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01.02.2010

Kitesurfen am Nordstrand genehmigt


Die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer (NPV) hat das Kitesurfen am Nordstrand von Baltrum genehmigt. Die Genehmigung zur Nutzung der Fläche in der Zwischenzone des Nationalparks im seeseitigen Bereich ist befristet bis 31. März 2011.



Damit hat die NPV der Befreiung von den Verboten des Nationalparkgesetzes zugestimmt, nach denen Drachen in der Zwischen- und Ruhezone verboten sind. Die genehmigte Fläche grenzt im Westen an die strengste Schutzzone, die Ruhezone an der Othelloplate im Osten von Norderney. Abgelehnt wurde eine Ausweisung von Kitesurf-Zonen im südlichen Wattenmeer wegen der zu erwartenden Störungen der Brut- und Rastvögel. In der Begründung für die Befreiung ist zu lesen, dass „erhebliche Beeinträchtigungen wertgebender Vogelarten und des Küsten- und inselnahen Vogelzuges“ nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit attestiert würden, sie seien aber auch nicht auszuschließen. Es sei mit „hinreichender Wahrscheinlichkeit“ davon auszugehen, dass „erhebliche Beeinträchtigungen für wertgebende Vogelarten“ nicht zu erwarten seien.
Die Entwicklung soll aber beobachtet werden. Dazu will die NPV ein Monitoring in Auftrag geben. Die Ergebnisse des Monitorings sollen zur Grundlage aller zukünftigen Entscheidungen über längerfristige Befreiungen auf den ostfriesischen Insel gemacht werden.



Für die wattseitige Fläche vor Baltrum seien „erhebliche Störungen der Brut- und Rastvögel“ durch das Kitesurfen „mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten“, so die Begründung der NPV, dass dieser Antrag abgelehnt wurde. Das Buggykiting, das Fliegenlassen von Drachen, Modellflugzeugen oder anderen Kleinflugkörpern und der Start von Ballons bleibt verboten. Der Wattenrat Ost-Friesland sieht in der Genehmigung eine „Aufweichung der Schutzinhalte des Nationalparks im sogenannten Welterbe für die Tourismusindustrie“. Der Wattenrat kritisiert zudem, dass die nach dem Bundesnaturschutzgesetz vorgeschriebene Verträglichkeitsprüfung vor der Freigabe der Flächen nicht durchgeführt wurde. Dass die Aufsicht über die Kitesurfer auf die Gemeinde und die Kitesurfschule übertragen wurde, ist für den Wattenrat „ein schlechter Witz“: „Genauso gut könnte man die Aufsicht über den Straßenverkehr den Autofahrern übertragen.“
Der Wattenrat fordert die Naturschutzverbände auf, eine rechtliche Überprüfung der Genehmigungspraxis der Nationalparkverwaltung im Rahmen des Verbandsklagerechts zu überprüfen.

 

 

 


Autor: Dennis Jost
Fotos: Archiv
Quelle: www.norderneyer-morgen.de


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