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20.03.2018
Ostfriesischer Kurier: Wirtschaftskrimi
Reederei AG Ems übernimmt 5,5 Prozent der Anteile an der Baltrum-Linie.
Gesellschafter setzen Anwalt vor die Tür.
Baltrum-Linie und AG Ems streiten sich um Anteile - feindliche Übernahme?
Nach Ansicht des Vorsitzenden Richters könnte das Verfahren wegen der großen Bedeutung bis zum Bundesgerichtshof gehen.
AURICH/MARI - Was zunächst wie ein Rechtsstreit zwischen Gesellschaftern der Baltrum-Linie aussah, entpuppte sich in der mündlichen Verhandlung vor der Handelskammer des Landgerichts Aurich als eine Art Wirtschaftskrimi zwischen zwei ostfriesischen Reedereien. Denn hinter allen konkreten juristischen Detailfragen, die in dem Verfahren behandelt und entschieden werden müssen, steht die Frage, ob die AG Ems bestrebt ist, die Baltrum-Linie letztlich zu übernehmen. ,,Ich sehe nicht, dass es hier um Schritte zur feindlichen Übernahme geht, wie die gegnerische Partei behauptet", bestritt einer der beiden Anwälte, die auch für die AG Ems tätig sind, ein solches Ansinnen.
Fakt ist aber, dass drei Gesellschafterinnen ihre Anteile von insgesamt 5,5 Prozent an die AG Ems verkauft hatten. Gleichzeitig schloss die AG Ems mit den drei Gesellschafterinnen Treuhandverträge. Danach sollten die drei Frauen im Alter zwischen 70 und 80 Jahren für die AG Ems weiterhin an den Gesellschafterversamlungen der Baltrum-Linie teilnehmen. Der Vertrag beinhaltet auch, dass die AG Ems die Kosten für ihre Rechtsstreitigkeiten übernimmt.
In Gang gekommen ist das Verfahren wegen einer Gesellschafterversammlung der Baltrum-Linie KG sowie der GmbH am 15. Juli 2015. An diesem Tag waren die drei Frauen in Begleitung des Anwalts, der auch die AG Ems vertritt, zur Versammlung erschienen. Das stieß auf massiven Widerstand der übrigen Anteilseigner.
Die Gesellschafter der Baltrum-Linie untersagten dem Anwalt der drei Frauen die Teilnahme an der Versammlung. Daraufhin verließen auch die Frauen den Ort des Geschehens. Seiner Mandantin sei das ihr zustehende rechtliche Gehör damit versagt worden, monierte der Anwalt, der seinerzeit vor die Tür gesetzt wurde. Die Versammlung hätte vertagt werden müssen, so seine Ansicht. Richter Joachim Bönttcher, Vorsitzender der Handelskammer, sah es anders. "Die Versammlung hätte wohl vertagt werden müssen, wenn die Klägerinnen einen entsprechenden Antrag gestellt hätten. Das haben sie nicht getan", meinte der Richter.
Die zweite rechtliche Frage ist, ob die Gesellschafterversammlung der Baltrum-Linie die Klägerinnen nach der vorherigen Ablehnung des Anwaltes als Gesellschafter hätten ausschließen dürfen. Denn genau das habe die Versammlung in ihrem weiteren Fortgang seinerzeit per Beschluss getan. Dazu hätte der Gesellschaftervertrag vorher geändert und ergänzt werden müssen, meinte der Anwalt der Klägerinnen. Doch auch hier stimmte er nicht mit der rechtlichen Auffassung des Vorsitzenden überein.
Der Gesellschaftervenrag sah nämlich einen Ausschluss nur bei vorsätzlichen Verstößen gegen den Gesellschaftsvertrag vor. Und der Verkauf der Anteile an die Konkurrenz könne da durchaus als wichtiger Grund genügen, führte Richter Böttcher aus.
Ein Einfädeln in die Baltrum-Linie wäre gesellschaftswidrig, stellte er fest.
Damit war man bei des Pudels Kern angelangt, nämlich der Frage, ob die AG Ems und die Baltrum-Linie in Konkurrenz stehen. "Ausschlaggebend ist die Tätigkeit im selben Wirtschaftssegment in derselben Region", teilte der Vorsitzende mit. Das wollte der Anwalt der Klägerinnen nicht gelten lassen. "Wettbewerb hat es in der l00-jährigen Geschichte noch nie gegeben", betonte der Anwalt. Die AG Ems betreibe schließlich den Fährverkehr nach Borkum und Helgoland. Um auch den Schiffsverkehr nach Baltrum zu übernehmen, hätte man keine Anteile kaufen müssen sondern sich schlicht an Ausschreibungen beteiligen können.
Das wiederum brachte den Anwalt der Baltrum-Linie auf den Plan, der den Blick nicht in die 100-jährige Vergangenheit, sondern in die ungewisse Zukunft richtete. "Im Treuhändervertrag steht, dass die Klägerinnen auch treuhänderisch für zukünftig weitere gekaufte
Anteile zuständig sind", zitierte er aus den Akten. Außerdem ging es nicht nur um den Fährverkehr zwischen Borkum und Helgoland einerseits und Baltrum andererseits. Tätigkeitsbereiche seien unter anderem auch das Verchartern von Schiffen.
Sein Resümee: "Man kann keine Reederei führen, wenn die Konkurrenz ständig mit am Tisch sitzt. Hier ist ein Brückenkopf geschlagen worden."
Richter Joachim Böttcher zog schließlich ein vorläufiges Fazit. Danach hat die Baltrum-Linie die besseren Karten, diesen Rechtsstreit zu gewinnen. Doch am Ende ist man noch nicht. Den Parteien wurde eine vierwöchige Frist eingeräumt, um zu Schriftsätzen der Gegenpartei Stellung zu nehmen. Danach soll ein neuer Termin angesetzt werden. Aber der Vorsitzende sah auch, dass das Verfahren wegen der existenziellen Bedeutung durch mehrere Instanzen bis zum Bundesgerichtshof gehen könnte. Er mutmaßte: "Wenn die Baltrum-Linie am Ende verliert, wird wohl die AG Ems die Baltrum-Linie irgendwann übernehmen."
Mit freundlicher Genehmigung des Ostfriesischen Kuriers, 20.03.2018
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Ostfriesischer Kurier
Autor: Sabine Hinrichs
Foto: OK
Quelle: Ostfriesischer Kurier
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