
20.09.2026 - Konzert zum Weltkindertag
18.09.2026 - KSV-Updates
18.09.2026 - Kinder-Nipptied am Sonntag im NPH
17.09.2026 - LitMus im NPH am Freitagabend
17.09.2026 - Veranstaltungsleiters unner sück
17.09.2026 - Offizielle Bekanntmachung
17.09.2026 - Wahlausschusssitzung
17.09.2026 - Geänderte Frachtzeiten
17.09.2026 - Freitag hat die Post zu
17.09.2026 - Gästeehrung
16.09.2026 - Oliver Schütte dankt den Wählern
16.09.2026 - Pressemitteilung der CDU zur Wahl
16.09.2026 - Offenes Fenster
16.09.2026 - Kleine Freiheit hat Mittwoch auf!
16.09.2026 - Ostende – bald sind Zugvogeltage
15.09.2026 - Jann Bengen sagt Danke
15.09.2026 - Mittwoch KEIN Theater
14.09.2026 - Montag: Konzert im Strandhotel
14.09.2026 - Montag keine Gelben Säcke
14.09.2026 - Oliver Schütte wird Bürgermeister
13.09.2026 - Blick auf sanfte Wellen tut gut!
12.09.2026 - Wooge holt das Paddel
12.09.2026 - Sonntag wird gewählt!
12.09.2026 - Kleine Freiheit mit Bundesliga
11.09.2026 - B.-L. bittet um Räumung
30.05.2021
Neue Verordnung
Das Land Niedersachsen hat am späten Sonntagnachmittag eine neue Verordnung erlassen mit Gültigkeit ab morgen, Montag, dem 31. Mai 2021, siehe Link unten.
Unter anderem heißt es darin:
Auch wenn in den nächsten Wochen mit der beigefügten Verordnung in einigen Bereichen die Testpflicht gelockert wird, sind alle dennoch herzlich gebeten,
sich auch weiterhin regelmäßig freiwillig testen zu lassen. Damit können etwaige Infektionen früh erkannt und eine weitere Verbreitung des Virus verhindert werden.
Die Landesregierung bittet deshalb alle Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen auch weiterhin vorsichtig zu bleiben und sich nicht nur regelmäßig testen zu lassen, sondern auch
- möglichst nicht viele Kontakte zu Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören, zu pflegen (Weniger sind mehr!),
- möglichst 1,5 m Abstand zu wahren und
- sehr konsequent Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen, insbesondere dort, wo ein Einhalten des Mindestabstands nicht möglich ist.
Weitere Grundregeln sind:
- Bitte eher draußen treffen oder Sport machen statt drinnen!
- Bitte großzügig und regelmäßig lüften, wenn man sich zusammen mit anderen in Innenräumen aufhält.
Die neue Corona Verordnung hat ein Inhaltsverzeichnis bekommen, das hilft dabei, die Übersicht über die 39 Paragraphen zu behalten. In der Verordnung werden drei verschiedene Szenarien jeweils mit recht konkreten Maßgaben für fast alle Lebensbereiche abgebildet:
· Inzidenzen bis 35 Neuinfektionen in sieben Tagen pro 100.000,
· Inzidenzen zwischen 35 und 50 und
· Inzidenzen zwischen 50 und 100.
Über 100 greift das Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes.
Überblick:
- Unter einer Inzidenz von 50 dürfen sich bis zu 10 Personen aus bis zu drei Haushalten treffen, Kinder dieser Personen bis einschließlich 14 Jahre, vollständig geimpfte und genesene Personen werden bei den Kontaktbeschränkungen nicht mit eingerechnet. (§ 2)
- Kindergeburtstage sind wieder möglich mit bis zu 10 Kindern bis einschließlich 14 Jahren (§ 2)
- Privat organisierte Feiern von Personen, die älter sind als 14 Jahre, sind nur im Rahmen der Kontaktbegrenzungen zulässig.
- Sobald und solange man bei einer Veranstaltung oder in einer Gastronomie sitzt, darf man die Maske abnehmen. (Dies gilt allerdings nicht, wenn man in Bus oder Bahn sitzt.) (§ 3 Abs.5)
- Die digitale Kontaktdatenerfassung wird zum Regelfall, in Ausnahmefällen ist aber natürlich auch weiterhin eine Datenerfassung auf Papier möglich. (§ 5)
- Unter einer Inzidenz von unter 35 ist Gesang im Gottesdienst oder bei anderen religiösen Veranstaltungen wieder zulässig. (§6)
- Der gesamte Veranstaltungsbereich ist entsprechend dem Stufenplan geregelt worden. (§ 6a). Dadurch sind unterhalb einer Inzidenz von 35 – mit Genehmigung – auch Großveranstaltungen wie Konzerte oder Zuschauer bei großen Sportveranstaltungen wieder möglich. Unterhalb einer Inzidenz von 50 können beispielsweise kleinere Sportvereine bereits bis zu 250 Zuschauer empfangen oder Musikveranstaltungen stattfinden. Bei Theatern und Kinos entfällt unterhalb der Inzidenz von 50 die bisherige Kapazitätsbeschränkung. Auch die sog. Schachbrettbelegung mit geringeren Abständen ist dann möglich.
- Es gibt eine Klarstellung für Stadtführungen, Führungen und Wanderungen durch die Natur. Ab einer Inzidenz von 50 ist allerdings ein negativer Test Voraussetzung zur Teilnahme. (§6c)
- Wenn nur die Außengelände von Zoos und botanischen Gärten geöffnet sind, gibt es keine Testpflicht. Bei einer Inzidenz von 35 entfällt die Testpflicht auch für die Innenbereiche. Die Kapazitätsbegrenzung entfällt bereits ab einer Inzidenz unter 50. (§ 7a)
- Die Testpflicht in Museen etc. (§ 7b) und Gedenkstätten (§7) etc. entfällt zukünftig unterhalb einer Inzidenz von 50. Die Kapazitätsbegrenzung in Museen etc. bleibt aber bis zur Inzidenz von 35 bestehen.
- In Freizeitparks bleiben zwischen 35 und 100 Kapazitätsbegrenzung und Testpflicht bestehen. (siehe § 7c)
- Unter einer Inzidenz von unter 50 gibt es in Freibädern keine Testpflicht mehr! In Hallenbädern bleibt sie bei einer Inzidenz zwischen 35 und 50 bestehen. Freibäder öffnen bereits bei einer Inzidenz unter 100, Hallenbäder erst unterhalb einer Inzidenz von 35. Gruppenangebote wie Schwimmkurse und Reha-Kurse sind durchgängig auch in Hallenbädern möglich.
- Es gibt eine neue Regelung für touristische Busreisen (§ 7d): Sie sind inzidenzunabhängig zulässig, aber dafür reglementiert. Alle noch nicht vollständig geimpften oder genesenen Fahrgäste einen negativen Testnachweis vorlegen, während der gesamten Fahrt eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Es wird auch empfohlen, das Abstandsgebot einzuhalten. Dies alles gilt nicht für Busreisen, die in einem anderen Bundesland starten und bei denen die dortigen Regelungen eingehalten werden.
- Bei der Beherbergung (§ 8) bleibt es unabhängig von der Inzidenz dabei, dass bei der Anreise und zweimal wöchentlich getestet werden muss (auch unter 35!). Dies gilt nicht für Menschen, die bereits vollständig geimpft oder genesen sind und nicht für Eigentümerinnen und Eigentümer von Ferienhäusern und -wohnungen, wohl aber für Dauercamper.
Bei einer Inzidenz über 50 gilt in Hotels, Pensionen, Jugendherbergen etc. auch weiterhin eine Kapazitätsbeschränkung von 60 %, zwischen 35 und 50 dürfen bis zu 80 % belegt werden. Wird der Inzidenzwert von 35 bzw. von 50 dann wieder überschritten, so müssen die in diesem Zeitpunkt bereits begonnenen Nutzungsüberlassungen nicht beendet werden.
- Hoteleigene Schwimmbäder, Saunen etc. dürfen für zulässig beherbergte Gäste geöffnet werden.
- Eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus darf an eine andere Mieterin oder einen anderen Mieter bereits am nächsten Tag nach Ende eines Mietverhältnisses wiedervermietet werden.
- Der Innenbereich von Gastronomiebetrieben (§ 9) kann geöffnet werden. Bei einer Inzidenz über 50 bleibt es drinnen und draußen bei dem Testerfordernis, draußen muss allerdings keine Maske getragen werden. Auch zwischen 35 und 50 müssen Gäste im Innenbereich einer Gastronomie noch einen negativen Testnachweis vorzeigen (wenn sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind). Im Außenbereich fällt die Testpflicht unter 50 weg, im Innenbereich unter 35.
- Private (geschlossene) Feiern (die über die Belegung eines Tisches hinausgehen) sind in Gastronomiebetrieben erst unter einer Inzidenz von 50 und dann auch zunächst nur draußen und mit negativem Testnachweis mit bis zu 50 Personen zulässig. Unter einer Inzidenz von 35 kann mit maximal 100 Personen auch drinnen gefeiert werden, wenn alle einen negativen Test vorlegen (oder den Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung). Hygienekonzept- und Abstandspflichten und die Pflicht eine Maske zu tragen, wenn man nicht am Tisch sitzt, bleiben auch bei privaten Feiern bestehen. (§ 9)
- Diskotheken, Bars und Clubs dürfen unter einer Inzidenz von 35 mit der Hälfte ihrer zulässigen Personenkapazität wieder öffnen, allerdings müssen alle Gäste einen negativen Test nachweisen oder eine vollständige Impfung oder Genesung. Wie auch in der sonstigen Gastronomie sind Kontaktdaten aller Gäste (möglichst digital) zu erfassen. (§ 9 Abs.5)
- Baumärkte gelten zukünftig auch als Verkaufsstellen für die Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs. (§ 9 a Absatz 1 Nr.25) Damit gilt hier auch oberhalb von einer Inzidenz von 50 keine Testpflicht mehr.
- Prostitution bleibt in Niedersachsen bis auf weiteres verboten – auch bei einer Inzidenz unter 35. (§ 9 c)
- Breitensport wird neu in den §§ 16 (drinnen) und 16 a (draußen) geregelt. Während über einer Inzidenz von 50 Kontakt- und damit auch Mannschaftssport nur in Gruppen von bis zu 30 Kindern und Jugendlichen und auch nur draußen zulässig ist, dürfen bei Inzidenzen zwischen 35 und 50 auch Erwachsene wieder Kontakt- und damit auch Mannschaftssport drinnen wie draußen betreiben. Notwendig ist jedoch eine negative Testung der Erwachsenen (oder eine vollständige Impfung oder Genesung). Unter einer Inzidenz von 35 entfällt die Personenbegrenzung beim Kontaktsport. - Kontaktfreier Sport in Gruppen ist mit Abstand bereits unterhalb der Inzidenz von 50 möglich.
Die neue Corona Verordnung tritt am 31. Mai 2021 in Kraft und am 24. Juni 2021 außer Kraft.
Der Landkreis Aurich hat heute eine Sieben-Tage-Inzidenz von 27,4 angegeben.
Link -> Neue Verordnung
Autor: Sabine Hinrichs
Foto: Sabine Hinrichs
Quelle: Land Niedersachsen
Baltrum-Online.de ist ein werbefreies und unabhängiges Angebot. Wir berichten ehrenamtlich und frei über die Insel Baltrum und stehen in keinerlei Verbindung zur Gemeinde Baltrum.
Weitere Artikel zu verwandten Themen:
28.04.2022 - KuBa: Coronatests nur online buchbar
27.04.2022 - Corona-Info der Gemeinde
20.04.2022 - Bitte mit Maske!
02.04.2022 - Appell des Frischemarktes
24.02.2022 - Frühlingserwachen
02.02.2022 - Winterruhe verlängert
30.12.2021 - Die Arztpraxis informiert
29.12.2021 - Böllerverordnung
27.12.2021 - Willkommen auf Baltrum
21.12.2021 - Ab heute FFP2
15.12.2021 - Testtermine
03.12.2021 - Befreiung von Testpflicht nach Boostern
03.12.2021 - Wertstoffhof: neue Regeln
01.12.2021 - Testen, testen, testen!
01.12.2021 - Neue Warnstufe ab Mittwoch
26.11.2021 - Rundbrief der Gemeinde
25.11.2021 - Zusätzliche Testermine
24.11.2021 - Neue Corona-Verordnung
24.11.2021 - Kein offenes Adventstürchen
24.11.2021 - B-L nur noch mit 3G
23.11.2021 - Töwi nur noch mit 3G
20.11.2021 - Die Arztpraxis informiert
19.11.2021 - Neue Corona-Regelungen
13.11.2021 - Corona-Verordnung verschärft
Weitere News
20.9.2026
Konzert zum Weltkindertag
Ein „kunterbunt-turbulentes Weltkindertags-Konzertchen“ (O-Ton Karen Kammer) hat am Sonn...
18.9.2026
KSV-Updates
Inselbühne, Spartenleitertreffen, Nikolausball...
18.9.2026
Kinder-Nipptied am Sonntag im NPH
Nationalpark-Haus-Trio spielt am 20.9.26 zum Weltkindertag ein Konzertchen...
17.9.2026
LitMus im NPH am Freitagabend
Am 18.9.2026 von 20 Uhr bis 21 Uhr im Nationalpark-Haus...
17.9.2026
Veranstaltungsleiters unner sück
Die Veranstaltungsleiter der OFIs haben sich auf Langeoog getroffen...
17.9.2026
Offizielle Bekanntmachung
Die Wahlergebnisse der Gemeinde Baltrum ...
17.9.2026
Wahlausschusssitzung
Am Mittwochnachmittag, dem 16. September 2026, tagte der Wahlausschuss auf Balztrum im Rathaus. Dabe...
17.9.2026
Geänderte Frachtzeiten
Die Abfahrtszeiten für die Frachttransporte der Reederei Baltrum Linie werden wie folgt geändert ...
17.9.2026
Freitag hat die Post zu
Am morgigen Freitag, dem 18. September 2026 bleibt die Post aus personellen Gründen geschlossen....
17.9.2026
Gästeehrung
Baltrum immer wieder eine Reise wert! 125 Jahre Baltrum war schon eine gemütliche Teetafel mit d...
16.9.2026
Oliver Schütte dankt den Wählern
Liebe Baltrumerinnen, liebe Baltrumer, die Anspannung der letzten Tage und Wochen ist mit einem ...
16.9.2026
Pressemitteilung der CDU zur Wahl
Absolute Mehrheit für die CDU Baltrum, CDU dankt für großes Vertrauen und hohe Wahlbeteiligung...
16.9.2026
Offenes Fenster
Ein Fenster steht bei einem Opel auf dem Inselparker-Parkplatz in Neßmersiel offen...
16.9.2026
Kleine Freiheit hat Mittwoch auf!
Ruhetag verschoben auf Sonntag, 20.9.26...
16.9.2026
Ostende – bald sind Zugvogeltage
Bärbel hat sich einfach mal frei genommen! Vogelschwärme an der Wasserkante...
15.9.2026
Jann Bengen sagt Danke
25 Jahre kommunalpolitsche ArbeitPressemitteilung von Jann Bengen Danke für 175 Stimmen &ndash...
15.9.2026
Mittwoch KEIN Theater
Dienstag ShantyChor...
14.9.2026
Montag: Konzert im Strandhotel
Frank Muschalle am Montag um 20:30 Uhr im Strandhotel Baltrum...
14.9.2026
Montag keine Gelben Säcke
Personalausfall...
14.9.2026
Oliver Schütte wird Bürgermeister
Die Wahlergebnisse...
13.9.2026
Blick auf sanfte Wellen tut gut!
Zur Ablenkung am Wahltag und zur Überbrückung des Rainy Sunday Afternoon... ...
12.9.2026
Wooge holt das Paddel
Wangerooge gewinnt auf Langeoog den Cup der Sieben Inseln. Baltrum ist auf Rang 6...
12.9.2026
Sonntag wird gewählt!
MOIN Baltrum meldet sich noch einmal...
12.9.2026
Kleine Freiheit mit Bundesliga
Wochenende! Samstag ab 15:30 Uhr und Sonntag um 17.30 Uhr...
11.9.2026
B.-L. bittet um Räumung
Fahrräder, Wippen, Werkzeug muss weg vom B.-L.-Gelände...





