ohne Beschränkung auf einen bestimmten Bereich (bisher nur Innovation und Digitalisierung) zur Verfügung gestellt. Die Risikoübernahme wird auf bis zu 70% erhöht (bisher 50%). Hierdurch wird der Zugang von größeren Unternehmen zu Konsortialfinanzierungen erleichtert.
• Für Unternehmen mit mehr als fünf Milliarden Euro Umsatz erfolgt eine Unterstützung wie bisher nach Einzelfallprüfung.
Bei den Bürgschaftsbanken wird der Bürgschaftsh.chstbetrag auf 2,5 Millionen Euro
verdoppelt. Der Bund wird seinen Risikoanteil bei den Bürgschaftsbanken um 10%
erhöhen, damit die in der Krise schwer einzuschätzenden Risiken leichter geschultert werden können. Die Obergrenze von 35% Betriebsmitteln am Gesamtobligo der Bürgschaftsbanken wird auf 50% erhöht. Um die Liquiditätsbereitstellung zu beschleunigen, eröffnet der Bund die Möglichkeit, dass die Bürgschaftsbanken Bürgschaftsentscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig und innerhalb von drei Tagen treffen können.
Das bislang auf Unternehmen in strukturschwachen Regionen beschränkte
Gro.bürgschaftsprogramm (parallele Bund-Länder-Bürgschaften) wird für
Unternehmen außerhalb dieser Regionen geöffnet. Der Bund ermöglicht hier die
Absicherung von Betriebsmittelfinanzierungen und Investitionen ab einem
Bürgschaftsbedarf von 50 Mio. Euro. und mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80%. Mit den Landesförderbanken sowie den Bürgschaftsbanken stehen wir dazu in engem Austausch.
Diese Maßnahmen sind durch die bisherigen beihilferechtlichen Regelungen abgedeckt.
Für Unternehmen, die krisenbedingt vorrübergehend in ernsthaftere Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind und daher nicht ohne weiteres Zugang zu den bestehenden Förderprogrammen haben, werden wir zusätzliche Sonderprogramme für alle entsprechenden Unternehmen bei der KfW auflegen. Das wird dadurch ermöglicht, dass die Risikotoleranz der KfW krisenadäquat erhöht wird. Dafür werden die Risikoübernahmen bei Investitionsmitteln (Haftungsfreistellungen) deutlich verbessert und betragen bei Betriebsmitteln bis zu 80%, bei Investitionen sogar bis zu 90 %. Darüber hinaus sollen für diese Unternehmen konsortiale Strukturen angeboten werden.
Diese Sonderprogramme werden jetzt bei der EU-Kommission zur Genehmigung
angemeldet. Die Kommissionspräsidentin hat bereits signalisiert, dass sie für Flexibilität in der Anwendung beihilferechtlicher Regelungen im Zuge der Corona-Krise sorgen möchte. Die EU- und Eurogruppen-Finanzminister werden sich dafür einsetzen, dass die EU-Kommission das notwendige Maß an Flexibilität zeigt.
Die Bundesregierung wird die KfW in die Lage versetzen, diese Programme
entsprechend auszustatten, indem die nötigen Garantievolumina zur Verfügung gestellt werden. Das ist unproblematisch möglich. Denn im Bundeshaushalt steht ein Garantierahmen von rund 460 Milliarden Euro zur Verfügung. Dieser Rahmen kann – sofern erforderlich – zeitnah um bis zu 93 Milliarden Euro erhöht werden.
Der Bund stellt der Wirtschaft mit Exportkreditgarantien (sog. Hermesdeckungen) eine flexible, effektive und umfassende Unterstützung bereit, die ausreicht, um eine ernste Situation, vergleichbar mit den Jahren nach der Finanzkrise 2009, zu bewältigen. Die Instrumente haben sich damals bewährt und die im Haushalt 2020 verfügbaren Mittel reichen aus für eine vergleichbare Steigerung des Fördervolumens. Die wird flankiert durch ein gut ausgestattetes KfW-Programm zur Refinanzierung von Exportgeschäften. Bei etwaigem zusätzlichem Bedarf für Exportdeckung und Refinanzierung lässt sich der Ermächtigungsrahmen sehr schnell erhöhen.
4. Stärkung des Europäischen Zusammenhalts
Auf europäischer Ebene setzen sich Bundesfinanzminister Scholz und
Bundeswirtschaftsminister Altmaier für ein koordiniertes und entschlossenes Vorgehen ein. Deutschland ist sich seiner Verantwortung für Europa bewusst. Im engen Austausch mit den europäischen Partnern wird die Bundesregierung ihre Corona-Maßnahmen europäisch verzahnen.
Die Bundesregierung begrü.t die Idee der Europäischen Kommission, für eine „Corona Response Initiative“ mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro. Sie begrüßt ebenfalls die Ankündigung der europäischen Bankenaufsicht, bestehende
Spielräume zu nutzen, damit Banken weiter verlässlich Liquidität an die Wirtschaft
geben können sowie die gestern angekündigten Maßnahmen der Europäischen
Zentralbank zur Bereitstellung von Liquidität für Banken.
Es ist gut, dass die EIB-Gruppe ihre in vergangenen Krisen erprobten Instrumente zum Einsatz bringt, um europaweit Unternehmen, die vom Corona-Virus betroffen sind, bei Liquiditätsengpässen zu unterstützen. Insbesondere ist auf die bewährten EIFPortfoliogarantien zur Absicherung von Unternehmensliquidität zurückzugreifen.
Ausblick
All diese Maßnahmen zeigen die Entschlossenheit der Bundesregierung, den
Auswirkungen des Corona-Virus wirtschafts- und finanzpolitische Impulse
entgegenzusetzen, um Schaden von Beschäftigten und Unternehmen fernzuhalten und die Auswirkungen der Krise abzufedern. Noch ist das ganze Ausmaß der
wirtschaftlichen Corona-Folgen nicht absehbar. Sollte es Anzeichen für eine
gravierende Störung der konjunkturellen Entwicklung geben, wird die Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern und unseren europäischen Partnern alle verfügbaren Ressourcen einsetzen und dieser Entwicklung konsequent entgegentreten.
Die öffentliche Hand ist auch auf ein solches Szenario gut vorbereitet: Angesichts der gesamtstaatlichen .berschüsse in den letzten Jahren ist sie in der Lage, die Konjunktur auch über einen längeren Zeitraum zu stützen und auf unseren bisherigen Wachstumspfad zurückzuführen.
Autor: Sabine Hinrichs
Quelle: BM Finanzen / BM Wirtschaft und Energie
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