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20.02.2008
Rat stimmt Bauvorhaben zu
Ratssitzung Baltrum am 19. Februar 2008
Der Baltrumer Gemeinderat tagte am Dienstag zum ersten Mal in diesem Jahr und dies in neuer Besetzung: Udo Bengen (UBW) hatte sein Mandat niedergelegt. Riklef Wietjes ist Nachrücker und tritt die Nachfolge im Rat sowie in allen Ausschüssen an. Dies akzeptierte der Rat einstimmig.
Die Bauleitplanung der Gemeinde Baltrum war einmal mehr das große Thema an diesem Abend. Es liegen zwei Anträge auf vorhabenbezogene Bauplanänderung vor. Zum einen geht es um ein Wohnhaus mit Ferienwohnungen und Ladenfläche im Westdorf bei der ev. Kirche, zum zweiten um ein Gebäude für Seminar- und Tagungsräume bei einem Hotel im Mitteldorf.
Bereits am Donnerstag hatte eine Ratsherrenbesprechung stattgefunden, zu der Herr Peter Theilen vom Landkreis Aurich als oberste Planungsbehörde eingeladen worden war. Er erläuterte das Verfahren und die Unterschiede von Ortsbebauungsplänen und Vorhaben- und Erschließungsplänen. Die beiden Planverfahren stehen gleichrangig nebeneinander und müssen nicht gegeneinander abgewogen werden, so Theilen. Die Gemeinde habe auf Antrag eines Vorhabenträgers nach Ermessen zu entscheiden.
Das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren ist als eigenständiges Instrumentarium zur Realisierung von Vorhaben anzusehen, das bedeutet aber auch, dass dieses Vorhaben wie geplant zwingend durchgeführt werden muss. Es ist ein Vertrag abzuschließen, der Vorhabenträger übernimmt die Planerstellung sowie die Planungs- und Erschließungskosten. Ein Vorteil für den Antragsteller besteht in der zeitnahen Möglichkeit zur Durchführung und die Möglichkeit, den örtlichen Bebauungsplan an dieser Stelle (auf diesem Grundstück) außer Kraft setzen zu können. Letztendlich, so hatte Theilen dargelegt, liegt die Entscheidung immer beim Rat.
Der Baltrumer Gemeinderat stimmte dem ersten Antrag zu, das heißt dem Aufstellungsbeschluss, der Aufhebung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans, der öffentlichen Auslegung und der Beauftragung des Landkreises zur Durchführung.
Im zweiten Fall hatte der Antragsteller nach der Unterrichtung durch Herrn Theilen seinen Antrag erweitert. Er plant den Bau eines Seminar- und Veranstaltungsraum im Nordosten seines Hotels und daneben den Ausbau einiger Zimmer als Gesamtkonzept. Die Verwaltungsausschuss der Gemeinde hatte die Pläne eingesehen und empfohlen, das neue Gebäude dicht an das Hotel zu bauen. Dies bedeute jedoch die Verdunklung des Personalaufenthaltsraumes. Eine Sichtachse sei an dieser Stelle ebenfalls nicht begründbar, so der Antragsteller. Rechtliche Bedenken gegen seinen Entwurf gebe es nicht, war sich der Rat auch mehrheitlich einig: Mit einer Gegenstimme wurde dem Antrag zugestimmt, das Verfahren in gleicher Weise wie oben.
Als dritten Antrag hatte der Rat über den Wunsch der Konsumgenossenschaft Baltrum zu befinden, Riemchen als Verblendung für das Holz-Backhaus zuzulassen. Die Genossenschaft hatte seinerzeit das Gebäude mit der Auflage errichteten dürfen, erst in einem späteren Schritt die Verklinkerung vornehmen zu müssen. Dieser Aufschub war bereits einmal verlängert worden und läuft im Oktober diesen Jahres aus. Mit neuen Echtsteinriemchen erreiche man eine satzungsmäßige Optik, so die Begründung für die erleichterte Bauweise. Riklef Wietjes schlug vor, die Gestaltungssatzung generell zu entrümpeln und diesen Fall als Anlass dafür zu nehmen. Unter der Maßgabe dies bis Oktober durchführen zu wollen, wurde dem Antrag bei einer Gegenstimme zugestimmt.
Autor: Sabine Hinrichs
Foto: Hinrichs
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