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28.09.2018

Bundesverwaltungsgerichtsurteil


Unentgeltliche Beförderung von Schwerbeschädigten im Fährverkehr nach Borkum

Menschen mit Behinderung, die über einen Schwerbeschädigtenausweis mit dem Merkzeichen „G" und die erforderliche Wertmarke verfügen, haben Anspruch auf eine kostenfreie Nutzung der Borkumfähre an/ab Emden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nach widersprüchlichen Urteilen der Vorinstanzen am Donnerstag, dem 27. September 2018 entschieden.
Das Gericht ist der Auffassung der Reederei nicht gefolgt, obwohl es sich nicht um einen typischen Alltagsverkehr handelt. Bislang fahren im Borkumverkehr nur die notwendigen Begleiter vom Schwerbeschädigten kostenfrei.
,,Für die Schwerbeschädigten freut uns das durchaus", so Fährdienstleiter Hans­ Jörg Oltmanns von der Reederei AG „EMS". Zunächst bedeutet dies für die Reederei aber einen deutlichen Einnahmeausfall. ,,Nun müssen wir analysieren, in welcher Höhe wir gesetzliche Ausgleichleistungen vom Land Niedersachsen erhalten werden und auf welchen Einnahmeausfällen wir endgültig sitzen bleiben. Erst dann können wir sagen, ob und wie weit deshalb allgemeine Fahrpreisanpassungen notwendig werden."
Nach Einschätzung der Reederei wird dies auch davon abhängen, wie groß die Anzahl der kostenfrei zu befördernden Personen tatsächlich ist. Auf der Insel Borkum gibt es eine hohe Anzahl an Rehabilitationseinrichtungen. Die Reederei schließt nicht aus, dass die Anzahl der Berechtigten deutlich über dem Landesdurchschnitt von 3,5 % aller Reisenden liegt. Bislang gibt es lediglich eine Mitteilung der Pressestelle des Bundesverwaltungsgerichtes. Das vollständige Urteil zur Analyse stehe noch aus, heißt es in der Pressemitteilung der AG EMS von Freitag.

Der schwerbehinderte Kläger - ein Borkumer Rentner - hat in einem sechs Jahre währenden Rechtsstreit nun in dritter Instanz sein Recht auf kostenfreie Beförderung erstritten. Für das Bundesverwaltungsgericht ging es auch um die Frage, ob die Fährfahrt für alltägliche Erledigungen notwendig sei. Beim Fährverkehr zwischen Emden und Borkum handele es sich um Nahverkehr im Sinne des Schwerbehindertenrechts: Das
Bundesverwaltungsgericht entschied, dass der Nahverkehr nach der gesetzlichen Regelung der öffentliche Personenverkehr mit Wasserfahrzeugen im Linien-, Fähr-und
Übersetzverkehr ist, wenn dieser der Beförderung von Personen im Orts-und
Nachbarschaftsbereich dient und Ausgangs- und Endpunkt innerhalb dieses Bereiches liegen. Den Nachbarschaftsbereich definiert das Gesetz als den Raum zwischen benachbarten Gemeinden, die, ohne unmittelbar aneinandergrenzen zu müssen, durch einen stetigen, mehr als einmal am Tag durchgeführten Verkehr wirtschaftlich und verkehrsmäßig verbunden sind.

Das Urteil könnte sich nun auf den Fährverkehr zu allen Ostfriesischen Inseln auswirken, ist in den Ostfriesischen Tageszeitungen zu lesen.
Baltrum sei von dem derzeitigen Urteil ausgeschlossen, heißt es seitens der Reederei Baltrum-Linie. In diesem Urteil sei nur vom Fährverkehr zwischen Emden und Borkum die Rede. Des Weiteren müsse ein stetiger, täglich mehrmals in beide Richtungen durchgeführter Verkehr vorhanden sein. Diese Situation trifft für die Insel Baltrum ebenfalls nicht zu.
Bislang zeigten sich Wangerooge und Langeoog bei der kostenlosen Beförderung von Schwerbehinderten kulant, wusste der Ostfriesische Kurier.

 

 

 


Autor: Sabine Hinrichs
Quelle: Pressemitteilungen BVerwG 5 7.17 und AG EMS, Ostfriesischer Kurier, B-L

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