
29.08.2026 - Sonntag ist Dorffest
29.08.2026 - Inselhochzeit
29.08.2026 - Fußball in der SchirmSeaBar
29.08.2026 - Sparkasse tauscht Geldautomaten nicht
28.08.2026 - Uschis Beachbar statt Ballermann
28.08.2026 - Inselfreunde sagen Danke!
28.08.2026 - Sommerpause ade!
28.08.2026 - BM-Duell aus Sicht von Moin Baltrum
28.08.2026 - Jens Gaiser lädt ins Düneneck ein
28.08.2026 - Gegendarstellung
27.08.2026 - Stellungnahme der Reederei Baltrum-Linie
27.08.2026 - SPD-Besuch auf Baltrum
27.08.2026 - Vom Meer, vom Moor und von der Heide
27.08.2026 - Bunte Woche
26.08.2026 - Workshops: Blaumachen
26.08.2026 - Mittwoch: Tante Wanda!
26.08.2026 - Ehering gefunden – wer vermisst ihn?
25.08.2026 - Ein Leserbrief
25.08.2026 - Klönschnack mit Oliver Schütte
25.08.2026 - Farbenpracht
25.08.2026 - Kunst am Alten Badeturm
25.08.2026 - Heute singt der ShantyChor
25.08.2026 - Karaoke in der Kleinen Freiheit
24.08.2026 - Dienstag: Licht. Farbe. Bewegung
24.08.2026 - Das Duell
31.05.2024
Europa-Wahl – Bekanntmachung
Wahlbekanntmachung
zur Europawahl 2024
1. Am Sonntag, dem 9. Juni 2024 findet in der Bundesrepublik Deutschland die
Wahl zum Europäischen Parlament statt.
Die Wahl dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
2. Die Gemeinde Baltrum bildet einen Wahlbezirk, Nr. 001.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 29.4.2024 bis 19.5.2024 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
Jeder Wähler hat eine Stimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.
Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums unbeobachtet gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
a)durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlkreises oder
b)durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen möchte, muss bei der Gemeinde Baltrum einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag anfordern und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 Strafgesetzbuches).
Baltrum, der 31.5.2024
i.A. Hochgrebe
Gemeindewahlleitung Baltrum
Autor: Sabine Hinrichs
Quelle: Wahlamt Baltrum
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