
21.08.2026 - Zum Klönschnack mit Oliver Schütte
21.08.2026 - Fußball pur in der SchirmSeaBar
21.08.2026 - Baltrums bunte Schmetterlinge
20.08.2026 - Bürgermeister-Duell
20.08.2026 - Noch ein tolles Konzert
19.08.2026 - Erfolgreiche Fotorallye
19.08.2026 - Heute Tjark!
19.08.2026 - Jedes Lied ein Fest
19.08.2026 - Jann Bengen knüpft Kontakte für Baltrum
19.08.2026 - Gedenkfahrten mit der B.-L.
18.08.2026 - Kamel und Krokodil mit Zuwachs
18.08.2026 - Glückliches Ende
17.08.2026 - Großes Interesse an CDU-Veranstaltungen
17.08.2026 - Die Jugend-Club-Crêpes gibts morgen
17.08.2026 - Dienstag: Großes Eiländer-Konzert
17.08.2026 - Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
17.08.2026 - Singen bei Schietwetter am Strandcafé
17.08.2026 - Sportprogramm fällt aus
15.08.2026 - Achtung, Langfinger unterwegs!
15.08.2026 - Mo bis Do Qigong in der kath. Kirche
14.08.2026 - Wein im Watt
14.08.2026 - Einschulung
14.08.2026 - Inselfreunde-Fotorallye
14.08.2026 - Spende für die Strandsinger
14.08.2026 - Freitagnochmal Party an Pipos SurfBude
31.05.2024
Europa-Wahl – Bekanntmachung
Wahlbekanntmachung
zur Europawahl 2024
1. Am Sonntag, dem 9. Juni 2024 findet in der Bundesrepublik Deutschland die
Wahl zum Europäischen Parlament statt.
Die Wahl dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
2. Die Gemeinde Baltrum bildet einen Wahlbezirk, Nr. 001.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 29.4.2024 bis 19.5.2024 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
Jeder Wähler hat eine Stimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.
Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums unbeobachtet gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
a)durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlkreises oder
b)durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen möchte, muss bei der Gemeinde Baltrum einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag anfordern und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 Strafgesetzbuches).
Baltrum, der 31.5.2024
i.A. Hochgrebe
Gemeindewahlleitung Baltrum
Autor: Sabine Hinrichs
Quelle: Wahlamt Baltrum
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