28.03.2024 - KSV: JHV am 12. April 2024
28.03.2024 - Rundbrief der Gemeinde
28.03.2024 - Heute: De Fleitjes van Baltrum
27.03.2024 - Karwoche und Ostern auf Baltrum
27.03.2024 - Gemeinde Baltrum: Pressemitteilung
26.03.2024 - Appetithäppchen
25.03.2024 - Am Dienstag singt der ShantyChor!
24.03.2024 - Kunst Mol Kieken
23.03.2024 - Kleine Feierstunde beim Hegering Baltrum
23.03.2024 - Strandcafé ab Sonntag
23.03.2024 - Alle wieder da
21.03.2024 - Café Kluntje hat seit Donnerstag auf!
21.03.2024 - Café Antje öffnet Sonntag
21.03.2024 - Feldmanns Fischecke öffnet erst im Mai
20.03.2024 - Rat: Der Badestrand
20.03.2024 - Stephan Weil zu Besuch bei der Baltrum-Linie
17.03.2024 - Ostersamstag: Fußball!
16.03.2024 - AK Energie tagt am Montag
16.03.2024 - Es ostert sehr
15.03.2024 - Rundbrief der Gemeinde
15.03.2024 - Saisonstart
14.03.2024 - Rat: Kompensationsmaßnahmen
14.03.2024 - Ostersamstag Party nach dem Osterfeuer
14.03.2024 - Gottesdienstbetrieb in St. Nikolaus
12.03.2024 - Seehund außer Reihe
16.05.2020
Datenerfassungspflicht für Vermieter
Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich über die Datenerfassungspflicht von Vermietern touristischer Unterkünfte zum Schutz der Bevölkerung vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus auf dem Gebiet des Landkreises Aurich
Der Landkreis Aurich erlässt gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (lfSG1) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Niedersächsisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöDG2) und § 1 Abs. Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVf63) sowie § Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG4) in Ergänzung zur Niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemies folgende Allgemeinverfügung:
1. Private und gewerbliche Vermieterinnen und Vermieter von Ferienwohnungen, Ferienzimmern, Übernachtungs- und Schlafangelegenheiten und ähnlichen Einrichtungen für touristische Beherbergungen und Übernachtungen haben den Namen und die Kontaktdaten ihrer Gäste sowie den Zeitpunkt der Anreise und der Abreise mit deren oder dessen Einverständnis zu dokumentieren und für die Dauer von drei Wochen nach Abreise aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann.
Kontaktdaten in diesem Sinne sind Vorname, Familienname, vollständige Anschrift sowie eine Telefonnummer der Gäste.
2. Gäste dürfen nur beherbergt werden, wenn sie mit der Dokumentation einverstanden sind. Nach Ende der Aufbewahrungsfrist sind die Kontaktdaten zu löschen.
3. Diese Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich zum 24. Mai 2020. Eine Verlängerung ist möglich.
4. Zuwiderhandlungen stellen gem. § 73 Abs. la Nr. 6 USC eine Ordnungswidrigkeit dar.
5. Die Regelungen dieser Allgemeinverfügung sind gemäß § 28 Abs. 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar. Rechtsmittel gegen diese Allgemeinverfügung haben keine aufschiebende Wirkung.
6. Die „Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich über die Mitteilungspflicht von Vermietern touristischer Unterkünfte zum Schutz der Bevölkerung vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus auf dem Gebiet des Landkreises Aurich" vom 08.05.2020 wird hiermit aufgehoben.
Begründung:
Rechtsgrundlage für die getroffene Maßnahme ist § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG. Danach hat die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen zu treffen, wenn Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt werden oder sich ergibt, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist.
Bei der sich gegenwärtig weltweit verbreitenden Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus (SARS-CoV-2) verursacht wird, handelt es sich um eine übertragbare Krankheit im Sinne des § 28 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 2 Nr. 3 IfSG. Im Landkreis Aurich wurden bereits mehrere erkrankte, krankheitsverdächtige und krankheitsgefährdete Personen im Sinne des § 2 Nr. 4, 5 und 7 IfSG identifiziert. Die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG sind somit erfüllt.
Auch wenn sich das Infektionsgeschehen aufgrund der vom Landkreis Aurich ergriffenen Maßnahmen in letzter Zeit verlangsamt hat und insbesondere die Zahl der Neuinfektionen sowie die Zahl der tatsächlich (noch) Infizierten auch im Landkreis Aurich zurückgegangen ist, besteht weiterhin die Gefahr der Verbreitung der Infektion und die daran anknüpfende Gefahr der mangelnden hinreichenden Behandelbarkeit schwer verlaufender Erkrankungen wegen fehlender spezifischer Behandlungsmöglichkeiten und nicht unbegrenzt verfügbarer Krankenhausbehandlungsplätze fort. Erschwerend kommt hinzu, dass insbesondere im Bereich der Nordseeküste im landesweiten Vergleich relativ wenige Behandlungsmöglichkeiten für schwere Fälle im unmittelbaren Umfeld zur Verfügung stehen.
Das Land Niedersachsen hat bereits eine Vielzahl an Maßnahmen zur Lockerung getroffen, die auch den Landkreis Aurich als stark frequentierte Tourismusregion betreffen. So sieht die zweite Stufe des Niedersächsischen Stufenplan vor, den Übernachtungstourismus zum 11.05.2020 in weitgehend autarken Einrichtungen, also in Ferienwohnungen, Ferienhäusern, auf Camping- und Wohnmobilstellplätzen sowie Bootsliegeplätzen wieder zu ermöglichen. Zur Begrenzung des Gästevolumens ist dabei vorgesehen, dass der Gästeumschlag in Ferienwohnungen und Ferienhäusern nur alle sieben Tage erfolgen darf, insofern eine Wohnung oder ein Haus innerhalb von sieben Tagen nur einmal vermietet werden darf.
Es besteht insofern ein erhöhtes Risiko, dass im Gebiet des Landkreises Aurich Ansammlungen zahlreicher, untereinander nicht bekannter Personen, entstehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei solchen Personenansammlungen Krankheitserreger besonders leicht übertragen werden und zudem mangels Bekanntheit der Personen untereinander die Fallfindung mit Absonderung von Erkrankten und engen Kontaktpersonen erschwert, wenn
nicht gar unmöglich gemacht werden.
Es gilt insoweit weiterhin, die Ausbreitungsdynamik und die Infektionsketten, zu durchbrechen und dadurch die Verbreitung des Coronavirus zu verhindern bzw. zu
verlangsamen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass gegen das Coronavirus derzeit keine Impfung sowie keine gezielten, spezifischen Behandlungsmethoden zur Verfügung stehen. Deshalb ist es geboten, die Vermieterinnen und Vermieter von Ferienwohnungen, Ferienzimmern, Übernachtungs- und Schlafangelegenheiten und ähnlichen Einrichtungen für Beherbergungen und Übernachtungen in besonderem Maße zur Erfassung der bestehenden Übernachtungskapazitäten und die Ausgestaltung dieser zu verpflichten. Die getroffene Maßnahme ist daher auch verhältnismäßig, um die Bevölkerung vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus zu schützen und die dauerhafte Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems im Landkreis Aurich gewährleisten zu können.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
Klage beim Oberverwaltungsgericht Oldenburg, Schlossplatz 10, 26122 Oldenburg, erhoben werden.
LANDKREIS AURICH
15.05.2020
Link -> LK Aurich Allgemeinverfügung PDF Dowmload
Autor: Sabine Hinrichs
Quelle: Bürgermeister Berthold Tuitjer / LK Aurich
Weitere Artikel zu verwandten Themen:
28.04.2022 - KuBa: Coronatests nur online buchbar
27.04.2022 - Corona-Info der Gemeinde
20.04.2022 - Bitte mit Maske!
02.04.2022 - Appell des Frischemarktes
24.02.2022 - Frühlingserwachen
02.02.2022 - Winterruhe verlängert
30.12.2021 - Die Arztpraxis informiert
29.12.2021 - Böllerverordnung
27.12.2021 - Willkommen auf Baltrum
21.12.2021 - Ab heute FFP2
15.12.2021 - Testtermine
03.12.2021 - Befreiung von Testpflicht nach Boostern
03.12.2021 - Wertstoffhof: neue Regeln
01.12.2021 - Testen, testen, testen!
01.12.2021 - Neue Warnstufe ab Mittwoch
26.11.2021 - Rundbrief der Gemeinde
25.11.2021 - Zusätzliche Testermine
24.11.2021 - Neue Corona-Verordnung
24.11.2021 - Kein offenes Adventstürchen
24.11.2021 - B-L nur noch mit 3G
23.11.2021 - Töwi nur noch mit 3G
20.11.2021 - Die Arztpraxis informiert
19.11.2021 - Neue Corona-Regelungen
13.11.2021 - Corona-Verordnung verschärft
Weitere News
28.3.2024
KSV: JHV am 12. April 2024
um 20 Uhr im Heimathafen...
28.3.2024
Rundbrief der Gemeinde
R u n d m a i l 2 / 2 0 2 4 ...
28.3.2024
Heute: De Fleitjes van Baltrum
Luft und Liebe – Konzert in der ev. Kirche um 20.30 Uhr, Eintritt frei....
27.3.2024
Karwoche und Ostern auf Baltrum
Angebote der Kirchen und der Sonnenhütte...
27.3.2024
Gemeinde Baltrum: Pressemitteilung
Strandkorbsaison beginnt...
26.3.2024
Appetithäppchen
Fotos von der Shanty-Generalprobe am Sonntag. HEUTE Konzert!...
25.3.2024
Am Dienstag singt der ShantyChor!
Konzert im Haus des Gastes am 26. März 2024 um 20.30 Uhr...
24.3.2024
Kunst Mol Kieken
Schätzchen im Alten Ostdorf wieder ab dem 26. März...
23.3.2024
Kleine Feierstunde beim Hegering Baltrum
50 Jahre lang war Hans Nannen Kassenwart...
23.3.2024
Strandcafé ab Sonntag
Ab dem 24. März hat auch das Strandcafé wieder geöffnet Mo - So 12 - 20 Uhr...
23.3.2024
Alle wieder da
Es wird laut! Lachmöwen frisch eingetroffen...
21.3.2024
Café Kluntje hat seit Donnerstag auf!
Auch das Café Kluntje im Alten Ostdorf hat seine Tore wieder geöffnet! ...
21.3.2024
Café Antje öffnet Sonntag
Am kommenden Sonntag macht Café Antje wieder auf. ...
21.3.2024
Feldmanns Fischecke öffnet erst im Mai
Nachricht für alle Fisch- und Krabbenliebhaber: Feldmanns Fischecke bleibt wegen der Bau - und Reno...
20.3.2024
Rat: Der Badestrand
Ratssitzung vom 11. März 2024, Teil II. – Der Badestrand wird wieder aufgeschüttet...
20.3.2024
Stephan Weil zu Besuch bei der Baltrum-Linie
Pressemitteilung der Reederei Baltrum-Linie ...
17.3.2024
Ostersamstag: Fußball!
Gäste gegen Baltrumer am 30. März 2024 um 14 Uhr im Ententeichstadion...
16.3.2024
AK Energie tagt am Montag
Montag, 18.3.2024 um 19 Uhr im Lese- oder Sitzungssaal im Rathaus...
16.3.2024
Es ostert sehr
Ein Kessel Buntes – von Peter Puls...
15.3.2024
Rundbrief der Gemeinde
Öffnungszeiten, Meldepflicht, Ruhezeiten, Anleinpflicht, Osterfeuer...
15.3.2024
Saisonstart
SchirmSeaBar öffnet am Sonnabend, dem 16. März – Cobigolf und Tennis...
14.3.2024
Rat: Kompensationsmaßnahmen
Ratssitzung vom 11. März 2024 Teil I....
14.3.2024
Ostersamstag Party nach dem Osterfeuer
im Heimathafen ab 22.30 Uhr...
14.3.2024
Gottesdienstbetrieb in St. Nikolaus
Start am 24.3.2024 – zum Palmwochenende...
12.3.2024
Seehund außer Reihe
Mi auf, Do, Fr zu...