
16.04.2026 - Rundbrief der Gemeinde
15.04.2026 - 18. Zugvogeltage 10. bis 18. Oktober 2026
14.04.2026 - Dienstag und Mittwoch Champions League
14.04.2026 - 200 Jahre Alte Inselkirche
14.04.2026 - Erweiterte Ruhetage
14.04.2026 - Zeitkapsel gefunden
12.04.2026 - Veranstaltungen
11.04.2026 - Vandalismus
09.04.2026 - Symposium für Füße & Bewegung im Juni
09.04.2026 - Saisonstart Auf Hoher See
09.04.2026 - Baltrum zuhause
09.04.2026 - Aktenzeichen XY
08.04.2026 - Veranstaltungstipps
07.04.2026 - Osterferien...
07.04.2026 - Königsklasse in der SchirmSeaBar
07.04.2026 - Andachten und Bücherei in der ev. Kirche
07.04.2026 - Donnerstag: De Fleitjes
07.04.2026 - Mittwoch: Auf hoher See!
07.04.2026 - Dienstag: ShantyChor
04.04.2026 - Gäste : Baltrumers Ausgang 4 : 8
04.04.2026 - Lüfter
04.04.2026 - Fleitjes-Premiere
04.04.2026 - Heute Fußball in der SchirmSeaBar
03.04.2026 - Osterfeuer schon um 16.30 Uhr
03.04.2026 - Gode Tied sucht Verstärkung
17.03.2020
Beschränkung vom Betreten von WfbM
Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich zum Verbot und zur Beschränkung vom Betreten der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) im Kreisgebiet
Der Landkreis Aurich erlässt gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 2, § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NGöGD2 folgende Allgemeinverfügung:
1. Das Betreten der Werkstätten für behinderte Menschen sowie die Inanspruch-nahme von Betreuungsangeboten in diesen Einrichtungen sind verboten für diejenigen Menschen mit Behinderung,
- die über Tag und/oder über Nacht Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen,
- die bei Erziehungsberechtigen oder ihren Eltern wohnen und deren Be-treuung sichergestellt ist,
- die alleine oder in Wohngruppen wohnen und sich selbst versorgen können oder eine Betreuung erhalten.
Von diesem Betretungsverbot ausgenommen sind diejenigen Menschen mit Behinderung, die den Besuch der Werkstatt als eine tagesstrukturierte Maß-nahme benötigen.
2. Eine Zuwiderhandlung ist gern. § 75 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 IfSG strafbar.
3. Die Allgemeinverfügung ist gern. § 28 Abs. 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar und bis auf weiteres gültig.
Begründung:
Im Dezember 2019 trat in der Stadt Wuhan/Volksrepublik China erstmals die Atem-wegserkrankung COVID-19 auf, welche durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 verursacht wird. Die Krankheitsverläufe variieren dabei stark, von symptomlosen Ver-läufen bis hin zu schweren Pneumonien mit Lungenversagen und Tod. Aktuell breitet sich diese Erkrankung auch in anderen Ländern, darunter Deutschland, aus. Inzwischen sind in allen Bundesländern Infektionsfälle mit dem neuen
Coronavirus (SARS-CoV-2) bestätigt worden. Nach der Einschätzung des Robert Koch-Instituts (RKI) handelt es sich um eine weltweit und in Deutschland um eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation. Die weltweite Ausweitung
von COVID-19 wurde am 11.03.2020 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu einer Pandemie erklärt.
Im Landkreis Aurich wurde am 09. März 2020 der erste Corona-Fall bekannt. Seither steigt die Anzahl der infizierten Personen im Landkreis Aurich.
Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten e-forderlich ist (§ 28 Abs. 1 S. 1 IfSG).
Der Landkreis Aurich ist die für den Erlass von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten sachlich und örtlich zuständige Behörde (§ 28 Abs. 1 S. 2 IfSG i.V.m. § 2 Abs. 2 Abs. 1 Nr. 2, § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NGöGD).
Bei SARS-CoV-2 handelt es sich um einen Krankheitserreger im Sinne des § 2 Nr. 1 IfSG. Im Landkreis Aurich wurden bereits mehrere erkrankte, krankheitsverdächtige und krankheitsgefährdete Personen im Sinne des § 2 Nr. 4, 5 und 7 IfSG identifiziert.
Die Voraussetzungen des § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG sind vorliegend erfüllt. Mithin ist die un-ter Ziffer 1 verfügte Maßnahme zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich.
Wegen der dynamischen und rasanten Ausbreitung von SARS-CoV-2, die sich in den letzten Wochen - auch mit den ersten Todesfällen bundesweit- gezeigt hat, sind bei der Entscheidung sowohl die medizinalfachlichen und epidemiologischen Erkenntnisse als auch die Empfehlungen des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sowie des Robert Koch-Institutes zu berücksichtigen und heranzuziehen. Durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-Cov-2 z.B. durch Husten, Niesen oder teils mild erkrankte oder asymptomatisch Infizierten kann es zur Übertragung von Mensch zu Mensch kommen. Nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts nimmt die Wahrscheinlichkeit für schwere Krankheitsverläufe mit zunehmenden Alter und bestehenden Vorerkrankungen exorbitant zu. Damit gehören Patienten und Bewohner in den oben genannten Einrichtungen zu den besonders gefährdeten Personengruppen, die es in besonderem Maße aufgrund eines möglichen schwerwiegenderen Krankheitsverlaufes zu schützen gilt.
Ziel dieser Allgemeinverfügung ist es, die Übertragungswege von SARS-CoV-2 auf Pati-enten und Bewohner der oben genannten Einrichtung zu unterbrechen und das Risiko einer Ansteckung einzudämmen. Um dies sicherzustellen, ist die unter Ziffer 1 verfügte Maßnahme verhältnismäßig, insbesondere geeignet, erforderlich und angemessen. Ein milderes gleich wirksames Mittel zur Erreichung des Zwecks ist nicht ersichtlich. Die dadurch zu erreichende Verzögerung des Eintritts von weiteren SARS-CoV-2-Infektionen ist auch dringend erforderlich, um das Gesundheitswesen im Kreisgebiet nicht zu überlasten und die erforderlichen Kapazitäten für die Behandlung der Erkrank-ten und Pflegebedürftigen, aber auch für sonstige Krankheitsfälle bereit zu halten. Schließlich sind derartige Maßnahmen notwendig, um dringend erforderliche Zeit für die Entwicklung bislang nicht vorhandener Therapeutika und Impfstoffe zu gewinnen. Die Allgemeinverfügung ist auch angemessen, da sie nicht außer Verhältnis zu dem in der Allgemeinverfügung angestrebtem Schutz höherwertiger Rechtsgüter wie Leben, Leib und Gesundheit der Beschäftigten und Bewohner der oben genannten Einrichtung steht und Ausnahmen zulässt, soweit der Besuch als tagesstrukturierte Maßnahme von der jeweiligen Person benötigt wird. Die unter Ziffer 1 verfügte Maßnahme ist sofort vollziehbar (§ 28 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 8 IfSG). I
LANDKREIS AURICH
17.03.2020
Autor: Sabine Hinrichs
Quelle: LK Aurich / BM Tuitjer
Baltrum-Online.de ist ein werbefreies und unabhängiges Angebot. Wir berichten ehrenamtlich und frei über die Insel Baltrum und stehen in keinerlei Verbindung zur Gemeinde Baltrum.
Weitere Artikel zu verwandten Themen:
28.04.2022 - KuBa: Coronatests nur online buchbar
27.04.2022 - Corona-Info der Gemeinde
20.04.2022 - Bitte mit Maske!
02.04.2022 - Appell des Frischemarktes
24.02.2022 - Frühlingserwachen
02.02.2022 - Winterruhe verlängert
30.12.2021 - Die Arztpraxis informiert
29.12.2021 - Böllerverordnung
27.12.2021 - Willkommen auf Baltrum
21.12.2021 - Ab heute FFP2
15.12.2021 - Testtermine
03.12.2021 - Befreiung von Testpflicht nach Boostern
03.12.2021 - Wertstoffhof: neue Regeln
01.12.2021 - Testen, testen, testen!
01.12.2021 - Neue Warnstufe ab Mittwoch
26.11.2021 - Rundbrief der Gemeinde
25.11.2021 - Zusätzliche Testermine
24.11.2021 - Neue Corona-Verordnung
24.11.2021 - Kein offenes Adventstürchen
24.11.2021 - B-L nur noch mit 3G
23.11.2021 - Töwi nur noch mit 3G
20.11.2021 - Die Arztpraxis informiert
19.11.2021 - Neue Corona-Regelungen
13.11.2021 - Corona-Verordnung verschärft
Weitere News
16.4.2026
Rundbrief der Gemeinde
R u n d m a i l 3 / 2 0 2 6 ...
15.4.2026
18. Zugvogeltage 10. bis 18. Oktober 2026
Küstenseeschwalbe ist Titelvogel...
14.4.2026
Dienstag und Mittwoch Champions League
Rückspiele in der SchirmSeaBar Heute und morgen finden die Rückspiele der "Champions League" sta...
14.4.2026
200 Jahre Alte Inselkirche
1826 wurde die Alte Inselkirche auf Baltrum geweiht. Zeugnisse gesucht...
14.4.2026
Erweiterte Ruhetage
Verhungernix und Kluntje diese Woche Mittwoch UND Donnerstag zu...
14.4.2026
Zeitkapsel gefunden
Wer hat am 2. Juni 2012 auf Baltrum geheiratet?...
12.4.2026
Veranstaltungen
Diese Woche wird es ruhig, zumindest, was die Anzahl der anwesenden Gäste betrifft. Das Veranstaltun...
11.4.2026
Vandalismus
Chaos auf der Primavera-Terrasse...
9.4.2026
Symposium für Füße & Bewegung im Juni
Die fünftägige Veranstaltung findet vom 22. bis 26. Juni 2026 auf Baltrum statt....
9.4.2026
Saisonstart Auf Hoher See
Von Beate Metz...
9.4.2026
Baltrum zuhause
Inselglocke in Süddeutschland...
9.4.2026
Aktenzeichen XY
Ungelöster Fall um einen in der Nordsee vermissten Hamburger...
8.4.2026
Veranstaltungstipps
Diese Woche noch Theater, Konzerte, Improvisations-Show und Impro-Wattwanderung...
7.4.2026
Osterferien...
Ganz schön was los auf unserer kleinen Insel....
7.4.2026
Königsklasse in der SchirmSeaBar
Heute und morgen von 10 bis Mitternacht durchgehend geöffnet...
7.4.2026
Andachten und Bücherei in der ev. Kirche
Saisonstart...
7.4.2026
Donnerstag: De Fleitjes
Auch De Fleitjes van Baltrum haben über die Osterferien abseits ihrer Arbeit ein strammes Programm u...
7.4.2026
Mittwoch: Auf hoher See!
Boarding ab 20 Uhr! Die Inselbühne Baltrum spielt am 8. April 2026 um 20.30 Uhr im HdG...
7.4.2026
Dienstag: ShantyChor
Der ShantyChor Baltrum singt am Dienstagabend, dem 7. April 2026 um 20.30 Uhr im Haus des Gastes. Ka...
4.4.2026
Gäste : Baltrumers Ausgang 4 : 8
Update Zahlendreher... Osterfeuerfest bei bestem Wetter und schönster Laune...
4.4.2026
Lüfter
Fenster in parkenden Autos offen...
4.4.2026
Fleitjes-Premiere
De Fleitjes starteten am Gründonnerstag...
4.4.2026
Heute Fußball in der SchirmSeaBar
Karsamstag 1. und 2. Bundesliga und abends Stuttgart vs. Dortmund ab 18.30 Uhr...
3.4.2026
Osterfeuer schon um 16.30 Uhr
Falsche Windrichtung......
3.4.2026
Gode Tied sucht Verstärkung
Baltrums Pflege- und Sozialstation sucht eine Aushilfe zur Verstärkung des Teams. e...





