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04.05.2021
Aktuelle Meldungen
Neueste Meldungen mit Ausblick auf Öffnungen. Die entsprechenden Verordnungen bleiben allerdings noch abzuwarten!!! (Oder: lieber nicht zu früh freuen...)
Aktuelle Mitteilung der OFI
Lockerungen in Niedersachen:
Ostfriesische Inseln bereit für sicheren Neustart des Tourismus
Ostfriesische Inseln, 04.05.2021.
Die niedersächsische Landesregierung hat heute die Eckpfeiler der neuen Corona-Verordnung vorgestellt, die am Samstag verkündet und ab dem kommenden Montag gelten soll. Sie erlaubt eine sukzessive Öffnung des Tourismus. Die Ostfriesischen Inseln begrüßen die Entscheidung.
„Ich bin sehr froh und erleichtert, dass nach mehr als sechs Monaten der Schließung endlich wieder eine Perspektive da ist – wenngleich auch nur schrittweise. Wir freuen darauf, dass die Betriebe wieder öffnen und wir Gäste auf unseren Inseln begrüßen können“, sagt Göran Sell, Geschäftsführer der Ostfriesische Inseln GmbH. „Am Ende ging es dann doch überraschend schnell.“ Vorab hatte es ein Gespräch zwischen der niedersächsischen Gesundheitsministerin Daniela Behrens und Umweltminister Olaf Lies mit den Bürgermeister*innen der Inseln sowie der Ostfriesischen Inseln GmbH gegeben. Bestandteil des Gesprächs war das Konzept MOIN (Machbarkeitsanalyse der Ostfriesischen Inseln für einen sicheren touristischen Neustart), das die sieben ostfriesischen Inselgemeinden mit ihren Tourismusorganisationen und der Ostfriesische Inseln GmbH entwickelt haben. „Die Substanz unseres Konzepts wurde gelobt“, erzählt Göran Sell. „Und mit der Öffnung auf Basis des Dreiklangs aus Testen, digitaler Nachverfolgung und der Weiterentwicklung der bewährten Hygienekonzepte gibt es auch eine hohe Übereinstimmung zwischen dem, was wir konzeptionell bereits erarbeitet haben und dem, was jetzt in der Verordnung des Landes geregelt wird. Insofern sind wir sehr gut vorbereitet.“
Der NDR meldet unterdessen u.a., dass der Tourismus zunächst nur für die Niedersachsen selbst geöffnet werden soll und:
Was ab 10. Mai im Einzelhandel gelten soll:
Öffnung möglich, wenn Inzidenz im Landkreis oder kreisfreier Stadt stabil unter 100 liegt
keine vorherige Terminbuchung nötig
negativer, qualifizierter Corona-Test (kein Selbsttest), Impfnachweis oder Nachweis von Genesung als Zutrittsvoraussetzung
verpflichtende Kontaktnachverfolgung digital oder analog
20 Quadratmeter Verkaufsfläche pro Kunde, ab einer Ladengröße von 800 Quadratmetern: 40 Quadratmeter pro Kunde
Was ab 10. Mai in der Gastronomie gelten soll:
Öffnungen des Außenbereichs bei stabiler Inzidenz unter 100 in Landkreis oder kreisfreier Stadt
negativer Corona-Test, Impfnachweis oder Nachweis von Genesung als Zutrittsvoraussetzung
Sperrstunde ab 23 Uhr
verpflichtendes Hygienekonzept
Innengastronomie darf voraussichtlich erst zwei Wochen später öffnen
maximal 50 Prozent Auslastung im Innenbereich erlaubt
Was ab 10. Mai im Gastgewerbe gelten soll:
Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen, Campingplätze und andere Beherbergungs-Einrichtungen dürfen öffnen
maximale Auslastung von 60 Prozent in Hotels und Jugendherbergen
jeder Gast muss bei der Anreise einen negativen Corona-Test vorlegen und vor Ort täglich einen kontrollierten Test machen
Ferienhäuser und -wohnungen müssen zwischen zwei Vermietungen einen Tag leer stehen
Beherbergung im ersten Schritt nur für Personen mit Erstwohnsitz in Niedersachsen erlaubt
Der Landkreis Aurich führt in seiner Statistik:
Die Inzidenz liegt im LK heute bei 50,6, auf Baltrum sind fünf Infizierte gemeldet.
Autor: Sabine Hinrichs
Foto: Sabine Hinrichs
Quelle: OFI, NDR. Landkreis Aurich
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