Suche:
News

30.03.2020

Zugangsverbote


Um kranke, ältere und pflegebedürftige Menschen besser vor einer Corona-Infektion zu schützen, hat der Landkreis Aurich die bereits verhängten Zugangsverbote für Besucher von Krankenhäusern, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen sowie Heime verschärft. Galten die Verbote bislang lediglich für die Gebäude, wurden sie nun durch eine entsprechende Allgemeinverfügung zusätzlich auf die Grundstücke der betreffenden Einrichtungen ausgeweitet. Das Betreten ist lediglich in Ausnahmefällen möglich.

Zugleich wird das Verlassen der Grundstücke und Gebäude für Bewohnerinnen und Bewohner mit sofortiger Wirkung untersagt.

 

Nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts nimmt die Wahrscheinlichkeit für schwere Krankheitsverläufe mit zunehmenden Alter und bestehenden Vorerkrankungen exorbitant zu. Damit gehören Patienten und Bewohner in den oben genannten Einrichtungen zu den besonders gefährdeten Personengruppen, die es in besonderem Maße aufgrund eines möglichen schwerwiegenderen Krankheitsverlaufes zu schützen gilt.

Ziel dieser Allgemeinverfügung ist es, die Übertragungswege von SARS-CoV-2 auf Patienten und Bewohner der oben genannten Einrichtungen zu unterbrechen und das Risiko einer Ansteckung einzudämmen.

 

Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich

über die Ausweitung kontaktreduzierender Maßnahmen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Heime für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen nach § 2 Abs. 2 NuWG1

 

Der Landkreis Aurich erlässt gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG2 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 2, § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NGöGD3 folgende Allgemeinverfügung:

1. Das Betreten der Grundstücke und Gebäude von

- Krankenhäusern

- teilstationären und stationären Einrichtungen der Pflege,

- in Einrichtungen, in denen über Tag und/oder über Nacht Leistungen der

Eingliederungshilfe erbracht werden,

- Einrichtungen gem. § 2 Abs. 2 NuWG und

- Rehabilitations-, Kur- und ähnlichen Einrichtungen

wird für Besucherinnen und Besucher mit sofortiger Wirkung untersagt.

Ebenfalls zu schließen sind für Patienten und Besucher zugängliche Kantinen,

Caféterien und andere der Öffentlichkeit zugänglichen Einrichtungen.

Sämtliche öffentliche Veranstaltungen wie Vorträge, Lesungen, Informationsveranstaltungen etc. sind verboten

Ausgenommen von den Besuchsverboten sind Besuche

- von werdenden Vätern,

- von Vätern von Neugeborenen

- von Eltern und Sorgeberechtigten von Kindern auf Kinderstationen und

- Besuche enger Angehöriger von Palliativpatienten.

Weitere Ausnahmen können in Absprache mit der jeweiligen Einrichtung zugelassen

werden, insbesondere bei pflegerischer oder medizinischer Notwendigkeit.

 

2. Das Verlassen der Grundstücke und Gebäude von

- Krankenhäusern

- teilstationären und stationären Einrichtungen der Pflege,

- in Einrichtungen, in denen über Tag und/oder über Nacht Leistungen der Eingliederungshilfe erbracht werden,

- Einrichtungen gem. § 2 Abs. 2 NuWG und

- Rehabilitations-, Kur- und ähnlichen Einrichtungen

wird für Bewohnerinnen und Bewohner mit sofortiger Wirkung untersagt.

 

3. Das Pflegepersonal einer Station ist im Sinne der Bezugspflege und zur Vermeidung

von Infektionsketten nicht mit dem Pflegepersonal anderer Stationen

auszutauschen. Kontakte zwischen dem eingesetzten Personal verschiedener

Stationen sind zu vermeiden.

Die Übergabezeiträume zwischen den eingesetzten Schichten einer Station sind

auf das erforderliche Minimum zu reduzieren. Dabei ist eine rein schriftliche

Übergabe der Informationen ohne persönlichen Kontakt zu priorisieren.

 

4. Eine Zuwiderhandlung ist gem. § 75 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 IfSG strafbar.

 

5. Die Allgemeinverfügung ist gem. § 28 Abs. 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 8 IfSG

sofort vollziehbar und gültig bis einschl. 18.04.2020. Eine Verlängerung ist möglich.

 

6. Die „Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich über die Ausweitung kontaktreduzierender Maßnahmen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Heime für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen

oder Menschen mit Behinderungen nach § 2 Abs. 2 NuWG“ vom 17.03.2020

wird hiermit aufgehoben.

 

 

Begründung:

Im Dezember 2019 trat in der Stadt Wuhan/Volksrepublik China erstmals die Atemwegserkrankung COVID-19 auf, welche durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 verursacht wird. Die Krankheitsverläufe variieren dabei stark, von symptomlosen Verläufen bis hin zu schweren Pneumonien mit Lungenversagen und Tod. Aktuell breitet sich diese Erkrankung auch in anderen Ländern, darunter Deutschland, aus. Inzwischen sind in allen Bundesländern Infektionsfälle mit dem neuen Coronavirus (SARS-CoV-2) bestätigt worden. Nach der Einschätzung des Robert Koch-Instituts (RKI) handelt es sich um eine weltweit und in Deutschland um eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation. Die weltweite Ausweitung von COVID-19 wurde am 11.03.2020 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu einer Pandemie erklärt.

Im Landkreis Aurich wurde am 09. März 2020 der erste Corona-Fall bekannt. Seither

steigt die Anzahl der infizierten Personen im Landkreis Aurich.

Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider

festgestellt, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist (§ 28 Abs. 1 S. 1 IfSG).

Der Landkreis Aurich ist die für den Erlass von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten sachlich und örtlich zuständige Behörde (§ 28 Abs. 1 S. 2 IfSG i.V.m. § 2 Abs. 2 Abs. 1 Nr. 2, § 3 Abs. 1 S. 1

Nr. 1 NGöGD).

Bei SARS-CoV-2 handelt es sich um einen Krankheitserreger im Sinne des § 2 Nr. 1 IfSG. Im Landkreis Aurich wurden bereits mehrere erkrankte, krankheitsverdächtige und krankheitsgefährdete Personen im Sinne des § 2 Nr. 4, 5 und 7 IfSG identifiziert.

Die Voraussetzungen des § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG sind vorliegend erfüllt. Mithin sind die

unter Ziffern 1-3 verfügten Maßnahme zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer

Krankheiten erforderlich.

Wegen der dynamischen und rasanten Ausbreitung von SARS-CoV-2, die sich in den

letzten Wochen - auch mit den ersten Todesfällen bundesweit- gezeigt hat, sind bei der Entscheidung sowohl die medizinalfachlichen und epidemiologischen Erkenntnisse als auch die Empfehlungen des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sowie des Robert Koch-Institutes zu berücksichtigen und heranzuziehen. Durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-Cov-2 z.B. durch Husten, Niesen oder teils mild erkrankte oder asymptomatisch Infizierten kann es zur Übertragung von Mensch zu Mensch kommen. Nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts nimmt die Wahrscheinlichkeit für schwere Krankheitsverläufe mit zunehmenden Alter und bestehenden Vorerkrankungen exorbitant zu. Damit gehören Patienten und Bewohner in den oben genannten Einrichtungen zu den besonders gefährdeten Personengruppen, die es in besonderem Maße aufgrund eines möglichen schwerwiegenderen Krankheitsverlaufes zu schützen gilt.

Ziel dieser Allgemeinverfügung ist es, die Übertragungswege von SARS-CoV-2 auf Patienten und Bewohner der oben genannten Einrichtungen zu unterbrechen und das Risiko einer Ansteckung einzudämmen. Um dies sicherzustellen, sind die unter Ziffern 1-3 verfügten Maßnahmen verhältnismäßig, insbesondere geeignet, erforderlich und angemessen.

Ein milderes gleich wirksames Mittel zur Erreichung des Zwecks ist nicht ersichtlich. Die dadurch zu erreichende Verzögerung des Eintritts von weiteren SARSCoV-

2-Infektionen ist auch dringend erforderlich, um das Gesundheitswesen im Kreisgebiet nicht zu überlasten und die erforderlichen Kapazitäten für die Behandlung der Erkrankten und Pflegebedürftigen, aber auch für sonstige Krankheitsfälle bereit zu halten.

Schließlich sind derartige Maßnahmen notwendig, um dringend erforderliche Zeit

für die Entwicklung bislang nicht vorhandener Therapeutika und Impfstoffe zu gewinnen.

Die Allgemeinverfügung ist auch angemessen, da sie nicht außer Verhältnis zu

dem in der Allgemeinverfügung angestrebtem Schutz höherwertiger Rechtsgüter wie

Leben, Leib und Gesundheit der Patienten und Bewohner der oben genannten Einrichtungen steht und Ausnahmen in Absprache mit der jeweiligen Einrichtung, z.B. bei Palliativpatienten, psychisch Erkrankten und Kindern, zulässt.

Die unter Ziffern 1-3 Maßnahmen sind sofort vollziehbar (§ 28 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 8

IfSG). Rechtsbehelfe gegen diese Allgemeinverfügung haben daher keine aufschiebende Wirkung.

Die „Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich über die Ausweitung kontaktreduzierender Maßnahmen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Heime für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen nach § 2 Abs. 2 NuWG“ vom 17.03.2020 wird hiermit aufgehoben.

 

Bekanntmachungshinweis

Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekanntgegeben

(§ 41 Abs. 4 S. 4 VwVfG4).

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schlosspatz 10, 26122 Oldenburg, erhoben werden.


 

 

 


Autor: Sabine Hinrichs
Quelle: Bürgermeister Berthold Tuitjer / LK Aurich


Baltrum-Online.de ist ein werbefreies und unabhängiges Angebot. Wir berichten ehrenamtlich und frei über die Insel Baltrum und stehen in keinerlei Verbindung zur Gemeinde Baltrum.

Weitere News

15.5.2026

Hauptsache: Baden!

Thalasso! Baltrum Badesaison offiziell eröffnet....

13.5.2026

Wippe vermisst

Wippe von Haus Helga (Ostdorf) verschwunden...

13.5.2026

Stricken fürs NPH

Handarbeiten des Turnvereins Donnerschweer zur Unterstützung des Nationalpark-Hauses Seit 2017 weile...

12.5.2026

Ein Mensch – Gedichteabend

HEUTE, 12. Mai um 20:30 Uhr im Kinderspielhaus!...

12.5.2026

Drei-Kirchen-Führung

Mit Susanne Schildknecht an den kommenden vier Mittwochen jeweils um 10.45 Uhr...

11.5.2026

Bootsclub hat aufgerüstet

Liegegeld-Automat wickelt auch Gästebeitrag ab...

11.5.2026

StrandGut Montag zu

Das StarndGut im Westdorf hatte am Montag geschlossen....

11.5.2026

200 Jahre Alte Inselkirche Baltrum

Neue Ausstellung im Museum Altes Zollhaus...

10.5.2026

Veranstaltungen

Veranstaltungs-Highlights der nächsten Tage...

10.5.2026

Stammgäste

Sammlung der Wiederkehrer (Fortsetzung folgt…)...

10.5.2026

Liebe Eltern!

Das Schild zum Sonntag ...

8.5.2026

TenneT: Bau-Update

 Horizontalbohrungen auf Baltrum...

8.5.2026

Inselwitz macht Schule

Cartoons! Workshop, Cartoonshow und Vernissage in der Himmelfahrtswoche...

8.5.2026

SUB!!!

Die SonnenUntergangsBar macht heute auf!...

7.5.2026

Tante Wanda fällt aus

Nächste Woche kein Theater. Fotoalbum zum Trost....

6.5.2026

Rundbrief der Gemeinde

Am 11. Mai Anliefermöglichkeit für alte Steine bei Oststraßen-Baustelle (Glascontainer Ost)...

6.5.2026

Thalasso Gymnastik

Jeden Tag Programm an der frischen Luft zum Fitwerden und/oder Fitbleiben!...

5.5.2026

Die Küstenseeschwalbe

Titelvogel der 18. Zugvogeltage – vom Aussterben bedroht...

5.5.2026

Champions-League

Heute und morgen zeigt die SchirmSeaBar die Rückrunde des Halbfinales der "Champions-League"....

5.5.2026

Zeitkapsel-Ehepaar meldet sich

Reporter-AG der Inselschule: Übergabe im Sommer...

4.5.2026

Fang(t) gar nicht erst an!

Schulprojekt gegen das Rauchen...

1.5.2026

Die Bäume schlagen aus

Die Jugend hat den Maibaum wieder ordentlich und unfallfrei an seinen Platz vor dem Rathaus gebracht...

1.5.2026

Neues Programm aus dem NPH

Das Nationalpark-Haus begrüßt den Mai mit einem neuen Schwung an Veranstaltungen. Das Programm steht...

1.5.2026

Neues aus der SchirmSeaBar

Die SchirmSeaBar zeigt morgen, am Sonnabend, dem 2. Mai, alle Spiele der 1. und 2. Bundesliga: die N...

1.5.2026

Der Maibaum steht!

Der Mai, der Mai, der schöööne Mai…...


Alle Artikel des Jahres

Inselrundgang

Archiv


Volltextsuche:

Alle News der letzten 26 Jahre im Archiv:

2026
2025
2024
2023
2022
2021
2020
2019
2018
2017
2016
2015
2014
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2002
2001



8575 Artikel online verfügbar