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07.08.2026 - 80 Jahre Strandsingen
07.08.2026 - Baltrumer Kleinanzeigen
06.08.2026 - Erfolgreicher JeKaMi-Abend 26
06.08.2026 - Gästekantorei
06.08.2026 - Darius live am Sonntag auf der Promenade
06.08.2026 - Heute Live-DJ Daniel Mittrinken bei Pipos‘
06.08.2026 - Inselfreunde: Spende II.
06.08.2026 - Inselfreunde: Spende I.
06.08.2026 - Kuchen, Kuchen, Kuchen!
06.08.2026 - 90 Jahre Feuerwehr Baltrum
05.08.2026 - Geschichten von Meyers und Prof. Fichte
05.08.2026 - Brazzo Brazzone & The World Brass Ensemble
05.08.2026 - Seehund hat auf mit Speis und Trank
05.08.2026 - Mittwoch: Thiemann bei Pipos
05.08.2026 - Sonntag Beachparty!
05.08.2026 - Dienstag: Alle Mitmachen im Jugendclub
04.08.2026 - Boogie Woogie am Sturmeck
04.08.2026 - Darius bei Pipo
03.08.2026 - InselZeit in der Katholischen Kirche
03.08.2026 - Montag JeKaMi an der Strandmauer
03.08.2026 - Kevin am Dienstag Open Air beim Sealords
03.08.2026 - Burger, Bratwurst, Musik
02.08.2026 - Mittrinken bei Pipo
02.08.2026 - Ein Leserbrief zum Sonntag
10.10.2021
Coronatests ab 11.10. kostenpflichtig
Ab Montag, dem 11. Oktober 2021, tritt die neue Coronavirus-Testverordnung – TestV vom 21. September 2021 in Kraft.
Das Schnelltest -Zentrum KuBa Baltrum hat die neue Verordnung umgesetzt.
Die wesentlichen Bestandteile der neuen Verordnung sind:
Der PoC Antigen-Schnelltest ist nur noch kostenfrei für bestimmte Personengruppen (s.u.), für alle anderen Personengruppen ist der PoC-Schnelltest kostenpflichtig und kostet dann 19,95 Euro.
Da das Test-Aufkommen stark gesunken ist, hat das Schnelltest-Zentrum KuBa Baltrum seine Öffnungszeiten angepasst:
Öffnungszeiten vom 11. bis 31.Okt 2021
Mo 17:00 - 19:45 Uhr
Di 17:00 - 18:00 Uhr
Mi 17:00 - 18:00 Uhr
Do 17:00 - 19:45 Uhr
Fr 17:00 - 18:00 Uhr
Sa + So 11 - 12 Uhr
Wenn noch Fragen zur neuen Testverordnung bestehen, bitte melden bei
Willi Hackemack
KuBa Baltrum, Westdorf 240, 26579 Baltrum
Tel:04939-8031
e-mail: kurmittelzentrum@t-online.de
Weiterhin kostenfrei ist der Antigen-Schnelltest für
1. Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder in den letzten drei Monaten vor der Testung das zwölfte Lebensjahr vollendet haben,
2. Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation, insbesondere einer
Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten vor der Testung aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden konnten,
3. bis zum 31. Dezember 2021 Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das 18.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zum Zeitpunkt der Testung Schwangere und zum Zeitpunkt der Testung Studierende, bei denen eine Schutzimpfung mit anderen als den vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse
http://www.pei.de/impfstoffe/covid-19 genannten Impfstoffen erfolgt ist,
4. Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben,
5. Personen, die sich zum Zeitpunkt der Testung aufgrund einer nachgewiesenen
Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Absonderung befinden, wenn die
Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist.
Es muss bei Inanspruchnahme der Testung ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden. Wer aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann, muss ein Zeugnis vorlegen. Aus dem Zeugnis muss die Überzeugung der ausstellenden ärztlichen Person oder der ausstellenden Stelle hervorgehen, dass eine medizinische Kontraindikation gegen eine Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 besteht. Außerdem müssen der Name, die Anschrift und das Geburtsdatum der getesteten Person sowie die Identität der Person oder Stelle, die das ärztliche Zeugnis ausgestellt hat, enthalten sein. Die Angabe einer Diagnose ist nicht erforderlich. Der Mutterpass kann als ärztliches Zeugnis zum Nachweis einer Schwangerschaft verwendet werden.
Autor: Sabine Hinrichs
Foto: Sabine Hinrichs
Quelle: KuBa, Willi Hackemack
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