
15.03.2026 - Saisonstart im Kinderspöölhus
15.03.2026 - Roter KLoot vermisst
14.03.2026 - Ab Sonntag wieder Verhungernix
13.03.2026 - CDU nominiert Kommunalwahl-Kanditaten
13.03.2026 - Das gesunde Baltrumer Nordseeklima
12.03.2026 - Jann Bengen kandidiert für das Bürgermeisteramt
12.03.2026 - Inselschul-Projekt Organspende
12.03.2026 - Café Störtebeker heute geöffnet
12.03.2026 - Postfiliale am Freitag: nur Abgabe
11.03.2026 - HZV: Verbandsversammlung am 18. März
10.03.2026 - KSV: JHV am 18. April 2026
10.03.2026 - Rat 9.3.26 IV
10.03.2026 - Rat 9.3.26 Teil III
10.03.2026 - Rat 9.3.26 Teil II
10.03.2026 - Ratssitzung am 9. März 2026
10.03.2026 - Konfirmation
09.03.2026 - IUS III
09.03.2026 - IUS II
09.03.2026 - Insulaner unner sück!
05.03.2026 - TenneT: Es geht wieder los!
04.03.2026 - Störtebekers Angebot
04.03.2026 - Bofrost kommt am 31. März
01.03.2026 - Süßer Frühlings-Auftakt
28.02.2026 - Special zum Weltfrauentag
28.02.2026 - Nächste Ratssitzung am 9. März
09.04.2020
Neue Verfügung
Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich über die Beschränkung der Beherbergung angesichts der Corona-Pandemie und zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 09.04.2020.
Diese Allgemeinverfügung ersetzt die zuvor gültige Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich zur Beschränkung der Beherbergung zu touristischen Zwecken vom 03.04.2020 und enthält im Vergleich eine inhaltliche Änderung. So wurden die nachfolgenden Regelungen mit der jetzigen Allgemeinverfügung gestrichen:
"Der Aufenthalt von Personen, die sich zu Besuchszwecken aus einem Landkreis oder einer Stadt, der/die nicht direkt an den Landkreis Aurich grenzt, hier aufhalten, ist untersagt" (ehemals Ziffer 2.) und "Der Landkreis Aurich kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere des Infektionsschutzes, nicht entgegenstehen" (ehemals Ziffer 3.). Die Anpassungen erfolgten unter Berücksichtigung der Niedersächsischen Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie vom 07. April 2020.
___________
Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich über die Beschränkung der Beherbergung angesichts der Corona-Pandemie und zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2)
Der Landkreis Aurich erlässt gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG), § 3 Abs. I S. 1 Nr. 1 Niedersächsisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NG(51/6) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVf6) und § 35 S. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVf6) in Ergänzung zu § 1 Abs. 4 der Niedersächsischen Rechtsverordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie
folgende Allgemeinverfügung:
1. Für Betreiber von Kur- und Rehaeinrichtungen gilt, dass diese nur noch Patienten für medizinisch notwendige Anschlussheilbehandlungen aufnehmen dürfen. Bereits beherbergte Personen haben ihre Rückreise unverzüglich, spätestens bis einschließlich 22.03.2020, vorzunehmen.
2. Zuwiderhandlungen gegen die unter Ziffer 1 getroffene Anordnung stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 73 Abs. la Nr. 6 IfSG bzw. eine Straftat nach § 74 ff. IfSG dar.
3. Diese Allgemeinverfügung gilt ab sofort bis einschließlich Sonnabend, den 18. April 2020. Eine Verlängerung ist möglich.
4. Diese Allgemeinverfügung ist gemäß § 28 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar.
5. Die „Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich zur Beschränkung der Beherbergung zu touristischen Zwecken angesichts der Corona-Epidemie und zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Landkreises Aurich" vom 03.04.2020 wird hiermit aufgehoben.
Begründung:
Rechtsgrundlage für die getroffenen Maßnahmen ist § 28 Abs. 1
Infektionsschutzgesetz (IfSG). Nach Satz 1 hat die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen zu treffen, wenn Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt werden oder sich ergibt, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist. Nach Satz 2 kann die zuständige Behörde Veranstaltungen einer größeren Anzahl von Menschen beschränken oder verbieten und Badeanstalten oder in § 33 genannte Gemeinschaftseinrichtungen oder Teile davon schließen; sie kann auch Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte nicht zu betreten, bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind. Vor dem Hintergrund der sehr dynamischen Verbreitung von Infektionen mit dem SARS-CoV-2 Virus und Erkrankungen an COVID-19 müssen unverzüglich weitere umfänglich wirksame Maßnahmen zur Verzögerung der Ausbreitungsdynamik und zur Unterbrechung von Infektionsketten ergriffen werden. Weitreichende effektive Maßnahmen sind dazu dringend notwendig, um im Interesse der Bevölkerung und des Gesundheitsschutzes die dauerhafte Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems in Niedersachsen sicherzustellen. Die notwendigen und differenzierten Maßnahmen zur Kontaktreduzierung in besonderen Bereichen der Gesellschaft dienen der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des derzeit durch das Influenza-Geschehen hoch beanspruchten Gesundheitssystems über einen absehbar längeren Zeitraum hinaus. Für die stationären und teilstationären Einrichtungen muss dringend der notwendige Spielraum geschaffen werden, um die erforderliche Leistungsfähigkeit für die zu erwartenden erhöhten Behandlungserfordernisse im Intensivbereich unter Isolierbedingungen für an COVID-19 Erkrankte zu sichern. Diese und weitere kontaktreduzierende Maßnahmen tragen in besonderer Weise zum Schutz besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen bei. Denn gegen das Coronavirus steht derzeit keine Impfung bereit und es stehen keine gezielten, spezifischen Behandlungsmethoden zur Verfügung. Daher stellen die kontaktreduzierenden Maßnahmen für die breite Bevölkerung das einzig wirksame Mittel zum Schutz der Gesundheit der Allgemeinheit und zur Aufrechterhaltung zentraler Infrastrukturen dar. Die Anordnung ist gemäß § 28 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar.
Bekanntmachungshinweis:
Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekanntgegeben (§ 41 Abs. 45.4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schlosspatz 10, 26122 Oldenburg, erhoben werden.
LANDKREIS AURICH 09.04.2020
Link -> Zum Download
Autor: Sabine Hinrichs
Quelle: Bürgermeister Berthold Tuitjer / LK Aurich
Baltrum-Online.de ist ein werbefreies und unabhängiges Angebot. Wir berichten ehrenamtlich und frei über die Insel Baltrum und stehen in keinerlei Verbindung zur Gemeinde Baltrum.
Weitere Artikel zu verwandten Themen:
28.04.2022 - KuBa: Coronatests nur online buchbar
27.04.2022 - Corona-Info der Gemeinde
20.04.2022 - Bitte mit Maske!
02.04.2022 - Appell des Frischemarktes
24.02.2022 - Frühlingserwachen
02.02.2022 - Winterruhe verlängert
30.12.2021 - Die Arztpraxis informiert
29.12.2021 - Böllerverordnung
27.12.2021 - Willkommen auf Baltrum
21.12.2021 - Ab heute FFP2
15.12.2021 - Testtermine
03.12.2021 - Befreiung von Testpflicht nach Boostern
03.12.2021 - Wertstoffhof: neue Regeln
01.12.2021 - Testen, testen, testen!
01.12.2021 - Neue Warnstufe ab Mittwoch
26.11.2021 - Rundbrief der Gemeinde
25.11.2021 - Zusätzliche Testermine
24.11.2021 - Neue Corona-Verordnung
24.11.2021 - Kein offenes Adventstürchen
24.11.2021 - B-L nur noch mit 3G
23.11.2021 - Töwi nur noch mit 3G
20.11.2021 - Die Arztpraxis informiert
19.11.2021 - Neue Corona-Regelungen
13.11.2021 - Corona-Verordnung verschärft
Weitere News
15.3.2026
Saisonstart im Kinderspöölhus
Onnos Kinderspöölhus startet am Montag in die neue Saison. Alle kleinen Insulaner und Gästekinder si...
15.3.2026
Roter KLoot vermisst
Die Baltrumer Boßlerinnen vermissen eine rote Boßelkugel, die auf Höhe BK-Heim abhanden gekommen ist...
14.3.2026
Ab Sonntag wieder Verhungernix
Saisonstart am 15. März 2026 um 11 Uhr...
13.3.2026
CDU nominiert Kommunalwahl-Kanditaten
Der CDU-Gemeindeverband Baltrum hat Kandidatinnen und Kandidaten für die Kommunalwahl nominiert....
13.3.2026
Das gesunde Baltrumer Nordseeklima
Baltrum bietet frische, salzhaltige Luft und ein maritimes Reizklima, oft perfekt für Allergiker...
12.3.2026
Jann Bengen kandidiert für das Bürgermeisteramt
CDU Baltrum nominiert Jann Bengen einstimmig zum Bürgermeisterkandidaten...
12.3.2026
Inselschul-Projekt Organspende
Die Reporter-AG berichtet...
12.3.2026
Café Störtebeker heute geöffnet
Post hat heute Nachmittag auf!...
12.3.2026
Postfiliale am Freitag: nur Abgabe
Dafür am Donnerstagnachmittag von 15:30 bis 16:30 geöffnet...
11.3.2026
HZV: Verbandsversammlung am 18. März
Mittwoch, 18.3.2026 um 10 Uhr im Rathaus Dornum...
10.3.2026
KSV: JHV am 18. April 2026
Samstag, 18.4.2026 um 15:30 Uhr in der Teestube...
10.3.2026
Rat 9.3.26 IV
Wünsche und Anregungen...
10.3.2026
Rat 9.3.26 Teil III
Dorfentwicklung, Hafenzweckverband, Schulausschuss...
10.3.2026
Rat 9.3.26 Teil II
SindBad startet bald, Gästezahlen rückläufig, EWE-Gasumstellung u.m....
10.3.2026
Ratssitzung am 9. März 2026
Viel Publikum am Montagabend im Rathaus...
10.3.2026
Konfirmation
Am 15. März 2026 werden Vanessa Klünder und Jonas Wach konfirmiert...
9.3.2026
IUS III
Was sonst noch war... Kultur und Feierei!...
9.3.2026
IUS II
Baltrum-Auftritt am Samstagabend im Sportdeck auf Spiekeroog...
9.3.2026
Insulaner unner sück!
Drei tolle Tage auf Spiekeroog vom 6. bis 8. März 2026...
5.3.2026
TenneT: Es geht wieder los!
Stromtrassenquerung | Info-Veranstaltungen am 24. und 25. März auf Baltrum...
4.3.2026
Störtebekers Angebot
Backshop Donnerstag 15 bis 17 Uhr geöffnet – hausgemachter Kuchen...
4.3.2026
Bofrost kommt am 31. März
Lieferung am Hafen...
1.3.2026
Süßer Frühlings-Auftakt
Das Café Störtebeker hat am Dienstagnachmittag von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet....
28.2.2026
Special zum Weltfrauentag
Sealords von 10 bis 22 Uhr: Jede Dame bekommt ein Glas Sekt aufs Haus!...
28.2.2026
Nächste Ratssitzung am 9. März
Sitzung Nr. 19 (18. WP) des Gemeinderats um 20 Uhr im Rathaus...





