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01.04.2014
Kurbeitragssystem wieder geändert
Dieser Beitrag war ein Aprilscherz
Das Kurbeitragssystem Online ist erst am 15. März auf der kleinsten ostfriesischen Insel eingeführt worden. Doch noch vor Beginn der Niedersächsischen Osterferien rudert die Kurverwaltung Baltrum zurück. Es hätte viel Unmut über das neue System gegeben. Das neue Onlinebuchungssystem ist im vergangenen Jahr im Rat einstimmig beschlossen und kürzlich gestartet worden. Einige Stolperfallen wurden bereits beseitigt, heißt es aus dem Rathaus.
Durch die Kontrollstelle am Hafengebiet haben sich einige unerwartete Schwierigkeiten aufgetan. In Sachen Verkehrstrennungsgebiet arbeit die Kurverwaltung mit Hochdruck an einer praktikablen Lösung. Das in den Schubläden der Gemeinde schlummernde ILEK-Programm soll angewendet und die Hafenstraße komplett neu gestaltet werden.
Die Kontrollen am Hafen laufen aber sehr gut. Die Kurverwaltung will sogar ihre Kontrollmannschaft verstärken und bietet weitere Stellen als Kontrolleur an.
Die Gäste nehmen das Onlinebuchungssystem auch sehr gut an. Viele Anmeldungen liegen vor. Zähneknirschen gibt es nur bei den Vermietern. Diese können sich nicht so mir nichts dir nichts in die neue Situation hineinfinden. Zudem vermissen sie die versprochenen Workshops. Das System erklärt sich jedoch von selbst, beruhigt der Bürgermeister. Weiterer Instruktionen bedürfe es nicht. Die Vemieter haben bis zu den Ferien noch ausreichend Zeit, sich in die Materie einzuarbeiten.
Die Kurverwaltung kommt den Vermietern außerdem entgegen. Es wurden das Onlinebuchungssystem und auch die Kurbeitragssatzung in einigen entscheidenden Punkten geändert. Für die Erfassung der Stammgastdaten ist ein neuer Erfassungsflyer aufgelegt worden. Die Satzung ist u.a. dahingehend geändert worden, dass die Punkte ebenfalls selbsterklärend sind. Die neue Fassung ist dadurch kürzer und übersichtlicher.
Mit den Neuerungen erhofft sich die Kurverwaltung eine breite Akzeptanz. Sie will auch in Zukunft eng mit Gästen, Vermietern, Zweitwohnungsbesitzern, Jägern und Tierhaltern zusammenarbeiten.
Die Baltrumer Vermieter haben sich unterdessen mit der Reederei zusammengeschlossen. Am Dienstag Nachmittag, 1.4., um 16 Uhr soll ein Treffen im Verhungernix stattfinden. Aus gut informierten Kreisen wurde mittgeteilt, dass die alte Werbegemeinschaft neu gegründet werden soll, um die Kommunikation auf der Insel zu verbessern.

Satzungsänderung
der Kurbeitragssatzung zum 01.04.2014
Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages für die Gemeinde Baltrum (Kurbeitragssatzung)
Auf Grund der §§ 10, 58 Abs. 1 Nr. 5, 111 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (i. d. F. vom 17. Dezember 2010 Nds. GVBl. S. 576) sowie der § 2 und 10 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Neubekanntmachung vom 23.01.2007 (NGVBl. S. 41), geändert am 13.10.2011 (Nds. GVBl. S. 353 hat der Rat der Gemeinde Baltrum in seiner Sitzung am 18.12.2013 folgende Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages für die Inselgemeinde Baltrum beschlossen und zum 01.04.2014 modifiziert.
§ 1 Allgemeines
Das Kurgebiet umfasst die ganze Insel bis zum Spülsaum. Der Strand ist frei zugänglich (bis Schuhgröße 45).
Ausnahmen regelt der Ordnungshüter.
§ 2 Beitragspflichtige
(1) Kurbeitragspflichtig sind alle Personen, die sich auf der Insel aufhalten. Das Stammbuch ist vorzuweisen.
(2) Insulaner sind ausgenommen. Es gilt der Insulanerausweis, der frei vergeben wird.
§ 3 Inhalte
Mit dem Erwerb der Kurkarte gibt es freien Eintritt zum Strand, ins Wasser, ins SindBad, ins Nationalparkhaus, in die Schirmbar, ins Rathaus, ins Kinderspielhaus, zur Geräucherten Möwe, in den Jugendclub, in die Post, in die Liebeshütte, in alle Hundehaufen, auf die Strandmauer und zum Kurkartenhäuschen.
§ 4 Beitragsmaßstab
(1) Der Kurbeitrag bemisst sich nach der Dauer des Aufenthaltes und der Schuhgröße.
(5) Jahreskurbeitrag zahlt, wer mehr als drei mal im Jahr zur Insel kommt.
§ 5 Befreiungen
Kaninchenjäger in Anbhängigkeit zur Länge der Leine des mitzuführenden Jagdhundes und s. § 2 Abs. 2
§ 6 Teilbefreiungen
ab Schuhgröße 45: Die gleichmäßige Strand- und Straßenabnutzung ist mit einem Bemessungssatz von – 5%
pro weiterer Schuhgröße nachzuweisen.
§ 7 Beitragserhebung
Der Kurbeitrag wird mit Eintritt der Insel fällig. Bei Austritt ist Nachweis zu führen.
§ 8
Pflichten des Vermieters
Die Gästedaten sind nach anhängendem Formular vom Gast abzufragen. Der Kurbeitrag wird mit Ausfüllen des Formulars gültig. Bei Verlust verliert er keine Gültigkeit. Das Geld ist pünktlich abzuliefern. Gruppen sind seitens des Vermieters angehalten, ausschließlich die Wege über die Strandmauer/Palisadenwand und den Flughafen zu nehmen, um sich direkt im Hafen einzufinden.

Autor: Sabine Hinrichs
Fotos: anonym
Quelle: anonym
Baltrum-Online.de ist ein werbefreies und unabhängiges Angebot. Wir berichten ehrenamtlich und frei über die Insel Baltrum und stehen in keinerlei Verbindung zur Gemeinde Baltrum.
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