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05.12.2020

Gedanken zum Wochenende


Eigentlich müsste die Insel ziemlich leer sein, oder auch wieder nicht – ja nach Blickwinkel, aus dem man es betrachtet. In Anbetracht dessen, dass die Baltrumer nicht wie sonst in den Urlaub fahren (können), müssten mehr oder weniger alle da sein, also mehr als die im Winter sonst "Gefühlte(n) 250", mit denen Feuwerwehr, ShantyChor, Inselbühne und KSV-Sport aufrecht erhalten werden. Doch beim Spazierengehen trifft man weniger auf bekannte als auf unbekannte Gesichter, und das Gefühl machte sich schon in dern ersten beiden Novemberwochen breit: Wo kommen die ganzen Leute her? Da waren einige Urlauber*innen, die laut Verordnung nicht hatten abreisen müssen, zwar noch da, aber die ankommenden Schiffe waren besonders zu den Wochenenden "voll". Die Zweitwohnungsbesitzer*innen dürfen ihre Wohnungen natürlich nutzen und sind selbstverständlich Teil der Gemeinschaft. Doch die kennt man eigentlich, sollte man meinen....

Der Juister Kollege hat das Thema aufgegriffen, denn auf Juist kam es auch im Gemeinderat und in einem Apell an den Bürgermeister an die Öffenltlichkeit und zur Sprsche. Die Kurverwaltung Baltrum hat mittlerweile ihre Homepage dahingehend geändert, dass das "Touristische Reisen" nach Baltrum allgemein als verboten gelte. Doch die Verordnungen des Landkreises geben das Bereisungsverbot für Zweitwohnungen nicht explizit her. Denn wenn Freunde oder Verwandte beim Renovieren einer Zweitwohnung helfen, sei das nicht "touristisch", von Home-Office ganz abgesehen. So argumentieren diejenigen, die den Lockdown Light auf der Insel verbringen. Wann eine Zweitwohnung zur Ferienwohnung wird, ist in der Definition zudem sicherlich eine spitzfindige Angelegenheit... 

Nun wächst die Sorge – oder die Hoffnung, je nach Blickwinkel! – dass die Inseln des Landkreises Aurich (Juist, Norderney, Baltrum) über die Feiertage von Zweitwohnungsgästen "überschwemmt" werden würden, während die Betten der Einheimischen leer bleiben müssten – ein "Exklusiv-Geschäft" gewissermaßen (Stefan Erdmann). Die Verordnungen sind zwar nicht aktuell, doch man geht an der Küste davon aus, dass das Beherbergungsverbot und die Schließung der Gastronomie bis zum 10. Januar verlängert wird, wie im Bund abgesprochen.

 

Dass das ursprüngliche Ansinnen bzw. die Begründung für die Sperre im ersten Lockdown, die Inseln während der Pandemie von möglichen Überträgern, also Reisenden, gänzlich zu verschonen, um dem Virus erst gar keine Chance zu geben, sich auf diesen schwer zu verarztenden Biotopen einzunisten, irgendwann völlig vergessen oder in den Hintergrund gedrängt wurde, stimmt äußerst nachdenklich. Aber das Thema hatten wir mit den Tagesgästen ja schon. Und andere Beschlüsse in dieser Zeit sind leider auch nicht immer unbedingt schlüssig.

 

Der ganze Bericht von Stefan Erdmann mit Kommentar auf der Seite von Juist Net News s. Link unten.

 

Update: Antwort des Landrats am 8. Dezember

http://www.juistnews.de/artikel/2020/12/8/antwort-des-landrates-fur-inseln-wenig-befriedigend/

 

 



Link -> Zweitwohnungen zum Jahreswechsel

 

 

 


Autor: Sabine Hinrichs
Quelle: Stefan Erdmann, Juist Net News


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