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06.09.2023

Hinweise für Anglerinnen und Angler


Die Gemeinde Baltrum gibt aus aktuellem Anlass bekannt:

 

 

Wichtige Hinweise für Anglerinnen und Angler


Europäische Aale dürfen im Jahr 2023 nicht gefangen werden. 

Quelle: https://fischereiamt.niedersachsen.de/startseite/allgemeine_informationen/fangverbot_aal/zeitweises-fangverbot-zum-schutz-des-europaeischen-aals-177978.html

 

Das Mindestmaß für die Entnahme des Wolfsbarsches liegt bei 42 cm. Das Fanglimit liegt bei zwei Wolfsbarschen pro Angler und Tag.

Quelle: https://fischereiamt.niedersachsen.de/startseite/allgemeine_informationen/informationen_zum_wolfsbarsch/verbot-des-angelns-auf-wolfsbarsch-162524.html

 

Missachtung der Vorgaben werden in Niedersachsen mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro bestraft.

Quellen: 

https://dejure.org/gesetze/StGB/293.html

https://angelmagazin.de/ratgeber/fischwilderei/

Rechtliche Grundlagen:

Niedersächsisches Fischereigesetz, § 61 in Verbindung mit § 13 der Verordnung über die Fischerei in Binnengewässern in Verbindung mit §12 der Niedersächsischen Küstenfischereiverordnung

 

 

Verbot des Angelns auf Wolfsbarsch

 

Die Europäische Union hat mit Datum vom 30. Januar 2023 die VERORDNUNG (EU) 2023/194 DES RATES zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2023 für bestimmte Fischbestände erlassen.
Darin wird auch die Befischung des Wolfsbarsches (Dicentrarchus labrax) geregelt.

Im Artikel 11 Abs. (5) der Verordnung (EU) 2023/194: wird ausgeführt,

dass in der Freizeitfischerei, auch vom Ufer aus, in den ICES-Divisionen 4b, 4c, 6a und 7a bis 7k Folgendes gilt:

 

a) Vom 1. Februar bis zum 31. März 2023

1. ist nur das „Fangen und Zurücksetzen“ von Wolfsbarsch unter Nutzung von Angeln oder Handleinen erlaubt;

2. ist es untersagt, in diesen Gebieten gefangenen Wolfsbarsch (an Bord) zu behalten, umzusetzen, umzuladen oder anzulanden.

Nach dem Grundsatz des Deutschen Tierschutzgesetzes darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Dies bedeutet, dass eine Fischerei (Angeln) nach dem o. a. Prinzip grundsätzlich verboten ist!

Vom Staatlichen Fischereiamt Bremerhaven, als zuständige Überwachungsbehörde, ist diese Bestimmung zu überwachen. Festgestellte Verstöße werden entsprechend geahndet.

 

b) Im Januar und vom 1. April bis zum 31. Dezember 2023

1. dürfen täglich höchstens zwei Wolfsbarschexemplare pro Fischer gefangen und an Bord behalten werden;

2. müssen die (an Bord) behaltenen Wolfsbarschexemplare eine Mindestgröße von 42 cm aufweisen;

3. dürfen Stellnetze nicht genutzt werden, um Wolfsbarsch zu fangen oder an Bord zu behalten.

Die Reglungen zur Fangbeschränkung und zum Mindestmaß hat für das gesamte Jahr 2023 Gültigkeit und ist in der VERORDNUNG (EU) 2023/194 DES RATES zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2023 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern sowie zur Festsetzung solcher Fangmöglichkeiten für 2023 und 2024 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen nachzulesen.

 

Quellen: https://www.baltrum.de/angeln/

 

Es wird darum gebeten, ggfls. auch nicht Deutsch sprechende Inselmenschen und Gäste auf diesen Sachverhalt aufmerksam zu machen.



Link -> Angeln auf Baltrum

 

 

 


Autor: Sabine Hinrichs
Foto: Sabine Hinrichs
Quelle: Ordnungsamt Baltrum, Sabine Hahn

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