28.03.2024 - Haushaltsplan und Nachtragshaushalt 23/24
28.03.2024 - KSV: JHV am 12. April 2024
28.03.2024 - Rundbrief der Gemeinde
28.03.2024 - Heute: De Fleitjes van Baltrum
27.03.2024 - Karwoche und Ostern auf Baltrum
27.03.2024 - Infos zum Strand in 2024
26.03.2024 - Appetithäppchen
25.03.2024 - Am Dienstag singt der ShantyChor!
24.03.2024 - Kunst Mol Kieken
23.03.2024 - Kleine Feierstunde beim Hegering Baltrum
23.03.2024 - Strandcafé ab Sonntag
23.03.2024 - Alle wieder da
21.03.2024 - Café Kluntje hat seit Donnerstag auf!
21.03.2024 - Café Antje öffnet Sonntag
21.03.2024 - Feldmanns Fischecke öffnet erst im Mai
20.03.2024 - Rat: Der Badestrand
20.03.2024 - Stephan Weil zu Besuch bei der Baltrum-Linie
17.03.2024 - Ostersamstag: Fußball!
16.03.2024 - AK Energie tagt am Montag
16.03.2024 - Es ostert sehr
15.03.2024 - Rundbrief der Gemeinde
15.03.2024 - Saisonstart
14.03.2024 - Rat: Kompensationsmaßnahmen
14.03.2024 - Ostersamstag Party nach dem Osterfeuer
14.03.2024 - Gottesdienstbetrieb in St. Nikolaus
24.09.2019
Zubringerdienst in Neßmersiel gefährdet
Per Mail hat sich die Bürgerinitiative Fair Preis auf Baltrum heute an die Verbandsvorsteherin Petra des Vries und den Geschäftsführer Michael Hook des Hafenzweckverbandes Neßmersiel sowie an die Kommunalaufsicht in Aurich gewandt:
Betreff:
Gebotsverfahren betreffend die Verpachtung Parkplatzfläche im Hafen von Neßmersiel
Liebe Petra, sehr geehrter Herr Hook,
nach Durchsicht der Ausschreibungsunterlagen wird offenkundig, dass es künftig keinen garantierten Zubringerdienst mehr am Hafen Neßmersiel geben wird.
Es ist somit unklar, wo und wie unsere Gäste ihre PKWs künftig gesichert parken können.
Für Dauerparker wie Insulaner ist dieser Zubringerdienst ebenfalls ein absolutes Muss, denn gerade ältere Menschen können den langen Weg zum Hafen nicht zu Fuß zurücklegen und die Einbestellung eines Taxis ist keine bezahlbare Option.
Der Hafenzweckverband ist in der Verantwortung für eine sachgerechte Verkehrsanbindung und unter diesen Umständen quasi Monopolist. Eine Ausschreibung, die kein einziges Element des öffentlichen Auftrags beinhaltet, halten wir für widerrechtlich. Ggf. droht eine Schadensersatzpflicht.
Wir bitten darum eindringlich um Rücknahme der Vergabeverfahrens, um Schaden von der Insel, der Bevölkerung mit ihren Gästen und den Institutionen abzuwenden.
i.A. H. Wietjes, Schriftführer BI `` Fair-Preis´´
Baltrum, den 24.09.2019
______________________________
Erläuterung:
Bis dato hatte die Firma Assing die Parkplatzflächen vor (vom Hafenzweckverband) und hinter dem Deich (von der Gemeinde Dornum) gepachtet und den Zubringerdienst unterhalten. Ihrerseits wurde eine Verlängerung der bestehenden Verträge angestrebt, was abgelehnt worden war. Bereits vor der öffentlichen Ausschreibung zur Neuverpachtung hatte Assing Anfang Juli darauf hingewiesen, dass der Zubringerdienst nicht mehr Inhalt des Verfahrens wäre, sondern allein die Parkplätze, was notwendigerweise zu einem Serviceproblem führen würde.
_______________________________
Hafenzweckverband Neßmersiel
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Gebotsverfahren betreffend die Verpachtung Parkplatzfläche im Hafen von Neßmersiel:
Der Hafenzweckverband Neßmersiel, Schatthauser Straße 9, 26553 Dornum, verpachtet die in seinem Eigentum stehenden Flurstücke 36/28 u. 36/18, Flur 3, Gemarkung Neßmersiel, zur Größe von 25.774 m. sowie die vom Land Niedersachsen (Domänenamt Oldenburg) gepachteten Teilflächen in Größe von zusammen ca 7.300 m. aus dem Flurstück 36/24, Flur 3, Gemarkung Neßmersiel gegen Höchstgebot für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2027 (8 Jahre).
Die vorgenannten Flurstücke werden vom derzeitigen Pächter als Parkplatz für motorisierte Fahrzeuge von Gästen der Insel Baltrum sowie Strandbesuchern genutzt. Weitere Informationen zum Pachtgegenstand können der „Beschreibung des Pachtgegenstands“ entnommen werden. Diese ist auf der Homepage der Gemeinde Dornum (www.gemeinde-dornum.de) unter der Rubrik „Bekanntmachung“ sowie auf der Homepage der Gemeinde Baltrum (www.gemeindebaltrum.de) unter der Rubrik „Rundschreiben und Bekanntmachungen“ abrufbar.
Die sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten können u. a. dem Entwurf des Pachtvertrages entnommen werden. Dieser ist auf der Homepage der Gemeinde Dornum (www.gemeindedornum.de) unter der Rubrik „Bekanntmachung“ sowie auf der Homepage der Gemeinde Baltrum (www.gemeindebaltrum.de) unter der Rubrik „Rundschreiben und Bekanntmachungen“ abrufbar.
Für die Neuverpachtung gelten folgende Rahmenbedingungen:
Das Mindestgebot für die jährliche Pacht beträgt 100.000,00 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bieter haben ihr Angebot bis zum Freitag, den 18.10.2019 um 1100 Uhr in einem verschlossenen Umschlag und mit der deutlich lesbaren Aufschrift „Angebot Pachtfläche Hafen Neßmersiel“ beim Hafenzweckverband Neßmersiel, Schatthauser Straße 9, 26553 Dornum, einzureichen. In dem Angebotsschreiben müssen der
vollständige Name nebst Anschrift des Bieters und der angebotene jährliche Pachtzins ohne gesetzliche Mehrwertsteuer aufgeführt sein. Das Angebotsschreiben muss von dem Bieter bzw. im Falle des Angebots einer juristischen Person von deren rechtmäßiger Vertretung unterschrieben sein.
Alle Bieter halten sich an ihre Angebote bis einschließlich zum 15.11.2019 gebunden.
Das Pachtverhältnis wird unter Verwendung des o. a. Entwurfs des Pachtvertrages vom Hafenzweckverband Neßmersiel mit dem Bieter abgeschlossen, der den höchsten Pachtzins bietet.
Angebote,
• die nicht fristgerecht oder
• die nicht in einem verschlossenen Umschlag mit der deutlich lesbaren Aufschrift „Angebot Pachtfläche Hafen Neßmersiel“ gekennzeichnet sind oder
• die ohne vollständige Angabe von Namen nebst Anschrift des Bieters oder
• die ohne eindeutige lesbare Angabe des gebotenen jährlichen Pachtzins ohne gesetzliche Mehrwertsteuer oder
• die ohne Unterschrift des Bieters oder
• die mit einem angebotenen jährlichen Pachtzins ohne gesetzliche Mehrwertsteuer von weniger als 100.000,00 €
eingereicht werden, werden von der Wertung ausgeschlossen und kommen für einen Zuschlag nicht in Betracht.
Es erfolgt keine Nachverhandlung.
Die Zuschlagserteilung erfolgt bis zum 15.11.2019. Innerhalb von zwei Wochen nach Zuschlagserteilung ist der Pachtvertrag abzuschließen.
Hafenzweckverband Neßmersiel
Der Geschäftsführer
________________________________
Öffentliche Bekanntmachung Gebotsverfahren betreffend die Verpachtung eines gemeindeeigenen Grundstücks:
Die Gemeinde Dornum, Schatthauser Straße 9, 26553 Dornum, verpachtet das in ihrem Eigentum stehende Flurstück 23/1, Flur 3, Gemarkung Neßmersiel, zur Größe von 13.096 m2, gegen Höchstgebot für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2027 (8 Jahre).
Das Flurstück wird vom derzeitigen Pächter als Parkplatz u. a. für Gäste der Insel Baltrum genutzt. Es ist als Parkplatzfläche im geltenden Bebauungsplan ausgewiesen. Weitere Informationen zum Pachtgegenstand können der „Beschreibung des Pachtgegenstands“ entnommen werden. Diese ist auf der Homepage der Gemeinde Dornum (www.gemeinde-dornum.de) unter der Rubrik „Bekanntmachung“ abrufbar.
Die sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten können u. a. dem Entwurf des Pachtvertrages entnommen werden. Dieser ist auf der Homepage der Gemeinde Dornum (www.gemeinde- dornum.de) unter der Rubrik „Bekanntmachung“ abrufbar.
Für die Neuverpachtung gelten folgende Rahmenbedingungen:
Das Mindestgebot für die jährliche Pacht beträgt 85.000,00 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Der Pächter des gemeindlichen Flurstücks 23/1 hat dem Nutzer des benachbarten und nicht vertragsgegenständlichen Flurstücks 23/11 ein Wegerecht einzuräumen. Das Flurstück 23/11 wird z. Zt. als Parkplatzfläche genutzt.
Bieter haben ihr Angebot bis zum Freitag, den 18.10.2019 um 1100 Uhr in einem verschlossenen Umschlag und mit der deutlich lesbaren Aufschrift „Angebot Pachtfläche Neßmersiel“ bei der Gemeinde Dornum, Schatthauser Straße 9, 26553 Dornum, einzureichen. In dem Angebotsschreiben müssen der vollständige Name nebst Anschrift des Bieters und der angebotene jährliche Pachtzins ohne gesetzliche Mehrwertsteuer aufgeführt sein. Das Angebotsschreiben muss von dem Bieter bzw. im Falle des Angebots einer juristischen Person von deren rechtmäßiger Vertretung unterschrieben sein.
Alle Bieter halten sich an ihre Angebote bis einschließlich zum 15.11.2019 gebunden.
Das Pachtverhältnis wird unter Verwendung des o. a. Entwurfs des Pachtvertrages von der Gemeinde mit dem Bieter abgeschlossen, der den höchsten Pachtzins bietet.
Angebote,
• die nicht fristgerecht oder
• die nicht in einem verschlossenen Umschlag mit der deutlich lesbaren Aufschrift „Angebot Pachtfläche
Neßmersiel“ gekennzeichnet sind oder
• die ohne vollständige Angabe von Namen nebst Anschrift des Bieters oder
• die ohne eindeutige lesbare Angabe des gebotenen jährlichen Pachtzins ohne gesetzliche Mehrwertsteuer
oder
• die ohne Unterschrift des Bieters oder
• die mit einem angebotenen jährlichen Pachtzins ohne gesetzliche Mehrwertsteuer von weniger als 85.000,00 €
eingereicht werden, werden von der Wertung ausgeschlossen und kommen für einen Zuschlag nicht in Betracht. Es erfolgt keine Nachverhandlung.
Die Zuschlagserteilung erfolgt bis zum 15.11.2019. Innerhalb von zwei Wochen nach Zuschlagserteilung ist der Pachtvertrag abzuschließen.
Alle diesbetrefflichen Bekanntmachungen
https://www.gemeinde-dornum.de/index.php?id=313
Link -> Entwurf Pachtvertrag | Pachtgegenstand auf gleicher Seite
Autor: Sabine Hinrichs
Foto: Archiv s-press!
Quelle: Hermann Wietjes, BI Fair Preis / HZV Neßmersiel, Gemeinde Dornum
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