13.07.2020
Weitere Lockerungen ab 13.7.2020
Niedersächsische Corona-Verordnung mit weiteren Lockerungen
Die Verordnung wurde am 11. Juli 2020 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nds. GVBl. 26/2020 (ab Seite 226) veröffentlicht und tritt am 13. Juli 2020 in Kraft.
In den Paragrafen 1 bis 4 finden Sie die grundlegenden und nach wie vor ausgesprochen wichtigen Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus:
- Abstand halten, persönliche Kontakte auf das Notwendigste beschränken
- Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn kein Abstand 1,5 Metern möglich ist bzw. generell beim Einkaufen sowie in Bussen und Bahnen (Baltrum: auf und an der Fähre, im Hafen beim Anlegen)
- Hygienekonzepte erstellen und befolgen
- Daten erheben bzw. dokumentieren
Unverändert bleibt die Regelung, dass sich in der Öffentlichkeit zwei Haushalte (keine zahlenmäßige Beschränkung) oder auch eine Gruppe von bis zu 10 Personen (unabhängig von den Haushalten) treffen dürfen.
Ferienfreizeiten sind nun auch in größerem Rahmen möglich: Ab Montag können Kinder- und Jugendgruppen im Rahmen der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII mit bis zu 50 Personen in einer Jugendherberge oder einer anderen Gruppeneinrichtung Veranstaltungen durchführen und auch übernachten.
In Jugendherbergen, Familienferien- und Freizeitstätten, Jugend- und Erwachsenenbildungsstätten und ähnlichen Einrichtungen sowie in Kreissportschulen, Landessportschulen und vergleichbaren verbandseigenen Einrichtungen sind Gruppenveranstaltungen und -angebote für Minderjährige und die Aufnahme von Gruppen Minderjähriger jetzt bis zu einer Gruppengröße von 50 Personen zulässig.
Werkstätten und Tagesförderstätten für behinderte Menschen können wieder alle vorhandenen Plätze zur Verfügung stellen
In der privaten Kinderbetreuung dürfen künftig bis zu fünf „fremde“ Kinder betreut werden – zusätzlich zu den eigenen Kindern der betreuenden Person. Bisher betrug die Obergrenze fünf Kinder einschließlich der eigenen.
Das Beherbergungsverbot für Personen, die aus dem Landkreis Gütersloh nach Niedersachsen kommen, wird bereits zum 11. Juli 2020 aufgehoben. Hotelbetten, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen somit Gästen aus dem betreffenden Landkreis ab Samstag wieder zur Verfügung gestellt werden.
Restaurants dürfen ihren Gästen Buffets auch wieder mit Selbstbedienung anbieten.
Sofern die Kontaktdaten dokumentiert werden, ist der Kontaktsport in einer Gruppe bis 30 Personen möglich, d.h. auch Spiele gegeneinander – eine feste Kleingruppe ist hierfür nicht mehr notwendig. Möglich sind damit beispielsweise Testspiele beim Fußball in der Saisonvorbereitung.
Bei allen jetzt wieder zulässigen Aktivitäten, gelten immer die in Teil 1 der Verordnung aufgeführten allgemeinen Vorschriften zu Abstand, Mund-Nasenbedeckung, Hygiene(konzepten) und Dokumentationspflichten.
Link -> FAQs - Niedersachsen!
Autor: Sabine Hinrichs
Quelle: www.niedersachsen.de
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