
27.03.2025 - TenneT aktuell
27.03.2025 - DEHOGA Fahrt
27.03.2025 - Saisonstart: Nationalpark-Haus am 1. April
26.03.2025 - Hunde-Anleinpflicht ab 1. April
26.03.2025 - Seehund hat am Wochenende nicht auf
23.03.2025 - Zäune über Zäune
20.03.2025 - Der Pizzabäcker von Baltrum
19.03.2025 - Pflasterpass für die Baltrum-Kids
18.03.2025 - Rundbrief der Gemeinde
17.03.2025 - Saisonstart im Kinderspöölhus
17.03.2025 - Strandkorbversteigerung
17.03.2025 - Gode Tied steht gut da
17.03.2025 - Praktikum am Strand – Inselzeit
17.03.2025 - TenneT informiert
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13.03.2025 - JHV Gode Tied am 15. März
11.03.2025 - ZVT: Sturmmöwe im Focus
10.03.2025 - Müllsammelaktion des BUNDs
06.03.2025 - 68. Baltrumer Gäste-Tennisturnier 2025
05.03.2025 - Insel-Kläranlage wird modernisiert
04.03.2025 - Seetrassen: Kohärenzmaßnahme
04.03.2025 - Saisonstart
04.03.2025 - Inselkarken unner sück
03.03.2025 - Der Natur auf der Spur
01.03.2025 - Auch für Festländer: Strandkorbversteigerung
01.04.2024
Die Jägerschaft informiert
Eine kurze Info der Baltrumer Jägerschaft:
Liebe Gäste, liebe Baltrumer,
ab Montag gilt wieder in ganz Niedersachsen die Anleinpflicht für Hunde:
Ab dem 1. April müssen Hundehalterinnen und Hundehalter ihre Hunde an der Leine führen: In der Brut- und Setzzeit brauchen Wildtiere Schutz.
Für alle Hunde gilt in der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli in der freien Landschaft Leinenpflicht. Wildtiere brauchen in dieser Zeit besonderen Schutz und sollten keinen Störungen ausgesetzt werden. Die Leinenpflicht ist seit 2002 im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung geregelt.
Insbesondere gilt die Leinenpflicht zum Schutz für Bodenbrüter: Bodenbrüter wie Ente, Gans, Fasan, Kornweihe, etc. beginnen jetzt ihr Brutgeschäft. Andere Tiere wie Rehe sind hochtragend und können bei einer auftretenden Gefahr nur noch schwer die Flucht ergreifen. Einige Tierarten ziehen ihren Nachwuchs bereits groß. Junghasen können sich unweit vom Weg in ihren Sassen befinden.
Stöbernde Hunde könnten die brütenden, aufziehenden oder gebärenden Wildtiere stören und so die Nachkommen und Elterntiere gefährden. Daher sind Hundehalter aufgefordert, Rücksicht zu nehmen und die Hunde nicht frei herumlaufen zu lassen. Hunde werden als Bedrohung wahrgenommen und können für Jungtiere zu einer tödlichen Gefahr werden. Bei einer empfindlichen Störung kann es auch vorkommen, dass die Elterntiere die Versorgung des Nachwuchses einstellen. Besonders gefährdet sind Rehkitze, junge Hasen oder der Nachwuchs bodenbrütender Vogelarten.
Erst vor drei Tagen gäbe es hier einen wildernden Hund, der ein Reh schwer verletzt hat.
Bitte haltet Euch, wie wir, an diese Regel,
danke!
Autor: Sabine Hinrichs
Foto: Sabine Hinrichs
Quelle: Hegering Baltrum, Gerd Linn
Baltrum-Online.de ist ein werbefreies und unabhängiges Angebot. Wir berichten ehrenamtlich und frei über die Insel Baltrum und stehen in keinerlei Verbindung zur Gemeinde Baltrum.
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