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19.03.2020
Inselsperre - neue Verfügung
Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich über die Beschränkung des Zugangs zu den Inseln, Halligen und Warften der Nordsee im Kreisgebiet zum Schutz der Bevöl-kerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2
Der Landkreis Aurich erlässt gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 2, § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NGöGD2 folgende Allgemeinverfügung:
1. Ab Dienstag, den 17. März 2020, 06:00 Uhr wird den Fährbetrieben untersagt, Personen auf die niedersächsischen Inseln zu befördern, die nicht Ihren ersten Wohnsitz auf dieser Insel nachweisen können.
Gleiches gilt für sämtliche private Beförderungsangebote (insbesondere mit dem Boot oder Luftfahrzeug).
Urlauber, die sich bereits auf den niedersächsischen Inseln der Nordsee aufhalten, sind von dieser Regel nicht erfasst und haben ihre Abreise unverzüglich, spätestens bis einschließlich 22.03.2020, vorzunehmen.
2. Von diesem Beförderungsverbot ausgenommen sind Personen, die
a) aufgrund eines Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisses, eines Werkvertrages oder eines Dienst- oder Arbeitsauftrages zum Zweck der Arbeitsaufnahme die Inseln betreten;
b) die medizinische, notfallmedizinische, geburtshelfende, und pflegeri-sche Versorgung sicherstellen, einschließlich der Angehörigenpflege;
c) die Versorgung der Inselbewohnerinnen und -bewohner mit Gütern des täglichen Bedarfs sicherstellen;
d) von der jeweiligen kreisangehörigen Gemeinde/Stadt als Journalistin-nen oder Journalisten akkreditiert worden sind.
3. Dieses Beförderungsverbot erstreckt sich auch auf den Flugverkehr. Landerechte und Beförderungsrechte werden entsprechend den Maßgaben in Ziffern 1 und 2 eingeschränkt.
4. Die Reedereien, Fährbetriebe und Flugdienste sind dazu verpflichtet, sich die Voraussetzungen aus den Nummern 1 bis 3 durch ein amtliches Dokument, bspw. Personalausweis oder Reisepass, einen Dienstausweis oder ein anderes legitimierendes Dokument bescheinigen zu lassen.
5. Diese Allgemeinverfügung gilt bis zum 18.04.2020. Eine Verlängerung ist möglich.
6. Die Regelungen dieser Allgemeinverfügung sind gemäß § 28 Abs. 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar, Widerspruch und Klage haben keine aufschiebende Wirkung.
7. Zuwiderhandlungen sind gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 in Verbindung mit § 75 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 IfSG strafbar.
8. Die „Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich über die Beschränkung des Zugangs zu den Inseln, Halligen und Warften der Nordsee im Kreisgebiet zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2" vom 17.03.2020 wird hiermit aufgehoben.
Begründung:
Vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung der SARS-CoV-2-Infektionen müs-sen weiterhin kontaktreduzierende Maßnahmen zur Beeinflussung der Ausbreitungs-dynamik ergriffen und Infektionsketten unterbrochen werden. Aufgrund des vorherr-schenden Übertragungswegs (Tröpfcheninfektion) ist eine Übertragung von Mensch zu Mensch, z.B. durch Husten, Niesen, auch durch mild erkrankte oder asymptomatisch infizierte Personen leicht möglich.
Derzeit gehen zunehmend bestätigte Fälle der Erkrankung an COVID-19 zurück auf Kontakte von Reisen aus Risikogebieten und besonders betroffenen Gebieten.
Die Kapazitäten der Intensivmedizin auf den Inseln in der Nordsee sind nur in einem eingeschränkten Umfang verfügbar und für eine große Anzahl von Besucherinnen und Besuchern vom Festland nicht ausgelegt. Dies gilt im Hinblick auf die Symptomatik der COVID-19-Erkrankung vor allem für die fehlenden Kapazitäten in der Intensivmedizin.
Insbesondere aufgrund der hohen Zahl an Touristen aus anderen Bundesländern mit zum Teil deutlich höheren Infektionsraten und räumlicher Nähe, ist auf den Inseln und Halligen eine mit anderen besonders betroffenen Gebieten vergleichbaren Verbrei-tungsdynamik zu befürchten, der nur mit entsprechend umfänglichen Maßnahmen zu begegnen ist.
Der Rückreisezeitraum bis zum 25.03.2020 stellt eine Gefahr zur weiteren Ausbreitung des Virus dar. Eine schnellere Abwicklung der Rückreisen ist aufgrund der aktuellen Entwicklung zum Schutz der Bevölkerung geboten. Zudem zeigt sich, dass eine Rückrei-sebereitschaft generell nicht im erforderlichen Maße vorliegt. Der Rückreisezeitpunkt wird daher auf den 22.03.2020 verkürzt.
Die „Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich über die Beschränkung des Zugangs zu den Inseln, Halligen und Warften der Nordsee im Kreisgebiet zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2" vom 17.03.2020 wird hiermit aufgehoben.
Autor: Sabine Hinrichs
Quelle: Bürgermeister Berthold Tuitjer / LK Aurich
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