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01.10.2018
Antwort zu Jagd-Artikel
Gestern haben wir an dieser Stelle den Artikel "Jagd im Welterbe Wattenmeer" online gestellt. Heute hat uns Baltrumer Jann Bengen, der Sprecher der ostfriesischen Inseljägerschaften, gebeten, seine Antwort zu diesem Artikel ebenso hier zu veröffentlichen, damit unsere Leserschaft auch eine Sicht der Dinge erfährt, die seiner Meinung nach im Artikel nicht ausreichend berücksichtigt wurde.
Wir kommen diesem Gesuch hiermit gerne nach, damit sich jeder unserer Leser seine eigene Meinung bilden kann. Der folgende Text stammt ausschließlich aus der Feder von Jann Bengen. Wir geben den Inhalt hier unverändert wieder:
Schon der erste Satz ist im Kontext mit den jetzt verlängerten Jagdpachtverträgen auf den Inseln Wangerooge, Langeoog, Baltrum und Norderney schlicht falsch. Richtig ist, dass die Jagd auf den bewohnten ostfriesischen Inseln lt. Niedersächsischem Nationalparkgesetz grundsätzlich erlaubt ist.
Was nun folgt ist die kritiklose Aneinanderreihung von Presseveröffentlichungen zu dem Thema Jagdpachtverträge auf den ostfriesischen Inseln. Schade, dass Frau Hinrichs nicht die Gelegenheit genutzt hat mit mir, Jann Bengen, dem Sprecher der ostfriesischen Inseljägerschaften persönlich über dieses komplexe Thema zu sprechen. Schließlich wohnen wir nur 300 Meter weit voneinander entfernt.
Dann hätte Sie u. a. erfahren, dass die zitierte Pressemeldung des Nationalparkbeirats zur Thematik Jagdpachtverträge lt. dem Borkumer Bügermeister Georg Lübben eine Frechheit ist. Zitat:“ „Das ist eine ganz einseitige Darstellung und in meinen Augen eine Frechheit“ so Lübben, der selbst Mitglied im Beirat ist und ebenfalls an dieser Sitzung des Beirates teilgenommen hatte. Nachzulesen in der Borkumer Zeitung vom 18.9.2018.
Nur so neben bei, die Jagdpachtverträge waren der Tropfen, der das Fass hat überlaufen lassen. Schon lange schwelen Konflikte zwischen der heimischen Bevölkerung und der Nationalparkverwaltung in Wilhelmshaven. Schon das Bild, welches Frau Hinrichs für Ihren Artikel gewählt hat, ist wahrscheinlich illegal, wenn Sie es in der Ruhezone Baltrums aufgenommen hat. Dort ist nämlich schon das Fotografieren von Tieren nach § 6 (2) verboten. Weiter Konfliktfelder sind z. B. das Kiten, das Angeln, die Wegeunterhaltung, die Befahrensregelung im Wattenmeer oder die Beweidung der Vorlandflächen auf den Inseln. Eben all das, was das Leben auf einer Insel lebenswert macht.
Die Verlegung der Zugvogeltage in den April ist auch keine wirkliche Konkurrenz zu den Ringelganstagen in Schleswig-Holstein. So berichten beispielsweise Spiekeroog, Norderney und Baltrum, dass zu den Veranstaltungen der Zugvogeltage maximal 10 - 20 Gäste kommen. Auf Baltrum waren es 2017 im Durchschnitt 13 Personen. Zwei Veranstaltungen sind wegen Teilnehmermangel sogar komplett ausgefallen.
Auch die oft kolportierte Entrüstung von Touristen über die Jagdausübung auf den Inseln ist auf wenige – allerdings lautstarke – Personen begrenzt. So bestätigt Karen Kammer von Nationalparkhaus Baltrum schriftlich, dass es zwischen 2010 und 2016 nur zu eine Handvoll Beschwerden bzgl. der Jagdausübung auf Baltrum gekommen sei. Nach einer kurzen Erklärung, wie wichtig die Jagd u. a. für den Küstenschutz sei, sind diese Gäste verständnisvoll wieder nach Hause gegangen.
Die Jagd auf den Inseln ist einfach das Recht des Insulaners sich mit gutem Wildfleisch selbst versorgen zu dürfen. Fleisch zu essen, das nicht aus einer Massentierhaltung stammt, oder das über hunderte oder gar Tausende von Kilometern auf die Insel transportiert wurde.
Autor: Dennis Jost
Fotos: Jann Bengen
Quelle: Jann Bengen
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