
09.07.2025 - Von Nachtschwärmern und Nachteulen
09.07.2025 - 20 Jahre Hennings Kiteschule
08.07.2025 - Der Jugendclub hat wieder auf
08.07.2025 - B-L.: Derzeit keine Altkleider-Annahme
07.07.2025 - Kleine Freiheit hat wieder auf!
07.07.2025 - Post für die Dorfmoderatorinnen
03.07.2025 - Freitag: Sunset Sounds bei Pipos‘
03.07.2025 - Knusperhuuske: Brote nächsten Mittwoch
02.07.2025 - Rund Baltrum
02.07.2025 - Tourismus
01.07.2025 - Generalversammlung
01.07.2025 - Drohnen-Regeln für Baltrum
01.07.2025 - Veranstaltungen!
01.07.2025 - Im Westen was Neues
30.06.2025 - Frischemarkt: Ferienbeginn
30.06.2025 - Konsumgenossenschaft
29.06.2025 - Aquarell-Workshop
29.06.2025 - Kleine Freiheit bleibt vorerst zu
28.06.2025 - Ab sofort wieder Tennis-Unterricht
27.06.2025 - Geschafft!
27.06.2025 - Post hat zu
26.06.2025 - Kleine Freiheit hat zu
24.06.2025 - TenneT Bau-Update
22.06.2025 - Inselabend 2025
21.06.2025 - Besondere Gottesdienste für die Urlaubszeit
30.05.2021
Neue Verordnung
Das Land Niedersachsen hat am späten Sonntagnachmittag eine neue Verordnung erlassen mit Gültigkeit ab morgen, Montag, dem 31. Mai 2021, siehe Link unten.
Unter anderem heißt es darin:
Auch wenn in den nächsten Wochen mit der beigefügten Verordnung in einigen Bereichen die Testpflicht gelockert wird, sind alle dennoch herzlich gebeten,
sich auch weiterhin regelmäßig freiwillig testen zu lassen. Damit können etwaige Infektionen früh erkannt und eine weitere Verbreitung des Virus verhindert werden.
Die Landesregierung bittet deshalb alle Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen auch weiterhin vorsichtig zu bleiben und sich nicht nur regelmäßig testen zu lassen, sondern auch
- möglichst nicht viele Kontakte zu Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören, zu pflegen (Weniger sind mehr!),
- möglichst 1,5 m Abstand zu wahren und
- sehr konsequent Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen, insbesondere dort, wo ein Einhalten des Mindestabstands nicht möglich ist.
Weitere Grundregeln sind:
- Bitte eher draußen treffen oder Sport machen statt drinnen!
- Bitte großzügig und regelmäßig lüften, wenn man sich zusammen mit anderen in Innenräumen aufhält.
Die neue Corona Verordnung hat ein Inhaltsverzeichnis bekommen, das hilft dabei, die Übersicht über die 39 Paragraphen zu behalten. In der Verordnung werden drei verschiedene Szenarien jeweils mit recht konkreten Maßgaben für fast alle Lebensbereiche abgebildet:
· Inzidenzen bis 35 Neuinfektionen in sieben Tagen pro 100.000,
· Inzidenzen zwischen 35 und 50 und
· Inzidenzen zwischen 50 und 100.
Über 100 greift das Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes.
Überblick:
- Unter einer Inzidenz von 50 dürfen sich bis zu 10 Personen aus bis zu drei Haushalten treffen, Kinder dieser Personen bis einschließlich 14 Jahre, vollständig geimpfte und genesene Personen werden bei den Kontaktbeschränkungen nicht mit eingerechnet. (§ 2)
- Kindergeburtstage sind wieder möglich mit bis zu 10 Kindern bis einschließlich 14 Jahren (§ 2)
- Privat organisierte Feiern von Personen, die älter sind als 14 Jahre, sind nur im Rahmen der Kontaktbegrenzungen zulässig.
- Sobald und solange man bei einer Veranstaltung oder in einer Gastronomie sitzt, darf man die Maske abnehmen. (Dies gilt allerdings nicht, wenn man in Bus oder Bahn sitzt.) (§ 3 Abs.5)
- Die digitale Kontaktdatenerfassung wird zum Regelfall, in Ausnahmefällen ist aber natürlich auch weiterhin eine Datenerfassung auf Papier möglich. (§ 5)
- Unter einer Inzidenz von unter 35 ist Gesang im Gottesdienst oder bei anderen religiösen Veranstaltungen wieder zulässig. (§6)
- Der gesamte Veranstaltungsbereich ist entsprechend dem Stufenplan geregelt worden. (§ 6a). Dadurch sind unterhalb einer Inzidenz von 35 – mit Genehmigung – auch Großveranstaltungen wie Konzerte oder Zuschauer bei großen Sportveranstaltungen wieder möglich. Unterhalb einer Inzidenz von 50 können beispielsweise kleinere Sportvereine bereits bis zu 250 Zuschauer empfangen oder Musikveranstaltungen stattfinden. Bei Theatern und Kinos entfällt unterhalb der Inzidenz von 50 die bisherige Kapazitätsbeschränkung. Auch die sog. Schachbrettbelegung mit geringeren Abständen ist dann möglich.
- Es gibt eine Klarstellung für Stadtführungen, Führungen und Wanderungen durch die Natur. Ab einer Inzidenz von 50 ist allerdings ein negativer Test Voraussetzung zur Teilnahme. (§6c)
- Wenn nur die Außengelände von Zoos und botanischen Gärten geöffnet sind, gibt es keine Testpflicht. Bei einer Inzidenz von 35 entfällt die Testpflicht auch für die Innenbereiche. Die Kapazitätsbegrenzung entfällt bereits ab einer Inzidenz unter 50. (§ 7a)
- Die Testpflicht in Museen etc. (§ 7b) und Gedenkstätten (§7) etc. entfällt zukünftig unterhalb einer Inzidenz von 50. Die Kapazitätsbegrenzung in Museen etc. bleibt aber bis zur Inzidenz von 35 bestehen.
- In Freizeitparks bleiben zwischen 35 und 100 Kapazitätsbegrenzung und Testpflicht bestehen. (siehe § 7c)
- Unter einer Inzidenz von unter 50 gibt es in Freibädern keine Testpflicht mehr! In Hallenbädern bleibt sie bei einer Inzidenz zwischen 35 und 50 bestehen. Freibäder öffnen bereits bei einer Inzidenz unter 100, Hallenbäder erst unterhalb einer Inzidenz von 35. Gruppenangebote wie Schwimmkurse und Reha-Kurse sind durchgängig auch in Hallenbädern möglich.
- Es gibt eine neue Regelung für touristische Busreisen (§ 7d): Sie sind inzidenzunabhängig zulässig, aber dafür reglementiert. Alle noch nicht vollständig geimpften oder genesenen Fahrgäste einen negativen Testnachweis vorlegen, während der gesamten Fahrt eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Es wird auch empfohlen, das Abstandsgebot einzuhalten. Dies alles gilt nicht für Busreisen, die in einem anderen Bundesland starten und bei denen die dortigen Regelungen eingehalten werden.
- Bei der Beherbergung (§ 8) bleibt es unabhängig von der Inzidenz dabei, dass bei der Anreise und zweimal wöchentlich getestet werden muss (auch unter 35!). Dies gilt nicht für Menschen, die bereits vollständig geimpft oder genesen sind und nicht für Eigentümerinnen und Eigentümer von Ferienhäusern und -wohnungen, wohl aber für Dauercamper.
Bei einer Inzidenz über 50 gilt in Hotels, Pensionen, Jugendherbergen etc. auch weiterhin eine Kapazitätsbeschränkung von 60 %, zwischen 35 und 50 dürfen bis zu 80 % belegt werden. Wird der Inzidenzwert von 35 bzw. von 50 dann wieder überschritten, so müssen die in diesem Zeitpunkt bereits begonnenen Nutzungsüberlassungen nicht beendet werden.
- Hoteleigene Schwimmbäder, Saunen etc. dürfen für zulässig beherbergte Gäste geöffnet werden.
- Eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus darf an eine andere Mieterin oder einen anderen Mieter bereits am nächsten Tag nach Ende eines Mietverhältnisses wiedervermietet werden.
- Der Innenbereich von Gastronomiebetrieben (§ 9) kann geöffnet werden. Bei einer Inzidenz über 50 bleibt es drinnen und draußen bei dem Testerfordernis, draußen muss allerdings keine Maske getragen werden. Auch zwischen 35 und 50 müssen Gäste im Innenbereich einer Gastronomie noch einen negativen Testnachweis vorzeigen (wenn sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind). Im Außenbereich fällt die Testpflicht unter 50 weg, im Innenbereich unter 35.
- Private (geschlossene) Feiern (die über die Belegung eines Tisches hinausgehen) sind in Gastronomiebetrieben erst unter einer Inzidenz von 50 und dann auch zunächst nur draußen und mit negativem Testnachweis mit bis zu 50 Personen zulässig. Unter einer Inzidenz von 35 kann mit maximal 100 Personen auch drinnen gefeiert werden, wenn alle einen negativen Test vorlegen (oder den Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung). Hygienekonzept- und Abstandspflichten und die Pflicht eine Maske zu tragen, wenn man nicht am Tisch sitzt, bleiben auch bei privaten Feiern bestehen. (§ 9)
- Diskotheken, Bars und Clubs dürfen unter einer Inzidenz von 35 mit der Hälfte ihrer zulässigen Personenkapazität wieder öffnen, allerdings müssen alle Gäste einen negativen Test nachweisen oder eine vollständige Impfung oder Genesung. Wie auch in der sonstigen Gastronomie sind Kontaktdaten aller Gäste (möglichst digital) zu erfassen. (§ 9 Abs.5)
- Baumärkte gelten zukünftig auch als Verkaufsstellen für die Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs. (§ 9 a Absatz 1 Nr.25) Damit gilt hier auch oberhalb von einer Inzidenz von 50 keine Testpflicht mehr.
- Prostitution bleibt in Niedersachsen bis auf weiteres verboten – auch bei einer Inzidenz unter 35. (§ 9 c)
- Breitensport wird neu in den §§ 16 (drinnen) und 16 a (draußen) geregelt. Während über einer Inzidenz von 50 Kontakt- und damit auch Mannschaftssport nur in Gruppen von bis zu 30 Kindern und Jugendlichen und auch nur draußen zulässig ist, dürfen bei Inzidenzen zwischen 35 und 50 auch Erwachsene wieder Kontakt- und damit auch Mannschaftssport drinnen wie draußen betreiben. Notwendig ist jedoch eine negative Testung der Erwachsenen (oder eine vollständige Impfung oder Genesung). Unter einer Inzidenz von 35 entfällt die Personenbegrenzung beim Kontaktsport. - Kontaktfreier Sport in Gruppen ist mit Abstand bereits unterhalb der Inzidenz von 50 möglich.
Die neue Corona Verordnung tritt am 31. Mai 2021 in Kraft und am 24. Juni 2021 außer Kraft.
Der Landkreis Aurich hat heute eine Sieben-Tage-Inzidenz von 27,4 angegeben.
Link -> Neue Verordnung
Autor: Sabine Hinrichs
Foto: Sabine Hinrichs
Quelle: Land Niedersachsen
Baltrum-Online.de ist ein werbefreies und unabhängiges Angebot. Wir berichten ehrenamtlich und frei über die Insel Baltrum und stehen in keinerlei Verbindung zur Gemeinde Baltrum.
Weitere Artikel zu verwandten Themen:
28.04.2022 - KuBa: Coronatests nur online buchbar
27.04.2022 - Corona-Info der Gemeinde
20.04.2022 - Bitte mit Maske!
02.04.2022 - Appell des Frischemarktes
24.02.2022 - Frühlingserwachen
02.02.2022 - Winterruhe verlängert
30.12.2021 - Die Arztpraxis informiert
29.12.2021 - Böllerverordnung
27.12.2021 - Willkommen auf Baltrum
21.12.2021 - Ab heute FFP2
15.12.2021 - Testtermine
03.12.2021 - Befreiung von Testpflicht nach Boostern
03.12.2021 - Wertstoffhof: neue Regeln
01.12.2021 - Testen, testen, testen!
01.12.2021 - Neue Warnstufe ab Mittwoch
26.11.2021 - Rundbrief der Gemeinde
25.11.2021 - Zusätzliche Testermine
24.11.2021 - Neue Corona-Verordnung
24.11.2021 - Kein offenes Adventstürchen
24.11.2021 - B-L nur noch mit 3G
23.11.2021 - Töwi nur noch mit 3G
20.11.2021 - Die Arztpraxis informiert
19.11.2021 - Neue Corona-Regelungen
13.11.2021 - Corona-Verordnung verschärft
Weitere News

9.7.2025
Von Nachtschwärmern und Nachteulen
Skurrile Schönheiten...

9.7.2025
20 Jahre Hennings Kiteschule
Man soll aufhören, wenn es am schönsten ist... ...

8.7.2025
Der Jugendclub hat wieder auf
Di, MI, Do, Fr von 15 bis 20 Uhr...

8.7.2025
B-L.: Derzeit keine Altkleider-Annahme
Bitte keine Altkleidersäcke etc. am Bürogebäude oder in der Halle abstellen...

7.7.2025
Kleine Freiheit hat wieder auf!
Die Kleine Freiheit im Herzen des Westdorfes hat nach längerer Durststrecke wieder geöffnet...

7.7.2025
Post für die Dorfmoderatorinnen
Ideen erwünscht...

3.7.2025
Freitag: Sunset Sounds bei Pipos‘
Baltrum Summer Vibes: Sunset Sounds bei Pipos Surf Bude Freitag ab 19.30 Uhr...

3.7.2025
Knusperhuuske: Brote nächsten Mittwoch
Am Donnerstag, 10.7., bleibt das Knusperhuuske zu...

2.7.2025
Rund Baltrum
Eine Seefahrt, die ist lustig, eine Seefahrt, die macht froh!...

2.7.2025
Tourismus
Im Niedersachsen-Tourismus rumort es ...

1.7.2025
Generalversammlung
Konsumgenossenschaft Baltrum tagte am Montag, dem 30. Juni 2025 ...

1.7.2025
Drohnen-Regeln für Baltrum
Auf der kleinsten Ostfriesischen Insel ist hobbymäßiges Fliegen eigentlich unmöglich...

1.7.2025
Veranstaltungen!
Kulturelle Highlights...

1.7.2025
Im Westen was Neues
Sommer-Brunch im Skippers Inn auf Baltrum ...

30.6.2025
Frischemarkt: Ferienbeginn
Insulaners und Angestellte: Bitte Kundenkarte bereit halten! Dann geht es schneller!...

30.6.2025
Konsumgenossenschaft
Ordentliche Generalversammlung im Strandhotel Baltrum ...

29.6.2025
Aquarell-Workshop
mit Inselmaler Markus Neumann...

29.6.2025
Kleine Freiheit bleibt vorerst zu
Auch in der kommende Woche bleibt die Kleine Freiheit aus gesundheitlichen Gründen leider geschlosse...

28.6.2025
Ab sofort wieder Tennis-Unterricht
Trainer Andreas Weiglein von Sunball Tennis ist wieder da...

27.6.2025
Geschafft!
Abschlussjahrgang mit erweitertem Realschulabschluss...

27.6.2025
Post hat zu
Die Postfiliale im Störtebeker muss kurzfristig personalbedingt geschlossen bleiben....

26.6.2025
Kleine Freiheit hat zu
Aus gesundheitlichen Gründen bleibt die Kleine Freiheit geschlossen....

24.6.2025
TenneT Bau-Update
Seetrassen: Baustellen Nordstrand, im Watt und in Dornumergrode / Testalarm am Mittwoch...

22.6.2025
Inselabend 2025
Alle Freunde an Bord – ShantyChor veranstaltet 1. Inselabend 2025...

21.6.2025
Besondere Gottesdienste für die Urlaubszeit
Katholisch.de: Natalia Löster ist für die Ferienseelsorge an der ganzen Küste zuständig...