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16.12.2011
Der Ratssitzung zweiter Teil
Die Fremdenverkehrs- und Kurbeitragssatzungen mussten bei der Ratssitzung am Donnerstag Abend auf Baltrum neu gefasst werden. Der alte Rat hatte in seiner letzten Sitzung Ende Oktober eine Erhöhung beider Beiträge beschlossen. Nun wurden die Satzungen auf Grundlage einer ausgiebig debattierten Kalkulation neu beschlossen.
Steuerberater Stefan Plaumann von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kommuna Treuhand aus Delmenhorst erläuterte das Zahlenwerk in einer Präsentation. Die Ratsherren bemängelten, dass sie die Unterlagen erst tags zuvor erhalten hätten und sich damit nicht ausreichend befassen konnten. Die Vertreter der Verwaltung rechtfertigten, dass die Beschlüsse jetzt noch gefasst werden müssten, weil sie am 20.12. ins Amtsblatt einzutragen seien, um für 2012 wirksam zu werden. Doch die Auftragsvergabe zur Kalkulation für den Zeitraum 2012 bis 2014 hätte bereits Anfang November erteilt werden können, so Ratsherr Jann Bengen (CDU). Dann hätte man sich gewissenhaft damit auseinandersetzen können. Er sehe das Problem nicht vordergründig im Ergebnis der veranschlagten Zahlen, sondern in der Verteilung des Fremdenverkehrsbeitrags auf die unterschiedlichen Gruppen.
Stefan Plaumann erklärte die zugrunde liegenden Zahlen, die aus den Ergebnisse des Jahresabschlusses 2010, des geprüften Jahresabschlusses 2009 und des Wirtschaftsplans 2011 der Kurverwaltung Baltrum resultierten. Der Rat habe ein neues Volumen für den Kurbeitrag beschlossen, nämlich 918.000 statt zuvor 680.000 Euro. Die Inselgemeinde Baltrum sei nach der Niedersächsischen Abgabeordnung berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes für Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Betrieb, Unterhaltung und Verwaltung ihrer Einrichtungen, die dem Fremdenverkehr dienen, einen Fremdenverkehrs- und Kurbeitrag zu erheben. Dabei sei ein angemessener Eigenanteil für die Einwohner anzusetzen, ein so genannter öffentlicher Anteil. Dieser wurde nach vorgelegten Schätzungen über die Nutzung der Einrichtungen durch Einwohner beim Badetrieb mit 10%, im Kurmittelhaus mit 5%, am Strand mit 5% und bei sonstigen Freizeitanlagen und Einrichtungen mit 10% bemessen.
Für die Kurbeitragslkalkulation kommen folgende zahlen zum Tragen: Der Aufwand für die Fremdenverkehrseinrichtungen beträgt durchschnittlich 2.037.800 Euro, davon sind nichtkalkultionsfähige Aufwendungen von durchschnittlich 396.000 Euro und der öffentliche Anteil von 129.200 Euro abzuziehen. Die verbleibenden 1.512.600 werden zu 61% durch Kurbeiträge gedeckt (das sind die beschlossenen 918.200 Euro) und durch übrigen Entgelte (Einnahmen durch Eintritte usw.) in Höhe von 565.800 Euro. Bleibt aber eine Unterdeckung von 28.600 Euro. Die Beitragsarten werden aufgrund dieser Berechnung wie folgt verteilt: 180 Personen bezahlen einen Jahreskurbeitrag von 105 Euro, 50 Jugendliche einen Jahreskurbeitrag von 45 Euro, 210.000 Einzelpersonen ab 18 einen Tagessatz von 3,50 (in der Zeit vom 15. März bis 30. Oktober), 68.000 Kinder (13 bis 18 Jahre) einen Tagessatz von 1,50 Euro, 25.800 Tagesgäste je 2 Euro und 8450 jugendliche Tagesgäste je 1 Euro.
Beim Fremdenverkehrsbeitrag sieht es wie folgt aus: Der Aufwand für die Förderung des Fremdenverkehrs (Werbung) beträgt durchschnittlich 309.700 Euro, der öffentliche Anteil beträgt hierbei laut Rechtsprechung 25%, sodass deckungsfähige Aufwendungen von 232.300 Euro gedeckt werden müssen. Davon werden 105.000 Euro hauptsächlich aus dem Anzeigenerlös des Gastgeberverzeichnisses erwirtschaftet, bleibt eine Unterdeckung von 127.300 Euro. Zusammen mit der Unterdeckung aus der Kurbeitragskalkulation ergibt sich eine Unterdeckung von 155.900 Euro vor der Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages, d.h. in dieser Höhe könnte der Fremdenverkehrsbeitrag angesetzt werden. Der Gemeinderat hatte 110.000 Euro zur Deckung beschlossen.
Soweit, so gut. Die Gemüter schieden sich an der Ermittlung des Beitragssatzes für die Beitragspflichtigen. Es wurden nach den Vorgaben der Verwaltung Gruppen gebildet, innerhalb derer die annähernd gleichen Vorteile aus dem Fremdenverkehr gezogen werden. Ausgangsbasis für die Feststellung der besonderen wirtschaftlichen Vorteile der Beitragspflichtigen aus dem Fremdenverkehr sind die durchschnittlichen Ausgaben, die die Gäste auf Baltrum tätigen, erläuterte Plaumann. Auf Grundlage von immer wiederholten Untersuchungen des Deutschen Wirtschaftswissenschaftlichen Instituts für Fremdenverkehr der Uni München wurde das Ausgabeverhalten ermittelt. Sekundärumsätze werden aus statistischen Berechnungen aus Handel, Handwerk und Dienstleistungen abgeleitet. Als Maßstab der besonderen wirtschaftlichen Vorteile wird der fremdenverkehrsbedingte Gewinn herangezogen, der aus der "Richtsatz-Sammlung" für das Kalenderjahr 2010 vom Bundesministerium für Finanzen für die unterschiedlichen Gewerbeklassen multipliziert wird.
Für die Beitragspflichtigen auf Baltrum bedeutet dies folgende Veranschlagung für die nächsten drei Jahre: Gewerbliche Unterkünfte/Vermieter 16,90 Euro pro Bett, Private Unterkünfte/Vermieter 12,80 pro Bett, Ferienheime 2,90 pro Bett, Campingplätze 5,70 pro Stellplatz, Gaststättengewerbe 15,60 pro Sitzplatz, Einzelhandel (Ladengeschäfte) und Verpflegungsbetriebe ohne Sitzplätze 98,05 pro Arbeitskraft, SB-Märkte 10,60 pro Quadratmeter, Sport- und Freizeitanbieter 7 Euro pro Einheit, Transportunternehmen 4 Euro pro Einheit, Sonstige Dienstleistungen 187 pro Arbeitskraft, Kreditinstitute 495 pro Arbeitskraft, Versorgungsunternehmen 3,80 pro Anschluss, Handwerk 192,50 pro Arbeitskraft, Immobilienverpachtung 0,40 pro Quadratmeter. Bei rund 4 Mio Euro fremdenverkehrsbedingten Gewinn beträgt der Beitragssatz rund 2,77%.
Die genaue Unterscheidung von gewerblichen und privaten Vermietern wurde von den Ratsherren als problematisch empfunden. Das System beruhe auf Produktionsfaktoren (Betten, Pferde, Sitzplätze usw.), die als Maßstab zugrunde liegen, erklärte Plaumann. Die Gemeinde könnte auch den Gewinn eines jeden Unternehmens abfragen. Einzelfälle mochten Ausreißer sein, doch die Gerichte würden anerkennen, welchen Vorteil die am Fremdenverkehr Teilnehmenden theoretisch haben könnten. Schließlich gehe es um den Beschluss einer gerichtsfesten Satzung.
Ricklef Wietjes begründete seine Zustimmung mit dieser Gerichtsfestigkeit. Er habe sonst gegen die Fremdenverkehrssatzung gestimmt, weil es die Probleme mit der Auflistung gebe und weil viele Beitragspflichtigen in der Vergangenheit nicht zur Zahlung herangezogen worden seien. Olaf Klün verwies auf die problematische Finanzlage der Gemeinde. Jann Bengen wollte noch einige "Verwerfungen" geklärt wissen, was ihm seitens der Verwaltung zugesichert wurde. Jetzt ginge es auch darum, geschlossen vor dem Landkreis Aurich aufzutreten und Ergebnisse zu präsentieren, appellierte Kämmerer Erik Sauerborn.
Der Baltrumer Gemeinderat beschloss nicht durchweg einstimmig die Aufwandsseite und die Einnahmeseite der Kalkulation, den Kalkulationszeitraum jeweils für Kur- und Fremdenverkehrsbeitrag sowie die Satzungen über die Erhebung eines Kurbeitrages und eines Fremdenverkehrsbeitrages für die Gemeinde Baltrum.
Autor: Sabine Hinrichs
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