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17.08.2021

Kommunalwahlen


Kommunalwahlen 2021

 

Am 12.09.2021 finden in der Gemeinde Baltrum die Kommunalwahlen (Kreis- und Gemeinderatswahl) statt.

 

Wahlberechtigt zur Kommunalwahl sind die Personen,

die Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen und

am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und
seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet ihren Wohnsitz haben und

nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (§ 48 NKomVG).

 

Briefwahl

Alle Wahlberechtigten, die ihre Stimme am Wahltag nicht im Wahllokal abgeben können oder möchten oder sich z. B. wegen einer Urlaubs- oder Dienstreise nicht in Baltrum aufhalten, haben die Möglichkeit, durch Briefwahl an der Wahl teilzunehmen.

Hierzu ist die Beantragung eines Wahlscheines erforderlich. Bis spätestens 22. August werden den Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigungen zugestellt.

Mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten „Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines“ kann jede/r Wahlberechtigte ihre bzw. seine Briefwahlunterlagen beantragen.

Die Briefwahlunterlagen werden nach Eingang des Antrages beim Wahlamt der Gemeinde dann schnellstmöglich an die Adresse der/des Wahlberechtigten in der Gemeinde oder auf Wunsch auch an eine abweichende Versandanschrift versandt oder können persönlich abgeholt werden.

Um Missbrauch auszuschließen, erhält die/der Wahlberechtigte bei einer abweichenden Versandanschrift zusätzlich ein Informationsschreiben an ihre/seine hiesige Anschrift, dass die Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift versendet wurden.

 


Abholung der Unterlagen durch Dritte

Die Abholung der Briefwahlunterlagen durch Dritte ist bei Vorlage einer Vollmacht möglich. Die bevollmächtigte Person darf insgesamt nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Eine entsprechende Vollmacht befindet sich ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

Wichtiger Hinweis: Die telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

 


Fristen

Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 10. September 2021 um 13:00 Uhr.

Bei plötzlicher Erkrankung ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag, 12. September 2021, 15:00 Uhr, möglich.

Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr an die auf dem Briefumschlag angegebene Adresse eingegangen sein.


 

 

 


Autor: Sabine Hinrichs
Foto: Sabine Hinrichs
Quelle: Anita Hochgrebe, stellv. Wahlleiterin


Baltrum-Online.de ist ein werbefreies und unabhängiges Angebot. Wir berichten ehrenamtlich und frei über die Insel Baltrum und stehen in keinerlei Verbindung zur Gemeinde Baltrum.

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