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16.04.2014
Klare Grenzen für Kitesurfer
Zugelassene Flächen wurden neu festgesetzt
Auf Baltrum ist Kiten nach wie vor erlaubt
(Wilhelmshaven). Das Wattenmeer ist durch die Wattenmeer-Nationalparke streng geschützt. Dieser Schutz war auch Voraussetzung für die hohe Auszeichnung als Weltnaturerbe durch die UNESCO.
Kitesurfer haben hingegen in den letzten Jahren das niedersächsische Wattenmeer für sich entdeckt. In vielen Bereichen waren Kitesurfer rechtswidrig unterwegs, denn in der Ruhe- und Zwischenzone des Nationalparks ist der Drachensport in jeglicher Form, dementsprechend auch das Kitensurfen, grundsätzlich verboten. Robben sowie Brut- und Rastvögel können durch die für sie bedrohlich wirkenden Drachen erheblich gestört werden. Durch Störungen verlieren Zugvögel dringend benötigte Fettreserven oder Brutvögel verlassen ihre Nester, so dass Gelege auskühlen und Jungvögel zeitweise ungeschützt verbleiben. So hat der Schutz der Natur im Nationalpark auch Vorrang. Trotzdem müssen laut Nationalparkgesetz regionale Belange, wie z. B. die touristische Entwicklung, berücksichtigt werden.
Um dem gerecht zu werden und gleichzeitig den Sport so zu kanalisieren, dass die Natur des Nationalparks nicht beeinträchtigt wird, wurden in den vergangenen Jahren auf Antrag einiger Gemeinden in der Zwischenzone des Nationalparks Flächen für den Kitesport festgelegt. Die Befreiungen waren bis Ende letzten Jahres befristet. Damit wurde ein klarer Schnitt gemacht: Alle Gemeinden erhielten nun zeitgleich Gelegenheit, bis zum Herbst 2013, die Zulassung von Kitesurfflächen neu zu beantragen. So war es möglich, die Anträge gesamträumlich zu bewerten.
14 Küsten- und Inselgemeinden machten von der Möglichkeit Gebrauch. Beantragt wurden 17 Kitesurfzonen mit einer Gesamtfläche von rund 2.500 Hektar. Genehmigt wurden 14 Zonen mit einer Fläche von 1.318 Hektar.
Rechtlich gesehen handelt es sich um eine Befreiung von den Verboten des Nationalpark-Gesetzes. Die Kitesurfflächen sind räumlich so zugeschnitten, dass ausreichend Abstand zu Brut- und Rastgebieten im Nationalpark verbleibt. „Die zugelassenen Flächen für Kiter vor allem an der Küste mussten deshalb zum Schutz von Hochwasserrastplätzen, Zugvogelrouten und Robbenliegeplätzen außerhalb der Ruhezonen deutlich kleiner ausfallen als ursprünglich beantragt,“ erläutert Bernd Oltmanns, in der Nationalparkverwaltung für die Fachkonzeption zum Kitesurfen zuständig. Insgesamt wurde die für den Kitesurfsport zugelassene Fläche durch die neue Festsetzung um rund 1.200 ha reduziert. Außerhalb dieser Flächen wird das Kitesurfen wie bisher nicht geduldet.
Zum Schutz der Vogelwelt sind auch zeitliche Beschränkungen vorgegeben, denn bei niedrigem Wasserstand beginnen die Vögel mit ihrer Nahrungssuche im Watt. An den Küstenstandorten Upleward, Neuharlingersiel, Burhave, Wremen und Dorum ist das Kitesurfen von April bis Oktober von jeweils 3 Stunden vor bis 3 Stunden nach Hochwasser erlaubt. Die Kitesurfzonen in Norddeich und Cuxhaven sind ganzjährig zugelassen (jeweils 5 bzw. 3 Stunden vor und nach Hochwasser), die in Dornumersiel von Juni bis Oktober (3 Stunden vor und nach Hochwasser). Die Regelungen an den Standorten Schillig und Hooksiel bleiben in 2014 wie bisher erhalten.
An den Inselstandorten Norderney Nordstrand, Baltrum, Langeoog und Wangerooge Nordstrand darf von April bis Oktober von 10 Uhr morgens bis eine Stunde vor Sonnenuntergang gekitet werden. Nur für Schulungszwecke mit maximal sechs Kites und nur vom 1. Mai bis zum 15. September dürfen die Kitesurfzonen Norderney Riffgat und Wangerooge Westen genutzt werden und auf Borkum, Juist und Spiekeroog darf nur in der Erholungszone gekitet werden.
Nicht genehmigt wurden die beantragten Flächen unter anderem auf Juist und am Wilhelmshavener Südstrand. Die Befreiungen sind bis Ende Oktober 2018 befristet. Bei Nichteinhaltung der Nebenbestimmungen kann eine Befreiung jederzeit angepasst oder aufgehoben werden. Die Nationalparkverwaltung weist darauf hin, dass die Befreiungen für die Kitesurfzonen nicht für Buggy-
Kiting, Buggy-Dragging oder das Fliegenlassen von Drachen, Modellflugzeugen oder anderen Kleinflugkörpern sowie den Start von Ballons gelten.
Vor Ort werden die Kitesurfzonen durch die Gemeinden deutlich gekennzeichnet. Eine Kartendarstellung der einzelnen Kitesurfflächen mit den gebietsspezifischen Regelungen steht unter www.nationalparkwattenmeer.de zur Verfügung.
Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer,
Virchowstr. 1, 26382 Wilhelmshaven
E-Mail: poststelle@nlpvwattenmeer.niedersachsen.de
Tel. 04421-911-0 Telefax: 04421-911 280
Autor: Sabine Hinrichs
Foto: NPLV
Quelle: Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer
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