10.05.2024 - Post hat samstags zu
10.05.2024 - Veranstaltungstipps
09.05.2024 - Freitag kein Restmüll
09.05.2024 - Donnerschweer Turnverein för NPH
09.05.2024 - Moonlight-Shopping bei Stadtlander
08.05.2024 - Veranstaltungstipps
08.05.2024 - Vatertag in der Kleinen Freiheit
08.05.2024 - Musikalischer Frühschoppen
08.05.2024 - Party im Heimathafen
08.05.2024 - Sommer, Sonne, Sandstrand
08.05.2024 - Langes Wochenende
08.05.2024 - Zukunftstag II.
08.05.2024 - Schwerverkehr
07.05.2024 - Es geht los!
06.05.2024 - Montag im Watt
05.05.2024 - Bar im Skippers
05.05.2024 - Kevin in der SchirmSeabar und im Sealords
03.05.2024 - Inselwitz #14
02.05.2024 - Weit im Osten
02.05.2024 - Verona - immer eine kleine Premiere
02.05.2024 - DeHoGa tagte am Montag
01.05.2024 - Die Bäume schlagen aus
01.05.2024 - Maiandacht in St. Nikolaus
01.05.2024 - Der Mai ist gekommen
30.04.2024 - 15 Jahre Mittendrin Fisch
30.05.2021
Neue Verordnung
Das Land Niedersachsen hat am späten Sonntagnachmittag eine neue Verordnung erlassen mit Gültigkeit ab morgen, Montag, dem 31. Mai 2021, siehe Link unten.
Unter anderem heißt es darin:
Auch wenn in den nächsten Wochen mit der beigefügten Verordnung in einigen Bereichen die Testpflicht gelockert wird, sind alle dennoch herzlich gebeten,
sich auch weiterhin regelmäßig freiwillig testen zu lassen. Damit können etwaige Infektionen früh erkannt und eine weitere Verbreitung des Virus verhindert werden.
Die Landesregierung bittet deshalb alle Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen auch weiterhin vorsichtig zu bleiben und sich nicht nur regelmäßig testen zu lassen, sondern auch
- möglichst nicht viele Kontakte zu Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören, zu pflegen (Weniger sind mehr!),
- möglichst 1,5 m Abstand zu wahren und
- sehr konsequent Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen, insbesondere dort, wo ein Einhalten des Mindestabstands nicht möglich ist.
Weitere Grundregeln sind:
- Bitte eher draußen treffen oder Sport machen statt drinnen!
- Bitte großzügig und regelmäßig lüften, wenn man sich zusammen mit anderen in Innenräumen aufhält.
Die neue Corona Verordnung hat ein Inhaltsverzeichnis bekommen, das hilft dabei, die Übersicht über die 39 Paragraphen zu behalten. In der Verordnung werden drei verschiedene Szenarien jeweils mit recht konkreten Maßgaben für fast alle Lebensbereiche abgebildet:
· Inzidenzen bis 35 Neuinfektionen in sieben Tagen pro 100.000,
· Inzidenzen zwischen 35 und 50 und
· Inzidenzen zwischen 50 und 100.
Über 100 greift das Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes.
Überblick:
- Unter einer Inzidenz von 50 dürfen sich bis zu 10 Personen aus bis zu drei Haushalten treffen, Kinder dieser Personen bis einschließlich 14 Jahre, vollständig geimpfte und genesene Personen werden bei den Kontaktbeschränkungen nicht mit eingerechnet. (§ 2)
- Kindergeburtstage sind wieder möglich mit bis zu 10 Kindern bis einschließlich 14 Jahren (§ 2)
- Privat organisierte Feiern von Personen, die älter sind als 14 Jahre, sind nur im Rahmen der Kontaktbegrenzungen zulässig.
- Sobald und solange man bei einer Veranstaltung oder in einer Gastronomie sitzt, darf man die Maske abnehmen. (Dies gilt allerdings nicht, wenn man in Bus oder Bahn sitzt.) (§ 3 Abs.5)
- Die digitale Kontaktdatenerfassung wird zum Regelfall, in Ausnahmefällen ist aber natürlich auch weiterhin eine Datenerfassung auf Papier möglich. (§ 5)
- Unter einer Inzidenz von unter 35 ist Gesang im Gottesdienst oder bei anderen religiösen Veranstaltungen wieder zulässig. (§6)
- Der gesamte Veranstaltungsbereich ist entsprechend dem Stufenplan geregelt worden. (§ 6a). Dadurch sind unterhalb einer Inzidenz von 35 – mit Genehmigung – auch Großveranstaltungen wie Konzerte oder Zuschauer bei großen Sportveranstaltungen wieder möglich. Unterhalb einer Inzidenz von 50 können beispielsweise kleinere Sportvereine bereits bis zu 250 Zuschauer empfangen oder Musikveranstaltungen stattfinden. Bei Theatern und Kinos entfällt unterhalb der Inzidenz von 50 die bisherige Kapazitätsbeschränkung. Auch die sog. Schachbrettbelegung mit geringeren Abständen ist dann möglich.
- Es gibt eine Klarstellung für Stadtführungen, Führungen und Wanderungen durch die Natur. Ab einer Inzidenz von 50 ist allerdings ein negativer Test Voraussetzung zur Teilnahme. (§6c)
- Wenn nur die Außengelände von Zoos und botanischen Gärten geöffnet sind, gibt es keine Testpflicht. Bei einer Inzidenz von 35 entfällt die Testpflicht auch für die Innenbereiche. Die Kapazitätsbegrenzung entfällt bereits ab einer Inzidenz unter 50. (§ 7a)
- Die Testpflicht in Museen etc. (§ 7b) und Gedenkstätten (§7) etc. entfällt zukünftig unterhalb einer Inzidenz von 50. Die Kapazitätsbegrenzung in Museen etc. bleibt aber bis zur Inzidenz von 35 bestehen.
- In Freizeitparks bleiben zwischen 35 und 100 Kapazitätsbegrenzung und Testpflicht bestehen. (siehe § 7c)
- Unter einer Inzidenz von unter 50 gibt es in Freibädern keine Testpflicht mehr! In Hallenbädern bleibt sie bei einer Inzidenz zwischen 35 und 50 bestehen. Freibäder öffnen bereits bei einer Inzidenz unter 100, Hallenbäder erst unterhalb einer Inzidenz von 35. Gruppenangebote wie Schwimmkurse und Reha-Kurse sind durchgängig auch in Hallenbädern möglich.
- Es gibt eine neue Regelung für touristische Busreisen (§ 7d): Sie sind inzidenzunabhängig zulässig, aber dafür reglementiert. Alle noch nicht vollständig geimpften oder genesenen Fahrgäste einen negativen Testnachweis vorlegen, während der gesamten Fahrt eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Es wird auch empfohlen, das Abstandsgebot einzuhalten. Dies alles gilt nicht für Busreisen, die in einem anderen Bundesland starten und bei denen die dortigen Regelungen eingehalten werden.
- Bei der Beherbergung (§ 8) bleibt es unabhängig von der Inzidenz dabei, dass bei der Anreise und zweimal wöchentlich getestet werden muss (auch unter 35!). Dies gilt nicht für Menschen, die bereits vollständig geimpft oder genesen sind und nicht für Eigentümerinnen und Eigentümer von Ferienhäusern und -wohnungen, wohl aber für Dauercamper.
Bei einer Inzidenz über 50 gilt in Hotels, Pensionen, Jugendherbergen etc. auch weiterhin eine Kapazitätsbeschränkung von 60 %, zwischen 35 und 50 dürfen bis zu 80 % belegt werden. Wird der Inzidenzwert von 35 bzw. von 50 dann wieder überschritten, so müssen die in diesem Zeitpunkt bereits begonnenen Nutzungsüberlassungen nicht beendet werden.
- Hoteleigene Schwimmbäder, Saunen etc. dürfen für zulässig beherbergte Gäste geöffnet werden.
- Eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus darf an eine andere Mieterin oder einen anderen Mieter bereits am nächsten Tag nach Ende eines Mietverhältnisses wiedervermietet werden.
- Der Innenbereich von Gastronomiebetrieben (§ 9) kann geöffnet werden. Bei einer Inzidenz über 50 bleibt es drinnen und draußen bei dem Testerfordernis, draußen muss allerdings keine Maske getragen werden. Auch zwischen 35 und 50 müssen Gäste im Innenbereich einer Gastronomie noch einen negativen Testnachweis vorzeigen (wenn sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind). Im Außenbereich fällt die Testpflicht unter 50 weg, im Innenbereich unter 35.
- Private (geschlossene) Feiern (die über die Belegung eines Tisches hinausgehen) sind in Gastronomiebetrieben erst unter einer Inzidenz von 50 und dann auch zunächst nur draußen und mit negativem Testnachweis mit bis zu 50 Personen zulässig. Unter einer Inzidenz von 35 kann mit maximal 100 Personen auch drinnen gefeiert werden, wenn alle einen negativen Test vorlegen (oder den Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung). Hygienekonzept- und Abstandspflichten und die Pflicht eine Maske zu tragen, wenn man nicht am Tisch sitzt, bleiben auch bei privaten Feiern bestehen. (§ 9)
- Diskotheken, Bars und Clubs dürfen unter einer Inzidenz von 35 mit der Hälfte ihrer zulässigen Personenkapazität wieder öffnen, allerdings müssen alle Gäste einen negativen Test nachweisen oder eine vollständige Impfung oder Genesung. Wie auch in der sonstigen Gastronomie sind Kontaktdaten aller Gäste (möglichst digital) zu erfassen. (§ 9 Abs.5)
- Baumärkte gelten zukünftig auch als Verkaufsstellen für die Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs. (§ 9 a Absatz 1 Nr.25) Damit gilt hier auch oberhalb von einer Inzidenz von 50 keine Testpflicht mehr.
- Prostitution bleibt in Niedersachsen bis auf weiteres verboten – auch bei einer Inzidenz unter 35. (§ 9 c)
- Breitensport wird neu in den §§ 16 (drinnen) und 16 a (draußen) geregelt. Während über einer Inzidenz von 50 Kontakt- und damit auch Mannschaftssport nur in Gruppen von bis zu 30 Kindern und Jugendlichen und auch nur draußen zulässig ist, dürfen bei Inzidenzen zwischen 35 und 50 auch Erwachsene wieder Kontakt- und damit auch Mannschaftssport drinnen wie draußen betreiben. Notwendig ist jedoch eine negative Testung der Erwachsenen (oder eine vollständige Impfung oder Genesung). Unter einer Inzidenz von 35 entfällt die Personenbegrenzung beim Kontaktsport. - Kontaktfreier Sport in Gruppen ist mit Abstand bereits unterhalb der Inzidenz von 50 möglich.
Die neue Corona Verordnung tritt am 31. Mai 2021 in Kraft und am 24. Juni 2021 außer Kraft.
Der Landkreis Aurich hat heute eine Sieben-Tage-Inzidenz von 27,4 angegeben.
Link -> Neue Verordnung
Autor: Sabine Hinrichs
Foto: Sabine Hinrichs
Quelle: Land Niedersachsen
Weitere Artikel zu verwandten Themen:
28.04.2022 - KuBa: Coronatests nur online buchbar
27.04.2022 - Corona-Info der Gemeinde
20.04.2022 - Bitte mit Maske!
02.04.2022 - Appell des Frischemarktes
24.02.2022 - Frühlingserwachen
02.02.2022 - Winterruhe verlängert
30.12.2021 - Die Arztpraxis informiert
29.12.2021 - Böllerverordnung
27.12.2021 - Willkommen auf Baltrum
21.12.2021 - Ab heute FFP2
15.12.2021 - Testtermine
03.12.2021 - Befreiung von Testpflicht nach Boostern
03.12.2021 - Wertstoffhof: neue Regeln
01.12.2021 - Testen, testen, testen!
01.12.2021 - Neue Warnstufe ab Mittwoch
26.11.2021 - Rundbrief der Gemeinde
25.11.2021 - Zusätzliche Testermine
24.11.2021 - Neue Corona-Verordnung
24.11.2021 - Kein offenes Adventstürchen
24.11.2021 - B-L nur noch mit 3G
23.11.2021 - Töwi nur noch mit 3G
20.11.2021 - Die Arztpraxis informiert
19.11.2021 - Neue Corona-Regelungen
13.11.2021 - Corona-Verordnung verschärft
Weitere News
10.5.2024
Post hat samstags zu
am 11. Mai, 18. Mai, 25. Mai und am 1. Juni 2024...
10.5.2024
Veranstaltungstipps
Nächste Woche auf Baltrum: Konzerte usw. Am 15. Mai ist ANBADEN! 16.30 Uhr!...
9.5.2024
Freitag kein Restmüll
Der Restmüll wird am Montag abgeholt...
9.5.2024
Donnerschweer Turnverein för NPH
Fast 2.500 Euro Erlös aus gehandarbeiteten Spenden seit 2017...
9.5.2024
Moonlight-Shopping bei Stadtlander
am Freitag von 19 bis 22 Uhr...
8.5.2024
Veranstaltungstipps
Zu guter Letzt nun auch noch die offiziellen Tipps des Veranstaltungsleiters...
8.5.2024
Vatertag in der Kleinen Freiheit
Kindershantychor, Green Cabbage und Karaoke...
8.5.2024
Musikalischer Frühschoppen
Am 10. und 11. Mai vor dem Sturmeck: Green Cabbage Jazz Combo von 12 bis 15 Uhr...
8.5.2024
Party im Heimathafen
Sonnabend, 11. Mai ab 22.30 Uhr...
8.5.2024
Sommer, Sonne, Sandstrand
Strandsand-Shuttle...
8.5.2024
Langes Wochenende
Muttertag nach Vatertag... sonniges Himmelfahrtswochenende erwartet...
8.5.2024
Zukunftstag II.
Schnuppertag in verschiedenen Baltrumer Betrieben...
8.5.2024
Schwerverkehr
Der Baltrumer Badestrand wird aufgeschüttet. Bitte Absperrungen beachten und Abstand halten....
7.5.2024
Es geht los!
Strandaufschüttung beginnt, Maschinen gestern angelandet...
6.5.2024
Montag im Watt
Die "Norden" zog am Montag durch den Priel unter der Insel lang....
5.5.2024
Bar im Skippers
Montags und mittwochs Cocktails und Drinks bis in die Nacht...
5.5.2024
Kevin in der SchirmSeabar und im Sealords
Kevin (Stokes) kommt Himmelfahrt nach Baltrum! ...
3.5.2024
Inselwitz #14
Sportlich, sportlich: Die vierzehnte Ausgabe des Baltrumer Inselwitz...
2.5.2024
Weit im Osten
von Peter Puls...
2.5.2024
Verona - immer eine kleine Premiere
Theater am 1.Mai, fast immer eine kleine Premiere. Die Inselbühne Baltrum ließ es sich nicht neh...
2.5.2024
DeHoGa tagte am Montag
JHV in der Strandburg – Wie bringt man Baltrum nach vorne?...
1.5.2024
Die Bäume schlagen aus
Ostfriesische Obstbäume blühen...
1.5.2024
Maiandacht in St. Nikolaus
1. Mai 2024, um 19.30 Uhr...
1.5.2024
Der Mai ist gekommen
Der Maibaum steht auf dem Dorfplatz, ein kleiner Ableger an der Kleinen Freiheit...
30.4.2024
15 Jahre Mittendrin Fisch
Großes Fest am Fischpavillon in der Dormitte...