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24.01.2014
Bärbel Nannen verstärkt Nationalpark-Wacht
24. 01. 2014
Gemeinsame Medieninformation der Nationalparkverwaltung und des Landkreises Aurich
Verstärkung für die Nationalpark-Wacht
Nationalparkverwaltung übernimmt ehrenamtliche Landschaftswarte des Landkreises Aurich
Seit vielen Jahren schon betreuen ehrenamtliche Landschaftswarte an der Küste und auf den Inseln des Landkreises Aurich Salzwiesen und Wattflächen im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer. Seit heute sind sie auch organisatorisch dem Nationalpark zugeordnet. Nachdem Landrat Harm-Uwe Weber sie feierlich aus ihrem bisherigen Ehrenamt entlassen hatte, erhielten sie von Nationalpark-Leiter Peter Südbeck ihre Ernennungsurkunde zum ehrenamtlichen Nationalparkwart. Insgesamt wurden 26 Personen in die ehrenamtliche Nationalparkwacht bestellt, davon sind fünf neu dabei.
"Der Landkreis Aurich dankt den Landschaftswarten für die Arbeit, die sie für uns durchgeführt haben", sagte Landrat Harm-Uwe Weber. "Wir hätten diese Aufgabe hauptamtlich mit unserem Personalbestand nicht erledigen können. Jetzt setzen Sie Ihre Arbeit unter anderer Federführung fort."
"Mit Bärbel Nannen auf Baltrum haben wir erstmals eine Frau in der ehrenamtlichen Nationalpark-Wacht", freute sich Peter Südbeck. Neu dabei ist auch Onno K. Gent, der als Besonderheit sowohl auf dem Festland als auch auf Norderney unterwegs sein wird. Fritz Tonke hat aus seinem Freundeskreis gleich zwei neue Warte angeworben. Einer davon ist Rolf Greeven, bislang vor allem als Hersteller historischer ostfriesischer Fliesen bekannt. Zu den "alten Hasen" zählen auch Jens Heyken, Uilke van der Meer oder Hans Ortelt. Der Jüngste im Team ist mit "U40" Torsten Penkert.
Die Küsten-Landschaftswarte der Landkreise Friesland und Wesermarsch wurden schon letztes Jahr unter das Dach der Nationalparkwacht aufgenommen. In den übrigen Landkreisen und kreisfreien Städten zwischen Emden und Cuxhaven gibt es derzeit kein entsprechendes Betreuungssystem, dort werden die neuen Nationalpark-Warte direkt ernannt. Fachliches Ziel ist zunächst ein Stamm von 40 Frauen und Männern, die an der Küste und auf den Inseln den hauptamtlichen Rangern unter die Arme greifen.
Durch die direkte Anbindung an die Nationalparkverwaltung können die ehrenamtlichen Schutzgebietsbetreuer noch stärker als bisher in das Netzwerk aller Haupt- und Ehrenamtlichen im Nationalpark integriert werden. Weitere Vorteile sind einheitliche Fortbildungen und Informationsaustausch auf kürzestem Wege.
"Ehrenamtliche können und sollen Vollzeit-Ranger in Festanstellung nicht ersetzen", betonte Südbeck. "Die Aufstockung der hauptamtlichen Nationalparkwacht wird weiterhin ein Ziel bleiben. Bis es soweit ist, gilt es, das bestehende System aus Haupt- und Ehrenamtlichen zu optimieren. Die Übernahme der Landschaftswarte in die Nationalpark-Wacht ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem einheitlichen Ranger-Team. Ich danke allen Beteiligten für ihr Engagement und freue mich auf eine langjährige gute Zusammenarbeit zum Naturschutz in unserem Nationalpark". Weber ergänzte: "Eine gute Betreuung in der Fläche ist auch aus touristischer Sicht wichtig. Die Landschaftswarte sind Ansprechpartner der Besucher und wissen Rat, wenn Fragen an sie herangetragen werden."
Hintergrundinfos
Bislang gibt es im Nationalpark sechs hauptamtliche Nationalpark-Warte, im Volksmund bzw. im weltweiten Schutzgebietssystem Ranger genannt. Unterstützt werden sie durch 16 Teilnehmer/innen am Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) bzw. Aktive im Bundesfreiwilligendienst ("Bufdis"), welche nach Ende der Wehrpflicht die "Vogelzivis" abgelöst haben, und die Landschaftswarte der Landkreise und kreisfreien Städte, die an der Küste und auf den Inseln zuständig sind.
Ranger, Bundesfreiwillige und FÖJ in der Nationalpark-Wacht sind dienstrechtlich dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) zugeordnet, für den sie mit einem Teil ihrer Arbeitszeit auch Küstenschutzaufgaben übernehmen. Fachaufsichtlich unterstehen sie der Nationalparkverwaltung. Die bisherigen Landschaftswarte im Nationalpark wiederum wurden von den Landkreisen in das Ehrenamt berufen und betreut.
Rechtlicher Hintergrund:
NWattNPG §24 Zuständigkeiten (5) Die Nationalparkverwaltung kann aus geeigneten Personen eine Landschaftswacht bilden, die das Gebiet des Nationalparks überwacht und für den Artenschutz sorgt.
Nach § 35 des Niedersächsisches Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) können die Naturschutzbehörden aus geeigneten Personen eine Landschaftswacht bilden, die geschützte Teile von Natur und Landschaft und Naturparke überwacht und für den Artenschutz sorgt.
Autor: Sabine Hinrichs
Foto: folgt
Quelle: NPV
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