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08.11.2009
Kitesurfen: Aktuelle Pressemitteilung
Gemeinsame Presseinformation der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer und des Landkreises Aurich:
Kitesurfen: Ausgleich zwischen Tourismus und Naturschutz erforderlich
In den letzten Wochen wurde in den regionalen und überregionalen Medien über Auseinandersetzungen zum Kitesurfen im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer berichtet. Der Hintergrund: Die Drachen der Kitesurfer können im Schutzgebiet erhebliche Störungen verursachen, da sie von Brut- und Rastvögeln als Bedrohung wahrgenommen werden. Gleichzeitig erfreut sich die Trendsportart Kitesurfen steigender Beliebtheit, weshalb die Tourismusgemeinden den Sportlern entsprechende Flächen anbieten möchten. Auf Antrag kann die Nationalparkverwaltung - wenn es der Schutzzweck des Nationalparks erlaubt - Kitesurfflächen zulassen.
Mehrere Gemeinden haben solche Anträge gestellt. Vor der Küste des Wangerlandes und der Krummhörn - bei Upleward - wurden Kitesurfflächen in der Zwischenzone des Nationalparks zugelassen. Bei der Fläche vor Upleward wurde auch der Landkreis Aurich beteiligt. Er hat in dem Verfahren erhebliche naturschutzfachliche Bedenken erhoben. Die Nationalparkverwaltung hat die Einwände geprüft und eine interne Verträglichkeitsprüfung durchgeführt. Diese führte zu einer befristeten und mit Auflagen versehenen Befreiung nach § 17 des Nationalparkgesetzes. Dies wurde mit dem Landrat des Landkreises Aurich, der auch Vorsitzender des Beirates des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer ist, abgestimmt.
Theuerkauf: "Die Einrichtung von streng begrenzten Kitesurfzonen ist die richtige Form, den Nationalpark zu schützen, und zugleich die berechtigten Wünsche der Gemeinden nicht aus den Augen zu verlieren. Dies ist nicht immer einfach, was sich beispielsweise in Upleward wegen der benachbarten Schillbank gezeigt hat. Hier hat es zu Recht zunächst eine intensive fachliche Diskussion gegeben, an der sich auch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Aurich beteiligt hat. Durch die von der Nationalparkverwaltung getroffene Zonierung, die ständige Überwachung, die Befristung der Befreiung auf zunächst eineinhalb Jahre und die Durchführung von Begleituntersuchungen ist ein Ausgleich zwischen den Interessen der Gemeinde und denen des Naturschutzes gelungen."
Für den Schutzgedanken bieten Kitesurfflächen den Vorteil, dass die sportlichen Aktivitäten kanalisiert und somit aus den empfindlichsten Gebieten herausgehalten werden. Die Kitesurfflächen werden mit Tonnen gekennzeichnet und sind somit für die Sportler klar ersichtlich. In allen Gebieten wurde eine Überwachung der Vorgaben zur Auflage gemacht.
Peter Südbeck, Leiter der Nationalparkverwaltung, erläutert die gemeinsam mit dem Landkreis getragene Regelung: "Wir haben uns diese Entscheidung wegen der Nachbarschaft zur Schillbank mit ihrer großen Bedeutung für Vögel nicht leicht gemacht. Wir sind aber der Auffassung, dass die getroffene Begrenzung und Kennzeichnung der Kitesurfzone ausreicht, um Störungen der Vögel zu unterbinden. Denn erste Ergebnisse der begleitenden Untersuchungen belegen: Die Kitesurfer halten sich an die Zonierung und es kommt zu keinen Störungen der Vögel auf der Schillbank. Sollten die Untersuchungen zukünftig jedoch zu einem anderen Ergebnis führen, wird die Befreiung widerrufen oder nicht verlängert. Insgesamt ist im niedersächsischen Nationalpark gerade gegenüber dem Kitesurfen ein hoher Schutzstandard gegeben, denn überall sonst, wo keine Zulassungen erteilt wurden, ist in der Ruhe- und Zwischenzone das Kitesurfen verboten. Und das ist der weit überwiegende Teil des Nationalparks."
Hintergrund:
Alle Surfbretter gelten grundsätzlich auch als Wasserfahrzeuge, für sie gilt wie auch für Segler die Befahrensverordnung des Bundesverkehrsministeriums. Bei Hochwasser gelten große Teile des Nationalparks als Bundeswasserstraße, die grundsätzlich mit Wasserfahrzeugen befahren werden darf. Um empfindliche Bereiche der Wattenmeer-Nationalparks vor Störungen durch den Verkehr von Wasserfahrzeugen zu schützen, hat das Ministerium eine Befahrensregelung erlassen, die bestimmte Zonen (Robben- und Vogelschutzgebiete) zu bestimmten Zeiten für Wasserfahrzeuge sperrt.
Durch den Antrieb per Drachen an langer Leine haben Kitesurfer jedoch eine weiträumigere Auswirkung auf die Tierwelt als andere Wasserfahrzeuge. Dieses wird in der Befahrensregelung des Bundes nicht berücksichtigt. In Hamburg und Schleswig-Holstein ist das Kitesurfen nicht speziell geregelt. Nur im niedersächsischen Nationalpark-Gesetz gibt es das weitergehende generelle Verbot des Betriebs von Drachen in der Ruhe- und Zwischenzone. Damit verbunden ist die Möglichkeit, für geeignete Standorte eine Befreiung vom Verbot zu erteilen, das Kitesurfen somit auf diese zu beschränken und gleichzeitig die empfindlichsten Gebiete vom Kitesurfen freizuhalten.
Autor: Sabine Hinrichs
Quelle: Nationalparkverwaltung Wilhelmshaven
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