27.03.2024 - Karwoche und Ostern auf Baltrum
27.03.2024 - Gemeinde Baltrum: Pressemitteilung
26.03.2024 - Appetithäppchen
25.03.2024 - Am Dienstag singt der ShantyChor!
24.03.2024 - Kunst Mol Kieken
23.03.2024 - Kleine Feierstunde beim Hegering Baltrum
23.03.2024 - Strandcafé ab Sonntag
23.03.2024 - Alle wieder da
21.03.2024 - Café Kluntje hat seit Donnerstag auf!
21.03.2024 - Café Antje öffnet Sonntag
21.03.2024 - Feldmanns Fischecke öffnet erst im Mai
20.03.2024 - Rat: Der Badestrand
20.03.2024 - Stephan Weil zu Besuch bei der Baltrum-Linie
17.03.2024 - Ostersamstag: Fußball!
16.03.2024 - AK Energie tagt am Montag
16.03.2024 - Es ostert sehr
15.03.2024 - Rundbrief der Gemeinde
15.03.2024 - Saisonstart
14.03.2024 - Rat: Kompensationsmaßnahmen
14.03.2024 - Ostersamstag Party nach dem Osterfeuer
14.03.2024 - Gottesdienstbetrieb in St. Nikolaus
12.03.2024 - Seehund außer Reihe
12.03.2024 - Kirchenvorstand gewählt
12.03.2024 - Postfiliale hat am Donnerstag zu
11.03.2024 - Insulaner unner sück
09.04.2020
Neue Verfügung
Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich über die Beschränkung der Beherbergung angesichts der Corona-Pandemie und zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 09.04.2020.
Diese Allgemeinverfügung ersetzt die zuvor gültige Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich zur Beschränkung der Beherbergung zu touristischen Zwecken vom 03.04.2020 und enthält im Vergleich eine inhaltliche Änderung. So wurden die nachfolgenden Regelungen mit der jetzigen Allgemeinverfügung gestrichen:
"Der Aufenthalt von Personen, die sich zu Besuchszwecken aus einem Landkreis oder einer Stadt, der/die nicht direkt an den Landkreis Aurich grenzt, hier aufhalten, ist untersagt" (ehemals Ziffer 2.) und "Der Landkreis Aurich kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere des Infektionsschutzes, nicht entgegenstehen" (ehemals Ziffer 3.). Die Anpassungen erfolgten unter Berücksichtigung der Niedersächsischen Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie vom 07. April 2020.
___________
Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich über die Beschränkung der Beherbergung angesichts der Corona-Pandemie und zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2)
Der Landkreis Aurich erlässt gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG), § 3 Abs. I S. 1 Nr. 1 Niedersächsisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NG(51/6) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVf6) und § 35 S. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVf6) in Ergänzung zu § 1 Abs. 4 der Niedersächsischen Rechtsverordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie
folgende Allgemeinverfügung:
1. Für Betreiber von Kur- und Rehaeinrichtungen gilt, dass diese nur noch Patienten für medizinisch notwendige Anschlussheilbehandlungen aufnehmen dürfen. Bereits beherbergte Personen haben ihre Rückreise unverzüglich, spätestens bis einschließlich 22.03.2020, vorzunehmen.
2. Zuwiderhandlungen gegen die unter Ziffer 1 getroffene Anordnung stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 73 Abs. la Nr. 6 IfSG bzw. eine Straftat nach § 74 ff. IfSG dar.
3. Diese Allgemeinverfügung gilt ab sofort bis einschließlich Sonnabend, den 18. April 2020. Eine Verlängerung ist möglich.
4. Diese Allgemeinverfügung ist gemäß § 28 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar.
5. Die „Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich zur Beschränkung der Beherbergung zu touristischen Zwecken angesichts der Corona-Epidemie und zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Landkreises Aurich" vom 03.04.2020 wird hiermit aufgehoben.
Begründung:
Rechtsgrundlage für die getroffenen Maßnahmen ist § 28 Abs. 1
Infektionsschutzgesetz (IfSG). Nach Satz 1 hat die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen zu treffen, wenn Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt werden oder sich ergibt, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist. Nach Satz 2 kann die zuständige Behörde Veranstaltungen einer größeren Anzahl von Menschen beschränken oder verbieten und Badeanstalten oder in § 33 genannte Gemeinschaftseinrichtungen oder Teile davon schließen; sie kann auch Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte nicht zu betreten, bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind. Vor dem Hintergrund der sehr dynamischen Verbreitung von Infektionen mit dem SARS-CoV-2 Virus und Erkrankungen an COVID-19 müssen unverzüglich weitere umfänglich wirksame Maßnahmen zur Verzögerung der Ausbreitungsdynamik und zur Unterbrechung von Infektionsketten ergriffen werden. Weitreichende effektive Maßnahmen sind dazu dringend notwendig, um im Interesse der Bevölkerung und des Gesundheitsschutzes die dauerhafte Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems in Niedersachsen sicherzustellen. Die notwendigen und differenzierten Maßnahmen zur Kontaktreduzierung in besonderen Bereichen der Gesellschaft dienen der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des derzeit durch das Influenza-Geschehen hoch beanspruchten Gesundheitssystems über einen absehbar längeren Zeitraum hinaus. Für die stationären und teilstationären Einrichtungen muss dringend der notwendige Spielraum geschaffen werden, um die erforderliche Leistungsfähigkeit für die zu erwartenden erhöhten Behandlungserfordernisse im Intensivbereich unter Isolierbedingungen für an COVID-19 Erkrankte zu sichern. Diese und weitere kontaktreduzierende Maßnahmen tragen in besonderer Weise zum Schutz besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen bei. Denn gegen das Coronavirus steht derzeit keine Impfung bereit und es stehen keine gezielten, spezifischen Behandlungsmethoden zur Verfügung. Daher stellen die kontaktreduzierenden Maßnahmen für die breite Bevölkerung das einzig wirksame Mittel zum Schutz der Gesundheit der Allgemeinheit und zur Aufrechterhaltung zentraler Infrastrukturen dar. Die Anordnung ist gemäß § 28 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar.
Bekanntmachungshinweis:
Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekanntgegeben (§ 41 Abs. 45.4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schlosspatz 10, 26122 Oldenburg, erhoben werden.
LANDKREIS AURICH 09.04.2020
Link -> Zum Download
Autor: Sabine Hinrichs
Quelle: Bürgermeister Berthold Tuitjer / LK Aurich
Weitere Artikel zu verwandten Themen:
28.04.2022 - KuBa: Coronatests nur online buchbar
27.04.2022 - Corona-Info der Gemeinde
20.04.2022 - Bitte mit Maske!
02.04.2022 - Appell des Frischemarktes
24.02.2022 - Frühlingserwachen
02.02.2022 - Winterruhe verlängert
30.12.2021 - Die Arztpraxis informiert
29.12.2021 - Böllerverordnung
27.12.2021 - Willkommen auf Baltrum
21.12.2021 - Ab heute FFP2
15.12.2021 - Testtermine
03.12.2021 - Befreiung von Testpflicht nach Boostern
03.12.2021 - Wertstoffhof: neue Regeln
01.12.2021 - Testen, testen, testen!
01.12.2021 - Neue Warnstufe ab Mittwoch
26.11.2021 - Rundbrief der Gemeinde
25.11.2021 - Zusätzliche Testermine
24.11.2021 - Neue Corona-Verordnung
24.11.2021 - Kein offenes Adventstürchen
24.11.2021 - B-L nur noch mit 3G
23.11.2021 - Töwi nur noch mit 3G
20.11.2021 - Die Arztpraxis informiert
19.11.2021 - Neue Corona-Regelungen
13.11.2021 - Corona-Verordnung verschärft
Weitere News
27.3.2024
Karwoche und Ostern auf Baltrum
Angebote der Kirchen und der Sonnenhütte...
27.3.2024
Gemeinde Baltrum: Pressemitteilung
Strandkorbsaison beginnt...
26.3.2024
Appetithäppchen
Fotos von der Shanty-Generalprobe am Sonntag. HEUTE Konzert!...
25.3.2024
Am Dienstag singt der ShantyChor!
Konzert im Haus des Gastes am 26. März 2024 um 20.30 Uhr...
24.3.2024
Kunst Mol Kieken
Schätzchen im Alten Ostdorf wieder ab dem 26. März...
23.3.2024
Kleine Feierstunde beim Hegering Baltrum
50 Jahre lang war Hans Nannen Kassenwart...
23.3.2024
Strandcafé ab Sonntag
Ab dem 24. März hat auch das Strandcafé wieder geöffnet Mo - So 12 - 20 Uhr...
23.3.2024
Alle wieder da
Es wird laut! Lachmöwen frisch eingetroffen...
21.3.2024
Café Kluntje hat seit Donnerstag auf!
Auch das Café Kluntje im Alten Ostdorf hat seine Tore wieder geöffnet! ...
21.3.2024
Café Antje öffnet Sonntag
Am kommenden Sonntag macht Café Antje wieder auf. ...
21.3.2024
Feldmanns Fischecke öffnet erst im Mai
Nachricht für alle Fisch- und Krabbenliebhaber: Feldmanns Fischecke bleibt wegen der Bau - und Reno...
20.3.2024
Rat: Der Badestrand
Ratssitzung vom 11. März 2024, Teil II. – Der Badestrand wird wieder aufgeschüttet...
20.3.2024
Stephan Weil zu Besuch bei der Baltrum-Linie
Pressemitteilung der Reederei Baltrum-Linie ...
17.3.2024
Ostersamstag: Fußball!
Gäste gegen Baltrumer am 30. März 2024 um 14 Uhr im Ententeichstadion...
16.3.2024
AK Energie tagt am Montag
Montag, 18.3.2024 um 19 Uhr im Lese- oder Sitzungssaal im Rathaus...
16.3.2024
Es ostert sehr
Ein Kessel Buntes – von Peter Puls...
15.3.2024
Rundbrief der Gemeinde
Öffnungszeiten, Meldepflicht, Ruhezeiten, Anleinpflicht, Osterfeuer...
15.3.2024
Saisonstart
SchirmSeaBar öffnet am Sonnabend, dem 16. März – Cobigolf und Tennis...
14.3.2024
Rat: Kompensationsmaßnahmen
Ratssitzung vom 11. März 2024 Teil I....
14.3.2024
Ostersamstag Party nach dem Osterfeuer
im Heimathafen ab 22.30 Uhr...
14.3.2024
Gottesdienstbetrieb in St. Nikolaus
Start am 24.3.2024 – zum Palmwochenende...
12.3.2024
Seehund außer Reihe
Mi auf, Do, Fr zu...
12.3.2024
Kirchenvorstand gewählt
Wahlbeteiligung 53,72 % – Online, Briefwahl und im Wahllokal...
12.3.2024
Postfiliale hat am Donnerstag zu
Am 14. März 2024 bleibt die Post ganztägig geschlossen....
11.3.2024
Insulaner unner sück
Geballte Kultur auf Langeoog!...