Suche:
News

21.03.2020

Verschärfte Hygienevorschriften


Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich zu Hygienevorschriften im Hinblick auf soziale Kontakte und bei Unterbringung aus gewerblichen Gründen angesichts der Corona-Epidemie und zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Landkreises Aurich

 

Der Landkreis Aurich erlässt gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG)2 in Verbindung mit § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)3 folgende Allgemeinverfügung:

 

1. Die geöffneten Einrichtungen (der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, der Großhandel und Dienstleister aus dem Gesundheitsbereich) haben Folgendes sicherzustellen:

 

• Alle Personen mit direktem Kundenkontakt (bspw. Kassentätigkeit) haben Einmalhandschuhe zu benutzen, welche regelmäßig, mindestens alle zwei Stunden, gewechselt werden. Es müssen ausreichende Möglichkeiten der Händehygiene (Toilettenräume mit Handwaschbecken, Flüssigseife und Einmalhandtücher sowie soweit möglich Desinfektionsmittel) vorgehalten werden. Weiterhin sind Personen in o.g. Einrichtungen aktiv über allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Händehygiene, Abstand halten und Husten- und Schnupfenhygiene zu informieren.

 

• Um Warteschlagen zu vermeiden, sollen so viele Kassen wie möglich geöffnet werden.

 

• Es ist darauf hinzuwirken, dass Zahlvorgänge kontaktlos per App oder per Kartenzahlung erfolgen. Bargeldzahlungen sind nur in Ausnahmefällen möglich.

 

• Es besteht eine erhöhte Desinfektionspflicht für alle Griffe von Warentrennern, Einkaufswagen, Touchscreens von Waagen und anderen Geräten, Kundentoiletten, Türklinken und Handläufen. Diese sind mindestens alle zwei Stunden zu reinigen und zu desinfizieren. Das Desinfektionsmittel muss „bedingt viruzid", „viruzid" oder „viruzid+" wirksam sein.

 

• Es ist darauf hinzuwirken, dass bei Warteschlangen und innerhalb der Einrichtung zwischen den Kunden ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten wird.

 

• Wo es möglich ist, ist das Aufstellen von Handdesinfektionsspendern an den Ein- und Ausgängen der Einrichtung sicherzustellen.

 

• Es darf sich nur eine Kundin/ein Kunde je angefangene 20 Quadratmeter Verkaufsfläche in den geöffneten Einrichtungen aufhalten. Dies ist ggf. durch Einlasskontrollen sicherzustellen.

 

• Im Lebensmitteleinzelhandel dürfen nur Kunden die Verkaufsfläche betreten, die einen Einkaufswagen, Einkaufskorb oder ein ähnliches Behältnis benutzen.

 

 

2. Ergänzend zur „Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich zur Beschränkung der Beherbergung zu touristischen Zwecken angesichts der Corona-Epidemie und zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Landkreises Aurich" vom 19.03.2020 gilt Folgendes:

 

Für die Unterbringung von Personen, die aus gewerblichen Gründen erfolgt, z.B. für Saisonarbeitskräfte, Erntehelferinnen und Erntehelfer, Werksarbeitskräfte und vergleichbare arbeitnehmerähnliche Beschäftigte in der Landwirtschaft, Fleischproduktion und dergleichen, gelten folgende Regelungen:

 

• Die Unternehmen oder landwirtschaftlichen Betriebe, die Personen beschäftigen, die in Sammelunterkünfte, betriebseigenen oder angemieteten Unterkünften untergebracht sind, haben sicherzustellen, dass die Beschäftigten auf die aktuellen Hygieneregeln hingewiesen werden und sie diese verstanden haben. Die Unternehmen oder landwirtschaftlichen Betriebe haben die Einhaltung der Hygieneregeln regelmäßig zu überprüfen und zu dokumentieren.

 

• Von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wurden Infografiken und Piktogramme mit den wichtigsten Hygienehinweisen herausgegeben. Diese sind ebenfalls in den Sprachen Englisch, Französisch, Türkisch, Russisch und Arabisch verfügbar. Die Infografiken sollen in allen Unterkünften gut sichtbar und für alle Bewohnerinnen und Bewohner zugänglich ausgehängt werden, um die Hygienemaßnahmen in den Unterkünften zu verstärken.

 

• Die Unterbringung der Personen hat unter folgenden Auflagen zu erfolgen: Es müssen ausreichende Möglichkeiten der Händehygiene (Toilettenräume mit Handwaschbecken, Flüssigseife und Einmalhandtücher sowie soweit möglich Desinfektionsmittel) vorgehalten werden. Weiterhin sind Personen in o.g. Einrichtungen aktiv über allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Händehygiene, Abstand halten und Husten- und Schnupfenhygiene zu informieren.

 

• Eine Unterbringung soll möglichst nur in Einzelzimmern erfolgen. Küche und Bad sind so zu nutzen, dass eine ausreichende Distanz zwischen den Bewohnerinnen und Bewohnern gewährleistet ist.

 

3. Diese Allgemeinverfügung gilt sofort ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung bis einschließlich Sonnabend, den 18. April 2020. Eine Verlängerung ist möglich.

 

4. Auf die Strafbarkeit einer Zuwiderhandlung gegen die in Ziffern 1 und 2 enthaltenen Anordnungen gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 1; Abs. 3 IfSG wird hingewiesen.

 

5.Die Anordnung ist gemäß § 28 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar.

 

Begründung

 

Rechtsgrundlage für die getroffenen Maßnahmen ist § 28 Absatz 1 IfSG. Nach Satz 1 hat die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen zu treffen, wenn Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt werden oder sich ergibt, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist. Nach Satz 2 kann die zuständige Behörde Ansammlungen einer größeren Anzahl von Menschen beschränken oder verbieten; sie kann auch Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte nicht zu betreten, bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind. Vor dem Hintergrund der sehr dynamischen Verbreitung von Infektionen mit dem SARS- CoV-2 Virus und Erkrankungen an COVID-19 müssen unverzüglich weitere umfänglich wirksame Maßnahmen zur Verzögerung der Ausbreitungsdynamik und zur Unterbrechung von Infektionsketten ergriffen werden. Weitreichende effektive Maßnahmen sind dazu dringend notwendig, um im Interesse der Bevölkerung und des Gesundheitsschutzes die dauerhafte Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems in Niedersachsen und im Landkreis Friesland sicherzustellen. Angesichts des angestrebten Ziels der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung für die Gesamtbevölkerung und der nunmehr erheblich gestiegenen Infektionszahlen ist die Maßnahme geeignet, erforderlich und auch verhältnismäßig. Derzeit gilt es, die Infektionsketten, soweit wie möglich zu durchbrechen bzw. zu unterbinden. Deshalb ist es neben anderen Maßnahmen geboten, besondere Sicherheitsvorkehrungen für die geöffneten Einrichtungen zu verfügen. Diese Maßnahmen tragen in besonderer Weise zum Schutz vulnerabler Bevölkerungsgruppen bei. Denn gegen den SARS-CoV-2-Virus steht derzeit keine Impfung bereit und es stehen keine gezielten, spezifischen Behandlungsmethoden zur Verfügung. Daher stellen die angeordneten Maßnahmen für die breite Bevölkerung das einzig wirksame Mittel zum Schutz der Gesundheit der Allgemeinheit. Sie ist bis einschließlich 18. April 2020 befristet.

Diese Allgemeinverfügung findet ihre Grundlage in § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 IfSG. Zuwiderhandlungen sind daher strafbar nach § 75 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 IfSG. Die Anordnung ist gemäß § 28 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar. Widerspruch und Klage gegen Maßnahmen haben keine aufschiebende Wirkung. Bekanntmachungshinweis: Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekanntgegeben (§ 41 Abs. 4 S. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schlosspatz 10, 26122 Oldenburg, erhoben werden.

 

 LANDKREIS AURICH  21.03.2020


 

 

 


Autor: Sabine Hinrichs
Quelle: LK Aurich


Baltrum-Online.de ist ein werbefreies und unabhängiges Angebot. Wir berichten ehrenamtlich und frei über die Insel Baltrum und stehen in keinerlei Verbindung zur Gemeinde Baltrum.

Weitere News

18.8.2026

Kamel und Krokodil mit Zuwachs

Der Sandskulpturen-Zoo hinter dem Hundestrand vergrößert sich...

18.8.2026

Glückliches Ende

Reporter-AG der Inselschule: Zeitkapsel hat ihr Zuhause gefunden...

17.8.2026

Großes Interesse an CDU-Veranstaltungen

CDU Baltrum: Großes Interesse an Teetafel und Klönabend vor der Gemeinderatswahl am 13. September...

17.8.2026

Die Jugend-Club-Crêpes gibts morgen

Heute gibt es leider keine Crêpes. Der Jugendclub aber normal geöffnet.Morgen gibt es dafür leckere ...

17.8.2026

Dienstag: Großes Eiländer-Konzert

Die EILÄNDER von Baltrum spielen am 18. August 2026 im Haus des Gastes um 20.30 Uhr. Ein...

17.8.2026

Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis

Kommunalwahlen am 13. September 2026 – Bekanntmachung des Wahlleiter...

17.8.2026

Singen bei Schietwetter am Strandcafé

Das Singen am Strand findet immer statt! Wind und Regen zum Trotz....

17.8.2026

Sportprogramm fällt aus

Sophie Schwarz bietet ab Donnerstag wieder ihr Sportprogramm an...

15.8.2026

Achtung, Langfinger unterwegs!

Bitte Wertgegenstände und Gepäck im Auge behalten...

15.8.2026

Mo bis Do Qigong in der kath. Kirche

Mit Regine Moschner Mo, Di, Mi, Do von 8.30 bis 10 Uhr...

14.8.2026

Wein im Watt

Am Sonntag, 16.08.2026 um 14.45 Uhr ab Baltrum...

14.8.2026

Einschulung

Drei Mädels sind am Freitagmorgen auf Baltrum eingeschult worden...

14.8.2026

Inselfreunde-Fotorallye

Einladung zu Sarahs Fotorallye für Klein und Groß ...

14.8.2026

Spende für die Strandsinger

Gäste, Fleitjes und Inselfreunde spendieren ein neues Akkordeon...

14.8.2026

Freitagnochmal Party an Pipos SurfBude

Dirty Frequenz und Shelly ab 21 Uhr...

14.8.2026

Moin Baltrum hautnah

Klönschnack nach der Sonnenfinsternis...

13.8.2026

Kamel und Krokodil am Strand

Sandskulpturen hinter dem Hundestrand...

13.8.2026

Angela Harm-Rehrmann auf Baltrum

SPD-Kreistagskandidatin besucht Rathaus und Nationalpark-Haus...

13.8.2026

Laura bei Antje

Kaffeeterrassenmusik bei feinstem Sonnenschein...

13.8.2026

HEUTE Dans & Döns bei Uschi

Donnerstag ab 21:30 Uhr in Uschis Strandbar mit Tim vom Deich...

13.8.2026

Darius Live am Freitag auf der Promenade

Saxophon Live gibt es auch am Freitag noch einmal mit Darius an der Strandmauer / Sonnenuntergangsba...

13.8.2026

HEUTE Abend Crêpes Sucette

20:00 Uhr Kleinkunstbühne im Kinderspöölhus: Straßenmusik vom Feinsten...

13.8.2026

Darius Live heute ab 16 Uhr bei Pipo

Musikalischer Nachmittag bei feinstem Sonnenschein...

13.8.2026

Post morgen zu

Heute dafür auf von 16 bis 17 Uhr!...

13.8.2026

Dünensingen

Mittwochabends ist in der Saison Dünensingen. In der so genannten Anneliese-Arena erinnert ein Geden...


Alle Artikel des Jahres

Inselrundgang

Archiv


Volltextsuche:

Alle News der letzten 26 Jahre im Archiv:

2026
2025
2024
2023
2022
2021
2020
2019
2018
2017
2016
2015
2014
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2002
2001



8820 Artikel online verfügbar