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07.04.2017

Prozess um Mitternacht


... titelte der Ostfriesische Kurier am Donnerstag den dpa-Bericht zur Ankündigung des auf der Insel verhandelten Berufungsprozesses um die schwere Körperverletzung nach der Kitecup-Fete am frühen Morgen des 7. Septembers 2014.

Die Strafkammer des Landgerichtes Aurich hat am Freitagabend das Berufungsverfahren auf der kleinsten Ostfriesischen Insel verworfen. Noch auf der Insel wurde das Urteil verkündet.
Das Gericht sah es nach Prüfung der Sachverhalte vor Ort und nach Hörung von zehn Zeugen als erwiesen an, dass der 51-jährige Angeklagte in der Nacht auf den 7. Spetember 2014 einen Faustschlag gegen den Beschädigten, der als Nebenkläger auftrat, führte und bestätigte damit das Urteil des Amtsgerichts Norden vom 4. Februar 2016.
Der Angeklagte hat die Kosten der Verhandlung und der Nebenklage zu tragen.

_________________

Es war eines der tollsten Events, das die Insel je erlebt hat: Der Aloha-Kite-Cup. Initiiert von den Baltrumer Surf- und Kite-Lehrern mit ihren helfenden Eleven und Fans fand das einzigartige Sportfestival einige Jahre lang gegen Ende der Hauptferienzeit Anfang September am Strand statt, locker, unprätentiös, friedlich, chillig, wunderbar... für Jung und Alt. Und es gibt einige Ereignisse auf der kleinen Insel, die diese in ihren Grundfesten erschüttern. Dazu gehört der Ausgang des 7. Aloha-Kitcups im September 2014, als die heile Welt einen jähen Bruch erlitt und das Gefüge auseinander geriet. Eine Schlägerei kommt auch auf Baltrum mitunter vor, aber ein Schlag aus heiterem Himmel mit derart schweren Konsequenzen ist zum Glück doch selten.

Der für Baltrumer Verhältnisse ebenso spektakuläre Gerichtsprozess vor Ort rekonstruierte die Ereignisse, die bereits bei der ersten Verhandlung in Norden im Februar 2016 klarzustellen versucht worden waren. Der Angeklagte, ein 51 jähriger Gast aus Riepe in Ostfriesland, legte gegen den Schuldspruch Berufung ein. Er beteuert bis heute, den brutalen Faustschlag gegen den 41-jährigen Mitorganisator des Kitecups aus Hamburg am frühen Morgen des 7. Septembers nach der Abschlussfete auf dem Nachhauseweg über den Höhenweg nicht geführt zu haben.

Zehn Zeugen hat das Gericht auf Baltrum aufgeboten. Die Vernehmungen am Donnerstag und Freitag im ins Rathaus der Insel verlegten "Gerichtssaal" vor für die Zuschauer einmaliger Ebbe&Flut-Kulisse brachten für die Staatsanwaltschaft und das Gericht nach und nach Licht ins Dunkel, sodass das Urteil am Freitagabend doch eindeutig ausfiel. Bei einem Ortstermin Donnerstagnacht auf dem Höhenweg in den Dünen waren die Gänge und Schritte nachgestellt worden, die den Hergang erinnerten: Nach der Fete im Jugendclub waren zwei der Kitecup-Organisatoren auf dem Höhenweg nach Hause, als sie einen schwer alkoholisierten Partygast neben seinem Fahrrad aufhelfen wollten. Dazu stellte der eine von beiden sein eigenes Fahrrad mitten auf dem Weg ab. Drei der letzten Partygäste gingen an dem Geschehen vorbei, zwei vorweg, einer etwas versetzt hinterher. Es flog das abgestellte Fahrrad über den Zaun, es gab ein eingestandenes Gerangel zwischen zwei der hinteren Beteiligten, und als man sich allgemein auf- und zusammengerafft und erkannt hatte, gab es den plötzlichen schweren Faustschlag, bei dem das Jochbein des Kiters aus Hamburg brach und ein Zahn zu Bruch ging. Der Täter entfernte sich, während die anderen sich um den Verletzten kümmerten, den Krankenwagen riefen usw. - so in Kürze geschildert, und so wie es das Gericht letztendlich als Tathergang für die Urteilssprechung zugrunde legte. Ob der eine oder andere zwei Schritte mehr rechts oder links stand, ob das Geschehen weiter westlich oder östlich auf dem Höhenweg stattfand, ob es hier oder da heller oder dunkler war... es war nicht hundertprozentig zu klären.
Es spielte bei der Urteilsbegründung aber auch keine Rolle, denn drei der Zeugen schilderten das Szenario detailliert und sagten gegen den Angeschuldigten aus, dass dieser den Faustschlag vorsätzlich ausgeführt habe, wie es die Staatsanwältin zusammenfasste. Der Angeschuldigte und sein begleitender Freund indes hätten das Geschehen nicht präzise beschreiben können. Es war an dem Abend allenthalben viel Alkohol im Spiel. Der Angeklagte bedauerte in seinem Schlusswort wie bereits beim ersten Prozess, was mit dem Geschädigten passiert sei. Er hätte jedoch nicht geschlagen, er selbst sei angegriffen worden.
Der Vertreter des geschädigten Nebenklägers hatte wie die Staatsanwaltschaft dafür plädiert, die Berufung zu verwerfen - sein Mandant müsse endlich wieder geradeaus schauen können. Dem folgte das Gericht - schließlich erlaube es auch die richterliche Erfahrung, einzuordnen, wem Glauben geschenkt werden könne und wem nicht.


 

 

 


Autor: Sabine Hinrichs
Foto: Hinrichs

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