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07.06.2024
Der Baltrumer Wippen-Codex
Aus gegebenem Anlass... (es sind noch nicht mal Ferien irgendwo):
Jeder Gast, der beim Heruntergehen der Gangway oder über den Vorderausstieg die Fähre verlässt und die Insel betritt, trifft als erstes auf den enormen, einmaligen und einzigarteigen Baltrumer Wippen-Parkplatz.
Was ist eine Wippe?
Wippen (oder Wüppen) sind für den Transport allerlei Dinge geeignet. Handkarren, sagt man an Land vielleicht, in kleiner Form nennt man sie auch Bollerwagen. Sie haben meist nur eine Achse, oft zwei, manchmal drei Räder (die berühmte Dreirad-Wippe mit flottem Gelenk), wenn sie aus echtem Baltrumer Bestand sind. Neuerdings tauchen auch vierrädrige Zweiachser auf, das ist aber schon verwegen, fast frech, da sperrig.
Die Baltrumer Vermieterinnen und Vermieter stellen ihren Gästen seit langer Zeit und traditionell Wippen zum Transport des Gepäcks vom Anleger zur Unterkunft zur Verfügung. Die Schilder darauf sind – ja! einerseits Werbung, andererseits kennzeichnen sie die Hauszugehörigkeit und Besitzverhältnisse. Mal sind sie bunt gestaltet, mal tragen sie schlicht den Namen des Hauses oder spartanisch ganz einfach "nur" die Hausnnummer.
Das ist nämlich der Clou: Die Hauszugehörigkeit!
Jede Wippe hat ein Zuhause!
Der geneigte Gast verwende bitteschön ausschließlich eine Wippe, die zu dem Haus gehört, wo er oder sie gebucht hat!
Dazu muss man als Gast freilich wissen, wo er oder sie gebucht hat, und sich das am besten bereits im Vorfeld der Anreise gemerkt haben, im Idealfall sogar den Weg zur Unterkunft gleich mit. Den Namen des Vermieters oder der Vermieterin zu kennen schadet auch nicht.
Wenn man das als anreisender Gast alles nicht will, kann man sein Gepäck übrigens vorausschicken. Oder man buche eine Kutsche, die nimmt das Gepäck mit.
Worauf es aber hinaus soll:
Die Baltrumerinnen und Baltrumer betrachten es geradezu als Frevel, wenn eine ihrer kostbaren Wippen abhanden kommt. Sie haben sie nämlich eigens für ihre anreisenden Gäste an den Anleger gestellt!
Wippenklau ist kein Kavaliersdelikt! I.e.S. handelt es sich um Diebstahl. Was hier natürlich nicht i.e.S. geahndet wird, dafür haben die Insulaners viel zu gute Laune und viel zu wenig Zeit. Sie ärgern sich aber gewaltig, wenn die für den anreisenden Gast vorgesehene Wippe weg ist, und der oder die mit seinem/ihrem Gepäck blöd da steht. Noch mehr ärgern sie sich, wenn diese Wippe dann an irgendeinem Haus im Dorf abgestellt wird, möglicherweise wird sie erst nach Tagen dort gesichtet. Es handelt sich übrigens leider oft um dieselben Häuser, wovon die Baltrumerinnen und Baltrumer sprechen; es ist nicht so, dass sie sich darüber nicht ausstauschen würden.
Es ist in jedem Falle und in aller Sinne keine Straftat, sich eine Wippe auszuleihen: Wenn der Vermieter oder die Vermieterin es aus irgendeinem Grunde versäumt oder nicht geschafft haben sollte, eine Wippe für den anreisenden Gast am Hafen auf dem berühmten Baltrumer Wippenparkplatz bereit zu stellen (und weil er sie oder ihn auch nicht selbst abholen kann), dann warte man einfach gelassen ab, bis sich alle anderen Anreisenden „ihre" Wippe geschnappt haben und schaue, ob man sich eine übrig gebliebene Wippe nehmen kann. Kein Problem!!! Es ist doch Urlaub!
Dann aber gilt:
Nach dem Gepäcktransport die Wippe bitte umgehend ohne Murren und Knurren zum Hafen zurückbringen! Sie wartet dort bestimmt auf einen mit dem nächsten Dampfer anreisenden Gast, der seinen Urlaub mit dem traditionellen Baltrumer Wippengang beginnen möchte!
Autor: Sabine Hinrichs
Foto: Sabine Hinrichs
Baltrum-Online.de ist ein werbefreies und unabhängiges Angebot. Wir berichten ehrenamtlich und frei über die Insel Baltrum und stehen in keinerlei Verbindung zur Gemeinde Baltrum.
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