25.06.2020
Berherbergungsverbot außer bei Zeugnis
Mitteilung der Gemeinde Baltrum
Auf Grund der Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 25.06.2020 dürfen Personen, die ihren ersten Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Kreis Gütersloh und im Kreis Warendorf haben, ab dem 26.06.2020 nicht beherbergt werden.
Ausgenommen hiervon sind Personen aus den Kreisen Gütersloh und Warendorf, die über ein ärztliches Zeugnis verfügen, das bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 vorhanden sind. Dieses Zeugnis muss sich auf eine molekularbiologische Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 stützen, die höchstens 48 Stunden vor der Ankunft in der Beherbergungsstätte vorgenommen worden ist.
Die Betreiberin oder der Betreiber einer Beherbergungsstätte, also der Vermieter, ist nach der Verordnung Ansprechpartner und somit verantwortlich.
Die Vermieter, die bereits Urlauber / Gäste aus den Kreisen Gütersloh und Warendorf beherbergen, sind aufgefordert, diese Personen zum umgehenden Verlassen der Insel aufzufordern.
Eigentümer von Wohnungen auf der Insel, die aus diesen Kreisen kommen und ihre Wohnung nur selbst nutzen, werden gebeten, die Insel nur unter Vorlage eines entsprechenden Zeugnisses zu besuchen.
Wir bedauern dieses sehr, bitten aber gleichzeitig um Verständnis in Anbetracht der derzeitigen Lage.
Bleiben Sie alle gesund!
Der Vollständigkeit halber hier noch der Hinweis zu Tagesgästen:
Hinsichtlich der Tagesgäste kann festgehalten werden, dass eine Beherbergung
von Personen aus den Kreisen Gütersloh und Warendorf im gesamten Land
Niedersachsen nur unter der Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses möglich ist.
Insoweit wird sich die Zahl der Tagesbesucher aus diesen Kreisen erheblich
reduzieren. Eine Kontrolle durch den Landkreis findet nicht statt, da die
Fähren dem ÖPNV angegliedert sind.
Autor: Sabine Hinrichs
Quelle: Gemeinde Baltrum
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