
17.09.2025 - MKW sucht Müllwerker
17.09.2025 - Karaoke am Freitag
16.09.2025 - SchirmSeaBar bis 17 Uhr
16.09.2025 - Inselcup Nachlese
16.09.2025 - Donnerstag: Fleitjes-Konzert
16.09.2025 - Müllstation über Tag auf
15.09.2025 - Inselcup-Vizemeister
15.09.2025 - Wetterbedingte Änderungen
15.09.2025 - Winfried Picard liest im NPH
13.09.2025 - Inselabend: Alles glatt gegangen
13.09.2025 - Endspurt am Badestrand
13.09.2025 - Ratssitzung vom 9.9.25
13.09.2025 - Knuffige Marienkäfer füllen Sammelschiffchen
12.09.2025 - Amerikanische Versteigerung
10.09.2025 - 25 Jahre Inselcup
10.09.2025 - Prädationsmanagement im Wattenmeer
10.09.2025 - Mittwoch: Tante Wanda!
09.09.2025 - Bienvenu auf Baltrum
09.09.2025 - Dienstag: Ratssitzung
08.09.2025 - Am Freitag ist Inselabend!
08.09.2025 - Wir gehen rein
08.09.2025 - Mondfinsternis
05.09.2025 - KSV-Spartenleitungstreffen
05.09.2025 - Freitagabend Karaoke
05.09.2025 - Ganz schön was los!
30.05.2021
Neue Verordnung
Das Land Niedersachsen hat am späten Sonntagnachmittag eine neue Verordnung erlassen mit Gültigkeit ab morgen, Montag, dem 31. Mai 2021, siehe Link unten.
Unter anderem heißt es darin:
Auch wenn in den nächsten Wochen mit der beigefügten Verordnung in einigen Bereichen die Testpflicht gelockert wird, sind alle dennoch herzlich gebeten,
sich auch weiterhin regelmäßig freiwillig testen zu lassen. Damit können etwaige Infektionen früh erkannt und eine weitere Verbreitung des Virus verhindert werden.
Die Landesregierung bittet deshalb alle Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen auch weiterhin vorsichtig zu bleiben und sich nicht nur regelmäßig testen zu lassen, sondern auch
- möglichst nicht viele Kontakte zu Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören, zu pflegen (Weniger sind mehr!),
- möglichst 1,5 m Abstand zu wahren und
- sehr konsequent Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen, insbesondere dort, wo ein Einhalten des Mindestabstands nicht möglich ist.
Weitere Grundregeln sind:
- Bitte eher draußen treffen oder Sport machen statt drinnen!
- Bitte großzügig und regelmäßig lüften, wenn man sich zusammen mit anderen in Innenräumen aufhält.
Die neue Corona Verordnung hat ein Inhaltsverzeichnis bekommen, das hilft dabei, die Übersicht über die 39 Paragraphen zu behalten. In der Verordnung werden drei verschiedene Szenarien jeweils mit recht konkreten Maßgaben für fast alle Lebensbereiche abgebildet:
· Inzidenzen bis 35 Neuinfektionen in sieben Tagen pro 100.000,
· Inzidenzen zwischen 35 und 50 und
· Inzidenzen zwischen 50 und 100.
Über 100 greift das Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes.
Überblick:
- Unter einer Inzidenz von 50 dürfen sich bis zu 10 Personen aus bis zu drei Haushalten treffen, Kinder dieser Personen bis einschließlich 14 Jahre, vollständig geimpfte und genesene Personen werden bei den Kontaktbeschränkungen nicht mit eingerechnet. (§ 2)
- Kindergeburtstage sind wieder möglich mit bis zu 10 Kindern bis einschließlich 14 Jahren (§ 2)
- Privat organisierte Feiern von Personen, die älter sind als 14 Jahre, sind nur im Rahmen der Kontaktbegrenzungen zulässig.
- Sobald und solange man bei einer Veranstaltung oder in einer Gastronomie sitzt, darf man die Maske abnehmen. (Dies gilt allerdings nicht, wenn man in Bus oder Bahn sitzt.) (§ 3 Abs.5)
- Die digitale Kontaktdatenerfassung wird zum Regelfall, in Ausnahmefällen ist aber natürlich auch weiterhin eine Datenerfassung auf Papier möglich. (§ 5)
- Unter einer Inzidenz von unter 35 ist Gesang im Gottesdienst oder bei anderen religiösen Veranstaltungen wieder zulässig. (§6)
- Der gesamte Veranstaltungsbereich ist entsprechend dem Stufenplan geregelt worden. (§ 6a). Dadurch sind unterhalb einer Inzidenz von 35 – mit Genehmigung – auch Großveranstaltungen wie Konzerte oder Zuschauer bei großen Sportveranstaltungen wieder möglich. Unterhalb einer Inzidenz von 50 können beispielsweise kleinere Sportvereine bereits bis zu 250 Zuschauer empfangen oder Musikveranstaltungen stattfinden. Bei Theatern und Kinos entfällt unterhalb der Inzidenz von 50 die bisherige Kapazitätsbeschränkung. Auch die sog. Schachbrettbelegung mit geringeren Abständen ist dann möglich.
- Es gibt eine Klarstellung für Stadtführungen, Führungen und Wanderungen durch die Natur. Ab einer Inzidenz von 50 ist allerdings ein negativer Test Voraussetzung zur Teilnahme. (§6c)
- Wenn nur die Außengelände von Zoos und botanischen Gärten geöffnet sind, gibt es keine Testpflicht. Bei einer Inzidenz von 35 entfällt die Testpflicht auch für die Innenbereiche. Die Kapazitätsbegrenzung entfällt bereits ab einer Inzidenz unter 50. (§ 7a)
- Die Testpflicht in Museen etc. (§ 7b) und Gedenkstätten (§7) etc. entfällt zukünftig unterhalb einer Inzidenz von 50. Die Kapazitätsbegrenzung in Museen etc. bleibt aber bis zur Inzidenz von 35 bestehen.
- In Freizeitparks bleiben zwischen 35 und 100 Kapazitätsbegrenzung und Testpflicht bestehen. (siehe § 7c)
- Unter einer Inzidenz von unter 50 gibt es in Freibädern keine Testpflicht mehr! In Hallenbädern bleibt sie bei einer Inzidenz zwischen 35 und 50 bestehen. Freibäder öffnen bereits bei einer Inzidenz unter 100, Hallenbäder erst unterhalb einer Inzidenz von 35. Gruppenangebote wie Schwimmkurse und Reha-Kurse sind durchgängig auch in Hallenbädern möglich.
- Es gibt eine neue Regelung für touristische Busreisen (§ 7d): Sie sind inzidenzunabhängig zulässig, aber dafür reglementiert. Alle noch nicht vollständig geimpften oder genesenen Fahrgäste einen negativen Testnachweis vorlegen, während der gesamten Fahrt eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Es wird auch empfohlen, das Abstandsgebot einzuhalten. Dies alles gilt nicht für Busreisen, die in einem anderen Bundesland starten und bei denen die dortigen Regelungen eingehalten werden.
- Bei der Beherbergung (§ 8) bleibt es unabhängig von der Inzidenz dabei, dass bei der Anreise und zweimal wöchentlich getestet werden muss (auch unter 35!). Dies gilt nicht für Menschen, die bereits vollständig geimpft oder genesen sind und nicht für Eigentümerinnen und Eigentümer von Ferienhäusern und -wohnungen, wohl aber für Dauercamper.
Bei einer Inzidenz über 50 gilt in Hotels, Pensionen, Jugendherbergen etc. auch weiterhin eine Kapazitätsbeschränkung von 60 %, zwischen 35 und 50 dürfen bis zu 80 % belegt werden. Wird der Inzidenzwert von 35 bzw. von 50 dann wieder überschritten, so müssen die in diesem Zeitpunkt bereits begonnenen Nutzungsüberlassungen nicht beendet werden.
- Hoteleigene Schwimmbäder, Saunen etc. dürfen für zulässig beherbergte Gäste geöffnet werden.
- Eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus darf an eine andere Mieterin oder einen anderen Mieter bereits am nächsten Tag nach Ende eines Mietverhältnisses wiedervermietet werden.
- Der Innenbereich von Gastronomiebetrieben (§ 9) kann geöffnet werden. Bei einer Inzidenz über 50 bleibt es drinnen und draußen bei dem Testerfordernis, draußen muss allerdings keine Maske getragen werden. Auch zwischen 35 und 50 müssen Gäste im Innenbereich einer Gastronomie noch einen negativen Testnachweis vorzeigen (wenn sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind). Im Außenbereich fällt die Testpflicht unter 50 weg, im Innenbereich unter 35.
- Private (geschlossene) Feiern (die über die Belegung eines Tisches hinausgehen) sind in Gastronomiebetrieben erst unter einer Inzidenz von 50 und dann auch zunächst nur draußen und mit negativem Testnachweis mit bis zu 50 Personen zulässig. Unter einer Inzidenz von 35 kann mit maximal 100 Personen auch drinnen gefeiert werden, wenn alle einen negativen Test vorlegen (oder den Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung). Hygienekonzept- und Abstandspflichten und die Pflicht eine Maske zu tragen, wenn man nicht am Tisch sitzt, bleiben auch bei privaten Feiern bestehen. (§ 9)
- Diskotheken, Bars und Clubs dürfen unter einer Inzidenz von 35 mit der Hälfte ihrer zulässigen Personenkapazität wieder öffnen, allerdings müssen alle Gäste einen negativen Test nachweisen oder eine vollständige Impfung oder Genesung. Wie auch in der sonstigen Gastronomie sind Kontaktdaten aller Gäste (möglichst digital) zu erfassen. (§ 9 Abs.5)
- Baumärkte gelten zukünftig auch als Verkaufsstellen für die Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs. (§ 9 a Absatz 1 Nr.25) Damit gilt hier auch oberhalb von einer Inzidenz von 50 keine Testpflicht mehr.
- Prostitution bleibt in Niedersachsen bis auf weiteres verboten – auch bei einer Inzidenz unter 35. (§ 9 c)
- Breitensport wird neu in den §§ 16 (drinnen) und 16 a (draußen) geregelt. Während über einer Inzidenz von 50 Kontakt- und damit auch Mannschaftssport nur in Gruppen von bis zu 30 Kindern und Jugendlichen und auch nur draußen zulässig ist, dürfen bei Inzidenzen zwischen 35 und 50 auch Erwachsene wieder Kontakt- und damit auch Mannschaftssport drinnen wie draußen betreiben. Notwendig ist jedoch eine negative Testung der Erwachsenen (oder eine vollständige Impfung oder Genesung). Unter einer Inzidenz von 35 entfällt die Personenbegrenzung beim Kontaktsport. - Kontaktfreier Sport in Gruppen ist mit Abstand bereits unterhalb der Inzidenz von 50 möglich.
Die neue Corona Verordnung tritt am 31. Mai 2021 in Kraft und am 24. Juni 2021 außer Kraft.
Der Landkreis Aurich hat heute eine Sieben-Tage-Inzidenz von 27,4 angegeben.
Link -> Neue Verordnung
Autor: Sabine Hinrichs
Foto: Sabine Hinrichs
Quelle: Land Niedersachsen
Baltrum-Online.de ist ein werbefreies und unabhängiges Angebot. Wir berichten ehrenamtlich und frei über die Insel Baltrum und stehen in keinerlei Verbindung zur Gemeinde Baltrum.
Weitere Artikel zu verwandten Themen:
28.04.2022 - KuBa: Coronatests nur online buchbar
27.04.2022 - Corona-Info der Gemeinde
20.04.2022 - Bitte mit Maske!
02.04.2022 - Appell des Frischemarktes
24.02.2022 - Frühlingserwachen
02.02.2022 - Winterruhe verlängert
30.12.2021 - Die Arztpraxis informiert
29.12.2021 - Böllerverordnung
27.12.2021 - Willkommen auf Baltrum
21.12.2021 - Ab heute FFP2
15.12.2021 - Testtermine
03.12.2021 - Befreiung von Testpflicht nach Boostern
03.12.2021 - Wertstoffhof: neue Regeln
01.12.2021 - Testen, testen, testen!
01.12.2021 - Neue Warnstufe ab Mittwoch
26.11.2021 - Rundbrief der Gemeinde
25.11.2021 - Zusätzliche Testermine
24.11.2021 - Neue Corona-Verordnung
24.11.2021 - Kein offenes Adventstürchen
24.11.2021 - B-L nur noch mit 3G
23.11.2021 - Töwi nur noch mit 3G
20.11.2021 - Die Arztpraxis informiert
19.11.2021 - Neue Corona-Regelungen
13.11.2021 - Corona-Verordnung verschärft
Weitere News

17.9.2025
MKW sucht Müllwerker
Ganzjahres-Job in Vollzeit...

17.9.2025
Karaoke am Freitag
In der Kleinen Freiheit findet am Freitag, dem 19. September 2025, wieder eine Karaoke-Party statt. ...

16.9.2025
SchirmSeaBar bis 17 Uhr
Am Dienstag ist die Crew in der SchirmSeaBar in der Baltrum-Arena von 12 bis 17 Uhr da...

16.9.2025
Inselcup Nachlese
:Baltrum wird Vizemeister auf Borkum...

16.9.2025
Donnerstag: Fleitjes-Konzert
Di Inselwende, Do Fleitjes, Di ShantyChor, Mi Müller...

16.9.2025
Müllstation über Tag auf
Dienstag kein Abtransport ...

15.9.2025
Inselcup-Vizemeister
Baltrum erfolgreich auf Borkum...

15.9.2025
Wetterbedingte Änderungen
Veranstaltungen am Dienstag vom Wetter betroffen...

15.9.2025
Winfried Picard liest im NPH
Inselromane am 16.9.25 um 20 Uhr im Nationalpark-Haus...

13.9.2025
Inselabend: Alles glatt gegangen
Veranstaltung der Superlative...

13.9.2025
Endspurt am Badestrand
Ganz netter September!...

13.9.2025
Ratssitzung vom 9.9.25
Ratssitzung am 9. September auf Baltrum Nur knapp über eine Dreiviertelstunde dauerte die Ratssi...

13.9.2025
Knuffige Marienkäfer füllen Sammelschiffchen
Familie Leßmann sammelt für die Seenotretter...

12.9.2025
Amerikanische Versteigerung
För de Förderverien: IUS-Banner wird zugunsten der Feuerwehr Baltrum versteigert...

10.9.2025
25 Jahre Inselcup
Jubiläumsturnier am kommenden Sonnabend auf Borkum...

10.9.2025
Prädationsmanagement im Wattenmeer
Fachleute diskutieren über Prädationsmanagement zum Schutz der Brutvögel im Wattenmeer Wilhelmsh...

10.9.2025
Mittwoch: Tante Wanda!
Die Inselbühne Baltrum spielt am Mittwoch, dem 10. September die turbulente Verwechslungskomödie &bd...

9.9.2025
Bienvenu auf Baltrum
Reporter AG der Inselschule interviewt Französischlehrerinnen vom NIGE vor Ort...

9.9.2025
Dienstag: Ratssitzung
Dienstag, 9. September 2025 um, 20.30 Uhr im Rathaus...

8.9.2025
Am Freitag ist Inselabend!
Insulanerinnen und Insulaner auf der großen Bühne im Haus des Gastes...

8.9.2025
Wir gehen rein
Kunsthandwerk im Alten Ostdorf...

8.9.2025
Mondfinsternis
Was für ein Spektakel! ...

5.9.2025
KSV-Spartenleitungstreffen
am 25. September im Vereinsraum...

5.9.2025
Freitagabend Karaoke
Heute Abend ab 21:00 Uhr, Karaoke Party in der Kleinen Freiheit!...

5.9.2025
Ganz schön was los!
ShantyChor, Inselbühne und Fleitjes hintereinander weg...