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20.03.2018

Ostfriesischer Kurier: Wirtschaftskrimi


Reederei AG Ems übernimmt 5,5 Prozent der Anteile an der Baltrum-Linie.
Gesellschafter setzen Anwalt vor die Tür.
Baltrum-Linie und AG Ems streiten sich um Anteile - feindliche Übernahme?
Nach Ansicht des Vorsit­zenden Richters könnte das Verfahren wegen der großen Bedeutung bis zum Bundesgerichtshof gehen.

AURICH/MARI - Was zunächst wie ein Rechtsstreit zwischen Gesellschaftern der Baltrum-Li­nie aussah, entpuppte sich in der mündlichen Verhandlung vor der Handelskammer des Landgerichts Aurich als eine Art Wirtschaftskrimi zwischen zwei ostfriesischen Reedereien. Denn hinter allen konkreten juristischen Detailfragen, die in dem Verfahren behandelt und entschieden werden müssen, steht die Frage, ob die AG Ems bestrebt ist, die Baltrum-Linie letztlich zu übernehmen. ,,Ich sehe nicht, dass es hier um Schritte zur feindlichen Über­nahme geht, wie die gegne­rische Partei behauptet", be­stritt einer der beiden Anwälte, die auch für die AG Ems tätig sind, ein solches Ansinnen.
Fakt ist aber, dass drei Gesell­schafterinnen ihre Anteile von insgesamt 5,5 Prozent an die AG Ems verkauft hatten. Gleich­zeitig schloss die AG Ems mit den drei Gesellschafterinnen Treuhandverträge. Danach sollten die drei Frauen im Alter zwischen 70 und 80 Jahren für die AG Ems weiterhin an den Gesellschafterversamlungen der Baltrum-Linie teilnehmen. Der Vertrag beinhaltet auch, dass die AG Ems die Kosten für ihre Rechtsstreitigkeiten über­nimmt.
In Gang gekommen ist das Verfahren wegen einer Ge­sellschafterversammlung der Baltrum-Linie KG sowie der GmbH am 15. Juli 2015. An die­sem Tag waren die drei Frauen in Begleitung des Anwalts, der auch die AG Ems vertritt, zur Versammlung erschienen. Das stieß auf massiven Widerstand der übrigen Anteilseigner.

Die Gesell­schafter der Baltrum-Linie untersagten dem Anwalt der drei Frauen die Teilnahme an der Versammlung. Daraufhin verließen auch die Frauen den Ort des Geschehens. Seiner Mandantin sei das ihr zuste­hende rechtliche Gehör da­mit versagt worden, monierte der Anwalt, der seinerzeit vor die Tür gesetzt wurde. Die Versammlung hätte vertagt werden müssen, so seine An­sicht. Richter Joachim Bönttcher, Vorsitzender der Han­delskammer, sah es anders. "Die Versammlung hätte wohl vertagt werden müssen, wenn die Klägerinnen einen ent­sprechenden Antrag gestellt hätten. Das haben sie nicht getan", meinte der Richter.
Die zweite rechtliche Frage ist, ob die Gesellschafterver­sammlung der Baltrum-Li­nie die Klägerinnen nach der vorherigen Ablehnung des Anwaltes als Gesellschafter hätten ausschließen dürfen. Denn genau das habe die Ver­sammlung in ihrem weiteren Fortgang seinerzeit per Be­schluss getan. Dazu hätte der Gesellschaftervertrag vorher geändert und ergänzt werden müssen, meinte der Anwalt der Klägerinnen. Doch auch hier stimmte er nicht mit der rechtlichen Auffassung des Vorsitzenden überein.
Der Gesellschaftervenrag sah nämlich einen Ausschluss nur bei vorsätzlichen Verstößen gegen den Gesellschaftsver­trag vor. Und der Verkauf der Anteile an die Konkurrenz könne da durchaus als wich­tiger Grund genügen, führte Richter Böttcher aus.

Ein Einfädeln in die Baltrum-Li­nie wäre gesellschaftswidrig, stellte er fest.

Damit war man bei des Pudels Kern angelangt, nämlich der Frage, ob die AG Ems und die Baltrum-Linie in Konkurrenz stehen. "Aus­schlaggebend ist die Tätigkeit im selben Wirtschaftssegment in derselben Region", teilte der Vorsitzende mit. Das wollte der Anwalt der Klägerinnen nicht gelten lassen. "Wettbe­werb hat es in der l00-jäh­rigen Geschichte noch nie gegeben", betonte der Anwalt. Die AG Ems betreibe schließ­lich den Fährverkehr nach Borkum und Helgoland. Um auch den Schiffsverkehr nach Baltrum zu übernehmen, hätte man keine Anteile kaufen müssen sondern sich schlicht an Ausschreibungen beteiligen können.
Das wiederum brachte den Anwalt der Baltrum-Linie auf den Plan, der den Blick nicht in die 100-jährige Vergangen­heit, sondern in die ungewisse Zukunft richtete. "Im Treuhän­dervertrag steht, dass die Klä­gerinnen auch treuhänderisch für zukünftig weitere gekaufte
Anteile zuständig sind", zitierte er aus den Akten. Außerdem ging es nicht nur um den Fährverkehr zwischen Borkum und Helgoland einerseits und Baltrum andererseits. Tätigkeitsbereiche seien unter anderem auch das Verchartern von Schiffen.

Sein Resümee: "Man kann keine Reederei führen, wenn die Konkurrenz ständig mit am Tisch sitzt. Hier ist ein Brückenkopf geschlagen worden."

Richter Joachim Böttcher zog schließlich ein vorläufiges Fazit. Danach hat die Baltrum-Linie die besseren Karten, diesen Rechtsstreit zu gewinnen. Doch am Ende ist man noch nicht. Den Parteien wurde eine vierwöchige Frist eingeräumt, um zu Schriftsätzen der Gegenpartei Stellung zu nehmen. Danach soll ein neuer Termin angesetzt werden. Aber der Vorsitzende sah auch, dass das Verfahren wegen der existenziellen Bedeutung durch mehrere Instanzen bis zum Bundesgerichtshof gehen könnte. Er mutmaßte: "Wenn die Baltrum-Linie am Ende verliert, wird wohl die AG Ems die Baltrum-Linie irgendwann übernehmen."

Mit freundlicher Genehmigung des Ostfriesischen Kuriers, 20.03.2018

Link -> Ostfriesischer Kurier

 

 

 


Autor: Sabine Hinrichs
Foto: OK
Quelle: Ostfriesischer Kurier

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